Kinder mit Defiziten in der Sprachentwicklung lassen sich grob in drei Gruppen einteilen: Erstens. Kinder aus spracharmen Familien, die nur kurze Sätze beherrschen und denen die Bedeutungsvielfalt der Sprache verschlossen ist. Daneben gibt es Kinder, die im Elternhaus nicht deutsch sprechen, sondern eine andere Sprache sprechen und deshalb einer besonderen öffentlichen Förderung bedürfen, um Deutsch sicher zu beherrschen. Die letzte Gruppe sind Kinder, die aufgrund von Schwerhörigkeit oder einer anderen physischen oder psychischen Ursache nicht oder kaum sprechen.
Aus diesen drei Problembereichen ergeben sich laut Bericht der Landesregierung auch drei Handlungsfelder: Die Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen, die ja mit dem neuen Kindertagesstättengesetz Teil des Bildungsauftrages von Kindertageseinrichtungen geworden ist, die Arbeit der Förderzentren - teils für die Fachkräfte der Kindergärten, teils als eigentliche Sprachheilförderung - und die Sprachintensivförderung im Rahmen der SPRINTMaßnahmen im letzten halben Jahr vor der Einschulung der betroffenen Kinder.
Man möchte meinen, dass diese drei Handlungsfelder auch drei Gruppen von Kindern entsprechen. Ein Blick in die Statistiken des vorliegenden Berichtes belehrte mich allerdings eines Besseren. Gemischte Gruppen sind weit überwiegend das Mittel der Wahl, wobei die Entwicklung deutlich auf eine Entflechtung der Gruppen hinausläuft. Zwei Drittel der Gruppen sind heute gemischt, während ihr Anteil im letzten Jahr noch über 80 % betrug. Das begrüßt der SSW natürlich ausdrücklich - das möchte ich hervorheben -, denn Sprache lernen und Sprachförderung sind zwei völlig unterschiedliche Ansätze und werden in gemischten Gruppen vermengt. Die Entwicklung hin zu klar definierten Gruppen - zum Beispiel von Kindern mit Migrationshintergrund muss also weiter vorangebracht werden, um die Effizienz der SPRINT-Maßnahmen zu steigern.
Für alarmierend halte ich darüber hinaus, dass inzwischen jeder zehnte ABC-Schütze im Zusammenhang mit SPRINT gefördert wird. In Flensburg war es im letzten Jahr sogar fast jedes fünfte Kind. Es ist aber positiv, dass im Bericht darauf hingewiesen wird, dass die Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Schulen mittlerweile
so gut funktioniert, dass die Fördermaßnahmen nach dem Schuleintritt der betroffenen Kinder fortgesetzt werden. Ich denke, das ist eine wirklich gute Botschaft. Das zeigt auch, dass die Maßnahmen im Rahmen der Sprachförderung anfangen zu greifen.
Für uns ist dabei von Bedeutung, dass Kinder in erster Linie integrativ gefördert werden. Das gilt derzeit für über 65 %, wobei aus dem Bericht auch hervorgeht, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird. Aus Sicht des SSW ist es also nicht der Sache dienlich, wenn - wie mehrfach im Landtag und auch im Ausschuss geschehen - nicht die Sprachförderung, sondern der Erhalt von Institutionen in den Mittelpunkt der Debatte gerückt wird. Ich denke, das muss jetzt der Vergangenheit angehören. Im Mittelpunkt muss in jeder Debatte die Sprachförderung an sich stehen.
Aber angesichts der Vielzahl an Fällen und Förderinstrumenten kommen wir um eine valide Evaluation der verschiedenen Maßnahmen nicht herum. Die Ministerin hat auch angekündigt, dass das Ministerium dieses leisten will. Also: Welche Fortschritte machen die Kinder und können sie mittels SPRINT dem Unterricht folgen und sich selbst am Unterricht beteiligen? Das sind die Fragen, auf wir gern Antworten haben möchten.
Wir möchten natürlich auch gern wissen, wie es dann mit der Verzahnung von Schule und Kindertagesstätteneinrichtungen weitergehen wird.
Mit diesem Bericht haben wir eine erste gute Grundlage für weitere Diskussionen. Ich möchte mich im Namen des SSW ausdrücklich für den sehr informativen Bericht bedanken.
Ich danke der Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, ich schließe die Beratung.
Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Wer den Bericht der Landesregierung, Drucksache 16/1463, dem Bildungsausschuss zur abschließenden Beratung überweisen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich möchte etwas zur Geschäftsführung sagen. Wir haben die Einigung der Parlamentarischen Geschäftsführer darüber vorliegen, dass Tagesordnungspunkt 46, 10 Jahre Krebsregister Schleswig-Holstein, auf die OktoberTagung vertagt werden soll.
Außerdem ist an das Präsidium die Bitte des Vorsitzenden des Petitionsausschusses herangetragen worden, mit den 10 Minuten Redezeit, die ihm zustehen, nicht im Rahmen des Gemischtwarenladens der Tagesordnungspunkte ohne Aussprache zu sprechen.
Deshalb haben wir uns darauf geeinigt, dass ich jetzt Tagesordnungspunkt 31 aufrufe. Hinterher schaffen wir vielleicht auch noch die Behandlung der Tagesordnungspunkte ohne Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich stelle Ihnen heute den aktuellen Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses vor und möchte Ihnen damit einen kurzen Einblick in unsere Arbeit geben. Der Petitionsausschuss hat im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2007 insgesamt 85 Petitionen abschließend beraten. Besonders freut es mich, dass der Ausschuss in diesem Quartal seine anhaltend hohe Erfolgsquote nicht nur beibehalten, sondern deutlich steigern konnte. 22 % der Petitionen konnten ganz im Sinne der Petenten abgeschlossen werden. 21 % der Fälle waren zumindest teilweise erfolgreich. Um es noch einmal zu verdeutlichen: Für 43 % der Bürger hat es sich gelohnt, sich an den Petitionsausschuss zu wenden. Das ist im Vergleich zu der durchschnittlichen Erfolgsquote des Vorjahres von 33 % ein äußerst erfreuliches Ergebnis. Eine Bemerkung am Rande: Mit einer Petition ist nicht immer nur eine Person gemeint, sondern es kann eine ganze Gruppe gemeint sein, sodass man die Zahl der Bürgerinnen und Bürger in einer gesonderten Statistik auswerten müsste. Das spielt aber hier keine Rolle. Wir können feststellen, dass unsere Geschäftsstelle und die Mitglieder des Petitionsausschusses an dieser Stelle sehr erfolgreich waren.
Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass selbst Petitionen, die nicht unmittelbar zum Erfolg führen, für den Petenten durchaus sinnvoll sein können. Im besten Fall gelingt es dem Ausschuss, Verfah
rensabläufe transparent zu machen, Missverständnisse aufzuklären, und zwar mit dem Ergebnis, dass staatliches Handeln für den Bürger nachvollziehbar wird.
Wen sollte es wundern, einen besonderen Stellenwert nahmen Petitionen zum neuen Schulgesetz ein. Vieles findet und fand sich auch auf der Tagesordnung dieser Plenarsitzung wieder oder wurde bereits im Bildungsausschuss diskutiert. Ein Schwerpunkt war dabei die konsequente Durchsetzung der Schulpflicht ohne die Möglichkeit einer Zurückstellung von der Einschulung. Die Zielsetzung des neuen Schulgesetzes, alle Kinder unabhängig von ihrem Entwicklungsstand in das reguläre Schulsystem zu integrieren, wird vom Ausschuss grundsätzlich begrüßt. Gleichwohl haben wir im Rahmen mehrerer Petitionsverfahren zur Kenntnis nehmen müssen, dass es Kinder gibt, die unter so schweren Entwicklungsverzögerungen leiden, dass eine Einschulung in ihrem Fall kontraproduktiv gewesen wäre. Dieser Problematik konnte durch eine Auslotung der Beurlaubungsmöglichkeiten des neuen Schulgesetzes begegnet werden.
Eine generelle Lösung konnte auch für frühgeborene Kinder gefunden werden, die bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft noch gar nicht schulpflichtig gewesen wären. Das Ministerium für Bildung und Frauen ist der Empfehlung des Ausschusses gefolgt. Es hat die Schulämter gebeten, Beurlaubungsanträge für frühgeborene Kinder regelhaft positiv zu bescheiden, wenn ihr eigentlicher Geburtstermin nach dem Stichtag für die Schulpflicht gelegen hätte. So hat der Ausschuss auch für die Zukunft eine Regelung gefunden, die sowohl die Interessen der Eltern und ihrer Kinder als auch die pädagogische Absicht des neuen Schulgesetzes und seiner Verordnungen berücksichtigen.
Insgesamt konnten 13 von 14 Petitionen aus dem Bereich des Ministeriums für Bildung ganz oder teilweise im Sinne der Petenten abgeschlossen werden. Eine hohe Erfolgsqoute war auch im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr zu verzeichnen. In einem Fall hat sich der Ausschuss dafür eingesetzt, dass ein junger Asylbewerber, der mit seiner Familie aus Afghanistan geflüchtet war, trotz fehlenden Identitätsnachweises seinen Führerschein machen und somit einer Berufstätigkeit nachgehen konnte und nachgehen kann und somit nicht mehr der staatlichen Förderung anheim fällt.
Man muss sich in diesem Zusammenhang einmal vorstellen, dass jemand, der hier existiert, den man anfassen kann, bei dem man aber nicht nachweisen kann, wo in Afghanistan er geboren ist, und der kei
ne Geburtsurkunde hat, weil er sie nicht haben kann, denn er musste flüchten, hier in Deutschland nicht den Führerschein machen kann, weil er dafür eine Geburtsurkunde vorzeigen muss. Wir haben es also hier geschafft, die Behörde davon zu überzeugen, dass dies eine Regelung ist, die zumindest mit sehr großer Vorsicht zu betrachten ist und die man eigentlich ändern müsste, weil sie denjenigen, der fleißig ist und hier arbeiten möchte, von einer Tätigkeit abhält.
Wie ich eingangs gesagt habe, ist dies der aktuelle Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses. Ich möchte Ihnen nicht vorenthalten, dass vier weitere Berichte aus vorangegangenen Quartalen noch ausstehen, die ich heute natürlich nicht vortragen werde. Ursächlich ist hierfür, dass unsere Geschäftsstelle dem berechtigten Interesse der Bürger an einer schnellen und gründlichen Bearbeitung der Petitionen den Vorzug gegeben hat.
Beides, eine zeitnahe Fertigstellung der Tätigkeitsberichte und eine schnelle und sachgerechte Bearbeitung von Petitionen, war unter den gegebenen Voraussetzungen leider nicht möglich. Erhebliche Personaleinsparungen und die zeitaufwendige und leider nicht ganz reibungslose Einführung einer Datenbank zur Petitionsbearbeitung haben zu einer überdurchschnittlich hohen Arbeitsbelastung der Geschäftsstelle geführt. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben während dieser Zeit ein außerordentlich hohes Maß an Engagement, Flexibilität und Belastbarkeit bewiesen. Hier ist der Bogen zukünftig allerdings nicht zu überspannen. Weitere Personaleinsparungen lassen sich in dieser Geschäftsstelle nicht verkraften.
Deshalb betone ich auch ganz deutlich und vernehmlich, dass der Petitionsausschuss mit den erfolgten Sparmaßnahmen am Ende seiner Einsparmöglichkeiten angelangt ist. Weitere Einsparungen sind im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit des Ausschusses und die verfassungsgemäße Wahrnehmung der Interessen der Bürger nicht mehr zu vertreten. Für mich persönlich ist der Erfolg unserer Arbeit bereits Bestätigung genug.
Es gilt natürlich auch, die Geschäftsordnung zu beachten. Ich erbitte daher Ihre Bestätigung, die Petitionen als erledigt betrachten zu dürfen. Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang ganz besonders bei den Mitarbeitern der Petitionsgeschäftsstelle für ihre intensive Vorbereitung der Beschlüsse und für die sachgerechte Vorbereitung des Berichts.
Der Ausschuss empfiehlt, den Bericht, Drucksache 16/1543, zur Kenntnis zu nehmen und die Erledigung der Petitionen zu bestätigen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so passiert.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (Schulgesetz - SchulG)
Ich erteile der Berichterstatterin des Bildungsausschusses, Frau Abgeordneter Sylvia Eisenberg, das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Bei diesem Entwurf einer Gesetzesänderung ging es um die Aufhebung der Bestimmung zum Schulgesetz bezogen auf die Beurlaubung.
Der Bildungsausschuss hat sich mit dem ihm durch Plenarbeschluss vom 12. Juli 2007 überwiesenen Gesetzentwurf am 30. August 2007 befasst. Mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen der FDP und bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Ich danke der Frau Berichterstatterin. - Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs, Drucksache 16/1482. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Enthaltung der Abgeordneten des SSW abgelehnt worden. Bei den Grünen habe ich nicht aufgepasst oder nichts mitbekommen.