Protocol of the Session on September 12, 2007

Der Forderungskatalog der Grünen - der sich in weiten Teilen mit den Forderungen des BUND deckt - ist sehr weitreichend. Wie die meisten hier im Hause bin ich kein Experte in Sachen Keimfähigkeit von genveränderter Rapssaat. Wir wissen aber, dass die Saat nach dem Aufkeimen vernichtet werden muss. Daher halte ich es für angebracht, dass wir uns dieser Sache im Ausschuss annehmen, damit dort genau geklärt werden kann, wie umfangreich diese Vernichtungsaktion vonstatten gehen muss und ob wir tatsächlich als Parlament handeln müssen oder ob es darum geht, dass das Ministerium beziehungsweise die entsprechenden Behörden zu handeln haben.

Ein weiterer Punkt, den wir dort auch klären sollten, ist die Frage, inwieweit die betroffenen Landwirte entschädigt werden können. Schließlich sind sie die Geschädigten, die aufgrund dieser Beimengung einen finanziellen Schaden erlitten haben. Es sieht derzeit so aus, dass die Schadenersatzregelung noch unklar ist. Dass dies für die Landwirte nicht zufriedenstellend sein kann, dürfte allen einleuchten. Hier brauchen wir nötigenfalls Regelungen, die die Schadenersatzfrage klären, und möglicherweise eine kurzfristige Unterstützung für die betroffenen Landwirte. Letztlich müssen hier die Saatgutunternehmen zahlen, denn sie sind für den Genraps verantwortlich.

Beim Ministerium möchte ich mich ausdrücklich für das schnelle Handeln bedanken. Ich hoffe, dass die betroffenen Landwirte den wirtschaftlichen Schaden, den sie vom Verursacher verursacht bekommen haben, auch von diesem Verursacher ersetzt bekommen. Das muss eigentlich das sein, was wir erst einmal fordern müssen. Alles andere, wie

man damit umgeht, sollte man im Ausschuss genau erörtern, und man sollte gucken, welche Maßnahmen entsprechend notwendig sind.

(Beifall beim SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Ich stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag in Absatz 1 der Drucksache 16/1588 durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat.

Es ist beantragt worden, den Absatz 2 des Antrages in Drucksache 16/1588 sowie den mündlichen Bericht der Landesregierung dem Umwelt- und Agrarausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Enthaltungen? Dann ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe nunmehr den Tagesordnungspunkt 12 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten und zur Änderung anderer Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1582

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist offenbar nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile dem Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Herrn Dr. Christian von Boetticher, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die notwendige Modernisierung der Forstverwaltung auf den Weg gebracht. Der eine oder andere erinnert sich sicherlich während der jetzt schon längeren Debatte daran, dass ich schon von Anfang an ein Vertreter der Rechtsform Forstanstalt gewesen bin. Ich freue mich, dass wir dieses nun präsentieren können. Das gewährleistet eine wirtschaftliche, aber zugleich auch naturnahe und ökologische Betriebsführung und die Beachtung der Belange des Gemeinwohls.

Wir erfinden das Rad nicht neu, sondern knüpfen an die positiven Erfahrungen an, die in Niedersachsen, in Bayern und in Mecklenburg-Vorpommern

bereits mit einer solchen Betriebsform gemacht worden sind.

Ich darf noch einmal daran erinnern, dass die Bewirtschaftungskosten der landeseigenen Wälder bisher ein jährliches Defizit von rund 2 Millionen € verursacht hat, ein Betrag, der Jahr für Jahr zulasten der nächsten Generationen erforderlich geworden ist. Das bedeutet, dass diese Betriebsführung nicht nachhaltig gewesen ist. Was das bei den bevorstehenden Herausforderungen bedeutet, können Sie alle selber ermessen. Da ist es richtig, dass wir die Betriebsführung neu organisieren. Hinzu kamen die Kosten für die besonderen Gemeinwohlleistungen und die Erledigung der forstbehördlichen Aufgaben sowie die in anderen Haushalten versteckten Allgemeinkosten. Ich erinnere nur an Pensionen, Beihilfen et cetera.

Ich glaube, dass wir durch die Übertragung des Forstbetriebes auf die rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts diese Situation entscheidend verbessern werden. Wir gehen zunächst einmal davon aus, dass im betriebswirtschaftlichen Teil bis spätestens 2013 kein Zuschuss mehr erforderlich sein wird.

Aus dem Landeshaushalt sollen dann nur noch die sogenannten besonderen Gemeinwohlleistungen finanziert werden, also die Bereiche Waldpädagogik, Umweltbildung, Naturschutz, Erholung, Ausbildung sowie Neuwaldbildung. Es ist vernünftig, diese Unterscheidung zu treffen. Gemeinwohl wollen wir uns alle leisten. Darüber wird der Landtag auch zu befinden haben. Aber das betriebswirtschaftliche Ergebnis eines Betriebes muss auch stimmen.

Diese Aufgaben sind im Grundsatz weiterhin Landesaufgaben. Hierüber sollen regelmäßig zwischen dem Landtag und der Anstalt Zielvereinbarungen abgeschlossen werden. Wir kennen Ähnliches aus dem Bereich der Landwirtschaftskammer, bei der man die Perspektiven langfristig festlegen möchte und darum Zielvereinbarungen abschließt. Das ist ein gutes und gängiges Instrument. Damit werden Sie über das Etatrecht des Landtages hinaus auch unmittelbar über die Gemeinwohlleistung des Landeswaldes entscheiden.

Die Anstalt wird zwei voneinander getrennte Aufgabenkreise wahrnehmen. Das eine ist die Bewirtschaftung der Waldflächen, das andere sind die besonderen Gemeinwohlaufgaben; sie verfolgt hierbei vor allem öffentliches Interesse. Der wirtschaftliche Erfolg wird am Ende wesentlich davon abhängen, ob es gelingt, die zurzeit vergleichsweise großzügige Personalausstattung - das gilt sowohl für den Vergleich mit dem Privatwald als auch für den Ver

(Lars Harms)

gleich mit anderen Wäldern in Deutschland - auf das wirtschaftlich Notwendige zu reduzieren. Wir wissen, dass das kein angenehmer Prozess ist, aber es gibt keine Alternative. Mit Ausnahme der Forstwirte, also der Waldarbeiter, wird lediglich das notwendige Personal auf die Anstalt übergeleitet. Wir werden deswegen noch in diesem Jahr eine Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung durchführen. Gegenüber dem heutigen Personalbestand werden wir 30 Beamte und Angestellte in andere Funktionen umsetzen. Bei den Forstwirten wird der Abbau von circa 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis zum Jahr 2012 durchzuführen sein.

Ich sage aber ganz deutlich: Hierbei geht es nicht um Kündigungen. Das unterscheidet uns von vielen wirtschaftlichen Entwicklungen, die wir im letzten Jahr im privatwirtschaftlichen Bereich verfolgt haben. Es kommt zu beruflichen Veränderungen. Ja. Das können wir natürlich nicht ausschließen. Ich weiß, das ist nicht immer leicht; aber ich bitte, auch zu sehen, dass dies ein anderer Weg ist, ein, wie ich glaube, verantwortlicher Weg. Es geht hierbei um Umqualifizierung, um eine andere Verwendung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber es geht nicht um Kündigung.

Neben dem Personal braucht die Anstalt auch Sachmittel. Das Land überträgt deswegen das gesamte bisher der Forstwirtschaft zugeordnete forstliche Landesvermögen. Dabei handelt es sich insbesondere um die derzeit landeseigenen Waldflächen, soweit diese der Forstverwaltung zugeordnet sind. Diese Flächen darf die Anstalt nach dem Gesetzentwurf grundsätzlich nicht zur Deckung laufender Ausgaben veräußern, sodass sie im Einflussbereich des Landes verbleiben. Flächen innerhalb von Natura-2000-Gebieten dürfen wegen ihrer besonderen naturschutzrechtlichen Bindung nur mit Zustimmung der obersten Naturschutzbehörde veräußert werden.

Abschließend weise ich darauf hin, dass der Gesetzentwurf zugleich mit der Gründung der Anstalt auch den hoheitlichen Bereich der Forstverwaltung verschlanken will. An die Stelle von zurzeit sechs unteren Forstbehörden in den Forstämtern sollen ab dem 1. Januar 2008 drei untere Forstbehörden - Nord, Mitte und Süd - treten, die zunächst direkt dem Ministerium zugeordnet sind und zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Funktionalreform gegebenenfalls auch auf die Kreise übertragen werden können.

Nach einer langen Debatte auch innerhalb der Regierung haben wir jetzt einen verantwortungsvollen

Prozess auf den Weg gebracht und ich hoffe, dass er hier im Haus Unterstützung findet.

(Beifall bei CDU und SPD)

Für die Fraktion der CDU erteile ich dem Herrn Abgeordneten Hartmut Hamerich das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es hat lange gedauert und es war fast unzumutbar für die Mitarbeiter der Landesforstverwaltung; aber ich glaube, der vorliegende Entwurf des Gesetzes über die Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten ist ein wichtiger und richtiger Schritt für die Modernisierung der Forstverwaltung unseres Landes. Wir werden uns jetzt an die üblichen Standards anderer Landesanstalten in Deutschland anpassen.

Diese Reform ist mehr als überfällig und wir haben das große Glück, dass die momentane Holzmarktsituation dafür sorgen wird, dass wir unsere gesetzten ökonomischen Ziele relativ zeitnah erreichen, ohne dass dabei wichtige ökologische Ziele vernachlässigt werden.

Das Konzept sieht vor, dass die Anstalt zwei voneinander unterschiedliche Aufgabengebiete wahrnehmen wird: erstens wird sie über einen betriebswirtschaftlichen Zweig verfügen, zweitens übernimmt sie Gemeinwohlaufgaben.

Ich möchte hier noch einmal auf das Horrorszenario eingehen, das im Vorwege von einigen - auch aus diesem Haus - inszeniert worden ist:

Kahlschlag im Landeswald. Heuschrecken übernehmen den Wald. - Das Waldgesetz gilt auch weiterhin. Auch private Waldbesitzer betreiben nur einen zulässigen Einschlag, betreiben Neuwaldbildung und sie übernehmen auch Gemeinwohlaufgaben.

Bürger müssen in Zukunft Eintritt bezahlen, um den Wald betreten zu dürfen. - Niemand zahlt auch nur einen Cent, um in den Wald zu gehen, auch nicht im Privatwald. Es gibt nämlich das Betretungsrecht. Wird jedoch mit der Nutzung der forstlichen Infrastruktur Geld verdient, so ist es wohl nur angemessen, diejenigen am Erlös zu beteiligen, die die Infrastruktur vorhalten. Ich denke hierbei an Reitwege oder Ähnliches.

Und jetzt liest man neu in der Presse: Die Anstalt soll an die Wand gefahren werden. - Die Anstalt muss erst einmal gebildet werden, um vernünftig arbeiten zu können.

(Minister Dr. Christian von Boetticher)

Ich sage all diesen notorischen Nörglern: Hören Sie mit Ihren Unkenrufen auf, behindern Sie nicht weiter die Umwandlung in eine Landesanstalt, denken Sie endlich positiv! - Soweit in groben Zügen die Vorgeschichte.

Die CDU-Fraktion hat von Anfang an bei der Umwandlung des Landesbetriebes in eine Anstalt als eine der wichtigen Voraussetzungen darauf geachtet, dass es nicht zu betriebsbedingten Kündigungen kommt; denn die Mitarbeiter der Landesforstverwaltung können am wenigsten für das Defizit im Landeswald. Sie haben nur die ihnen gemachten Vorgaben umgesetzt. Dennoch wird es zu Einschnitten im Personalbereich kommen müssen. Die personelle Ausstattung wird bis zum Jahr 2012 auf das notwendige Maß reduziert werden müssen. Das bedeutet, dass circa 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Forstwirten in eine andere Verwendung gehen müssen. Im Bereich der Beamten und Angestellten werden circa 30 Mitarbeiter in andere Funktionen umgesetzt. Bei allen Mitarbeitern, die in andere Funktionen umgesetzt werden müssen, müssen sowohl das Land als auch die Anstalt alle notwendigen Anstrengungen unternehmen, um Versetzungen so sozialverträglich wie möglich zu gestalten.

Ein weiterer wichtiger Grundsatz für uns lautet, dass der Landeswald auch weiterhin nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit bewirtschaftet wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt noch einige Ausführungen zu den Gemeinwohlleistungen, die in Zukunft von der Anstalt zu erbringen sind. Die Gemeinwohlleistungen bleiben fester Bestandteil für die Aufgaben der Anstalt und werden über Zielvorgaben festgelegt, zunächst für drei Jahre. Es besteht überfraktionell Einigkeit über die gewichtige Rolle, die hierbei der Erlebniswald Trappenkamp spielt. - An dieser Stelle gilt der Dank der CDU-Fraktion noch einmal Frau Benett-Sturies und ihrem Team. Deren hervorragende Arbeit soll auch in Zukunft mit unserer Unterstützung weitergeführt werden.

Auch die Waldpädagogik vor Ort, also in den wohnortnahen Förstereien, wird es weiterhin geben. Die Bürger sollen sich mit „ihrem“ Wald identifizieren können. Das Waldabitur, sprich die weitergehende Befassung mit dem Thema, soll aber in Zukunft im Rahmen einer Beteiligung von Rucksackpädagogen - Förster fahren in die Bereiche beziehungsweise auch mit ehrenamtlichen Helfern, zum Beispiel aus der Jägerschaft, zu organisieren sein.

Auch der hoheitliche Bereich der Forstverwaltung wird durch den Gesetzentwurf verschlankt. Aus sechs Forstämtern werden drei untere Forstbehörden, die zunächst einmal dem Ministerium unterstellt sein werden. Auch hier werden wir eine Personalreduzierung umsetzen müssen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es in erster Lesung eingebracht wurde. Dies ist ein viel zitierter Satz. Uns liegt ein Gesetzentwurf vor, der innerhalb kürzester Zeit eingebracht wurde, wodurch es möglich sein soll, die Landesanstalt am 1. Januar 2008 erfolgreich starten zu lassen. An der einen oder anderen Position wird es noch Veränderungsbedarf geben. So sind sich die regierungstragenden Fraktionen darüber einig, dass es einen Verwaltungsrat ohne Beteiligung der Politik nicht geben wird. Wir haben uns nicht zweieinhalb Jahre in der Öffentlichkeit für die zukunftsorientierte Umwandlung der Landesforstverwaltung eingesetzt und dafür mehr oder weniger Prügel bezogen, um uns dann bei der praktischen Umsetzung von dem Thema zu verabschieden. Wir werden auch hier zu einer vernünftigen Lösung kommen. - Ich beantrage Ausschussüberweisung.

(Beifall bei CDU und SPD)

Für die Fraktion der SPD erteile ich der Frau Abgeordneten Sandra Redmann das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach vielen Turbulenzen im letzten Jahr, mit Schlagzeilen wie „Ausverkauf im Wald“ oder „Landeswald an Heuschrecken“, liegt uns nun der Entwurf eines Gesetzes zur Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts für den Landeswald und die in ihnen beschäftigten Menschen vor. Gleichzeitig kennen und beraten wir auch den Entwurf einer Zielvereinbarung zum Erhalt der Gemeinwohlleistungen im Landeswald. Dies ist angesichts des langen und dornigen Vorlaufs nicht selbstverständlich.

Schon in der Vergangenheit haben wir gemeinsam mit allen Beteiligten, die für den Erhalt des Landeswaldes in öffentlicher Trägerschaft stehen, wichtige Etappensiege erreicht. Der Verkauf und das überflüssige Interessensbekundungsverfahren wurden nach der Sommerpause im letzten Jahr gestoppt.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Das Kabinett hat nun den Gesetzesentwurf zur Gründung der Anstalt des öffentlichen Rechts be

(Hartmut Hamerich)