Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich schlage vor, all die vielen sachlichen Fragen, die angesprochen worden sind und die ich natürlich weder in den zehn Minuten meiner Redezeit noch wegen der mangelnden Aktualität; das habe ich auch vorhin schon gesagt - im Bericht behandeln konnte, ausführlich im Bildungsausschuss zu beraten. Ich könnte jetzt hier auf alles eingehen und die Fragen beantworten, aber dazu ist ja auch die Zeit nicht mehr da.
Ich will auch nicht auf die Unverschämtheiten des Kollegen Dr. Klug eingehen. Das hatte schon eine Qualität, Herr Dr. Klug, die wir hier lange nicht mehr so gehabt haben.
- Herr Fraktionsvorsitzender, Sie waren während dieses Redeteils, glaube ich, gar nicht anwesend. Insofern halten Sie sich doch bitte zurück.
Herr Kollege Hentschel hat dann eine Frage gestellt, die ich zunächst insofern missverstanden hatte, als ich dachte, dass er eine Aussage von mir zu der Frage haben wolle, ob eine Gemeinschaftsschule in Heiligenhafen genehmigungsfähig wäre oder nicht. Ich bitte um Nachsicht, diese Frage könnte ich hier nicht beantworten. Aber zu der Grundsatzfrage, nämlich, wie sich die Schulentwicklungsplanung des Kreises zu der der Schulträger verhält, weise ich auf die Handreichung hin, die wir an alle Schulträger verschickt haben. Das ist der Bericht über die aktuelle Umsetzung des Schulgesetzes. Dort steht auf Seite 2 unter der Überschrift „Schulentwicklungsplanung“:
„Nach wir vor bleibt es Aufgabe der Schulträger, Schulentwicklungspläne aufzustellen (§ 48 Abs. 1). Wesentlich deutlicher als bisher aber regelt das Schulgesetz (§ 51) die übergreifende Schulentwicklungsplanung auf der Ebene der Kreise. Diese sind künftig verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen, wohnortnahen und alle Schularten umfassenden Angebots unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung eine Schulentwicklungsplanung für ihren Zuständigkeitsbereich aufzustellen und fortzuschreiben. Die Schulentwicklungsplanung ist mit den Schulträgern im Kreis und kreisübergreifend abzustimmen.“
„Enthalten die Schulentwicklungsplanungen der Schulträger und des Kreises voneinander abweichende Feststellungen, trifft die Schulaufsicht ihre Genehmigungsentscheidung unter Würdigung beider Planungen und unter Heranziehung eigener Einschätzungen; überörtlichen Aspekten ist dabei besondere Beachtung zu schenken.“
So muss es auch sein. Denn es sind die Schulträger, die letztlich entscheiden. Der Kreis nimmt eine Schulentwicklungsplanung vor - ich will mich hier jetzt nicht wiederholen -, die letzte Entscheidung trifft dann jedoch die Genehmigungsbehörde und das ist die Schulaufsicht, das Ministerium.
(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] geht zu einem Saalmikrofon. - Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist es gestattet, einen Zwischen- ruf zu machen? - Gegenruf des Wolfgang Kubicki [FDP]: Ein Zwischenruf ist etwas anderes! Da brauchen Sie nicht aufzustehen, Herr Kollege! - Heiterkeit)
Frau Ministerin, ich habe die Frage, ob Sie diese Information allen Schulträgern mitteilen könnten. Denn ich erfahre vor Ort immer wieder, dass die Schulträger anders informiert sind.
Es hat vor etwa drei Wochen - meine ich - eine ausführliche Information an alle Schulträger in Form einer Handreichung zu dieser Frage gegeben, in der eben dies auch enthalten ist. Diese Information ist meines Wissens auch allen Mitgliedern des Bildungsausschusses, allen Abgeordneten, zur Verfügung gestellt worden. Sie ist darin nachlesbar, Herr Kollege Hentschel.
Ich danke der Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe daher die Beratung.
Es ist Überweisung an den Ausschuss beantragt worden. Wer die Berichte Drucksachen 16/1407 und 16/1410 dem Bildungsausschuss zu abschließenden Beratung überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das war die Mehrheit. Dann ist das so beschlossen.
Ich möchte mir jedoch auch noch die Bemerkung erlauben, dass ich allen Fraktionen dankbar wäre, wenn sie sich an die im Ältestenrat verabredeten Redezeiten hielten. Es tut uns nicht gut, einen so wichtigen Punkt bis 13:30 Uhr zu beraten. Diese Anmerkung erlaube ich mir. Zudem war in der Beratung auch keine gute Qualität spürbar. Es tut mir leid, dies sagen zu müssen.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, teile ich Ihnen mit, dass Herr Ministerpräsident Peter Harry Carstensen und Herr Minister Dr. Ralf Stegner wegen auswärtiger Verpflichtungen beurlaubt sind.
Auf der Tribüne begrüße ich den Landfrauenverein Nortorf und Umgebung ganz herzlich. - Meine Damen, seien Sie uns alle sehr herzlich willkommen!
Ich erteile dem Berichterstatter des Finanzausschusses, Herrn Abgeordneten Günter Neugebauer, das Wort. - Bitte, Herr Neugebauer, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte anwesende Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf, den ich Ihnen heute als Ergebnis der Beratungen in den verschiedenen Ausschüssen vorstellen darf, betreten wir gesetzespolitisches Neuland. Insofern sollten wir uns auch des besonderen Ereignisses bewusst sein.
Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Erleichterung Öffentlich Privater Partnerschaften im September des letzten Jahres ohne Aussprache an die Ausschüsse für Innen und Recht, Wirtschaft und Finanzen überwiesen. Der Finanzausschuss - deswegen stehe ich heute hier - hat die Federführung erhalten. Sie werden sich erinnern, dass die Ausschüsse schriftliche Stellungnahmen eingeholt haben, die der Wissenschaftliche Dienst des Landtages dankenswerterweise für uns ausgewertet hat. Es folgten weitere Beratungen über den
Der Finanzausschuss schlägt im Wesentlichen, wie Sie auch der Drucksache 16/1403 entnehmen können, zwei Änderungen vor. Zum einen geht es um den § 1, nämlich die Zweckbestimmung des Gesetzes. Die wird erweitert. Zum anderen geht es um den § 4, der die Überschrift „Übertragung hoheitlicher Befugnisse auf Private“ trug. Diesen Paragrafen haben wir aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken gestrichen.
Im Mittelpunkt der Diskussion stand außerdem der Vorschlag der Architekten- und Ingenieurkammer, in § 7 - Auswahl des Vertragspartners - festzuschreiben, freiberuflichen Dienstleistern zur Erbringung planerischer Leistungen eine angemessene Vergütung zu zahlen.
Die Ausschüsse sind nach intensiver Beratung mit dem Wissenschaftlichen Dienst des Landtages und der Auswertung von zwei zusätzlichen wissenschaftlichen Gutachten einig, diesen Änderungsvorschlag aus rechtssystematischen Gründen nicht aufzunehmen, bei der Umsetzung des Gesetzes allerdings die Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen und freie Berufe genau zu beobachten und gegebenenfalls nach Ablauf einer bestimmten Frist nachzusteuern.
Im Namen des Finanzausschusses bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf Drucksache 16/935 mit den von mir eben aufgezeigten Änderungen in der Fassung der Drucksache 16/1403, die mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimme von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen worden sind, zuzustimmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. - Wortmeldungen zum Bericht liegen nicht vor. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Tobias Koch.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ende 2005 hat der Landtag auf Antrag von CDU und SPD die Landesregierung aufgefordert, Öffentlich Private Partnerschaften in SchleswigHolstein zu erleichtern.
Den daraus resultierenden Gesetzentwurf beraten wir heute in zweiter Lesung im Landtag. Der Berichterstatter wies dankenswerterweise schon darauf hin, dass der Gesetzentwurf zwischenzeitlich in
mehreren Sitzungen des Finanz- und des Wirtschaftsausschusses intensiv diskutiert worden ist. Es gab ein Anhörungsverfahren und es wurden ergänzende Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes eingeholt. Zusammen mit der ÖPP-Initiative der Landesregierung hat nach meinem Eindruck bereits diese Diskussion über den Gesetzentwurf dazu geführt, dass wir mittlerweile eine erfolgreiche Initialzündung für Öffentlich Private Partnerschaften in Schleswig-Holstein verzeichnen können. ÖPP-Projekte sind zu einer festen Komponente für Investitionsentscheidungen sowohl auf Landesebene als auch auf kommunaler Ebene geworden.
Angefangen von Großprojekten wie dem Zentrum für Partikeltherapie bis hin zu zahlreichen Schulbaumaßnahmen der Kommunen werden Öffentlich Private Partnerschaften geprüft, ausgeschrieben und zum Teil bereits realisiert. Dabei zeigt sich im Übrigen, dass selbst bei kleineren Investitionsvolumen im einstelligen Millionenbereich die erhofften Kosteneinsparungen von 20 % mittels ÖPP erzielt werden können. Beispielhaft hierfür sei der Bau einer Sporthalle in meiner Heimatstadt Ahrensburg genannt.
Mit der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfes werden derzeit noch bestehende Hürden für Öffentlich Private Partnerschaften beseitigt und damit die Vorschläge der Koalitionsfraktionen aus dem Jahr 2005 umgesetzt. So enthält der Gesetzentwurf die verbindliche Verpflichtung, bei Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen auf den gesamten Lebenszyklus eines Projektes abzustellen und dabei die Risikoverteilung zwischen öffentlicher Hand und privatem Partner zu berücksichtigen. Ebenso wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Land und Kommunen die Veräußerung von Vermögensgegenständen selbst dann ermöglicht, wenn sie zur Erfüllung eigener Aufgaben weiterhin benötigt werden, nämlich unter der Maßgabe, dass die Veräußerung zur anschließenden Eigennutzung erfolgt und auf diese Weise die Aufgabe mindestens ebenso wirtschaftlich erfüllt werden kann.