Von einer Haltung, wie sie Björn Engholm 1988 einmal in Schleswig-Holstein propagiert hat und in die Politik des Landes einführen wollte, sind, jedenfalls im Schulbereich, nicht einmal mehr Spurenelemente übrig geblieben.
se von einer Schülergruppe des Inselgymnasiums auf Fehmarn, dass unterdessen die Hälfte des Lehrerkollegiums Versetzungsanträge eingereicht hätten. - Das haben uns die Schüler hier erzählt. - Dem Vernehmen nach gehört auch der Schulleiter dazu, der wohl in nächster Zeit auf einer anderen vakanten Schulleiterstelle im Kreis Ostholstein eingesetzt werden soll. Das ist natürlich auch eine Möglichkeit, sozusagen auf stille Art darauf zu reagieren, dass Erklärungen vor Ort nicht zulässig sind.
Mir liegen weitere Wortmeldungen für Kurzbeiträge vor. Zunächst erteile ich dem Herrn Abgeordneten Karl-Martin Hentschel das Wort.
(Dr. Henning Höppner [SPD]: Da können Sie jedes Problem jedes Polizeibeamten nehmen! Das gehört nicht hierher!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst sagen, dass es in Schleswig-Holstein gelungen ist, in der Frage des Schulsystems einen Schritt weiterzukommen, wenn auch auf verquerem Wege und über einen seltsamen Koalitionskompromiss; aber im Ergebnis ist das Ganze genial. Denn die Sache ist in Bewegung gekommen und es wird jetzt vor Ort und in den Kommunen entschieden.
Nun gibt es eine große Partei in diesem Land, die versucht, diese Entscheidung vor Ort mit allen Mitteln zu verhindern. Neulich war ich in Heiligenhafen. Dort sagten mir der Bürgermeister - CDU -, ein weiteres Ratsmitglied und auch ein Lehrer - alles CDU-Mitglieder -: Wir wollen gern eine Gemeinschaftsschule einführen, aber man hat uns gesagt, wir dürften das nicht. Daraufhin habe ich gefragt: Warum dürft ihr das denn nicht? Sie antworteten: Das liegt daran, weil es nicht ausreicht, wenn wir ein Konzept und so weiter vorlegen. Nicht einmal die ausreichende Schülerzahl reicht aus. Es muss auch mit der Schulentwicklungsplanung des Kreises übereinstimmen. Der Kreis mache eine andere Kreisentwicklungsplanung, sagten sie.
Der Kollege Ekkehard Klug, der sich in Bildungspolitik bekanntlich gut auskennt, hat eine Anfrage gestellt. Ich zitiere die Drucksachen 16/1322. In dieser Anfrage schreibt er:
„Ergibt sich aus den unter 1 a) genannten Rechtsvorschriften zur Wahlfreiheit der Eltern, dass eine Gemeinschaftsschule nur dann errichtet werden kann, wenn die Eltern als Alternative auch die Wahlmöglichkeit einer Regionalschule und/oder eines Gymnasiums haben?“
„Nein. Die Schulaufsichtsbehörde hat aber ebenso wie die Schulentwicklungsplanung des Kreises - darauf hinzuwirken, dass ein gleichmäßiges, wohnortnahes und alle Schularten umfassendes Angebot erreicht wird.“
Auf Fehmarn ist das nicht gegeben. In Fehmarn gibt es nur eine Gemeinschaftsschule. Das ist klar. Nun ist die Frage: Was gilt für Heiligenhafen? Ist es bindend für die Genehmigung, wenn die Schulentwicklungsplanung des Kreises sagt, in Heiligenhafen solle keine Gemeinschaftsschule, sondern eine Regionalschule sein? In der Antwort steht, sie habe darauf hinzuwirken. Das kann bedeuten: Man wirkt darauf hin, aber wenn Heiligenhafen entscheidet, man wolle doch eine Gemeinschaftsschule, und legt das entsprechende Konzept vor, dann wird das auch genehmigt.
Ich stelle diese Frage gemäß Artikel 11 der Landesverfassung an die Frau Ministerin und bitte um eine sofortige Antwort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nunmehr liegt eine ganze Reihe von Problemstellungen vor, die im Ausschuss geklärt werden müssten. Grundsätzlich will ich zu dieser Debatte sagen: Sie ist aus unserer Sicht wieder einmal eine Debatte zu der Frage, ob das Glas halb voll oder halb leer ist. Ich stimme dem Kollegen Karl-Martin Hentschel zu, wenn ich sage: Das Glas ist halb voll. Wir sind in der Schulpolitik Schleswig-Holsteins weitergekommen. Wir vom SSW haben dies gewollt, und, lieber Kollege Buder, ich ging immer davon aus, dass auch die SPD das wollte. Insoweit
hätte ich mir ein bisschen mehr Leidenschaft gewünscht. Aber das braucht jetzt nicht weiter vertieft zu werden.
- Das ist auch in Ordnung. - Nun zum Werdegang dieses Berichts. Wir hatten einen mündlichen Berichtsantrag zu einem Zeitpunkt gestellt, zu dem sich die Gemeinschaftsschulverordnung in der Anhörung befand, zu dem es mit dem Referentenentwurf zu dieser Verordnung Schwierigkeiten gab, um es einmal diplomatisch zu formulieren. Seinerzeit wurde deutlich, dass in den Kreisen gefordert wird, zunächst einmal keine Genehmigung für die Errichtung von Gemeinschaftsschulen zu erteilen, weil man sagte, man müsse die Kreisschulentwicklung abwarten.
Liebe Kollegin Herold, ich kann Ihnen von CDUKommunalpolitikern erzählen, die in der aktuellen Situation durchaus unserer Auffassung waren und die sich darüber gefreut haben, dass zum Beispiel der SSW ihr Anliegen, vor Ort eine Gemeinschaftsschule zu errichten, vehement unterstützt hat.
Insoweit ist es also nicht angesagt, weiteren Nachhilfeunterricht zu erteilen. Wir sind alle des Lesens mächtig und wissen, was in den verschiedenen Verordnungen steht, wenn wir denn Lust haben, sie zu lesen.
(Sylvia Eisenberg [CDU]: Darum würde ich Sie bitten, dass Sie die entsprechenden Ver- ordnungen lesen, damit Sie wissen, was darin steht und worüber Sie reden!)
- Liebe Frau Kollegin Eisenberg, das ist ganz klar, aber das ist nicht Thema. Ich sehe nicht ein, warum jetzt so getan wird, als sei das das zentrale Thema. Jetzt geht es darum, wie das Schulgesetz umgesetzt wird und umgesetzt worden ist, mit welchen Möglichkeiten die Umsetzung ausgestattet ist.
Darum noch einmal: Man kann die Umsetzung blockieren. Das ist geschehen. Es gibt Diskussionen in den Kreisen, die kontraproduktiv sind, und alle wissen das. Das, denke ich, muss im Landtag auch angesprochen werden und darum ging es mir.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Durchführung und Umsetzung des Schulgesetzes hat wenig damit zu tun, dass man aufgeregt wie auf dem Hühnerhof herumrennt, laut gackert und sich dann darüber wundert, dass es in manchen Punkten nicht richtig läuft. Die Umsetzung des Schulgesetzes ist vielmehr eine Frage der Kontinuität. Ich rege mich natürlich überhaupt nicht künstlich darüber auf, wenn es so ist, wie Sie das beschreiben. Ich weiß auch, dass es so ist, aber einmal haben sich diese Schulträger in den entsprechenden Punkten dort, wo ein ernsthafter Wunsch dahintersteckte, über die versuchten Blockaden in den Kreisen hinweggesetzt.
Außerdem findet die Diskussion über die Umsetzung des Schulgesetzes in den einzelnen Gremien, gerade bei den Schulträgern, unter anderen Gesichtspunkten statt. Sie findet unter dem Gesichtspunkt statt: Im ländlichen Raum haben wir die Möglichkeit, unsere Schulen unter veränderten demografischen Bedingungen zu erhalten. Dort ist das Instrument der Gemeinschaftsschule ein Instrument, die Schule zu erhalten. So wird es dort diskutiert. Vorhin habe ich versucht, es anzudeuten:
Die Blockadeinstrumente werden dort nicht angewandt - egal, von welchen Kommunalpolitikern -, wenn denn die Kollegen mitmachen und das tun, was ihres Amtes ist, nämlich ein Konzept zu entwickeln. Dieses Konzept muss in den Schulen entwickelt werden, es muss von den Kolleginnen und Kollegen gemeinsam mit den Eltern entwickelt werden. - Das ist das eine.
Das Zweite: Die Diskussion über die Veränderung des Schulwesens wird unter anderem auch bei den Eltern geführt. Da kann man natürlich Folgendes machen: Man kann sagen: „Wir fragen einmal diejenigen in den Schulen, ob sie eine Gemeinschaftsschule besuchen wollen, wenn sie schon in der zehnten Klasse sind.“ Welche Antwort Sie hierauf bekommen werden, ist ganz klar. Das heißt, das Befragungsinstrument spielt eine wesentliche Rolle. Das hat aber auch nichts mit Aufgeregtheit zu tun,
sondern das muss im Vorfeld in den Gremien geklärt werden, die in der Schule hierfür eingerichtet werden.
Deshalb bin ich nach wie vor der Meinung, dass wir diese Debatte sehr unaufgeregt und ruhig führen sollten. Es trägt natürlich auch nicht zur Versachlichung der Debatte bei, wenn es Kollegen gibt, die in vagen Andeutungen dem Ministerium und der Ministerin etwas unterstellen, was sie möglicherweise nicht weiß und was möglicherweise überhaupt nicht zutrifft.
Wenn jemand in einer Kollegiumszeitschrift einen Artikel veröffentlicht und sich dabei nicht traut, seinen Namen dazuzuschreiben, dann - das kann ich Ihnen nur sagen - traue ich diesem Artikel nicht.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Bei den Repres- sionen, die vom Ministerium ausgeübt wer- den, ist das nicht verwunderlich!)
- Wissen Sie, ich selbst bin 30 Jahre lang Lehrer gewesen. Diese Unterstellung, die Sie da vorbringen, habe ich noch niemals erlebt.