Protocol of the Session on June 7, 2007

der Anhörung sind, fehlt in den vorliegenden Regierungsdokumenten.

Frau Kollegin Birk, die Zeit ist abgelaufen.

Ich weiß; ich komme zum Schluss. Ich könnte noch eine Reihe von Kritikpunkten äußern.

Frau Ministerin, Ihr Bericht hier am Podium war etwas engagierter, aber zu dem, was Sie uns schriftlich geliefert haben, kann ich nur sagen: Berichte, die von Schulreformen überzeugen sollen, sehen anders aus!

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort für die CDU-Fraktion hat nun die Frau Abgeordnete Susanne Herold.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Birk, Sie haben einen Antrag zum Thema Schulanmeldungen gestellt. Ich habe in Ihrem Beitrag gerade nicht erkennen können, wie weit es darum inhaltlich ging. Das war ein Rundumschlag über alle Themen im Bildungsbereich. Wenn Ihnen am Herzen liegt, dass wir das hier im Landtag diskutieren, obwohl das Thema Schulanmeldungen eigentlich in den Bildungsausschuss gehört, dann bitte ich darum, dass Sie auch inhaltlich eine Begründung abgeben und den Antrag interpretieren, der hier vorgelegt worden ist.

(Beifall bei der CDU - Karl-Martin Hent- schel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Als die CDU in der Opposition war, hat sie hier jeden Pups diskutiert! - Weitere Zurufe)

Das Wort hat Frau Herold und sonst niemand!

Noch ein Wort zur Ministerin, weil Sie mich direkt angesprochen haben, Frau Erdsiek-Rave. Ich weiß, dass wir beim Thema Schulartempfehlungen auseinanderliegen. Sie würden Schulartempfehlungen in Schleswig-Holstein am liebsten komplett abschaffen.

(Beifall beim SSW)

Wir sind der Auffassung, dass Schulartempfehlungen ihre volle Berechtigung haben, weil es darum geht, damit ein Instrument zu haben, um möglichst homogene Lerngruppen zu bilden. Damit wird der Weg zu einem höheren Abschluss keineswegs in irgendeiner Weise begrenzt. Wir haben ein völlig durchlässiges Schulsystem, das durch das neue Schulgesetz noch durchlässiger wird. Also, das Ziel, höhere Abschlüsse zu erreichen, wird durch diese Maßnahme, eine Schulartempfehlung abzugeben, keinesfalls konterkariert.

Meine Damen und Herren, das neue Schulgesetz sieht eine komplette Neustrukturierung unserer Schulstrukturen vor. Der Rahmen des neuen Schulgesetzes wird durch die Erarbeitung von Verordnungen beziehungsweise Erlassen schrittweise umgesetzt. Dies geschieht in enger Abstimmung der beiden Koalitionspartner. Entsprechende Verordnungen werden dem Kabinett vorgelegt.

So findet die aktuelle Umsetzung des neuen Schulgesetzes unter anderem ihren Niederschlag in der im April in Kraft getretenen Gemeinschaftsschulverordnung. Gemeinschaftsschulen werden auf Antrag des Schulträgers nach Vorlage eines pädagogischen Konzeptes genehmigt. Weitere Voraussetzung ist die Berücksichtigung der Schulentwicklungsplanung des Schulträgers und des Kreises. Darüber hinaus muss ein öffentliches Bedürfnis für die Einrichtung dieser Schulart bestehen und Mindestgrößen müssen eingehalten werden. Nachzulesen, werte Kollegen des SSW, ist das in § 7 der Gemeinschaftsschulverordnung.

Noch einmal für die Kollegin Spoorendonk:

Erstens. Eine Absprache der Schulentwicklungspläne der Schulträger mit dem Kreis beziehungsweise umliegenden Kreisen ist laut Verordnung vorgegeben, auch wenn Ihnen das nicht gefällt. Diese Vorgehensweise sichert die strukturierte Versorgung mit den zuständigen Schulen, den Regionalschulen und den Gymnasien und den auf Antrag entstehenden Gemeinschaftsschulen.

(Beifall bei der CDU)

Zweitens. Liegt noch kein Schulentwicklungsplan vor, entscheidet in diesem Falle die Schulaufsicht. Nachzulesen ist das unter anderem in der vom Ministerium herausgegebenen Handreichung für Kommunen und Kreise.

So ist auch bei den in der letzten Woche genehmigten Gemeinschaftsschulen für Schleswig-Holstein verfahren worden.

(Angelika Birk)

Den von Ihnen, Frau Spoorendonk, beklagten kommunalen CDU-Feldzug gegen die Gemeinschaftsschulen kann ich somit nirgendwo entdecken.

(Beifall bei der CDU)

Und wenn ich mir die Beschlusslage in den Orten anschaue, in denen jetzt Gemeinschaftsschulen entstehen werden, verstehe ich Sie noch weniger.

Meine Damen und Herren, mit dem Genehmigungsverfahren für Gemeinschaftsschulen durch das Ministerium wurde auch noch einmal eindeutig klargestellt, dass ein Abitur an einer Gemeinschaftsschule nach 13 Schuljahren erreicht werden kann, so wie das für Regionalschüler mit einem qualifizierten Realschulabschluss zukünftig auch möglich sein wird. Die auf Fehmarn angedachte Kombination eines G8-Gymnasiums mit einer Gemeinschaftsschule wird es demnach nicht geben. Will Fehmarn also ein Gymnasium erhalten, ist das nur in der Kombination mit einer Regionalschule möglich.

Meine Damen und Herren, die Gemeinschaftsschule setzt auf ein möglichst langes gemeinsames Lernen mit dem Schwerpunkt der Binnendifferenzierung bis zum Mittleren Abschluss. Dieses Konzept unterscheidet sie von den bisher in SchleswigHolstein bestehenden Gesamtschulen, die ja nach der 7. Klasse eine äußere Differenzierung vorsehen. Hierin ist der entscheidende Unterschied und auch die Weiterentwicklung der Gesamtschule zur Gemeinschaftsschule zu sehen. Notenzeugnisse wird es an der Gemeinschaftsschule erst ab dem 8. Schuljahr verbindlich geben, da hier auch Prognosen für die weitere Schullaufbahn gestellt werden. Schüler steigen ohne Versetzungsbeschluss auf und absolvieren nach fünf beziehungsweise sechs Schuljahren ihren zentralen Abschluss. Der Übergang zur gymnasialen Oberstufe ist bei geeigneter Qualifikation möglich.

Meine Damen und Herren, die Regionalschulverordnung befindet sich zurzeit noch in der internen Abstimmungsphase. Hier werden Real- und Hauptschüler nach einer gemeinsamen Orientierungsstufe ab Klassenstufe 7 in den Hauptschul- beziehungsweise Realschulbildungsgang auf Grundlage eines Notenzeugnisses durch die Schule zugeordnet. Neben den bildungsgangbezogenen unterrichteten Kernfächern ist ein schulartübergreifender Unterricht in den Nebenfächern möglich. Dies soll in erster Linie kleinen Schulen helfen, in ihrer Unterrichtsorganisation flexibler zu werden.

Für die Hauptschüler wird die flexible Ausgangsphase flächendeckend eingeführt. Mit einem qualifizierten Abschluss ist der Übergang zur Realschule

möglich. Ein qualifizierter Realschulabschluss führt zur Berechtigung, auf die gymnasiale Oberstufe zu wechseln.

Regionalschulen und Gemeinschaftsschulen sollen eine gleiche Ausstattung erhalten. Dies, meine Damen und Herren, ist der CDU sehr wichtig. Es wird künftig in Schleswig-Holstein keine Präferenz für eine bestimmte Schulart geben!

(Dr. Ekkehard Klug [FDP]: Das ist ja span- nend, das prüfen wir!)

Das heißt, die Unterrichtsverpflichtung für Lehrer, die an der Regionalschule oder an der Gemeinschaftsschule arbeiten, wird einheitlich sein. Es gibt einen gemeinsamen verbindlichen Klassenteiler. Fördermaßnahmen werden an beiden Schularten gleichmäßig verteilt. Lehrkräfte werden durch gezielte Fortbildungsmaßnahmen auf die neuen Strukturen eingestellt.

So viel zum derzeitigen Stand der Umsetzung des Schulgesetzes. Es war ja der Anlass Ihres Antrages, das einmal dargestellt zu bekommen, liebe Frau Spoorendonk.

Ich könnte mit der Oberstufenverordnung, die jetzt in die Anhörung gehen wird, fortfahren, und ich könnte auch auf die Verordnungen zur Grundschule, Hauptschule und Realschule abheben. Dazu kämen die sich in der Anhörung befindliche Kontingentstundentafel und die Mindestverordnung. Die Beruflichen Schulen sowie die Förderzentren habe ich dabei bisher völlig außer Acht gelassen. Deshalb schlage ich vor, dass Sie für weitere Informationen, auch zu Fragen über Schulträgerfragen und Schulentwicklungspläne, so wie es das Ministerium in seinem Bericht ebenfalls anbietet, die Website www.mbf.schleswig-holstein.de aufrufen.

Meine Damen und Herren, nun zum Antrag der Grünen über Schulanmeldungen für das Schuljahr 2007/08! Hier wird in dem Bericht deutlich darauf hingewiesen, dass zu diesem Zeitpunkt keine umfassenden Angaben zu den Anmeldungen an Schulen gemacht werden können, da die endgültigen Anmeldezahlen für alle Schularten erst im Laufe des Monats vorliegen werden. Deshalb ist es jetzt nicht möglich, auf den Bericht im Detail einzugehen.

Die Anmeldezahlen für Gemeinschaftsschulen die Ministerin sprach davon - liegen, wie es die Ministerin auch schon in der letzten Woche dargestellt hat, vor. Es ist schwierig, Aussagen zum Anmeldeverhalten der Eltern zu machen. Auffällig ist, dass sehr wenige Anmeldungen gymnasial empfohlener Kinder vorliegen.

(Susanne Herold)

An vier von sieben Gemeinschaftsschulen gibt es überhaupt keinen gymnasial empfohlenen Schüler. Ich erwähne das vor dem Hintergrund, dass die Entscheidung für die Einführung einer Gemeinschaftsschule von einigen Antragstellern - ich nenne Schafflund und Kellinghusen - gefallen ist, um möglichst ein Angebot auf gymnasialem Niveau vor Ort machen zu können.

Die Anmeldezahlen der 25 Gesamtschulen im Lande werden im Bericht ebenfalls dargestellt. Ich nehme an, Frau Birk - das hat sich ja schon in Ihrem Wortbeitrag bestätigt -, dass Sie Ihren Antrag zu den Schulanmeldungen gestellt haben, um bestätigt zu bekommen, dass es an den Gesamtschulen auch im nächsten Schuljahr wieder mehr Anmeldungen geben wird, als Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden können. Ich gebe Ihnen recht: Das ist so.

Erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang auch, dass es wie in den Jahren zuvor weiterhin einen Run auf unsere Gymnasien gibt. Hundert weitere Planstellen für Gymnasien haben der Bildungs- und der Finanzausschuss deshalb zusätzlich bewilligt.

Ich schlage vor, über weitere Details nach entsprechender Vorlage der Schulanmeldungen aller Schularten im Bildungsausschuss zu beraten, denn dieses Thema gehört dorthin.

(Beifall bei der CDU)

Für die SPD hat der Herr Abgeordnete Detlef Buder das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kurz vor der Mittagspause führen wir eine sehr intensive bildungspolitische Debatte.

Es ist sicherlich unstrittig, dass das neue Schulgesetz, das wir im Januar verabschiedet haben, eines der wichtigsten Reformprojekte der 16. Legislaturperiode ist. Anders als manches Gesetz, über das in diesem Haus, wenn wir ganz ehrlich sind, keine zehn Kolleginnen und Kollegen wirklich kompetent mitreden können, ist alles, was mit Schule zu tun hat, kein spezielles Thema, wie wir der öffentlichen Debatte entnehmen können. Vielmehr geht Schule jede Abgeordnete und jeden Abgeordneten schon deshalb etwas an, weil jeder von uns schon einmal eine Schule besucht hat und weil Schule auch die meisten Menschen in unserem Land betrifft, egal, wer es ist und wie alt er ist.

Es sind nicht nur Hunderttausende von Schülern und Zehntausende von Lehrern, die von der Umgestaltung unseres Schulwesens betroffen sind, es sind auch die Eltern, Großeltern und Schülerinnen und Schüler. Wenn wir an den Output des Bildungswesens in Gestalt der künftigen Lehrer, Ärzte, Juristen und so weiter denken, betrifft es letztlich wieder jeden von uns. Deshalb führen wir heute wieder eine Grundsatzdebatte und hören Geschichten über geschlagene Schlachten.

Deshalb ist es richtig, dass wir uns nicht nur im Bildungsausschuss, sondern auch im Plenum mit den Auswirkungen und der Umsetzung der neuen Regelungen in regelmäßigen Abständen befassen, auch wenn das Fertigprodukt, nämlich das neue schleswig-holsteinische Schulsystem, erst im Schuljahr 2010/11 abgeschlossen ist.

Ein neues Schulgesetz bedeutet rechtstechnisch zunächst einmal, dass die untergesetzlichen Rechtsquellen, darunter alle Schulartverordnungen, der neuen Rechtslage angepasst werden müssen. Das gilt sowohl für die Schularten, die bei uns demnächst auslaufen, also Haupt-, Real- und Gesamtschulen, als auch für diejenigen Schularten, die jetzt neu entstehen, besonders Regional- und Gemeinschaftsschulen.

Die vom SSW abgefragten Verordnungen liegen als Entwürfe vor und haben zum Teil die Ministeriumsanhörung bereits hinter sich. Sie sind auf dieser Grundlage entsprechend verändert worden.

Schulen sind bekanntlich keine Landeseinrichtungen. Das Land setzt den rechtlichen Rahmen für die Tätigkeiten der Schulen und stellt die Lehrkräfte bereit. Die Schulträgerschaft liegt ganz überwiegend bei den Gemeinden. Die regionale Schulentwicklungsplanung ist Sache der Kreise.

Hierzu eine Anmerkung: Die Schulträger mögen sich bitte schön an ihre Schulträgerschaft erinnern. Dasselbe gilt für die Kreis, die ebenfalls Schulträger sind.

Es ist deshalb richtig und wichtig, dass das Bildungsministerium bereits vor geraumer Zeit den Schulträgern eine umfangreiche Handreichung für ihre Planungsaufgaben zur Verfügung gestellt hat.