In diesem Sinn wollen wir die Chancen nutzen, die sich bieten, um Lebensqualität zu verbessern, um den Wohn- und Erholungswert zu erhöhen, die Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene und darüber hinaus zu stärken, Planungskosten zu reduzieren und langfristige Planungen zu optimieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend: Jeder von uns ist in der einen oder anderen Frage wahrscheinlich schon einmal mit dem Thema Lärmbelästigung aus seinem Wahlkreis heraus konfrontiert worden. Meine bisherige Erfahrung nicht nur mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, sondern auch und besonders mit dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr ist, dass dieses Thema in der Landesregierung hohe Priorität hat und sehr ernst genommen wird. Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg und sollten diesen Weg fortsetzen. Ich schlage insofern vor, dass wir den Bericht heute hier im Plenum zur Kenntnis nehmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die EU-Umgebungslärmrichtlinie vom 25. Februar 2003 ist endlich mit Bundesgesetz vom 24. Juni 2005 in das Immissionsschutzgesetz aufgenommen und umgesetzt worden. Spötter haben es nicht nur in Schleswig-Holstein nach dem Motto „Viel Lärm um nichts“ betitelt und als Beispiel für europäische Regelungswut kritisiert. Ich hoffe sehr, dass dieses Missverständnis - Herr Bernstein hat es angesprochen - hier im Parlament überwunden ist. Wir haben gemeinsam mit unserem Koalitionspartner den Berichtsantrag gestellt und bedanken uns beim Umweltminister für den vorgelegten Bericht.
Das Thema Lärm und dessen Verhinderung ist ein wichtiges Thema. Lärm ist Umweltverschmutzung, akustischer Müll ist ein Abfallprodukt der modernen Zivilisation. Lärm kann Stress auslösen und zu Nervosität und Konzentrationsstörungen führen. Dauerhafter Lärm bei hohem Pegel führt zu Gehörschäden. Das merkt man in der SPD-Fraktion besonders deutlich.
Lärmschwerhörigkeit ist die zweithäufigste Berufskrankheit. Jährlich 6.000 neue Fälle führen in Deutschland zur Berufsunfähigkeit. - Ich meinte, die sind schwerhörig, um das sehr deutlich zu machen.
Ein paar weitere Fakten. 79 % der Bundesbürger fühlen sich durch Straßenverkehrslärm belästigt, 46 % durch Fluglärm. 12 Millionen Deutsche leben an Straßen mit hoher Dauerbelastung. 17 % aller für den Wehrdienst gemusterten Jugendlichen haben bereits Gehörschäden. Es wird geschätzt, dass die externen Kosten des Lärms in Europa etwa 12 Milliarden € betragen.
Lärm kennt keine nationalen Grenzen. Es war und ist daher wichtig, dass die EU gehandelt und die Richtlinie zum Umgebungslärm erlassen und in die Pflicht zur Umsetzung gegeben hat. Alle Staaten müssen strategische Lärmkarten erstellen, die Öffentlichkeit breit über die Schallbelastung und die damit verbundenen Wirkungen informieren, Aktionspläne zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete mit Öffentlichkeitsanhörung erstellen. Die EU-Kommission will über die Schallbelastung und die Betroffenheit der Bevölkerung in ihrem Hoheitsgebiet informieren. Die Umsetzung in jedem Bundesland ist nicht nur vor dem Hintergrund der europäischen Verpflichtung wichtig und darf keine lästige Pflicht darstellen.
Sie bietet Chancen für die Verbesserung der Lebensqualität aller Menschen, stärkt die Attraktivität unseres Landes für den Tourismus und die Erholung und kann den Wohnwert von Immobilien heben.
Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Schleswig-Holstein läuft und ist auf einem guten Weg. Anders als andere Länder haben wir gemeinsam mit den Gemeinden ein Modell gewählt, das die zusätzlichen Belastungen in einem gestuften Modell zwischen Land und Kommunen teilt. Für die konkrete Umsetzung von Maßnahmen sind aus meiner Sicht folgende Forderungen zu erfüllen: Vor allem Säuglinge und Kinder müssen vor Lärm geschützt werden.
Säuglinge werden durch Lärm in ihrer Entwicklung stark gehemmt. Schwangere, Kranke und Ältere sind besonders schutzbedürftig gegenüber Lärm. Daher muss der Bevölkerung frühzeitig und umfassend die Mitwirkungsmöglichkeit an der Erstellung der Aktionspläne eingeräumt werden.
Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, den Stressfaktor Nummer 1, den Lärm, in SchleswigHolstein wirksam zu bekämpfen!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich diese Diskussion jetzt verfolge, welche gravierenden Gesundheitsschäden letztlich durch Lärm entstehen können, und wenn wir gestern beispielsweise darüber gestritten haben, ob in Gaststätten und Restaurants geraucht werden darf, dann müsste sich heute eigentlich sofort die Diskussion anschließen, ob ein Diskobesuch bei den entsprechenden Phonstärken, die wir in Diskotheken vorfinden, nicht genauso gesundheitsschädlich ist und wir eventuell die Musik in den Diskotheken verbieten müssen. Ich denke, hier gibt es noch ein großes Feld zu beackern.
Erst einmal sage ich dem Ministerium und dem Minister herzlichen Dank für den Bericht, den beziehungsweise dessen Konsequenzen wir im Ausschuss weiter erörtern müssen. Umfragen belegen, dass der Lärm von den Menschen als eine der belastendsten Umweltbeeinträchtigungen empfunden wird. Es ist daher auch kaum ein Wunder, dass es bereits zahlreiche bundes- und landesrechtliche Vorschriften gibt, die Planungen von Vorhaben, von Lärm verursachenden Anlagen, aber auch von gewerblichen und privaten Betätigungen aus Gründen des Lärmschutzes Beschränkungen unterwerfen.
Die Generalklausel des § 1 Bundesimmissionsschutzgesetz enthält deshalb den umfassenden Ansatz, Menschen, Tiere, Pflanzen und Sachen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen solcher Einwirkungen vorzubeugen. Bei genehmigungsbedürftigen Anlagen sollen erhebliche Belastungen vermieden werden. Der Immissionsschutz betrifft sowohl öffentliche Pla
nungsträger als auch den privaten Bereich. So macht sich beispielsweise jemand einer Ordnungswidrigkeit schuldig, der vermeidbare Geräusche erzeugt, die erheblich belästigend wirken oder Gesundheitsgefahren auslösen. In der Praxis entfaltet dieses allgemein gehaltene Verbot des § 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes aber kaum Wirkung. Überhaupt ist festzustellen, dass es trotz zahlreicher Vorschriften und Regeln bisher in der Praxis anscheinend keinen Durchbruch beim Lärmschutz gegeben hat.
Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass sich die Europäische Union des Problems angenommen hat und im Jahr 2000 eine entsprechende Richtlinie des Europäischen Parlaments verabschiedet wurde, die die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zum Ziel hat. Auch in Schleswig-Holstein müssen aufgrund der Umgebungslärmrichtlinie zeitlich gestuft strategische Lärmkarten und Lärmminderungspläne unter anderem in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen als Lärmquellen erstellt werden.
Ich möchte die Gefahren, die durch Lärm entstehen, nicht klein reden. Wir müssen auf der anderen Seite aber auch bedenken, dass dadurch in ganz erheblichem Umfang zusätzliche Bürokratie entsteht. Entsprechende Planungsvorhaben - wie beispielsweise das Aufstellen von Bebauungsplänen - können dadurch weiter verzögert werden. Wir kommen also nicht zu einer Deregulierung, sondern zu einer weiteren Regulierung entsprechender Planungen.
In der ersten Stufe müssen für Hauptlärmquellen bis zum 30. Juni 2007 Lärmkarten und bis zum 18. Juli 2008 Lärmaktionspläne erstellt und der Europäischen Kommission übermittelt werden. Auch in Schleswig-Holstein sind gemäß § 47 des Bundesimmissionsschutzgesetzes die Gemeinden für die Umsetzung der Vorgaben der EU zuständig. Diese aus unserer Sicht missliche Zuständigkeit kam im Jahr 2005 durch eine Verständigung zwischen der rot-grünen Bundesregierung und dem Bundesrat im Vermittlungsausschuss zustande.
Der Herr Minister hat vorhin gesagt, alles wäre wunderbar. Gemeinden mit einer Größe von bis zu 20.000 Einwohnern bräuchten sich an den Kosten für die Erstellung dieser Pläne nicht zu beteiligen. Ich muss sagen, das ist letztlich das Ergebnis. Zwischendurch müssen wir aber feststellen, dass die Landesregierung sehr wohl das Ziel verfolgt hat, dass sich auch die kleinen Kommunen in ganz erheblichem Maße an den Kosten der Umsetzung dieser Pläne beteiligen. Durch das sehr hilfreiche Ein
Das gilt vor allem vor dem Hintergrund der Finanzierung und der Entnahme von 120 Millionen € aus der Finanzausgleichsmasse. Insofern ist das zu akzeptieren. Wir lassen uns überraschen, was aus den Planungen und aus den Minderungsplänen hervorgehen wird und welche Ergebnisse uns präsentiert werden.
Ich möchte aber noch einmal betonen: Es darf nicht dazu führen, dass sich Planungsprozesse noch weiter verlängern und dass wir damit den Standort Schleswig-Holstein benachteiligen.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schön, ein Thema am Wickel zu haben, bei dem weitgehend Einigkeit besteht. Wir alle wissen: Lärm ist eines der größten Umweltprobleme unserer Zeit, unter dem mehr als zwei Drittel der Bevölkerung leiden. Die Lebensqualität ist subjektiv und objektiv eingeschränkt. Wie heißt es so schön? In der Ruhe liegt die Kraft. Das wird uns oftmals erst dann bewusst, wenn es an Ruhe mangelt. Da sich das Ohr dem Lärm nicht verschließen kann, ist ihm der Mensch sowohl im wachen als auch im schlafenden Zustand ausgesetzt. Das Heimtückische ist, dass man die Belastung im Schlaf nur bedingt spürt. Dennoch hat sie gravierende Auswirkungen auf unsere Gesundheit.
Auch in Zeiten, in denen die Ruhe früher selbstverständlich war, wie zum Beispiel in der Nacht oder am Sonntag, werden die Menschen zusehends mit Lärm belästigt, und zwar ob sie wollen oder nicht. Belästigung geht nicht nur von Verkehrslärm, von Baulärm oder von Lärm bei der Arbeit aus. Selbst Musik, wenn sie uns beim Tanken, beim Einkauf, beim Essen in Restaurant, an jeder Ecke und bei jeder Gelegenheit berieselt, kann an den Nerven zehren. „Musik wird oft nicht schön gefunden, weil sie stets mit Geräusch verbunden.“ Das stellte schon früh Wilhelm Busch fest. Dabei kannte er die heutige Zeit mit den elektronischen Möglichkeiten noch nicht.
Lärm macht krank. Die Folgen von Lärmbelästigung sind Stress und ein erhöhter Krankenstand. Lärmbedingter Stress erhöht das Risiko von Herzkreislauferkrankungen. Das Bundesumweltamt kommt zu dem Ergebnis, dass sich 40.000 Herzinfarkte pro Jahr in Deutschland aufgrund des Straßenlärms ereignen. Nicht nur beim Wohnen in Gebieten mit hohem Verkehrslärm, auch zwischen Fluglärm und erhöhtem Arzneimittelverbrauch besteht ein direkter Zusammenhang. Trotz dieser bekannten negativen Auswirkungen des Verkehrs gab es keine Trendwende. Die Lärmpegel liegen unverändert auf einem hohen Niveau. Während wir im Bereich Luftreinhaltung in den vergangenen Jahrzehnten viel erreicht haben, war der Lärmschutz lange ein vernachlässigtes Thema.
Umfrageergebnisse zeigen jedoch, dass ein großer Teil der Bevölkerung hier politisches Handeln erwartet. Es ist jedenfalls kein Zufall, dass es viele Bürgerinitiativen gibt, die sich gegen Verkehrslärm richten, die für Lärmschutzwände oder für Flüsterasphalt auf Autobahnen kämpfen oder die in der Einflugschneise von Flughäfen wohnen und gegen den Lärm protestieren. Gerade beim Verkehrslärm hat sich erschreckend wenig getan. Obwohl die Lärmgrenzwerte in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach verschärft wurden, sind viele Pkws, heute noch so laut wie vor 25 Jahren.
Die EU hat auf dieses gesamteuropäische Problem bereits vor einigen Jahren reagiert. Der Minister hat dies ausgeführt. Es gab - selbstverständlich als Kompromiss - eine Verordnung. Ich freue mich ausgesprochen darüber, dass die Landesregierung für die Kommunen in der Umsetzung der Finanzierung einen flexiblen Weg gefunden hat. Das ist ausgesprochen gut und wird zur Akzeptanz in der kommunalen Familie beitragen. Um die Lärmbelastung in Ballungsräumen realistisch zu erfassen, dürfen Belastungsräume nicht nur an Stadt- und Kreisgrenzen definiert werden, sondern sie müssen über diese Grenzen hinaus festgelegt werden. Für uns gilt dies für die Großräume Kiel und Hamburg. Hier sind besonders die Metropolregion Hamburg und die Einflugschneise des Flughafens Fuhlsbüttel von Bedeutung.
Ganz besonders wichtig ist bei der Erstellung von Lärmaktionsplänen eine Beteiligung der betroffenen Bevölkerung. Die Menschen vor Ort wissen, wann und wo Lärm nervt. Von der Lärmbelästigung sind viele Menschen betroffen. Sie wollen mitreden und ihre Wünsche und Vorschläge einbringen. Ich denke, hier sollte man - wie auch bei anderen Beteiligungsverfahren - dafür Sorge tragen, dass dies gewährleistet ist. Der Bund darf nicht aus
der Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen an Fernstraßen und Schienen entlassen werden. Ein Bundessanierungsprogramm ist notwendig. Hier sind auch Beschäftigungswirkungen zu erwarten.
Zum Schluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass es sinnvoll ist, Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität mit Maßnahmen zur Verminderung der Lärmbelastung zu kombinieren. Dort, wo die Luft stark belastet ist, geschieht dies meist durch den Verkehr. Dort ist es auch laut. Das ist nicht nur die Alltagserfahrung, es ist auch wissenschaftlich nachgewiesen. Aus Kostengründen und aus Effizienzgründen sollte man - wo immer es geht - versuchen, Maßnahmen zusammenzufassen. Es geht hier nicht um eine EU-Richtlinie, die mit radikalen Umweltmaßnahmen ausgedacht wurde und die die Bundesländer sowie die armen Kommunen jetzt umsetzen müssen. Wir müssen handeln, weil Lebensqualität und Gesundheitsgefährdung der Bürgerinnen und Bürger dies notwendig machen.
Meine jüngste Tochter war in Panama zu einem Schüleraustausch. Damit komme ich zum subjektiven Teil des Lärmempfindens. Dort fanden die Menschen es völlig selbstverständlich, dass der Fernseher läuft, dass eine Stereoanlage läuft und dass Gitarre geübt und gesungen wird. Selbst meine Hardcore-Tochter mit ihrer kleinen Anlage zu Hause, die mich immer nervt, war von diesen Verhältnissen sehr genervt. Die andere Seite ist die: Sie alle kennen die Filmszene in einem Western, in der alles leise ist, als der Zug kommt. Der Brummer wird zum Schluss erschossen, weil er zu viel Lärm gemacht hat.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Manfred Ritzek [CDU]: Das kann dir auch passieren! - Heiterkeit)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Übermäßiger Lärm ist gesundheitsschädlich und macht krank. Das ist keine neue Erkenntnis über Lärm. Dessen Ursachen und Auswirkungen liegen bereits seit Langem vor und es wird stetig weiter in diesem Bereich geforscht. Das stetige Rauschen vorbeifahrender Autos, dröhnende Motorräder, rumpelnde Güterwagen und Flugzeuge, die über unsere Köpfe ziehen, dies alles hat in den