Protocol of the Session on May 11, 2007

(Detlef Matthiessen)

fügung stellen können. Insofern würde ich auch als Umweltpolitiker immer sagen: Liebe Leute, dann müssen wir es wohl tun, bevor der Kram irgendwo anders abgekippt wird.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Landesregierung hat das Wort der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Herr Dr. Christian von Boetticher.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Manchmal hofft man auf Debatten nach dem Motto: Alles neu macht der Mai. Aber heute hatten wir hier im Westen nichts Neues.

In der Sache selbst und in der Bewertung gibt es keine Änderung der Erkenntnislage. Im Übrigen haben wir eine gebundene Entscheidung; ich betone das noch einmal ausdrücklich.

Nach der klarstellenden Antwort der Bundesregierung auf eine dortige Kleine Anfrage dürfte es hier eigentlich keine Zweifel mehr geben. Der Antragsteller hat einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Nun sagen Sie, Herr Matthiessen: Ich, Landtagsabgeordneter, habe das einmal geprüft und ich finde, eine solche Genehmigung könnte verweigert werden. - Ich finde das, deutlich gesagt, sehr, sehr dreist. Die Genehmigung wird nicht politisch erteilt. Sie wird durch das Landesamt für Natur und Umwelt frei von Weisungen erteilt. Es ist ein Landesamt, dem Sie immer großes Vertrauen geschenkt haben. Es sind dieselben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dort seit Jahren eine qualitativ gute Arbeit leisten. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind jetzt seit Monaten intensiv mit der Prüfung befasst. Und da stellen Sie sich hierher und wagen in Unkenntnis all der Details zu behaupten, wie zu entscheiden wäre. Ich finde das nicht nur mutig, sondern dreist.

(Zuruf von der CDU: Es ist abenteuerlich!)

Das Erfordernis ergibt sich in der Tat aus Artikel 19 Abs. 3 der Abfallverbringungsverordnung, wonach der Versandstaat der zuständigen Behörde des Empfängerstaats ausreichend begründen muss, dass er die technische Kapazität und die erforderlichen Anlagen für die Beseitigung der Abfälle in einer umweltverträglichen Weise nicht besitzt und billigerweise nicht erwerben kann. Das muss er nachweisen. Das ist bisher nicht geschehen. Da sind wir

uns einig. Daher gibt es bisher keine Genehmigung. Das ist im Augenblick aber auch das einzige Hindernis - das muss man deutlich sagen -, welches der Verbringung der Abfälle nach Brunsbüttel noch im Wege steht. Sonstige Einwandgründe, die im Rahmen der Abfallverbringungsverordnung durch die zuständigen Behörden des Empfängerstaates - in diesem Fall sind wir das - vorgebracht werden könnten, liegen nicht vor.

Wir gehen davon aus, dass ein weiteres Hindernis auch noch das australische Recht selbst darstellt. Nach der Hazardons Waste Act von 1989 bedarf es neben der Notifizierung auch einer gesonderten Genehmigung des zuständigen Ministers, die gemäß Artikel 18a dieser Rechtsgrundlage nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Gründe erteilt werden soll. Dabei sind im Fall der Nichterteilung der beantragten Exportgenehmigung auch die dadurch möglicherweise zu befürchtenden erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit zu berücksichtigen.

Sowohl der Antragsteller als auch NGOs haben in umfänglichen Unterlagen jeweils ihre Argumente für oder gegen den Export ausgetauscht. Ich sage aber ganz deutlich: Am Ende entscheidet die dafür zuständige Genehmigungsbehörde, und zwar rein nach den rechtlichen Voraussetzungen.

Wir sind uns einig, dass ein solcher Export über die Weltmeere sicher unsinnig ist. Nur haben Sie eine Verpflichtung zu erkennen, was die bisherige Lagerung dieser Stoffe in der Umwelt in Australien für eine Bedeutung hat. Die Stoffe sind nämlich für die Gesundheit von Menschen gefährlich. Darum müssen wir auch in Europa ein Interesse daran haben, dass unter dem Status quo, wie er herrscht, dieser Müll entsorgt werden kann.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die bei der letzten Behandlung des Themas noch ausständig gewesenen Unterlagen hinsichtlich der Abfallzusammensetzung nachgeliefert wurden. Das Staatliche Umweltamt in Itzehoe hat die Dinge bewertet und der Notifizierungsbehörde ihre Auflagen und Bedingungen zum Einsatz der Abfälle mitgeteilt. Die noch ausstehende Genehmigung zur Zwischenablagerung der Abfälle im Elbehafen Brunsbüttel wurden inzwischen gefertigt, aber noch nicht ausgegeben.

Zum Schluss die Bemerkung, dass es langfristig sicherlich andere Entsorgungsmöglichkeiten geben muss. Wie wir gehört haben, ist die Debatte in Australien im Gang. Aber im Augenblick ist die Situation so, wie sie ist. Die Entscheidung bleibt eine gebundene.

(Lars Harms)

(Beifall bei CDU und SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Der Ausschuss empfiehlt Ablehnung des Antrages Drucksache 16/1238. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen des Hauses gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 39 auf:

Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie

Bericht der Landesregierung Drucksache 16/1352

Das Wort für die Landesregierung hat der Herr Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Herr Dr. Christian von Boetticher.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man kann lange darüber streiten, ob die Umgebungslärmrichtlinie die Krone der europäischen Gesetzgebung ist. Ich kann dazu trotzdem streiten, weil ich selber daran mitgewirkt habe. Ich darf darauf verweisen, dass mein ehemaliger Kollege Karl-Heinz Florenz im Europäischen Parlament am 1. Oktober 2001 gesagt hat, dass diese Richtlinie ein typischer Kompromiss ist. Der Umweltausschuss hatte gefordert, möglichst an jedem Feldweg eine Lärmkartierung durchzuführen. Der Europäische Rat hatte gefordert, dies nur bei einer Fahrzeugbelastung von über 6 Millionen Pkw durchzuführen.

Was am Ende herausgekommen ist, ist das, was in Brüssel häufig passiert: ein klassischer Kompromiss. Wir versuchen jetzt, aus diesem Kompromiss der Umgebungslärmrichtlinie das Beste für Schleswig-Holstein zu machen. Ich glaube, wir können die Lebensqualität der Menschen erhalten und verbessern. Wir können die Attraktivität SchleswigHolsteins als Urlaubs- und Erholungsland stärken und ausbauen. Wir können, wenn wir die Richtlinie vernünftig umsetzen, auch den Wohnwert von Immobilien erhalten oder punktuell sogar anheben.

Die Umsetzung in Schleswig-Holstein startete mit einer Erfassung der Hauptlärmquellen und Festlegung von Ballungsräumen von über 250.000 Einwohnern. Das gilt für die Randlage von Hamburg

und für Kiel. Diese Dinge waren der Europäischen Union bereits im vergangenen Jahr zu melden.

Zurzeit erfolgt die Ermittlung der Belastung durch eine Lärmkartierung, die bis zum 30. Juni 2007 abgeschlossen sein muss. Hier geht es insbesondere um die Hauptverkehrsstraßen mit über 6 Millionen Fahrzeugen pro Jahr. Anschließend sind bis zum 18. Juli 2008 von den Kommunen Aktionspläne mit dem Ziel der Vermeidung und Verminderung von Lärm aufzustellen. In den Jahren 2012 bis 2013 ist dies in erweitertem Umfang in einer zweiten Stufe zu wiederholen und anschließend alle fünf Jahre zu überprüfen.

Bei all diesen Maßnahmen kommt nach den EUVorgaben der Information und der Mitwirkung der Öffentlichkeit eine ganz entscheidende Bedeutung zu.

Zuständig für die Umsetzung sind die Gemeinden. Aufgrund der gemeindlichen Planungshoheit, die maßgeblich berührt wird, halte ich diese Zuständigkeit auch für sachgerecht.

Hinsichtlich der zusätzlichen finanziellen Belastungen haben wir in enger Zusammenarbeit mit den Kommunalen Landesverbänden eine einvernehmliche Lösung gefunden. Die Landesregierung hat beschlossen, Gemeinden bis zu 20.000 Einwohner zu unterstützen, indem wir den Auftrag für die Kartierung zentral und europaweit ausgeschrieben und am 6. Februar 2007 auch vergeben haben. Dadurch konnten wir die Kosten deutlich senken. Die Finanzierung der Kartierung übernimmt das Land über den Schleswig-Holstein-Fonds.

Dies ist für kleine Gemeinden eine sehr akzeptable und pragmatische Lösung. Aber auch größere Gemeinden werden vom Land unterstützt. Sie konnten sich an der Ausschreibung und der Vergabe der Lärmkartierung mit einem eigenen Los beteiligen und damit von den erheblichen Kostensenkungen durch die zentrale Vergabe profitieren. Ich darf anmerken, dass die Städte Neumünster, Rendsburg und Eckernförde das Angebot wahrgenommen haben.

Darüber hinaus geben wir allen Städten und Gemeinden administrative und technische Hilfestellung bei der Aktionsplanung. Eine Projektgruppe beim Staatlichen Umweltamt in Kiel, in der neben den Umwelt-, Verkehrs- und Vermessungsbehörden insbesondere auch die Vertreter der kommunalen Familie eingebunden sind, erarbeitet und steuert die Maßnahmen.

Die Belastung der Bevölkerung durch Verkehrslärm wird stärker als in der Vergangenheit als gra

(Minister Dr. Christian von Boetticher)

vierende Einschränkung der Lebensqualität empfunden. Schließlich sehen sich in Deutschland über 60 % der Menschen durch Verkehrslärm belästigt, davon mehr als 10 % stark oder äußerst stark. Deshalb wird der Lärmschutz in der Öffentlichkeit zukünftig noch mehr Aufmerksamkeit verlangen und auch in Planungsverfahren wie die Bauleitplanung oder Verkehrsentwicklungsplanung stärker einfließen müssen.

Lärmmindernde Maßnahmen können im Einzelfall erhebliche Kosten verursachen. Auch das wissen wir. Sie sind jedoch oftmals im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen realisierbar und können dann auch kostengünstig sein. Kostenabschätzungen sind hier aber noch nicht möglich, da die Aktionspläne und die darin geplanten Maßnahmen, die Kosten verursachen, zunächst den Gemeinden obliegen und sehr vom Einzelfall abhängig sind.

Ich möchte hier keine überzogenen Erwartungen wecken, die nicht erfüllbar sind. Nicht alles Wünschenswerte wird gerade aufgrund der Kostengesichtspunkte zu realisieren sein. Wir sollten aber das Ziel nicht aus den Augen verlieren, die Möglichkeit für mehr Lärmschutz in Schleswig-Holstein auszuschöpfen und damit die Lebensqualität in unserem Land weiter zu erhöhen.

(Beifall bei CDU, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der CDU hat der Herr Abgeordnete Axel Bernstein das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst Minister Dr. von Boetticher und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seines Hauses, die an diesem Bericht mitgewirkt haben, ganz herzlich danken. Ich finde, dieser Bericht ist kurz und bündig, aber er ist sehr fundiert und informiert uns über den aktuellen Stand der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in Schleswig-Holstein und im gemeinsamen Ballungsraum mit Hamburg.

Inhaltlich ist, wie ich glaube, dem Bericht nach den Ausführungen des Ministers hier im Plenum nicht sehr viel hinzuzufügen. Es liegt mir aber am Herzen, für die CDU-Fraktion ganz besonders noch einmal darauf hinzuweisen, dass wir das Verfahren, das in diesem Falle gewählt wurde, für ausgesprochen kommunalfreundlich halten und von daher

ausdrücklich begrüßen. Die Umsetzung der Lärmkartierung für Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern durch das Land ist vorbildlich und kostensparend. Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass sich auch drei größere Gemeinden dem Angebot eines gemeinsamen Ausschreibungsverfahrens angeschlossen haben. Ich möchte in dem Zusammenhang auch die Anmerkung machen, dass sich die EU-Umgebungslärmrichtlinie insgesamt wohltuend abhebt von manchen anderen europäischen Regelungen, weil sie nämlich gerade nicht haarklein die Umsetzung und die Zuständigkeiten vorschreibt.

Es war richtig, das Thema Lärm politisch aufzugreifen, denn auch wenn technische Weiterentwicklungen dazu beitragen, gesundheitsgefährdenden Lärm zu reduzieren, ist die Einschätzung einer deutlichen Mehrheit in der Bevölkerung, selbst durch Lärm beeinträchtigt zu sein, Grund genug, Maßnahmen zu ergreifen. Mit der derzeit laufenden strategischen Lärmkartierung werden wir in Kürze den aktuellen Stand der Lärmbelastung im Lande kennen.

Danach liegt es allerdings in der Verantwortlichkeit der Städte und Gemeinden, in Lärmaktionsplänen darzulegen, wie den nachgewiesenen Belastungen begegnet werden soll. Auch hier gilt, es ist gut, dass die Europäische Union Freiheiten und Spielräume lässt. Die ganze Breite denkbarer Maßnahmen vom aktiven und passiven Lärmschutz bis hin zur langfristigen Planung, beispielsweise städtebaulicher Art, kann hier genutzt werden. Forderungen, wie Bürgerinnen und Bürger vor Lärm geschützt werden können, sind immer schnell erhoben. Ich denke aber, gerade hier im Landeshaus sollten wir uns mit vorschnellen weiter gehenden Forderungen zurückhalten. Wir sind am Ende nicht diejenigen, die für die Umsetzung zuständig sind.

(Beifall bei der CDU)

Die Bekämpfung von Lärm, sofern er unterhalb von gesundheitsgefährdenden Grenzwerten bleibt, sollte mit Augenmaß betrieben werden. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir den guten Weg, den wir jetzt im Zuge der Kartierung in Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene eingeschlagen haben, auch bei der Erstellung und Umsetzung der Aktionspläne fortsetzen und helfend zur Seite stehen sollten. Unsere Kommunen sind in der Lage, sich die Maßnahmen vorzunehmen, die den örtlichen Gegebenheiten und den finanziellen Möglichkeiten angemessen sind. In diesem Vertrauen werden wir beobachten, ob es Einzelfälle gibt - da wiederhole ich ausdrücklich: Einzelfälle -, in denen ei

(Minister Dr. Christian von Boetticher)

ne Hilfestellung des Landes über die Kartierung und Planerstellung hinaus nötig wird.

In diesem Sinn wollen wir die Chancen nutzen, die sich bieten, um Lebensqualität zu verbessern, um den Wohn- und Erholungswert zu erhöhen, die Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene und darüber hinaus zu stärken, Planungskosten zu reduzieren und langfristige Planungen zu optimieren.