Die Änderungsvorschläge der Bürgerbeauftragten in diesen Bereichen machen deutlich, dass hier akuter Regelungsbedarf besteht.
Abschließend will ich nur stichwortartig ansprechen, dass im Bericht der Bürgerbeauftragten zu lesen ist, dass erfreulicherweise im Bereich der Pflegeversicherung weniger Eingaben bei ihr angekommen sind, dass aber Fragen im Bereich des Behindertenrechts und des Schwerbehindertenrechts, aber auch, wie gerade schon angesprochen wurde, der Servicestellen weiterhin einen großen Umfang einnehmen und dass die Frage der Finanzierung von Kindergeld und Kindergeldzuschlägen über Familienkassen gerade an einem Ort in SchleswigHolstein, nämlich in Flensburg, noch hohen Nachbesserungsbedarf aufweist. All diese Fragen sollten wir vertiefend im Sozialausschuss des Landtags diskutieren.
Die im Bericht aufgeführten Einzelfälle erlauben wie immer einen sehr direkten Blick auf die Fragestellungen, auf die Probleme der Menschen in Bezug auf die sozialen Sicherungssystemen und zeigen sehr deutlich, wie notwendig Hilfe und Unterstützung in vielen Fällen ist. Der Bericht macht deutlich, wie wichtig und wie notwendig die Einrichtung der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten ist.
Für uns im Parlament besteht die Aufgabe darin, die Diskussion eines solchen Berichts mit dem Ziel zu führen, notwendige Änderungen aufzugreifen. Dabei sollten wir die Aussage im Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten, die die bundesgesetzlichen Änderungen zum SGB II betreffen, sehr ernst nehmen. Da heißt es zu den Änderungen, die auf Bundesebene vorgenommen worden sind:
„Insgesamt betrachtet führten die vorgenommenen Gesetzesänderungen aber zu Verschärfungen und Verschlechterungen für die Bürgerinnen und Bürger.“
Das kann nicht unser Ziel sein, und das ist auch nicht unser Ziel. Wir wollen bürgerfreundliche Verfahren und klare und nachvollziehbare Bescheide.
Ich danke dem Abgeordneten Wolfgang Baasch und erteile nun dem Herrn Abgeordneten Dr. Garg für die FDP-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Wille-Handels! Das kommt dabei heraus, wenn echte Profis mit Herz und Verstand am Werk sind: echte Hilfe für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger, die zudem noch in über 80 % der Fälle erfolgreich gewesen ist. An dieser Stelle möchte ich mich deshalb - Lob kann man ja eigentlich niemals genug bekommen - ganz besonders herzlich bei Ihnen, liebe Frau Wille-Handels, persönlich bedanken. Mein Dank und der Dank der FDP-Landtagsfraktion gilt ebenfalls Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für diese erfolgreiche Arbeit.
Mit diesem Dank verbindet sich für mich die Zuversicht, dass ich mich darin bestärkt und bestätigt sehe, das Amt der Bürgerbeauftragten weiter zu stärken. Wer vor diesem Hintergrund eine Presseerklärung mit dem Inhalt herausgibt, wir wollten die Bürgerbeauftragte durch die Hintertür abschaffen - - Liebe Kolleginnen und Kollegen, man mag zu unserem Gesetzentwurf zur Stärkung der Bürgerbeauftragten und zur Zentralisierung der Bürgerbeauftragten sowie zur Stärkung des Petitionswesens sagen, was man möchte, und man kann dazu stehen, wie man möchte: Für die Aussage, dass wir ausgerechnet diejenige, die wir in ihrer Position stärken wollen, abschaffen wollten, müsste eigentlich die Bürgerbeauftragte selbst allenfalls ein mildes Lächeln übrig haben.
- Nein, das ist mir ganz und gar nicht peinlich. Es sollte vielmehr Ihnen und Ihrer Fraktion peinlich sein, eine Presseerklärung mit der Behauptung herauszugeben, wir wollten die Einrichtung der Bürgerbeauftragten abschaffen. Das sollte Ihnen peinlich sein, lieber Kollege Hentschel.
Angesichts der weiter steigenden Zahl der Rat- und Hilfesuchenden muss der Gesetzgeber endlich dafür sorgen, dass Gesetze für den Einzelnen nachvollziehbar und umsetzbar sind. Bei den Gesetzen, die hier in diesem Landtag verabschiedet werden, die im Deutschen Bundestag verabschiedet werden und
die unmittelbare Auswirkungen auf die Menschen hier in Schleswig-Holstein haben, müssen wir verstärkt darauf achten, dass sie für den einzelnen Bürger und für die einzelne Bürgerin nachvollziehbar sind. Ich finde es auch immer fast ein bisschen peinlich für uns als Parlamentarier, dass wir den Bericht der Bürgerbeauftragten immer dazu nutzen, die Konsequenzen des eigenen politischen Handelns einmal im Jahr zu beklagen, anstatt dass wir uns bei allem, was wir tun, fragen, welche Konsequenzen für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land das eigentlich hat. Ich finde, das ist viel wichtiger. An dieser Stelle habe ich die Bitte: Treten Sie uns ruhig noch kräftiger auf die Füße, wenn Sie der Auffassung sind, dass an einigen Stellen hier nicht richtig gearbeitet wird. Ich denke, dass die Sozialpolitiker aller Fraktionen das durchaus aushalten können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will gar nicht unter Beweis stellen, dass auch ich den Bericht nicht nur gelesen und zur Kenntnis genommen habe, sondern ich will betonen, dass wir uns im Sozialausschuss eingehend mit den Einzelfällen beschäftigen und auch die Konsequenzen daraus ziehen sollten.
Ich will noch eine abschließende Bemerkung machen, die auch aus der Debatte herrührt beziehungsweise die ein Ausfluss dieser Debatte ist, nämlich über diesen Gesetzentwurf: Ich habe die Bürgerbeauftragte nie als Konkurrenzveranstaltung zu irgendetwas verstanden, auch nicht als Konkurrenzveranstaltung etwa zum Petitionsausschuss, so wie es uns jemand hier glauben machen wollte. Im Gegenteil: Für mich ist die Bürgerbeauftragte eine starke, kompetente Hilfe in einzelnen Fragen. Ich bin der Auffassung, wir sollten diese Hilfe, diese Dienstleistung, die uns die Bürgerbeauftragte anbietet, öfter in Anspruch nehmen und sie berücksichtigen, und nicht nur einmal im Jahr, wenn hier der Bericht debattiert wird.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Dr. Garg und erteile für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Frau Abgeordneten Angelika Birk das Wort.
sollte Pflichtlektüre für den Chef der Bundesagentur für Arbeit werden. Er sollte Schulungsmaterial für alle Beschäftigten der ARGEn sein. Aber auch die Jugendämter sollten in diesem Jahr das umfangreiche Heft besonders sorgfältig lesen. Ich wähle diese beiden Schwerpunkte, weil sie auch zu den Schwerpunkten der Berichterstattung der Bürgerbeauftragten gehören und weil in beiden Bereichen offensichtlich steigende Fallzahlen und sehr differenzierte Beschwerden zeigen, wie unzureichend die Praxis vor Ort ist.
Sie zeigen aber auch, dass meine Fraktion recht hat, wenn sie zu diesen Bereichen in der Vergangenheit immer wieder Anträge gestellt hat. Wir werden hier nicht nachlassen.
Drastisch steigende Fallzahlen der ALG-II-Empfängerinnen und -Empfänger und der nach wie vor bestehende Ärger mit der Kindergeldkasse, vor allem in Flensburg, zeigen: Die zuständigen Behörden haben nicht mehr Anfangsschwierigkeiten zu bewältigen, vielmehr steckt der Wurm im System. Die gesetzlichen Verschärfungen der Großen Koalition in Berlin haben die Rechtslage zuungunsten der Hilfesuchenden noch verworrener gemacht. Die Bürgerbeauftragte macht dies beispielsweise bei der Frage der Bedarfsgemeinschaften, beim Thema Zusammenleben von Eltern mit ihren unter 25-jährigen Kindern, aber auch bei dem vom Kollegen Geerdts zitierten Beispiel von Eltern, die in Trennung leben und die zu wenig Geld haben, um ihre Kinder zu besuchen, deutlich.
Wir beraten auf Bundes- und Landesebene zum Thema der ARGE Gesetzesänderungen und bereiten hierzu Vorschläge vor. Wir erwarten aber, dass unabhängig davon, wie die Gesetzeslage derzeit ist - und sie ist kompliziert! -, die Behörde rechtlich korrekte, verständliche und nachvollziehbare Bescheide verschickt.
Kollege Baasch, das ist nicht nur eine Frage der Sprache. Die Sprache ist oft unmöglich; das kann ich bestätigen. Auch mir als jemandem, der immerhin Germanistik studiert hat, machen diese Bescheide große Schwierigkeiten. Es ist auch eine Frage dessen, was inhaltlich in diesen Bescheiden steht. In den meisten Bescheiden fehlt eine nachvollziehbare Berechnung. Es fehlt eine Berechnung, die aufzeigt, warum in einem bestimmten Einzelfall die Summe von 200, von 300 oder aber vielleicht nur von 50 € herauskommt, die dem Betreffenden letztendlich zusteht.
Zum Beispiel werden bei den Selbstständigen grundsätzlich alle Einnahmen als Einkommen gerechnet, aber die Ausgaben, die ein kleiner Selbstständiger oder eine kleine Selbstständige, der oder die zusätzlich Geld von der ARGE braucht, hat, werden nicht gegengerechnet, die werden überhaupt nicht veranschlagt oder, wenn eine Veranschlagung vorgenommen wird, wird sie nicht nachvollziehbar dokumentiert. Solche Bescheide sind alle nicht rechtsfähig. Die viele Arbeit, die sowohl die Bürgerbeauftragte und ihr Team haben - auch an dieser Stelle von unserer Fraktion herzlichen Dank!
als auch die Widerspruchsausschüsse und die Beschäftigten der ARGE, könnte man sich sparen, wenn es endlich verständliche Bescheide gäbe. Eine Selbstverständlichkeit, um die Parlamente landauf, landab auf kommunaler, Landes- und Bundesebene betteln müssen. Das ist doch kein Zustand!
Das trägt nicht nur zur Politikverdrossenheit der Wählerinnen und Wähler bei, das trägt inzwischen auch bei mir zu einem völligen Unverständnis gegenüber einer großen Verwaltungsbehörde bei, die teuer bezahlte Leitungen hat, die dies zu regeln haben. Hier ist ein vollkommenes Verantwortungsversagen.
Kommen wir nun zu den Kommunen! Die Kommunen sorgen mit hohen Kita-Gebühren und der Verweigerung der Hilfe für Kinder mit Behinderung - sei es für die Eingliederung in den Kindergarten und für andere Hilfen, sei es für die Schulbegleitung - dafür, dass gerade die Jüngsten aus armen Familien um ihre Bildungschancen gebracht werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es vergeht ja kein Tag, an dem nicht das Thema frühe Bildung landauf, landab in den Medien diskutiert wird, an dem wir es hier nicht diskutieren. Nun haben wir hier vor Ort eine Praxis, die dem genau zuwiderläuft. Die Kommunen zeigen sich hartleibig. Wir haben Briefe von Eltern erhalten, die ihre Kinder beispielsweise im Lauenburgischen von der Kindertagesstätte abmelden müssen, weil die Sozialstaffel in Lauenburg so schlecht ist - das heißt, es muss so viel Geld bezahlt werden -, dass sie sich das mit zwei Kindern nicht leisten können. Diese Leute können doch nicht 100 € pro Kind für einen KitaPlatz aufbringen! Wie denkt sich das das Jugendamt in Lauenburg!
Der öffentliche Konsens, dass wir endlich mehr Chancengleichheit brauchen, wird hier konterkariert. Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass die Kommunen ihre neue Zuständigkeit im Bereich der Eingliederungshilfe offenbar dazu nutzen, auch hier deutlich zu sparen und zum Teil rechtswidrig zu handeln.
Wir werden den Bericht der Bürgerbeauftragten nutzen, wir werden auch hier zum Thema Eingliederungshilfe Berichte, die wir als Fraktion von der Landesregierung erbeten haben, diskutieren. Ich hoffe, dass wir dieses Mal - anders als im letzten Jahr - im Sozialausschuss deutliche Beschlüsse fassen.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Peter Eichstädt [SPD] und Thomas Rother [SPD])
Ich danke der Frau Abgeordneten Birk und erteile für den SSW Herrn Abgeordneten Lars Harms das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bürgerbeauftragte leistet nicht nur eine erstklassige Beratung und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger, sondern ihre Berichte bilden einen wichtigen Baustein für die Arbeit der Abgeordneten. Ich möchte mich bei Frau Wille-Handels und ihren Mitarbeitern für ihre gute und konstruktive Arbeit ausdrücklich bedanken. Das ist wirklich eine geniale Leistung, die Sie jedes Jahr erbringen.
Frau Wille-Handels kommt nämlich tagtäglich mit vielen im Land ins Gespräch und spürt damit als Erste die Auswirkungen eines Gesetzes oder einer veränderten Zuständigkeit. Umfangreicher als in unseren Abgeordneten-Sprechstunden verschafft sich die Bürgerbeauftragte einen guten Überblick über die gesellschaftliche Wirklichkeit. Ich möchte hier ein Beispiel anführen: Schneller als die Presse - und das ist schon ziemlich schnell - erhielt die Bürgerbeauftragte Kenntnis über die Probleme der Familienkasse, die sich bereits als strukturelle Überforderungen erwiesen, als die Presse noch über Einzelfälle mutmaßte.
Die Bürgerbeauftragte spürt Schwachstellen in Gesetzen auf, benennt sie und schlägt Veränderungen vor. Das ist der Unterschied zu vielen anderen. Der