Protocol of the Session on May 9, 2007

(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weimar ist letztlich nicht an zu vielen Parteien, sondern an zu wenig Demokratie gescheitert.

Die Beibehaltung des Verfahrens zur Besetzung der Wahlausschüsse sowie der ehrenamtlichen Wahlprüfungsausschüsse sind ebenfalls positive Ergebnisse der Ausschussberatungen. Die notwendige Legitimität erhält die demokratische Wahl nämlich durch das Verfahren. Transparenz und Teilhabe haben daher zu Recht eine höhere Priorität als kurze Entscheidungswege.

Zur Änderung der Fristen für die Aufstellung der Wahllisten möchte ich nur anmerken, dass die vorgenommene Verkürzung des Zeitraums zwischen den Wahlen zu den Vertretungsversammlungen und

der Listenaufstellung von neun auf sechs Monate faktisch eine Verkürzung auf fünf Monate ist. Zumindest bei der Kommunalwahl Ende Mai 2008 dürften die Wahlen der Delegierten der Landesparteitage erst ab Ende Juli stattfinden. Das ist mitten in den Sommerferien. Realistisch können die Delegierten erst ab Ende August oder Anfang September gewählt werden. Das ist wirklich kein Beinbruch, aber ich denke, unsere Parteiorganisationen müssen sich darauf einstellen. Das ist nicht etwas, was nur etwas mit kleinen Parteien zu tun hat. Wie das Beispiel der Oberbürgermeisterwahl in Wiesbaden zeigt, können auch große Volksparteien erhebliche Schwierigkeiten mit der Einhaltung von Aufstellungsfristen haben. Ich denke, hier müssen die Geschäftsführer noch einmal deutlich machen, worum es geht.

Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen und finden es gut, wie die Ausschussberatungen gelaufen sind. Ich danke dem Herrn Vorsitzenden.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abgeordneten Jürgen Weber [SPD])

Ich danke Frau Abgeordneter Spoorendonk. - Für die Landesregierung hat nun Herr Innenminister Dr. Ralf Stegner das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorschläge zur Novellierung des Wahlrechts, die in diesem Hohen Hause behandelt werden, haben nicht immer das Ziel, unser Wahlsystem oder andere wesentliche Grundlagen des Wahlrechts öffentlichkeitswirksam zu verändern. Heute stehen allerdings eine Reihe von für die Wahlpraxis zum Teil bedeutenden Änderungen zur Abstimmung. Sie alle tragen dazu bei, für die Durchführung der Landtagswahlen, der Kommunalwahlen sowie der Direktwahlen stets moderne und den Anforderungen gerecht werdende Rechtsvorschriften zur Verfügung zu haben.

Diese Landesregierung sieht es als ihre Aufgabe an, das Wahlrecht regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Änderungen vorzunehmen sind. Hier stehen regelmäßig die Verringerung des Aufwands und die Vereinfachung des Verfahrens der Wahldurchführung im Vordergrund. In die Überlegungen fließen vor allem auch die von den Wahlleiterinnen und Wahlleitern auf Landesebene und auch auf kommunaler Ebene gemachten Erfahrungen ein. Nahezu jede in diesem Sinne vorgenommene Änderung bedeutet im Ergebnis neben einer Verschlankung und

(Anke Spoorendonk)

einer Modernisierung des Verfahrens bei der Vorbereitung und Durchführung von Landtagswahlen und der Wahlen in den Gemeinden und Kreisen auch eine Effizienzsteigerung und trägt vor allem auf kommunaler Ebene zu einer Kosten- und Zeitersparnis bei.

Insofern ist es für mich auch keine Überraschung gewesen, dass die kommunale Seite dies einhellig begrüßt hat. In diesem Sinne begrüße ich auch ausdrücklich die Absicht, durch Änderungen der Gemeindeordnung und der Kreisordnung den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum zu vergrößern, in dem die Bürgermeister- und Landratswahlen stattfinden müssen. Künftig soll es möglich sein, statt der bisherigen Frist von zwei Monaten die Neuwahl spätestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers oder der bisherigen Amtsinhaberin durchzuführen. Wahlrechtlich ist dies unproblematisch. Es bleibt weiterhin gewährleistet, dass rechtzeitig vor dem Ablauf der Wahlzeit feststeht, wer Nachfolgerin oder Nachfolger im Amt ist.

Diese Änderung ermöglicht es meinem Heimatkreis, dem Kreis Rendsburg-Eckernförde, seine Landratsdirektwahl mit der Kommunalwahl am 25. Mai 2008 zu verbinden und damit ein Höchstmaß an Synergien bei der Wahldurchführung zu gewinnen. Demgegenüber hätte eine Durchführung der Landratswahl im Winter oder wenige Wochen vor dem Kommunalwahltermin einen erheblichen zusätzlichen Aufwand sowohl bei der Wahlorganisation als auch bei den Wahlhelfern bedeutet. Bei der Wahlbeteiligung, die wir im Rahmen von solchen Wahlen kennen, hätte ein separater Urnengang sicherlich wenig Verständnis gefunden. Ich bin deshalb der Auffassung, dass die sich aus der Wahlpraxis ergebenen Anforderungen in hervorragender Weise berücksichtigt worden sind.

Beim Thema Portofreiheit bin ich dem Hohen Hause sehr dankbar, dass es mich möglicherweise gegen den heiligen Zorn des Kollegen Wiegard verteidigt, da nicht behauptet werden kann, ich stünde mit beiden Füßen auf der Entbürokratisierungsbremse. Die Portofreiheit kann vom Innenminister aus inhaltlicher Sicht guten Herzens mitgetragen werden. Ich glaube, dass die Einsparungen, die uns dadurch entgehen, durch das aufgewogen werden, woran sich die Wählerinnen und Wähler in diesem Land gewöhnt haben. Sie werden registriert haben, dass es in diesem Ausnahmefall nicht einmal der Überzeugungskraft des Herrn Oppositionsführers bedurft hatte. Vielmehr war in diesem Punkt die Einsicht bei der Landesregierung selbst vorhanden,

dies gemeinsam mit Ihnen im Ausschuss so zu vertreten.

Ich will mich mit Ihnen nicht über die Vaterschaft streiten. Im Übrigen haben gute Ideen in der Regel viele Väter. Herr Oppositionsführer, in diesem Fall gilt: Chapeau! Das war ein guter Vorschlag. Ich finde es gut, wenn das Parlament dem so folgt.

(Beifall bei der SPD und des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Ich danke dem Herrn Innenminister. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Ich lasse über den Gesetzentwurf, Drucksache 16/1154, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Der Gesetzentwurf, Drucksache 16/1369, ist in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung einstimmig angenommen worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:

Dopingbekämpfung im Sport

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/1297

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Der Herr Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende KarlMartin Hentschel hat das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mittlerweile ist es zwei Jahre her, seit die Rechtskommission des Sports gegen Doping im Juni 2005 ihren Abschlussbericht vorgelegt hat. Die Methoden und Mittel des Dopings werden immer ausgekochter und geradezu pervers. Nach aktuellen Berichten wurde im Radsport von der Tour de France bis hin zu regionalen Rennen systematisch Blutdoping betrieben. Trotz regelmäßiger Kontrollen fiel kaum jemand auf.

Großrazzien in Italien und Frankreich haben dann massenhaften Missbrauch aufgedeckt. In Deutschland fehlen uns für solche polizeilichen Maßnahmen schlicht die rechtlichen Grundlagen. So etwas ruiniert den Sport und zerstört die Vorbildfunktion von Sportidolen, an denen sich viele Jugendliche orientieren.

(Minister Dr. Ralf Stegner)

Aber auch der Breitensport ist massiv betroffen. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, schätzt, dass 200.000 Breitensportler Dopingmittel zu sich nehmen. Professor Dr. Rössner vom Institut für Kriminalwissenschaften der Universität Marburg hat im Sportausschuss des Deutschen Bundestages berichtet, dass davon auszugehen ist, dass 20 % der männlichen und 4 % der weiblichen Besucher von Fitnessstudios anabole Substanzen in nicht geringen Mengen konsumieren.

Es wird immer wieder gesagt, das sei Sache der Sportverbände. Aber das reicht nicht aus. Aktive Funktionäre in den Sportverbänden brauchen unsere Hilfe, damit sie nicht in den Geruch der Nestbeschmutzung kommen, wenn sie konsequent handeln.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben uns deshalb bei dem vorliegenden Antrag an den Empfehlungen der Rechtskommission des Sports orientiert, die auf Initiative des ehemaligen Vorsitzenden des Deutschen Sportbundes dem heutigen Deutschen Olympischen Sportbund -, Manfred von Richthofen, 2004 ins Leben gerufen wurde. Die Empfehlungen der NADA - der Nationalen Anti-Doping-Agentur - gehen sogar noch weiter. Daher sind wir der Meinung, dass der Bund und auch das Land ihre finanzielle Unterstützung an eine konsequente Haltung des Sports gegen Doping knüpfen sollten.

Ebenso wollen wir den fairen wirtschaftlichen Wettbewerb im Sport schützen, indem Sportbetrug strafbar wird. Dazu Professor Rössner:

„Der Athlet gerät beim Wettkampf in eine häufig zu beobachtende ausweglose Drucksituation.“

Weiterhin fordert die Rechtskommission des Deutschen Olympischen Sportbundes für das bandenmäßige In-Verkehr-Bringen von Dopingmitteln eine Strafverschärfung. Auch der Entwurf des Bundeskabinetts geht einen Schritt in diese Richtung. Schließlich wollen wir sicherstellen, dass endlich auf den Beipackzetteln und Verpackungen von Arzneimitteln Hinweise angebracht werden müssen, die vor einer Verwendung als Dopingmittel warnen.

(Heiterkeit bei der CDU)

- Gibt es dort oben bei der CDU irgendwelche beunruhigenden Erkenntnisse?

(Glocke der Präsidentin)

Ich bitte um etwas mehr Aufmerksamkeit für den Redner.

Danke sehr. - Meine Damen und Herren, wir setzen auf die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Sportverbänden. Aber wir müssen den Druck erhöhen, damit diejenigen, die sich engagieren, in den Verbänden nicht schräg angeschaut werden. Denn auch die Verbände stehen in der Konkurrenz um Spitzenleistungen. Da ist der Druck, ein Auge zuzudrücken, oft groß. Deshalb wollen wir, dass mit den Sportverbänden ein gemeinsamer Aktionsplan zur Dopingbekämpfung und zur Dopingprävention entwickelt wird.

Es sollen gemeinsame Aufklärungskampagnen über die Gefahren des Dopings stattfinden und - wie es auch schon unser Landessportverbandspräsident Ekkehard Wienholtz forderte -: Es muss schon bei den Jugendlichen angesetzt werden. Dazu muss Doping Thema in den entsprechenden Ausbildungsordnungen von Trainerinnen und Trainern werden.

Wir fordern mit dem Antrag die Umsetzung der Forderung der Anti-Doping-Kommission des Deutschen Sportbundes auch in Schleswig-Holstein. Ich glaube, das ist notwendig und das ist auch sinnvoll. Wir brauchen ein modernes und gut funktionierendes Dopingkontroll- und Sanktionssystem. Wir brauchen eine gemeinsame Strategie und Gesamtkonzeption der Sportverbände und der Politik, damit wir auf Dauer die Geißel des Sports, nämlich das Doping, wirkungsvoll bekämpfen können. Ich wünsche mir, dass das Land Schleswig-Holstein die nötigen Konsequenzen zieht und der Landtag unserem Antrag zustimmt.

Ich danke fürs Zuhören.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abgeordneten Jürgen Weber [SPD])

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Karl-Martin Hentschel und erteile für die CDU-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Niclas Herbst das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist an dieser Stelle nicht notwendig, noch einmal die Bedeutung des Sports zu unterstreichen. Das haben wir hier im Landtag schon

(Karl-Martin Hentschel)

häufig getan. Auch in der Begründung des Antrages, die ich nur unterstreichen kann, kommt das durchaus rüber. Von daher muss das an dieser Stelle nicht wiederholt werden.

Dennoch müssen wir uns, wenn wir über den Sport reden, auch Mühe geben, möglichst sauber und vorsichtig zu argumentieren. Es fällt auf, dass der Antrag kurze Zeit, nachdem der Landessportverband selber Schwerpunkte und Maßnahmen im Kampf gegen Doping veröffentlicht hat und auch selber angekündigt hat, eine Vereinbarung mit der Landesregierung anzustreben, geschrieben worden ist. Ich will Ihnen nun keineswegs vorwerfen, dass Sie auf diesen fahrenden Zug aufspringen wollen, aber wir müssen aufpassen, dass wir nicht so tun, als seien wir hier im Landtag notwendig, um die Bemühungen, die im Ehrenamt ganz klar schon da sind, in Verbindung mit der Landesregierung zu unterstützen. Also, diese Bemühungen gibt es bereits und wir als Landtag sollten nicht so tun, als hätte es das Ehrenamt nötig, dass wir belehrend auf das Ehrenamt einwirken.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Ich denke, das Ganze wird im zuständigen Ausschuss - das wird wohl der Innen- und Rechtsausschuss sein - vertiefend diskutiert werden. Man muss über einiges in der Tat vertiefend diskutieren. So wird beispielsweise gefordert, dass Athletinnen und Athleten - ganz allgemein - dreimal im Jahr außerhalb der Wettkampfkontrollen kontrolliert werden sollen.

Da müssen wir uns natürlich schon fragen, von wem wir hier reden. Auch wenn wir von „dem Sport“ reden, müssen wir - glaube ich - differenzieren. Ambitionierter Amateursport kann manchmal gleichgesetzt werden mit Profisport. Sie können aber beispielsweise nicht Regionalligakicker, die wie Profis trainieren und zum Teil auch so bezahlt werden, mit Jugendlichen, die Sport treiben, gleichsetzen. Also, da müssen wir schon etwas differenzierter rangehen und das auch ein wenig differenzierter sehen.

Als ein Beispiel möchte ich auch die Forderung nach der Rückforderung von Sportfördermitteln bei Verstoß gegen Zusagen hervorheben. Mit Zusagen sind hier etwaige Vereinbarungen zwischen dem Sport und dem Land gemeint. Auch da müssen wir aufpassen und genauere Regelungen finden. Denn wen bestrafen wir letztendlich? Wollen wir Sportarten bestrafen, den Gesamtverband, also den Dachverband, wollen wir einzelne Sportverbände bestrafen, einzelne Sportler? Also, das ist schwierig, juristisch durchzuhalten. Ich glaube, wir müs