kann, wo eine Freileitung und wo ein Erdkabel wirtschaftlicher ist. Ich glaube, hier ist ein Punkt, in dem wir uns einig werden können: Wir sind dafür, dass die zu erwartenden Vollkosten einer Leitung über ihre gesamte Lebensdauer - vom Bau über den Berieb bis zur Verschrottung - berücksichtigt werden sollen, und zwar inklusive der unterschiedlichen Nebenwirkungen, die bei Freileitungen und Erdkabeln entstehen.
Genau bei diesen Nebenwirkungen liegt der Kern des Problems: Die Befürworter von Erdkabeln bewerten die negativen externen Effekte von Freileitungen so hoch, dass das Erdkabel in ihren Rechnungen wirtschaftlicher wird. Durch entsprechende Bewertungen kann jeder Kostennachteil des Erdkabels bei den reinen Investitionskosten überkompensiert werden. Das Problem ist, die Befürworter von Freileitungen sehen das genau andersherum. Diese Probleme durch einen bedingungslosen Zwang zum Erdkabel beiseite schieben zu wollen, halte ich persönlich für falsch: Wir meinen, es darf nur einen bedingten Zwang für den Bau von Erdkabeln geben. Erdkabel sollen dann gebaut werden müssen, wenn sie - bezogen auf die Lebensdauer der jeweiligen Anlage - preiswerter sind als Freileitungen. Wenn die Freileitung bei gleichen Maßstäben preiswerter ist, dann sollten keine Ressourcen für ein dann unwirtschaftliches Erdkabel verschwendet werden müssen, denn wir müssen bei all dem bedenken, dass letztlich die Stromkunden - also Menschen und Unternehmen - das alles bezahlen müssen.
Die unwirtschaftlichere Lösung vorzuschreiben und das gilt sowohl für die Freileitungen als auch für das Erdkabel - bedeutete, dass die Strompreise unnötig in die Höhe getrieben würden. Das wollen wir nicht. Ich nehme auch nicht an, dass Sie das wollen, Kollege Harms. Deshalb wollen wir Stromproduktion und Stromtransport eigentumsrechtlich trennen.
Die vier marktbeherrschenden Stromproduzenten sollen nicht auch gleichzeitig das Stromnetz und den Zugang dazu kontrollieren dürfen. Wir wollen das Eigentum an den Stromnetzen einem oder mehreren selbstständigen Unternehmen übertragen. Diese selbstständigen Netzbetreiber sind dann auch für den angemessenen Netzausbau verantwortlich.
Für diesen Netzausbau sollten gesetzlich die Kriterien vorgeschrieben werden, die bei der vergleichbaren Bewertung von Freileitungen und Erdkabeln zu berücksichtigen sind. Bei Betrachtung der gesamten Lebensdauer der Leitungen schmilzt der reine Baukostenvorteil der Freileitungen und in vielen Fällen wird das Erdkabel mit Sicherheit wirtschaftlicher werden. Wenn wir dahin kämen, hätten wir auf der Strecke ein ganzes Stück gewonnen. Ich freue mich auf die Beratungen im Wirtschaftsausschuss und schließe mich dem Antrag auf Überweisung an.
Ich danke Herrn Abgeordneten Dr. Garg. - Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun Herr Abgeordneter Detlef Matthiessen das Wort.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, zunächst einmal sage ich Dank für den Bericht aus Ihrem Hause. Der Beschluss des Landtages und viele weitere Beschlüsse der Kreisund Ortsebene besagen einstimmig und überparteilich, dass der notwendige Netzausbau im 110-KVBereich mit Erdkabellösungen umgesetzt werden soll. Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben, also dem Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz - wir haben uns daran gewöhnt, so darüber zu reden -, dem ebenfalls Rechnung tragen wollen, indem er das Energiewirtschaftsgesetz wie folgt geändert hat: In § 43 wird für Hochspannungsleitungen mit einer Nennspannung von 110 KV im Küstenbereich von Nord- und Ostsee die Planung eines Erdkabels ebenfalls im Planfeststellungsverfahren ebenfalls ermöglicht.
Damit will der Bundesgesetzgeber den Bau von Leistungsabführungssystemen auf der 110 KV-Ebene als Erdkabel ermöglichen. All diese Beschlüsse der Kreistage, des Landtags und des Bundestags für Erdkabel lassen nur eine Schlussfolgerung zu: Dies ist für die Landesregierung als politische Verpflichtung zu betrachten, alles dafür zu tun, dass schnellstmöglich Erdkabellösungen realisiert
Der Bericht der Landesregierung ist mit Blick auf diese Verpflichtung sehr enttäuschend. An keiner Stelle ist angeführt, dass auch nur irgendeine Kleinigkeit unternommen wurde, diesen breiten und wiederholten überparteilichen politischen Willen umzusetzen. Herr Minister Austermann, haben Sie ein Gespräch geführt, einen Brief geschrieben oder sonst irgendetwas unternommen, um dem Netzbetreiber von dem Standpunkt des Landtags zu unterrichten und auf die Umsetzung der Beschlüsse zu drängen? - In dem Bericht ist nichts dergleichen zu finden -. Lesen Sie es nach, Herr Kollege!
Der Herr Innenminister hat nach einem Bericht des „Ostholsteiner Anzeigers“ seiner Unterstützung für die Erdkabelvariante Ausdruck verliehen, indem er richtigerweise feststellte, dass das Erdkabel neben den vielen Vorteilen für das Landschaftsbild, die Agrarwirtschaft, den Vogelschlag, die Versorgungssicherheit und so weiter vor allem eine sehr viel höhere Akzeptanz genießt und damit auch weniger juristischen Widerstand auslöst. Unter dem Strich bedeutet das - so wird Minister Stegner zitiert -, dass das Erdkabel sehr viel schneller zu realisieren ist. Gerade er als Innenminister, der für Enteignungsverfahren zuständig ist, weiß, worüber er redet.
Und hier liegt des Pudels Kern. Das Wichtigste bei der ganzen Übung mit der Freileitung ist: Es würde E.ON Netz GmbH überhaupt nichts ausmachen, ein Erdkabel zu bauen. Das machen die mit links. Aber die Freileitung hat einen entscheidenden Vorteil, nämlich den Zeitgewinn.
Sie wählen die Variante, die am meisten Flächenwiderstand auslöst. Sie lassen sich liebend gern verklagen, lassen dann unseren Innenminister die Enteignungsverfahren mühselig durchziehen, um irgendwann einmal die Leistung von Windmühlen, die zurzeit schon nicht abgeführt werden kann - die zukünftig zuzubauenden Kapazitäten würden auf das gleiche Hemmnis stoßen -, ja nicht ins Netz zu lassen und bezahlen zu müssen.
Die Landesregierung, insbesondere das Wirtschaftsministerium, nimmt hin, dass E.ON in Gesprächen an keiner Stelle ernsthaft und verbindlich eine Erdkabellösung als Alternative nachvollziehbar auch nur prüft. Weder werden die erforderlichen netztechnischen Spezifikationen vorgelegt beziehungsweise diskutiert, noch werden vorhandene Planungen und Genehmigungen ernsthaft geprüft, geschweige denn übernommen. Von E.ON heißt es immer nur: Das geht nicht; es ist viel zu teuer.
auch auf den Ansatz, mit dem Planungsbeschleunigungsgesetz genau dieses Argument zu entkräften, fällt der Landesregierung nur die Plattitüde ein, dass es sich um eine Kannbestimmung und nicht um eine Erdkabelpflicht handele.
Dies lässt erkennen, dass im Wirtschaftsministerium der Wille, der in der regenerativen Energie tätigen Wirtschaft zu helfen, nicht vorhanden ist. Der Wirtschaftsminister stellt sich an die Seite des Netzbetreibers E.ON, und zwar gegen die Unternehmen der Wind-, Biomasse- und Solarenergiebranche.
In dieser Situation hilft der SSW-Antrag weiter, der eine gesetzliche Erdkabelbaupflicht auf der 110KV-Spannungsebene verankern will.
Meine Damen und Herren, wir haben es mit einer Zieltrias zu tun und das hat auch etwas mit Kosten zu tun.
Herr Callsen, hören Sie genau zu: Das EnWG hat in seiner Zielbestimmung in einer Hinsicht den Vorteil günstigerer Kosten. Auch ist mehr Verbrauchertransparenz vorhanden. Vorteile ergeben sich auch für die Umwelt. In agrarwirtschaftlicher Hinsicht ist ein besseres Auspflügen möglich. Das Landschaftsbild wird nicht gestört, auch nicht der Vogelschlag und so weiter. Es handelt sich hier um volkswirtschaftliche, um ökonomische Ziele. Dabei haben wir bisher nur die eine Seite betrachtet und uns von E.ON einiges vorführen lassen. Wir müssen die Problematik aber ganzheitlich sehen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe heute zwei neue Varianten kennengelernt. Die eine ist, dass man zu dem Beitrag, zu dem man vorgesehen ist, nicht erscheint, und die zweite Variante ist, dass man, wenn man hier ist, nicht zuhört.
Ich habe ganz deutlich gemacht, dass wir mit GEO und E.ON Verhandlungen geführt haben. Der Sinn einer Debatte ist, dass man Informationen austauscht.
für das Erdkabel bisher vorgesehen war, hinausgeht. Und jetzt müssen wir in den Gesprächen, wie es zwischen E.ON-Netz und uns vereinbart war, austesten, ob die Mehrkosten, die durch das Erdkabel entstehen, so gering sind, dass es unproblematisch ist, die entsprechende Planung zu übernehmen, das heißt, Erdkabel zu verlegen.
Herr Matthiessen, ich wäre Ihnen wirklich dankbar, wenn Sie hier zuhörten. Sonst brauche ich demnächst nicht mehr hierher zu kommen und das zu erläutern, was in unserem Bericht steht.
- Ich habe schon angenommen, dass Sie es verstanden haben; sonst würden Sie sich zum selben Thema ja gleich noch melden.
Im Übrigen gehe ich davon aus, dass jeder, der dieser Debatte folgt, schon aus der letzten Debatte weiß, dass wir gesagt haben: Wir bemühen uns um eine einvernehmliche Position zwischen den Beteiligten. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn hier Argumente nicht nur vorgetragen, sondern auch ausgetauscht werden in der Weise, dass jeder demjenigen, der gerade redet, zuhört. Das wäre ein Gewinn für die Debatte und dann macht es auch Sinn, das Thema im Ausschuss weiter zu beraten.
Ich lasse zunächst über den Antrag der Abgeordneten des SSW, Drucksache 16/1282 - Vorrang für Erdkabel im Infrastrukturbeschleunigungsgesetz -, abstimmen. Es ist Überweisung beantragt worden, und zwar zur Federführung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Rechtsausschuss. Wer so abstimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Es ist so geschehen.
Dann kommen wir zum Bericht der Landesregierung, Drucksache 16/1288, betreffend Verstärkung des Stromnetzes in Schleswig-Holstein. Es ist Überweisung an den Wirtschaftsausschuss zur abschließenden Beratung beantragt worden. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Auch das ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir nähern uns dem Ende der Sitzung. Bevor wir zu den Punkten ohne Aussprache kommen, habe ich zwei gute Nachrichten: Der Herr Vorsitzende des Finanzausschusses, Herr Neugebauer, hat mich gebeten, bekanntzuge
ben, was Sie vielleicht schon wissen, dass sowohl die Sitzung des Wirtschaftsausschusses als auch die für danach vorgesehene Finanzausschusssitzung heute ausfallen.
Ich erteile dem Berichterstatter des Finanzausschusses, Herrn Abgeordneten Günter Neugebauer, das Wort.
Frau Präsidentin! Der Innen- und Rechtsausschuss sowie der Finanzausschuss haben sich mit dem ihnen überantworteten Entwurf in ihren Sitzungen befasst und dazu Stellungnahmen eingeholt. Im Einvernehmen mit dem Innen- und Rechtsausschuss darf ich Ihnen als Vorsitzender des Finanzausschusses mitteilen, dass wir dem Plenum einstimmig vorschlagen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Es ist einstimmig so geschehen.