und den Behörden präventive Maßnahmen ermöglichen. Erst Ende November hat sich die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zur Entschließung des Bundesrates für eine höhere Verbindlichkeit der Früherkennungsuntersuchungen im Sinne des Kindeswohls ausdrücklich für diesen Weg ausgesprochen. Der vorliegende Bericht weist ebenso sehr gut und sehr differenziert auf einen solchen Weg hin. Natürlich muss man in diesem Zusammenhang über die zukünftige Rolle der Ärzte diskutieren; wir können sie natürlich nicht ausschließen, wir müssen sie einbinden. Wir müssen natürlich auch die besondere Konstellation im Vertrauensverhältnis zwischen Eltern, Arzt und Kind berücksichtigen. Dennoch sind sie ein wichtiger Partner. Auch das ist im Bericht dargestellt.
Ziel ist es, die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen insbesondere der gefährdeten Kinder aus Risikofamilien in schwierigen Situationen zu steigern und bereits frühzeitig den körperlichen und geistigen Zustand der Kinder durch Ärzte überprüfen lassen zu können. Dafür ist ein Datenaustausch erforderlich, der es den zuständigen Stellen ermöglicht, durch geeignete Maßnahmen, gezielte Einladungen zu den Untersuchungen oder durch das Angebot zur Beratung von den Gesundheitsämtern über den Zweck der Untersuchung nachzufassen, wenn Kinder nicht zu den vorgesehenen Untersuchungen erscheinen.
Schließlich müssen neben Ansätzen zur Stärkung früher Hilfen und zur Vernetzung der mit den Kindern in Kontakt kommenden Stellen Kinder auch in stärkerem Maße als bisher einer gesellschaftlichen Kontrolle unterstellt werden. Es sollen daher die Jugendämter nach festgestellter Verweigerung der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen von den Gesundheitsämtern informiert werden, um die geeigneten und notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der Gefährdung oder bereits eingetreten Gefahr für das Kindeswohl einzuleiten. Im Rahmen dieses abgestuften Systems soll den Erziehungsberechtigten, wenn sie ihre Kinder trotz Erinnerung nicht an den Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen lassen, möglichst zeitnah die unmittelbare Untersuchung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst angedient werden. Das ist also alles freiwillig. Wenn die Erziehungsberechtigten auch diese Untersuchung verweigern, soll durch eine Meldung an die mit der Wahrnehmung der Kinder- und Jungendlichenbetreuung beauftragten Behörden die Möglichkeit verbessert werden, weitergehende Nachforschungen vorzunehmen und gegebenenfalls durch eingreifende Maßnahmen zu helfen.
Solche Regelungen wären mit unserem Gesundheitsdienstgesetz möglich. Dieses haben wir ja bereits in den Ausschüssen vorbesprochen. Wir haben uns auch darauf verständigt, das Gesetzgebungsverfahren, in dem wir uns ja befinden, wieder aufzunehmen und dann in einem entsprechenden Änderungsantrag diese Punkte einzuarbeiten. Dann hätten wir eine weitere wichtige Möglichkeit geschaffen, um Kinder durch neue gesetzliche Regelungen stärker in den Blick nehmen zu können und gleichzeitig Familien und insbesondere Müttern zu helfen und sie zu unterstützen.
Ich bin nach dem, was wir jetzt an Erkenntnissen und Informationen aus dem Bericht haben, und nachdem wir uns alle einig sind, sehr zuversicht
lich, dass wir in Kürze, aber nicht übereilt einen neuen Gesetzentwurf auf den Weg bringen und dann mit Sicherheit in diesem Jahr zur Verabschiedung eines neuen Gesundheitsdienstgesetzes mit einem neuen Passus zur Stärkung der Kindergesundheit kommen werden.
Ich danke der Frau Abgeordneten Jutta Schümann. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratungen.
Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Wer die Drucksache 16/1284 dem Sozialausschuss zur abschließenden Beratung überweisen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das ist so geschehen.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG)
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Beratungen und erteile dem Herrn Innenminister Dr. Ralf Stegner das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Gestern haben wir über Maßnahmen diskutiert, die die Kommunen entlasten oder entlasten können. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes erweitert den Gestaltungsspielraum der Kommunen bei der Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe. Er gehört also zu den Entlastungspotenzialen, die die Landesregierung den Kommunen anbieten möchte.
Fremdenverkehrsabgaben kann eine Gemeinde von ortsansässigen Personen und Personenvereinigungen erheben, die von dem Fremdenverkehr einen wirtschaftlichen Vorteil haben. Die Einnahmen sollen ihre Aufwendungen für die Fremdenverkehrswerbung sowie für die Herstellung, Verwaltung und Erhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen decken. So können diejenigen, denen ein besonderer Vorteil durch den Fremdenverkehr geboten wird
und deren Erwerbschancen dadurch erhöht werden, angemessen an den der Gemeinde hierfür entstehenden Kosten beteiligt werden.
Im Gegensatz dazu wird die Kurabgabe von ortsfremden Personen erhoben. Damit ein Ort diese Abgabe erheben darf, muss er als Kur- oder Erholungsort anerkannt sein. Nach der geltenden Rechtslage kann im Moment nur im Bereich dieser Anerkennung, wenn nur ein Ortsteil anerkannt ist, eben auch nur da diese Abgabe erhoben werden. Da zum Beispiel die Fremdenverkehrswerbung aber nicht nur auf einen, nämlich den anerkannten Ortsteil abgestellt wird, sondern zu großen Teilen für eine gesamte Gemeinde wirbt, ist hier auch jenseits finanzieller Aspekte Handlungsbedarf gegeben. Wir wollen den Kommunen die Möglichkeit geben, auf die örtlichen Gegebenheiten besser zu reagieren.
Durch die vorgesehene Änderung des Kommunalabgabengesetzes will die Landesregierung die Handlungsund Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen erweitern. So wird den staatlich anerkannten Fremdenverkehrsgemeinden, in denen nur ein Gemeindeteil anerkannt worden ist, die Möglichkeit eröffnet, die Abgabepflicht für die Fremdenverkehrsabgabe auch auf diejenigen durch den Fremdenverkehr Bevorteilten zu erstrecken, die zwar außerhalb des anerkannten Gebietes, aber in der Gemeinde ansässig sind.
Das Gebiet, in dem die Fremdenverkehrsabgabe erhoben werden soll, legen die Gemeinden in ihrer Satzung konkret fest. Dort ist bekannt, in welchem Gebiet Ortsansässige durch den Fremdenverkehr Vorteile haben.
Bei dieser Abgabe handelt es sich nicht um ein allgemeines Finanzierungsmittel der Gemeinden. Die Abgabe kann nur zur Deckung eines konkreten Aufwandes der Gemeinde erhoben werden. Die Höhe der möglichen Belastung wird also durch den Aufwand der Gemeinde begrenzt. Allerdings wird durch die Neuregelung die Möglichkeit geschaffen, im Einzelfall durch die Ausweitung des Erhebungsgebietes auf durch den Fremdenverkehr bevorteilte Gebiete den abgabepflichtigen Personenkreis zu vergrößern. Das kann dann zur Verringerung der Belastung einzelner Abgabepflichtiger führen oder den Gesamteintrag der Gemeinde steigern.
Die mit dem vorliegenden und zur parlamentarischen Beratung im anstehenden Gesetzentwurf getroffenen Regelungen tragen zu einer größeren Abgabengerechtigkeit bei. Die Entscheidungsgewalt soll künftig bei der Gemeindevertretung liegen und da gehört sie meines Erachtens auch hin.
Insofern muss ich Ihnen ehrlich sagen, die Kritik an dieser Maßnahme wundert mich sehr, ist es doch etwas, das lange gefordert wurde und das nun neue Freiheiten eröffnet, keinerlei Zwang von oben. Aber wahrscheinlich gilt da ja die Freiheitsdefinition von Jean Paul, der gesagt hat: „Freiheit ist ein Gut, dessen Dasein weniger Vergnügen bringt als seine Abwesenheit Schmerzen.“
Ich danke dem Herrn Minister. - Das Wort für die CDU-Fraktion hat nun der Herr Abgeordnete Jürgen Feddersen.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes erweitern wir für die Kommunen die Möglichkeit, eine Fremdenverkehrsabgabe zu erheben. Eine Fremdenverkehrsabgabe kann nur dann erhoben werden, wenn die Kommunen als Fremdenverkehrsort anerkannt sind. Eine Voraussetzung für die Anerkennung ist das Vorhalten einer touristischen Infrastruktur durch die Kommunen, wodurch besondere Kosten entstehen.
Nun ist das Problem aufgetreten, was mit den Kommunen ist, bei denen nur ein Gemeindeteil als Fremdenverkehrsort anerkannt ist. Die bisherige gesetzliche Regelung sieht vor, dass nur in dem anerkannten Gemeindeteil eine Fremdenverkehrsabgabe erhoben werden darf. Hier findet eine Ungleichbehandlung statt, schließlich profitiert die Kommune in Gänze von dem Tourismus. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird es künftig möglich sein, in der gesamten Gemeinde eine Fremdenverkehrsabgabe erheben zu können.
Natürlich belastet eine solche Abgabe die Tourismuswirtschaft. Grundsätzlich sprechen wir uns als CDU-Fraktion gegen weitere Belastungen der Wirtschaft aus.
Auf der anderen Seite ist es aber auch nur gerecht, wenn diejenigen, die vom Tourismus profitieren, auch einen Anteil für die Schaffung und Unterhaltung der touristischen Infrastruktur in der Kommune leisten.
Es hat künftig kein Unternehmer mehr dadurch einen Vorteil, dass er seinen Betrieb außerhalb des anerkannten Gemeindeteils ansiedelt.
Die Fremdenverkehrsabgabe leistet innerhalb der Kommunen einen Beitrag zur Finanzierung der touristischen Infrastruktur vor Ort. Sie stellt eine wichtige Einnahme dar, ohne die die Kommunen nicht in der Lage wären, das künftige touristische Angebot aufrechtzuerhalten.
Es zeichnet sich bereits heute ab, dass wir in Zukunft über weitere Neuerungen bei der Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe nachdenken müssen. So gibt es bereits Bestrebungen in der Schlei-Region, künftig eine Fremdenverkehrsabgabe nicht nur auf die Kommune zu beschränken, sondern diese auf die Region auszudehnen.
Eine solche regionale Ausdehnung der Fremdenverkehrsabgabe sollten wir aber sorgfältig prüfen. Auf der einen Seite kann eine solche Abgabe zu einer deutlichen Stärkung des Tourismus vor Ort führen, da sich jeder daran beteiligen muss. Es wird zu keiner Trittbrettfahrersituation kommen, bei der Betriebe bewusst keinen finanziellen Beitrag leisten wollen, aber von der bereitgestellten Infrastruktur profitieren. Die Verhinderung einer solchen Trittbrettfahrersituation ist der große Vorteil einer Fremdenverkehrsabgabe. Auf der anderen Seite bringt eine solche Abgabe aber zusätzliche Belastungen für die Tourismuswirtschaft vor Ort.
Wird sie aber wie zum Beispiel in der Schlei-Region direkt von den Betroffenen gefordert, so sollten wir uns diesem Anliegen nicht verschließen. Daher beantrage ich, den vorliegenden Gesetzentwurf federführend an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen.
Ich danke Herrn Abgeordneten Jürgen Feddersen. Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Abgeordneter Regina Poersch das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Keine Sorge, wir führen mit dem Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes keine neue
Steuer ein. Der Gesetzentwurf eröffnet die Möglichkeit, aber nicht die Pflicht, in Gemeinden, in denen nur ein Gemeindeteil als Kur- und Erholungsort anerkannt ist, eine Fremdenverkehrsabgabe auch außerhalb der Kurortanerkennung zu erheben. Wenn die Abgabenlast auf eine größere Zahl Abgabepflichtiger verteilt wird, sinkt automatisch die Abgabepflicht des Einzelnen. Genau dies sollen die Kommunen entscheiden.
Der Gesetzentwurf des Innenministers schafft bei der Kur- und Fremdenverkehrsabgabe mehr Freiraum für die Kommunen. Lassen wir die Kommunen selbst über die unpopuläre Abgabe entscheiden. Herr Kollege Dr. Garg, lassen wir die Kommunen selbst entscheiden, in welchen Gemeindegebieten die Abgabe erhoben werden soll.