Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/65 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist ebenfalls so beschlossen worden.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Wahl zu den Präsidien der Gerichte
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/67 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. - Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - So beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Ich lasse über die Wahlvorschläge gemeinsam abstimmen und schlage Ihnen hierfür offene Abstimmung vor. - Widerspruch höre ich nicht, dann werden wir so verfahren. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit sind die vorgeschlagenen Abgeordneten gewählt. Der Tagesordnungspunkt ist erledigt.
Wahl der Mitglieder der nach dem Gesetz zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz zu bildenden Kontrollorgane
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich erteile für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abgeordneter Monika Heinold das Wort zur Abstimmung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zum Abstimmungsverhalten erklären, dass wir zustimmen, dass wir aber in der Prüfung sind, ob es nicht Sinn macht, an so einem Kontrollorgan alle Fraktionen zu beteiligen. Wir stimmen aber jetzt zu.
Damit komme ich zur Abstimmung. Ich lasse über die Wahlvorschläge gemeinsam abstimmen und schlage Ihnen offene Abstimmung vor. - Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen! Die Abgeordneten sind gewählt. Der Tagesordnungspunkt ist damit erledigt.
Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, darf ich auf der Tribüne ganz herzlich Jurastudentinnen und -studenten der CAU Kiel begrüßen. - Herzlich willkommen! Sie werden nur noch einen kurzen Moment teilnehmen können, wir freuen uns aber über Ihr Interesse.
Ich frage, ob das Wort zur Begründung gewünscht wird. - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Ich lasse über die Wahlvorschläge gemeinsam abstimmen und schlage Ihnen hierfür offene Abstimmung vor. - Widerspruch sehe ich nicht, dann werden wir so verfahren. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit sind die vorgeschlagenen Abgeordneten einstimmig zu Mitgliedern des Kleingartenausschusses gewählt.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Die Fraktionen haben sich darauf ver
ständigt, diesen Tagesordnungspunkt „Alternative und ergänzende Küstenschutzmaßnahmen“ ebenfalls ohne Aussprache abzuhandeln.
Ich schlage Ihnen vor, den Antrag Drucksache 16/79 dem Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt, den Bericht Drucksache 16/62 zur Kenntnis zu nehmen und die Erledigung der Petitionen zu bestätigen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Ich erteile dem Berichterstatter des Wirtschaftsausschusses, dem Herrn Abgeordneten Arp, das Wort. Er steht schon da. - Herr Arp, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat dem Wirtschaftsausschuss mit Beschluss vom 27. April dieses Jahres den Antrag der Fraktion der FDP - darauf legen sie großen Wert - zur Bundesratsinitiative zur Änderung der Post-Universaldienstleistungsverordnung, Drucksache 16/28, zur Beratung überwiesen. Das ist ein Thema, das uns auch im Landtagswahlkampf beschäftigt hat.
Der Wirtschaftsausschuss hat sich mit der Vorlage in seiner Sitzung am 13. Mai 2005 befasst. Thematisch geht es darum, die auf der Grundlage der im Postgesetz und der hierzu erlassenen Verordnung des Bundes genannten Kriterien zur Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen gerade auch im ländlichen Raum bei Veränderungen der stationären Einrichtungen der Post auf den Prüfstand zu stellen. Diesem Ziel dient auch die Initiative der Bundesländer
Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst und Ausschussdienst
Hessen und Niedersachsen, die in der Folge zu einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Post geführt hat, bei Veränderungen der stationären Einrichtungen die 2.000-Einwohner-Grenze zu beachten und bei Veränderungen eine Abstimmung mit den Gemeinden vorzunehmen.