Protocol of the Session on May 27, 2005

Wenn man sich den finanziellen Teil ansieht, wird das besonders eklatant. Wenn ich es richtig beobachte, gibt es in Schleswig-Holstein viele Kreise, die bisher keinen Haushalt aufgestellt haben oder einen Haushalt ohne Berücksichtigung von Hartz IV. Davon zu reden, dass die Gemeinden und Kreise entlastet werden, kann zumindest, solange das nicht klar ist, keine Rede sein. Der Termin zwischen dem Bundesarbeitsminister und den Vertretern der Kommunen ist

(Minister Dietrich Austermann)

zunächst zurückgestellt worden, weil man sagt, man wolle die Entwicklung erst noch etwas beobachten. Was bis heute erkennbar ist, ist die Tatsache, dass der Bundeshaushalt etwa 8 bis 10 Milliarden € mehr in diesem Jahr und dann wahrscheinlich in den Folgejahren mehr aufwenden muss als bisher geplant. Das ist mal eben das gesamte Nettovolumen des Haushalts in Schleswig-Holstein. Viel Kalkulation um einen Betrag wie im Nettovolumen des Haushalts des Landes Schleswig-Holstein!

Da kann man doch nicht davon reden, dass die Dinge in Ordnung seien. Es muss in der Sache selbst Veränderungen geben. Da ist sich das Landeskabinett einig. Ich freue mich, dass der SSW Änderungen vorschlägt, die auch der Kollege Döring und ich durchzusetzen versuchen.

An mich ist weniger die Frage gerichtet, ob die Zielrichtung richtig ist. Ich bin der Auffassung, dass die Zusammenführung von zwei unterschiedlichen Sozialsystemen - Sozialhilfe auf der einen Seite und Arbeitslosenhilfe auf der anderen Seite - in die richtige Richtung geht. Es macht keinen Sinn, zwei gleich gelagerte Fälle unterschiedlich zu beurteilen. Ob es richtig war, in einem ersten Schritt zusätzlich Geld auszuschütten, ist fraglich. Gucken Sie sich die Situation an. Irgendwo muss das Geld ja bleiben. Eigentlich ist Hartz IV ein Wunder: Alle kriegen weniger und es ist teurer.

(Beifall beim SSW)

Das ist für mich bisher die Erkenntnis.

In vielen Bereichen hat man auch den Eindruck, es laufe schlechter. Der eine sagt, das seien die Optionskreise; sie seien daran schuld, weil sie es noch nicht richten könnten. Die sagen aber: Wir können es noch nicht so richtig, weil man uns die Informationen verweigert, den Zugang zum Datensystem der Bundesagentur für Arbeit. Die anderen sagen wieder: Wir haben das schon immer gesagt, das mit den Optionskreisen funktioniert nicht.

Wenn man alles in einen Topf tut, Herr Abgeordneter Baasch, wird man in der Zielrichtung sicherlich einig sein, aber auch einig darin, dass man eine Generalrevision macht, um die Fehler auszumerzen. Ich bin sicher, dass wir da einer Meinung sind.

Besonders eklatant wird die Geschichte bei den jungen Menschen bei der Vermittlung von Arbeit. Dass man Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften aus Beratungs- und Betreuungsangeboten der Arbeitsverwaltung ausgrenzt, geht nicht. Es kann nicht so sein, dass wir zwei Schubladen haben. Der eine Jugendliche, der das Glück hat, sich nicht in einer Beratungsgemeinschaft zu befinden, wird anders behan

delt als der Jugendliche, der sich in einer Beratungsgemeinschaft befindet. Das war bei Hartz IV auch nirgendwo so vorgesehen. Das wird jetzt so praktiziert. Es scheint so zu sein, dass das insbesondere im Zuständigkeitsbereich des Arbeitsamtes Flensburg besonders schlecht funktioniert. Man muss die Dinge so nennen, wie sie sind. Nicht ohne Grund hat mir der Verein für deutsche Sprache vor kurzem geschrieben, ich möge bei der klaren Aussprache bleiben.

Das, was wir in dieser Frage an Kritik geübt haben, hat dazu geführt, dass der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg heute erklärt, man sei dabei, beim Datenabgleich der Agentur für Arbeit ein Stück voranzukommen. Bei der dritten Jugendkonferenz am 8. Mai sei festgestellt worden, dass die Berufsberatung an den Schulen nach wie vor von der Bundesanstalt für Arbeit gemacht werde. Man sei dabei, auch bei der Ausbildungsplatzvermittlung über Berater ein Stück voranzukommen. Wenn wir uns aber die Situation ansehen - wir haben jetzt fünf Monate Hartz IV -, sehen wir, dass man immer noch dabei ist, auf einen bestimmten Weg zu kommen.

Ich habe damals noch an anderer Stelle davor gewarnt, das Ganze so früh in Kraft zu setzen, weil ich davon überzeugt war, man müsse sehen, wie das Ganze funktioniert, man müsse die finanziellen Berechnungen auf eine konkrete Basis stellen. Das Ganze ist etwas zu schnell gemacht worden. Wir haben jetzt die Fehler auszubügeln.

Ich hoffe, dass wir wegen der Tatsache, dass wir vorgezogene Bundestagswahlen haben, in diesem wichtigen Bereich der Anpassung des gesetzlichen Regelwerkes an die Notwendigkeiten, die zu realisieren sind, jetzt nicht ein halbes Jahr oder ein Dreivierteljahr in die Warteschleife kommen. Das haben die jungen Leute nicht verdient und das wäre auch nicht im Interesse einer nachvollziehbaren, glaubwürdigen Sozialpolitik.

(Beifall bei CDU, SPD und FDP)

Danke, Herr Minister Austermann. - Für einen Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich der Frau Abgeordneten Monika Heinold von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann Ihnen das nicht ersparen.

(Zuruf von der FDP: Könnten Sie schon!)

(Monika Heinold)

Das ist heute eine illustre Veranstaltung. Ich muss schon an die Landesregierung gerichtet sagen: Ich bin zunehmend irritiert. Vorhin beim Antidiskriminierungsgesetz war es schon so, dass die Regierung sagt, was die FDP wolle, sei richtig, und CDU und SPD lehnen das ab. Eigentlich ist ja diese große Koalition in der Regierung vertreten und ich habe gedacht, eigentlich gehören die zusammen.

Bei diesem Gesetz ist es so, dass CDU- und SPDFraktion dem SSW-Antrag widersprechen und sagen, wir bringen einen eigenen Antrag ein. Herr Austermann sagt, das sei eine tolle Idee vom SSW. Da frage ich mich: Warum haben Sie sich nicht darauf verständigt, dass man dem SSW-Antrag zustimmt?

Ein bisschen wilder wird es dann an der Stelle, was denn mit der Berufsberatung ist. Da schreiben CDU und SPD - ich denke, die haben ordentlich recherchiert -, dass, wie gesetzlich vorgesehen, Berufsberatung für alle Jugendlichen nach wie vor bei der Arbeitsagentur stattfindet. Herr Austermann erzählt hier fröhlich, man müsste jetzt einmal eine gemeinsame Stelle für alle Jugendlichen für die Beratung schaffen.

Ich sage Ihnen: Sie irritieren mich. Ich habe das Gefühl, entweder kommunizieren Sie nicht miteinander oder Sie gehören nicht zusammen, wie auch immer. Auf jeden Fall ist das hier schon eine sehr bunte Mischung.

Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich dem Herrn Abgeordneten Lars Harms vom SSW das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor wir uns hier heiß reden. das fände ich eigentlich schade -: Auf gut Deutsch gesagt, es ist mir wirklich Piepenhagen, welcher Antrag am Ende beschlossen wird, wenn den Leuten geholfen wird, wenn den Jugendlichen geholfen wird. Wenn es denn der Koalitionsdisziplin dient, dass ein Koalitionsantrag durchkommt, ist mir das auch recht. Ich habe es jetzt so verstanden, dass der Wirtschaftsminister gesagt hat, wir wollen daran weiterarbeiten und wir wollen mit dem Sozialausschuss reden.

(Beifall bei der FDP)

Der Kollege Garg hat zu mir gesagt, wir sollten das an den Ausschuss geben. Die SPD ist - wie ich glaube - auch einverstanden. Torsten Geerdts kam eben auch an und fragte: Sollen wir das an den Ausschuss geben? - Ich bin auch damit einverstanden. Das ist

eine breite Mehrheit dafür, das an den Ausschuss zu überweisen, sich der Sache anzunehmen und nicht über die ganzen Anträge zu reden. Ich würde mich freuen, wenn wir das alles im Sozialausschuss vernünftig und sachorientiert beraten würden, um das Problem zu lösen. Das ist viel wichtiger.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei CDU und SPD)

Herr Minister Austermann, ich hatte Ihre Meldung als Kurzbeitrag verstanden. - Dann erteile ich Ihnen das Wort nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung.

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Heinold, man muss keine Gegensätze suchen, wo sie nicht sind. Vor allen Dingen muss man auch richtig hinhören. Das Grundanliegen des SSW-Antrages geht in die gleiche Richtung wie die Bemühungen des Kollegen Döring und von mir, dass wir sagen: Dort, wo Probleme sind, wollen wir sie ausmerzen. Nicht mehr habe ich gesagt. Versuchen Sie nicht, einen Unterschied zu sehen. Man muss deswegen nicht gleich jedem Detail dieses Antrages zustimmen. Das Grundanliegen sagt aber, wir sehen einen Bedarf an Sanierung bei Hartz IV.

Das zweite Grundanliegen ist: Wir wollen nicht, dass Jugendliche in zwei verschiedene Schubladen getan werden. Da sind wir auch einer Meinung und dann soll man nicht versuchen, das durch Detail-Mätzchen in Zweifel zu ziehen. Ich will jetzt nicht das mit dem Blatt Papier sagen; wir wissen ja, wohin das führt.

(Heiterkeit)

Wir haben eine Meinung, wenn es darum geht, etwas Besseres für die Jugendlichen zu erreichen. Ich habe den Eindruck, das gesamte Haus sieht das auch so.

(Beifall bei CDU, SPD und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Austermann. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Ich schlage Überweisung federführend an den Sozialausschuss und mitberatend an den Wirtschaftsausschuss vor. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen worden.

(Präsident Martin Kayenburg)

Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, Tagesordnungspunkt 31, Bericht zur Umsetzung der Feinstaub-Richtlinie der EU, in der Juni-Tagung aufzurufen. Ich hoffe, Sie sind alle einverstanden. - Damit kommen wir zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache.

Tagesordnungspunkt 5:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/59

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/59 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist so beschlossen worden.

Ich rufe nunmehr Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizeiführungsakademie Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/63

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/63 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Norddeutschen Rundfunk (NDR) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/65

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.