Protocol of the Session on December 13, 2006

(Lachen bei der FDP)

- Zur Geschäftsordnung und zum Abstimmungsverhalten, weil das ein Novum in diesem Hause ist.

Wir haben überhaupt nichts dagegen, dass sich ein Ausschuss mit dieser Thematik befasst. Im Rahmen der Selbstbefassung wird meine Fraktion auch jederzeit zustimmen. Aber wir sollten hier nicht dazu übergehen, mündliche Berichte, die nicht vorliegen, an einen Ausschuss zu überweisen. Wir haben es in den vergangenen Plenarsitzungen auch so gehalten. Schriftliche Berichte werden überwiesen, mündliche Berichte finden sich in einem nicht korrigierten Plenarprotokoll wieder,

(Lachen bei der FDP)

und die zu überweisen, ist wirklich Unsinn. Dazu sollten wir nicht übergehen. Wenn eine Fraktion möchte, dass es beraten wird, Herr Kollege Kubicki, kann das jederzeit geschehen. Wir sind jederzeit bereit, in allen Ausschüssen, die dafür infrage kommen, über diese Thematik zu reden. So sollten wir hier auch weiterhin verfahren.

(Dr. Ekkehard Klug)

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Können wir uns jetzt darauf verständigen, dass das nie wieder passiert, auch nicht auf Antrag der CDU- Fraktion! Dann ist das in Ordnung! - Anke Spoorendonk [SSW]: Das ist genau der Punkt!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, darf ich dann davon ausgehen, dass dieser Tagesordnungspunkt mit der Berichterstattung der Landesregierung als erledigt angesehen werden kann?

(Widerspruch bei der FDP)

- Dann stelle ich dies zur Abstimmung.

Wer der Meinung ist, dass dieser Tagesordnungspunkt mit der mündlichen Berichterstattung der Landesregierung erledigt ist, den bitte ich um das Handzeichen.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Es war Ausschuss- überweisung beantragt!)

Wer der Meinung ist, dass er damit nicht erledigt ist, den bitte ich um die Gegenprobe.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Nicht korrekt! Man muss über die Ausschussüberweisung abstimmen und dafür gab es eine Mehrheit! - Dr. Heiner Garg [FDP]: Es gab einen Antrag auf Ausschuss- überweisung!)

Ich bitte, liebe Kolleginnen und Kollegen, das jetzt interfraktionell zu klären. Wir haben jetzt zweimal abgestimmt, einmal über die Ausschussüberweisung, bei der sehr zögerlich zugehört worden ist. Es war Ausschussüberweisung beantragt worden. Dann hat der Fraktionsvorsitzende der CDU das Verhalten seiner Fraktion erläutert und beantragt, dass dieser Antrag erledigt ist.

Jetzt hat sich zunächst zur Geschäftsordnung der Landtagspräsident gemeldet.

Frau Präsidentin, nach meiner Wahrnehmung hatten Sie diesen Bericht zu diesem Tagesordnungspunkt als gegeben angenommen und damit für erledigt erklärt. Parallel dazu ist ein Antrag auf Ausschussüberweisung gestellt worden. Über den müssten wir abstimmen. Dieser Punkt hat mit dem Bericht nach meiner Auffassung seine Erledigung erfahren. Wir stimmen jetzt über die Ausschussüberweisung ab. Über das Abstimmungsverhalten haben sich der Fraktionsvorsitzende der CDU und der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD geäußert.

Vielen Dank für den Hinweis, Herr Landtagspräsident. - Herr Fraktionsvorsitzender Kubicki!

Frau Präsidentin, da der Führer der Mehrheitsfraktion CDU das Versprechen auch zu Protokoll abgegeben hat, dass künftig keine mündlichen Berichte mehr an den Ausschuss überwiesen werden,

(Widerspruch bei der SPD)

nimmt die FDP-Fraktion hiermit ihren Antrag auf Ausschussüberweisung zurück.

Ich danke dem Fraktionsvorsitzenden der FDP. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.

(Konrad Nabel [SPD]: Selbstkastration! Was soll das denn?)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 2 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Reform kommunaler Verwaltungsstrukturen (Zweites Verwaltungsstrukturre- formgesetz)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1003

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 16/1113

Ich erteile zunächst dem Berichterstatter des Innenund Rechtsausschusses, dem Herrn Abgeordneten Werner Kalinka, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Reform kommunaler Verwaltungsstrukturen, Zweites Verwaltungsstrukturreformgesetz, durch Plenarbeschluss vom 11. Oktober 2006 an den fleißig arbeitenden Innenund Rechtsausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat eine ganztägige mündliche Anhörung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf in Verbindung mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Erstes Verwaltungsmodernisierungsgesetz, Drucksache 16/1006, durchgeführt. Er hat seine Beratungen in seiner Sitzung am 13. September 2006 in der Mittagspause abgeschlossen.

(Dr. Johann Wadephul)

Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt er dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung der rechten Spalte der nachstehenden Gegenüberstellung. Also wenn Sie sich die 20 Seiten ansehen, so ist es die rechte Spalte, es ist vorhin verteilt worden. Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf sind durch Fettdruck kenntlich gemacht.

Gestatten Sie mir eine abschließende Bemerkung. Wir haben eben gemerkt, wie schwer das manchmal mit Verfahrensabläufen ist. Wir haben im Innen- und Rechtsausschuss keine einfache Situation gehabt. Wir wollten das alles auf die Reihe kriegen. Ich danke ausdrücklich der Landtagsverwaltung, dem Innenminister und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses - was nicht heißt, dass man keine Kritik äußern kann - für die verständnisvolle und konstruktive Begleitung, mit der wir es dann doch geschafft haben.

(Beifall bei der CDU)

Ich danke dem Berichterstatter. - Gibt es Wortmeldungen zu dem Bericht? - Herr Abgeordneter Hentschel!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Ausschussvorsitzenden, für den ich danke, war ausführlich, zutreffend, aber nicht vollständig. Um vollständig zu berichten, muss man sagen, dass wir im Ausschuss vor die Situation gestellt waren, über ein Gesetz zu beraten, für das wir erst gestern Nachmittag einen ausführlichen Änderungsantrag von den beiden Regierungsfraktionen bekommen haben. Heute Morgen, während der Plenarsitzung, bekamen wir den nächsten Änderungsantrag. Er war genauso ausführlich und enthielt auch wesentliche Änderungen. Zu Beginn der Ausschusssitzung erhielten wir einen dritten Änderungsantrag. Dieses Mal wurden zwei Änderungen, die ursprünglich Teil eines ganz anderen Gesetzentwurfs waren, in den Gesetzentwurf übernommen, den wir hier vorliegen haben. Die Landesregierung betonte, würden wir dies nicht tun, gäbe es Probleme und die Europäische Union leitete ein Vertragsverletzungsverfahren ein.

Für die Oppositionsfraktionen bestand keine Zeit und keine Möglichkeit, die Gesetzesänderungen zu

überprüfen. Das, was hier stattfindet, ist eine politische Farce. Das Parlament wird nur noch als Abstimmungsmaschine benutzt. Das widerspricht jeder parlamentarischen Tradition. Ich protestiere gegen dieses Verfahren und bin der Auffassung, dass es unbedingt notwendig ist, dass dieses Gesetz im Januar mit einer vernünftigen Beratung verabschiedet wird. So, wie hier vorgegangen wird, ist es eine Veräppelung des Parlaments, aber kein ordentliches Verfahren mehr.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

So weit zum Bericht. - Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Abgeordneten der CDU-Fraktion, Herrn Wilfried Wengler, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Hentschel, Sie haben hier zwar sehr emotional und engagiert aus dem Ausschuss berichtet, aber Sie haben dabei vergessen, dass wir Ihnen in der vergangenen Woche angekündigt haben, dass wir aufgrund interner Diskussionen erst am gestrigen Nachmittag in der Lage sein werden, Ihnen die ausformulierten Änderungsanträge der CDU und der SPD

(Zuruf des Abgeordneten Karl-Martin Hent- schel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Sie können sich gern hinterher zu Wort melden vorzulegen.

Zu dem zweiten Änderungsantrag komme ich später noch. Auch hierzu lagen Ihnen seit längerer Zeit - zwar in einem anderen Gesetzentwurf - diese beiden Artikel wortgetreu zur Beurteilung vor. Sie hatten also genug Zeit. Eigentlich sollte das Verwaltungsmodernisierungsgesetz heute auf der Tagesordnung stehen. Also hätten Sie auch dementsprechend vorbereitet sein müssen, sodass Sie kurzfristig in der Lage hätten sein können zu beurteilen, welche Bedeutung das hat. Insofern - das muss ich ganz ehrlich sagen - verstehe ich Ihre Erregung nicht.

Wir hatten eben schon eine hitzige Debatte zum Schulgesetz. Nun kommen wir zu denjenigen, die Schule ermöglichen, zu den Schulträgern, sprich zu den Kommunen.

Mit dem Zweiten Verwaltungsstrukturreformgesetz setzen wir einen ersten gesetzgeberischen Schlusspunkt für eine umfassende Verwaltungsstrukturreform in Schleswig-Holstein. Nach intensiven - teil

(Werner Kalinka)

weise auch harten - Diskussionen haben wir nun den rechtlichen Rahmen für die veränderte Verwaltungslandschaft im kreisangehörigen Bereich geschaffen.

CDU und SPD haben bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Verwaltungen im kreisangehörigen Bereich 8.000 bis 9.000 Einwohnerinnen und Einwohner betreuen sollen, damit im ganzen Land leistungsstarke, wirtschaftliche und bürgernahe Verwaltungseinheiten gewährleistet werden. Zur Erreichung dieses Ziels ist eine Gemeindegebietsreform - wie sie von Teilen der Opposition gefordert wird - nicht erforderlich. Eine Zerschlagung der bestehenden Gemeinden wäre ein schwerer Verlust für die direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Daher haben wir uns auf das konzentriert, was tatsächlich reformbedürftig ist, die Verwaltung. Entsprechend den Vorstellungen der CDU ist den Gemeinden auf dem Weg zu schlagkräftigen neuen Einheiten eine weitgehende Gestaltungsfreiheit gelassen worden. Dementsprechend wird es den Gemeinden offengelassen, ob sie als neues Amt oder aber als Verwaltungsgemeinschaft kooperieren wollen. In der tatsächlichen Ausgestaltung haben wir Hemmnisse für die Verwaltungszusammenschlüsse in der bisherigen Ämterverfassung weitgehend ausgeräumt und durch flexible Lösungen ersetzt.

Ein Beispiel hierfür ist die Möglichkeit, zukünftig die Höhe der Amtsumlage selbst vertraglich zu regeln. Ein großer Dollpunkt war immer der Verlust hauptamtlicher Bürgermeister in den Gemeinden durch Verwaltungszusammenschlüsse. Dieses ist gerade in Orten mit zentralörtlicher Bedeutung verständlich, denn vielfach ist es kaum vorstellbar, wie dort die Aufgaben eines Bürgermeisters zukünftig ehrenamtlich wahrgenommen werden sollen.