munen wollten eine Anpassung anhand der tatsächlichen Kosten haben. Da ist jetzt gesagt worden, wir nehmen die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften. Das ist zwar ein statistischer Wert, aber über den muss man sich nicht streiten. Sonst hätte ich die Befürchtung gehabt, dass wir jedes Jahr den Streit von neuem beginnen müssen. Das muss jetzt nicht mehr sein. Es ist ein gutes Ergebnis.
Für Schleswig-Holstein bedeutet das, wir haben mehr zu verteilen als früher. Das ist ein gutes Ergebnis für die Kommunen. Wir haben hochgerechnet etwas 155 Millionen €. Im Vergleich zu den erwarteten KdU-Mitteln ist das ein Zugewinn von 11 Millionen €. Ich kann für die Landesregierung sagen, wir machen das so wie im letzten Jahr und in diesem Jahr, es erfolgt, die volle Weitergabe der Nettoentlastung an die Kommunen. Das machen nicht alle Bundesländer!
Ich komme zur Frage der Angemessenheit von Wohnungen. Die angemessene Wohnungsgröße orientiert sich nach dem Willen des Gesetzgebers an der bisherigen Sozialhilfepraxis der Kommunen. Das Bundessozialgericht hat jetzt entschieden, dass sich die Angemessenheit von Mietwohnungen an den landesrechtlichen Bestimmungen für den sozialen Wohnungsbau orientieren soll. Entscheidend sind Wohnungsgröße und -standard. Die aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts zum Wohnstandard entspricht der gängigen Praxis bei SGB-IITrägern in Schleswig-Holstein. Hinsichtlich der Angemessenheit der Wohnungsgröße ergeben sich Abweichungen.
Im konkreten Fall geht es um das für die Sicherung des Lebensunterhalts einzusetzende Vermögen. Das Gericht hat entschieden, dass die 75 qm große Eigentumswohnung einer jungen Frau nicht unangemessen groß sei und damit zum Schonvermögen nach § 12 SGB II zähle. Es ist auch deutlich gemacht worden, dass eine Vier-Personen-Familie mit 120 qm angemessen untergebracht ist. Das Gericht stellte auf § 39 des außer Kraft getretenen zweiten Wohnungsbaugesetzes ab, um eine bundeseinheitliche Regelung bezüglich des zu verwertenden Vermögens sicherzustellen. Maßgeblich war dabei die Annahme des Gerichts, dass selbst bei aktuell allein bewohnten Eigentumswohnungen grundsätzlich von einer Mindestzahl von zwei Personen auszugehen ist. Dieses wird bisher in Schleswig-Holstein so nicht gehandhabt. Notwendige Änderungen werden
Nun zur Frage der Energiekosten! Wir müssen Heizungskosten und Stromkosten unterscheiden. Stromkosten werden vom Regelsatz abgedeckt. Die Höhe des Regelsatzes wurde auf der Basis der Einkommensund Verbrauchsstichprobe 2003 überprüft. Bei dauerhaft höheren Stromkosten würde mittelfristig auch der Regelsatz angehoben werden müssen. Kurzfristig müssen Kostensteigerungen allerdings mit dem geltenden Regelsatz bewältigt werden. Das ist ganz sicher nicht immer einfach. Ich sage aber auch, es ist nicht einfach für Bezieher kleiner Einkommen. In besonderen Notlagen kann die Agentur für Arbeit mit einem Darlehen helfen. Heizkosten dagegen werden von den kommunalen SGB-II-Trägern übernommen. Steigende Heizkosten schlagen, soweit den Hilfeempfängern kein unwirtschaftliches Verhalten vorgeworfen werden kann, voll auf den kommunalen SGB-IITräger durch. Hier gibt es keine Belastung der Empfänger von SGB-II-Leistungen. Die genaue Höhe von Mehrkosten ist im Moment nicht absehbar.
Ich hoffe, damit habe ich in Kürze während der zur Verfügung stehenden fünf Minuten einen Bericht gegeben. Lassen Sie mich am Schluss noch eine persönliche Anmerkung machen. Es ist sicherlich so, dass wir, wenn wir dieses Thema debattieren, uns immer darüber im Klaren sein müssen, dass hier Menschen sind, die aus einer scheinbar sicheren Erwerbsbiographie gefallen sind und jetzt Transferleistungen erhalten. Die verdienen unsere volle Solidarität. Die Punkte, die hier angesprochen sind, zeigen das auch, dass der Staat bereit ist, diese Solidarität zu gewähren.
Ich möchte keine Gruppen gegeneinander schieben, aber in dieser Debatte sollten wir auch daran denken, wie schwer es Menschen haben, die mit einem geringen Arbeitseinkommen steigende Energiekosten abdecken müssen. Deren Arbeitgeber erhöht nicht automatisch den Lohn, sondern die müssen gleichzeitig diese Transferleistung noch erwirtschaften müssen. Auch die sollten wir nicht aus den Augen verlieren. Ich will die Gruppen nicht gegeneinander schieben, aber wir dürfen hier in der öffentlichen Wahrnehmung keine Gerechtigkeitslücke hinbekommen für diejenigen, die nur geringe Löhne erzielen und versuchen, damit über die Runden zu kommen.
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Ich gehe davon aus, dass Sie diesen mündlichen Bericht an den Ausschuss überweisen werden. Sie haben also alle auch dort noch Möglichkeiten. Mit dieser Maßgabe eröffne ich die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Frau Abgeordneten Angelika Birk das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es tut mir leid, dass nun aus diesem Antragsgrund hier ein Nachsitzen erforderlich ist. Von mir aus hätte man es auch morgen machen können. Sei es drum. Wir haben diese Thematik hier aufgelegt, weil zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht ganz klar war, wie positiv für die Kommunen sich das Ergebnis zeigt. Hierfür herzlichen Dank.
Der zweite Grund, weswegen wir das Thema hier zur Sprache bringen, ist, dass wir in Einzelfällen in der kommunalen Praxis doch eine Reihe von Ungereimtheiten entdecken. Dafür ist natürlich nicht das Land direkt verantwortlich. Ich glaube aber, dass sich der von Ihnen, Herr Minister, angesprochene Arbeitskreis zum SGB II doch dieser Thematik annehmen sollte und gemeinsam mit der Landesregierung Kriterien entwickeln sollte - es geht also nicht um Geldsummen, sondern um Kriterien -, nach denen zukünftig bei der Gewährung von Mitteln für Wohnkosten vorzugehen ist.
Die Bürgerbeauftragte hat schon im Mai dieses Jahres kritisiert, dass die Offenlegung der Ermittlungsgrundsätze der Mietobergrenzen ebenso wie die Einführung einer Regelung zur Bedarfsdeckung bei besonderen Lebenssachverhalten unzureichend ist. In einer Reihe von Fällen haben die Kreise und Kommunen gesagt: Das debattieren wir lieber gar nicht öffentlich; denn sonst kommen die Vermieter auf die Idee und erhöhen die Mieten. - Der Grundsatz scheint mir also schlecht abgewogen zu sein. Man hat als jemand, der Hilfe braucht, natürlich das Recht darauf zu erfahren, nach welchen Kriterien Hilfe gewährt wird. Dies darf kein Geheimnis bleiben.
Der 11. Senat des Bundessozialgerichts, der am 23. November geurteilt hat und aus meiner Sicht bedauerlicherweise festgestellt hat, dass man gut von 345 € leben kann, hat auch etwas zu den Wohnkosten gesagt. Er hat in Bezug auf die vorliegenden Fälle deutlich kritisiert, dass die ARGE in ihren Anträgen eine saubere Aufschlüsselung der
Wohnkosten gar nicht vorsieht und hat nicht gelten lassen, dass der Computer in Nürnberg dies nicht besser hergibt. Er hat also eine bessere Offenlegung anhand von Kriterien gefordert. Die ausführliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Aber es gibt Presseberichte, in denen dieses deutlich gemacht wird.
Der 7. Senat, auf den Sie, Herr Minister Döring, eingegangen sind, hat schon Anfang November das von Ihnen zitierte Urteil gefällt. Er hat aber in einem zweiten Urteil deutlich gemacht, dass nicht einfach gefordert werden darf, in eine andere Gegend umzuziehen. Da ging es nicht um eine Eigentumswohnung, sondern um einen Mietwohnungsfall. Auch das ist nicht ganz unwichtig; denn mir liegen Nachrichten vor, nach denen Leuten aus Ratekau im Kreis Ostholstein zum Beispiel gesagt worden ist: Ziehen Sie doch nach Fehmarn, ohne Arbeitsangebot dort. Da sind die Wohnungen in bestimmten Bereichen günstiger. - So kann es natürlich nicht gehen.
Es ist dabei noch Folgendes zu bedenken: Obwohl es derselbe, der 7. Senat ist, gibt es unterschiedliche Aussagen dazu, auf welche Gesetzeslage man Bezug beim zulässigen Wohnstandard nehmen soll. Dies kann nicht zufriedenstellen. In dem von Ihnen zitierten Urteil wird gesagt, das seien die Rahmenbedingungen des Wohnungsbaugesetzes des Bundes. In dem Mietwohnungsfall wird dann gesagt, das reiche nicht aus, sondern man müsse noch andere Kriterien heranziehen. Das müssen wir noch einmal detaillierter im Ausschuss debattieren; denn es ist - das ist der Grund dafür, dass wir es auf die Landesebene bringen - nicht hinzunehmen, dass jeder einzelne Ort seine eigenen Kriterien entwickelt. Natürlich sind die Mieten und auch die Eigentumsverhältnisse unterschiedlich. Aber es muss ja doch nachvollziehbare einheitliche Kriterien geben. Es muss klar sein, auf welches Gesetz beziehungsweise auf welche Verordnung man sich bezieht und ob es darüber hinaus noch Kriterien gibt, um im Einzelfall Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.
Ich würde dieses Thema hier nicht zur Sprache bringen, wenn nicht inzwischen auch in SchleswigHolstein aus meiner Sicht ungerechtfertigte Umzüge erfolgten. Das geht hin bis zu fehlerhaften Bescheiden. Mir ist von Beratungsstellen mitgeteilt worden, dass man auf das Mindesteinkommen Kautionen anrechnet, dass Energiekosten, die aus einem alten Mietverhältnis stammen und noch nicht beglichen sind, weil es um eine Endabrechnung geht, als persönliche Schulden geltend gemacht und nicht übernommen werden. Das sind Dinge, die einfach darauf schließen lassen, dass die ARGE offensicht
lich die Schulung und Fortbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch nicht an die aktuelle Rechtsprechung angepasst hat.
Das Weitere werden wir sicherlich im Ausschuss vertiefen. Es geht um nicht wenige Menschen. Deshalb scheint es mir sinnvoll, hier zu einer landeseinheitlichen Praxis zu kommen.
Ich danke der Frau Abgeordneten Birk. - Das Wort für die CDU-Fraktion hat nun der Herr Abgeordnete Torsten Geerdts.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Während der Landtagsdebatte im September 2006 haben wir uns gemeinsam dafür eingesetzt, dass der Bund seinen Verpflichtungen bei der Erstattung der Hartz-IV-Kosten weiterhin nachkommt. Gleichzeitig haben wir die Landesregierung aufgefordert, dass sich sowohl der Ministerpräsident als auch der Arbeitsminister bei den Verhandlungen auf Bundesebene für die Interessen der Kommunen stark machen. Daher bin ich froh, dass wir heute dieses Thema auf der Tagesordnung haben. Wir können feststellen, dass der Ministerpräsident und der Arbeitsminister erfolgreich verhandelt haben, dass sie die Position Schleswig-Holsteins gewahrt und mit einem guten Ergebnis zurück nach Kiel gekommen sind. Dafür ein herzliches Dankeschön!
Das erzielte Ergebnis hat zu einem großen Beifall der kommunalen Landesverbände geführt. Das ist im Moment selten. Daher freuen wir uns umso mehr.
Der Bund wird 4,3 Milliarden € der Kosten der Unterkunft tragen. Das sind 2 Milliarden € mehr, als ursprünglich geplant. Dies ist wirklich eine ganz wichtige Summe und ein großer Erfolg. Damit trägt der Bund - der Herr Minister hat das eben ausgeführt - 31,8 % der Gesamtkosten für das Jahr 2007. Das ist deutlich mehr als im Jahre 2005 und im laufenden Haushaltsjahr; da waren es nämlich nur 29,1 %.
Uns trieb im September des Weiteren die Sorge um, dass es zu einer Umstellung von der bisherigen quotalen Verteilung auf ein für Schleswig-Holstein sehr nachteiliges Festbetragssystem mit Mehrbedarfsausgleich kommen könnte. Wir alle sind froh und dankbar, dass ein Wechsel des Verteilungssystems für KdU-Mittel verhindert werden konnte.
Auch diesbezüglich hat sich Schleswig-Holstein gegen süddeutsche Bundesländer durchgesetzt. Ich glaube, wir werden schon in wenigen Jahren merken, dass der Süden auf der Lauer liegt und versuchen wird, hier Veränderungen vorzunehmen. Wir müssen hier sehr wachsam bleiben, damit man uns nicht in die Kasse greift.
Ein Mehr von 11 Millionen € im kommenden Jahr, das ist ein Erfolg. Damit stehen insgesamt 155 Millionen € zur Verfügung.
Wir können eine Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Kenntnis nehmen, wonach sich die Angemessenheit von Mietwohnungen an den landesrechtlichen Bestimmungen für den sozialen Wohnungsbau orientieren soll. Danach sind sowohl die Wohnungsgröße als auch der Wohnraumstandard entscheidend. Die aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts zum Wohnraumstandard entspricht der gängigen Praxis der SGB II-Träger in unserem Land. Ich finde, das sollten wir an dieser Stelle auch noch einmal hervorheben.
Wichtig ist aber auch festzustellen, dass es hinsichtlich der Angemessenheit der Wohnraumgröße Abweichungen innerhalb des Landes gibt. Wir sollten uns zu diesem Punkt den Bericht der Landesbeauftragten für soziale Angelegenheiten noch einmal anschauen. Sie hat dazu Hinweise gegeben und für Vergleichbarkeit plädiert. Wir sollten, wenn wir im Sozialausschuss weiter darüber debattieren, uns den Bericht der Beauftragten daraufhin anschauen, ob wir hier gemeinsam etwas auf den Weg bringen können.
Wir alle wissen aus unserer Wahlkreisarbeit, dass es bei den Energiekosten zu erheblichen Problemlagen für Familien kommen kann. Das wegzudiskutieren, wäre unredlich. Bei dauerhaft hohen Stromkosten entsteht konkreter Handlungsbedarf. Ich rede nicht davon, dass das automatisch zu einer Anhebung des Regelsatzes führen sollte; denn wir müssen das Thema Lohnabstandsgebot natürlich mit im Blick haben. Aber es kommt zu erheblichen sozialen Härten. Auch darüber müssen wir reden.
Es kann wirklich nur eine Übergangsregelung sein, wenn die Agentur für Arbeit in besonderen Notlagen für die Begleichung der Stromkosten ein Darlehen gewährt. Machen wir uns doch nichts vor: Eine große Zahl von Hilfeempfängern ist bereits in einer Verschuldungssituation und lebt am Limit. Auch das sollten wir nicht außer Acht lassen.
Die Heizkosten werden im Gegensatz zu den Stromkosten von den kommunalen SGB-II-Trägern übernommen. Die Probleme, die hier entstehen, werden wir auf kommunaler Ebene auszubaden haben.
Alle Facetten der Arbeitsmarktreform werden uns hier im Landtag wohl noch eine ganze Weile beschäftigen. Dabei haben wir sehr genau darauf zu achten, dass das Fordern und das Fördern ins Gleichgewicht kommen. Es gehört dazu, an dieser Stelle auch zu sagen: Das formulieren wir immer wieder als Ziel. Dieses Ziel ist aber noch nicht ausreichend erreicht.
Wir haben sicherzustellen, dass wir bei allen notwendigen Reformen sozial gerecht handeln. Ein wichtiger Beitrag dazu wurde mit der Festlegung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft geleistet. Dafür danke ich namens meiner Fraktion noch einmal dem Ministerpräsidenten und dem Arbeitsminister.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Geerdts. - Das Wort für die SPD-Fraktion hat nun der Herr Abgeordnete Wolfgang Baasch.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 2007 wird sich der Bund verstärkt an den Leistungen der kommunalen Träger für Unterkunfts- und Heizkosten von Arbeitssuchenden beteiligen. So sieht es der heute gefasste Beschluss des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales vor. Ab 2008 wird sich die Beteiligung des Bundes auf Basis einer Anpassungsformel angleichen. Das ist enormer Erfolg, denn das bedeutet insgesamt eine Entlastung der Kommunen um jährlich 2,5 Milliarden € und gegenüber dem ursprünglichen Ansatz für 2007 für den Bund eine Mehrbelastung von 2,3 Milliarden €. Da ist prima verhandelt worden, herzlichen Dank, Herr Minister!
Wie heute, am 30. November, von der Bundesagentur für Arbeit gemeldet wurde, gibt es weitere Entlastungen, die sowohl den Kommunen als auch vielen Arbeitssuchenden zugute kommen. Das freut