Die vier größten Stromkonzerne haben eine Monopolstellung. Sie produzieren den Strom und haben die Infrastruktur in Form von Tochterunternehmen in ihrem Besitz. Das ist definitiv keine Basis, auf der sich marktwirtschaftliche Strukturen entwickeln können. Wenn sich diese Strukturen nicht entwickeln können, also wenn der Markt nicht funktioniert, dann muss der Staat eingreifen. Allerdings darf er dies nicht dirigistisch tun und Preisvorschriften machen oder durch Aufsichtsbehörden in die Preisbildung eingreifen, sondern er muss die Grundlagen dafür schaffen, dass der Markt wieder funktionieren kann.
Deshalb ist eine Vielfalt der Stromanbieter so wichtig. Deshalb ist es noch wichtiger, dass die Infrastruktur nicht in den Händen einiger weniger ist, die dann den Zugang selbst regeln und die Preise nach eigenem Gutdünken ohne Wettbewerb festlegen können. Nach meiner Auffassung ist es kein Zufall, dass der von e.on, Vattenfall und RWE zu betreibende Offshore-Windpark vor Borkum jetzt angeschlossen werden soll und dies offensichtlich keine Schwierigkeiten macht, aber die Windparks vor unserer Westküste, die nicht von den eben genannten Firmen betrieben werden, vor riesigen finanziellen Hürden stehen. Deshalb muss das Leitungsnetz aus den großen Konzernen herausgelöst werden.
Dabei meine ich nicht, dass diese Netze verstaatlicht oder enteignet werden sollen. Vielmehr müssen die Netze eigentumsrechtlich von den Energiekonzernen getrennt werden. Es muss also eine bundesgesetzliche Regelung geschaffen werden, dass diese Netze verkauft oder übertragen werden müssen und sie so unabhängig von den Konzernen betrieben werden. Erst dann hätte man die Chance, dass sich die Durchleitungsgebühren an den wirkli
In einem weiteren Schritt wollen wir die Netzbetreiber verpflichten, die Kosten für den Anschluss von Windparks im Offshore-Bereich zu tragen. Was an Land gilt, muss auch auf See gelten, damit beide Erzeugungsformen - landgestützte und seegestützte - die gleichen Bedingungen im Wettbewerb haben. Dies hätte zur Folge, dass die Investitionskosten für Offshore-Windparks vor unserer Küste auf Schlag um 25 % sänken. Mit einer solchen Regelung würde man daher nicht nur potenzielle Investoren glücklich machen, sondern vor allem einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass sich hier eine Industrie entwickeln kann und so Arbeitsplätze in einer Hochtechnologie in unserem Land entstünden. Es ist das ureigenste Landesinteresse, eine solche Regelung zu bekommen.
Zu guter Letzt fordern wir in unserem Antrag, dass bei Investitionen ins Leitungsnetz eine Betrachtung über den gesamten Lebenszyklus einer Investition erfolgt. Mit einer solchen Vorschrift würde man in der Diskussion über Freileitungen und Erdkabel zu einer für alle tragbaren Lösung kommen. Da dies aber nach unserer Auffassung gesetzlich festgelegt werden muss, haben wir eine Formulierung genutzt, die einer entsprechenden Formulierung der Landesregierung aus ihrem Vorschlag für ein ÖPP-Gesetz entnommen ist.
Mit unserem Vorschlag wollen wir die Grundlage für eine funktionierende Marktwirtschaft im Stromsektor schaffen und dafür sorgen, dass die Stromkunden in Zukunft nicht überfordert werden und marktgerechte und nachvollziehbare Preise zahlen. Hierfür bitten wir Sie alle um Ihre Unterstützung.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Lars Harms. Bevor wir weiter debattieren, begrüße ich auf der Besuchertribüne den Landfrauenverein aus Reinfeld sehr herzlich. - Seien Sie uns herzlich willkommen!
Wir fahren in der Aussprache fort, und zwar nach der Größe der Fraktionen. Für die CDU-Fraktion rufe ich den Herrn Abgeordneten Callsen auf.
märkten hat zugegebenermaßen nicht die Intensität, die wir uns an mancher Stelle wünschen. Die Monopolkommission des Deutschen Bundestages kommt zu dem Schluss, dass „der Wettbewerb im Stromsektor nach einer dynamischen Anfangsphase in den ersten beiden Jahren nach der Marktöffnung mittlerweile nahezu vollständig zum Stillstand gekommen ist“.
Ob allerdings der unzureichende Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten für die hohen Strompreise allein verantwortlich ist, wie das hier unterstellt wurde, ist eine andere Frage.
Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die Schaffung einer Regulierungsbehörde ein wirksames Instrument zur Schaffung von Wettbewerb auf monopolistischen Märkten sein kann. Ich möchte an dieser Stelle nur auf die erfolgreiche Arbeit der Regulierungsbehörde von Post und Telekommunikation auf dem Telekommunikationssektor hinweisen. Kein Mensch wird behaupten können, dass es in diesem Bereich, der Telekommunikation, heute keinen Wettbewerb gäbe.
Vor diesem Hintergrund halte ich es für richtig, dass zunächst auf Grundlage des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes die Bundesnetzagentur mit der Regulierung der Strom- und Gasmärkte beauftragt wurde. Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, Netzzugangsbedingungen zu prüfen und zu hohe Netzentgelte zu verhindern. Diese Beschränkungen werden häufig als Ursache für den fehlenden Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt genannt. Bevor wir uns aber für eine - wie in dem Antrag gefordert - vollständige gesellschaftsrechtliche und kapitalrechtliche Trennung von Stromerzeugung und Leitungsnetz aussprechen, sollten wir daher meiner Meinung nach die Bundesnetzagentur zunächst ihre Arbeit machen lassen und die Erfahrung entsprechend auswerten.
Lieber Kollege Harms, ich habe das Gefühl, dass der Ursprungsantrag doch ein wenig mit heißer Nadel gestrickt worden ist. Denn die Trennung von
Stromerzeugung und Leitungsnetz ist de facto bereits vorhanden. Mit dem Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes im Sommer 2005 wurden die Unternehmen gezwungen, ihre einzelnen Gesellschaften zu entflechten. Das heißt, sie mussten eigene Netzgesellschaften, die unabhängig von Vertrieb und Erzeugung arbeiten, gründen. Insofern ist die erste Forderung des Antrages bereits erfüllt. Ob dies ausreicht oder weitere regulierende Schritte notwendig sind, kann heute - ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes - meines Erachtens noch nicht abschließend beurteilt werden.
Die zweite Forderung in Ihrem Antrag, dass Netzbetreiber verpflichtet werden müssen, die Kosten für den Anschluss von Windparks im OffshoreBereich zu tragen, überrascht mich schon ein wenig. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass dies im Erneuerbare-Energie-Gesetz eindeutig geregelt ist. Soweit mir bekannt ist, ist der Netzbetreiber dafür verantwortlich, das Netz auszubauen. Dies haben wir im Übrigen auch bei der Frage der Erdverkabelung ausführlich zum Beispiel mit der e.on Netz diskutiert. Die Hinweise von Ihnen eben auf die Erdkabeldiskussion verleiten mich eher zu der Annahme, dass hier versucht wird, den einstimmigen Beschluss, den wir zu dieser Frage hier im Landtag gefasst haben, durch die Hintertür auszuhebeln. Das werden wir nicht mitmachen.
Der Netzanschluss wiederum wird durch den Anlagenbetreiber finanziert. Warum soll diese eindeutige Regelung geändert werden? Ist es an dieser Stelle Ihr Ziel, eine weitere Subventionierung der Windkraft zu erreichen? Das muss an dieser Stelle gefragt werden.
Aus meiner Sicht sollten für alle Energieerzeuger die gleichen Voraussetzungen für die Einspeisung ihres erzeugten Stroms in die Netze gelten.
Lassen Sie uns also im Ausschuss noch einmal ausführlich über das Thema Wettbewerb auf den Energiemärkten sprechen. Ich bitte unseren Wirtschaftsminister Austermann, im Wirtschaftsausschuss darzustellen, wie sich die Wettbewerbssituation zurzeit in Schleswig-Holstein darstellt, wo die Gründe für bestimmte Entwicklungen liegen und was die Landesregierung getan hat beziehungsweise tun wird, um den Wettbewerb zu intensivieren.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Callsen. - Das Wort für die SPD-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Olaf Schulze.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Karl-Martin Hentschel [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN]: Jawohl! - Lars Harms [SSW]: Sehr gut!)
titelte vor kurzem „Die Zeit“ und sie hat recht. Das merken wir beim schwer nachvollziehbaren Preisverhalten der vier großen Stromkonzerne in Deutschland.
Deutsche Stromkonzerne kontrollieren derzeit sowohl Kraftwerke als auch Leitungsnetze. Die Erfahrung in Europa zeigt: Wo beides getrennt ist, funktioniert der Wettbewerb besser.
Wie wichtig diese Trennung ist, zeigt die Tatsache, dass hierzulande die Netzgebühren im Schnitt um über 40 % über dem europäischen Durchschnitt liegen.
Wir müssen beide zu trennenden Bereiche im Auge behalten: Die Stromerzeugung muss auf Dauer günstiger werden und die Netzentgelte müssen sinken. Die Regulierung der Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur kann zu fairen Preisen, einem diskriminierungsfreien Zugang von unabhängigen Stromerzeugern zum Netz und zu Anreizen für den Netzerhalt und -ausbau führen. Wir müssen uns allerdings vor Augen halten, dass die Netzentgelte nur zu circa einem Drittel den Endpreis für die Verbraucher gestalten, sodass sich die teilweise im Bundesgebiet erreichten Senkungen bei Netzentgelten nur anteilig auf den Strompreis auswirken.
Die Landesregierung hat sich mit Unterstützung meiner Fraktion seit langem für die Entflechtung von Stromerzeugung und Leitungsnetz, zuletzt bei
der Energierechtsnovelle im letzten Jahr, eingesetzt. Hier sollten wir die Ergebnisse des laufenden Monitorings Ende nächsten Jahres abwarten, bevor wir neue gesetzgeberische Initiativen einfordern.
Die Trennung von Erzeugung und Netz ist für mich nur eine Frage, wie wir endlich einen wirksamen Wettbewerb im Strommarkt insgesamt erreichen können. Das faktische Monopol der vier großen Energiekonzerne hat zu ständig steigenden Strompreisen und gleichzeitigen Gewinnsteigerungen bei den Konzernen geführt, die anscheinend mühelos Milliardensummen für Einkäufe in Europa aufbringen können. Nur über neue Wettbewerber bei Stromerzeugung und Leistungsangeboten können wir ehrlichen Wettbewerb und sinkende Preise erreichen.
Ich möchte noch kurz auf die Forderung der Antragsteller eingehen, wonach die Netzbetreiber im Offshore-Bereich auch die Kosten für den Anschluss von Windparks tragen sollen. So sehr ich diese Forderung angesichts der Finanzierungsschwierigkeiten für Offshore-Projekte, die wir unterstützen, verstehen kann, greift sie in eine komplexe Materie ein. Erhebliche Investitionskosten würden so vom Windparkbetreiber, der dafür auch die Einspeisungsvergütung erhält, zum Netzbetreiber verlagert, der diese Kosten in den Strompreis wieder einfließen lässt und so am Ende die Verbraucher trifft. Diese Forderung muss daher im Ausschuss fachlich diskutiert und bewertet werden.
Zum Schluss noch etwas zu dem üblichen „ceterum censeo“, das leider im Zeitalter der großen Koalitionen alle energiepolitischen Debatten im Bund, wie der zweite Energiegipfel gezeigt hat, und in Schleswig-Holstein überschattet: Nein, die Verlängerung von Restlaufzeiten ist kein probates Mittel, um die Energiepreise - einschließlich Strompreis zu senken. Schon heute verdienen die Großkonzerne massiv an ihren oft schon abgeschriebenen Atomkraftwerken. Aber der Strompreis in Deutschland ist viel zu hoch. Wenn Sie das anders sehen, können Sie es gern sagen. Wer glaubt, dies würde sich bei einer Laufzeitverlängerung ändern, glaubt sehr blauäugig an das Gute bei den Energiekonzernen.