Alle übrigen beteiligten Ausschüsse - Finanzausschuss, Bildungsausschuss, Innen- und Rechtsausschuss sowie Umwelt- und Agrarausschuss - einstimmig!
Ich danke der Frau Berichterstatterin. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Somit lasse ich über den Antrag Drucksache 16/537 in der vom
Ausschuss empfohlenen und gerade noch einmal vorgetragenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung, Drucksache 16/746, mit überwiegender Mehrheit des Hauses bei wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen angenommen worden.
Ich erteile dem Berichterstatter des Innen- und Rechtsausschusses, dem Herrn Abgeordneten Werner Kalinka, das Wort.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt Kenntnisnahme des Berichts der Landesregierung, Drucksache 16/551. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Empfehlung ist gefolgt worden.
Ich erteile das Wort der Berichterstatterin des Bildungsausschusses, der Frau Abgeordneten Sylvia Eisenberg.
Referendarausbildung hier im hohen Haus und im Bildungsausschuss befasst und nach den Stellschrauben gesucht, die zur Nachbesserung beitragen könnten.
Nach umfangreicher schriftlicher Anhörung der Betroffenen, nach konstruktiver Kritik und nach nunmehr zwei Evaluationsberichten zur Reform der zweiten Phase der Lehrerausbildung wird es zu Änderungen kommen.
Ich betone ausdrücklich, dass sich auch das Bildungsministerium und die diese Reform tragenden Parteien der letzten Regierungskoalition in dieser Frage als lernfähig erwiesen haben. Einstimmig bei Enthaltung der FDP beschloss der Bildungsausschuss, dem Landtag zu empfehlen, den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen und die Lehrerausbildung in den in der Drucksache 16/816 erwähnten sechs Punkten weiterzuentwickeln. Ich erspare es mir jetzt, diese sechs Punkte vorzulesen, und verweise insoweit auf die Vorlage.
Damit haben wir auf wesentliche Kritikpunkte reagiert und Weichen für eine Verbesserung der praktischen Ausbildung gestellt. Deshalb bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. Wir werden im Laufe des nächsten halben Jahres die Umsetzungsphase genau beobachten und uns vom Ministerium über die entsprechenden Maßnahmen berichten lassen.
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage Ihnen vor, über die Beschlussempfehlung getrennt abzustimmen. Zunächst empfiehlt der Ausschuss Kenntnisnahme des Berichts der Landesregierung, Drucksache 16/343. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig passiert.
Dann lasse ich über die weitere Beschlussempfehlung des Ausschusses, Drucksache 16/816, abstimmen, die eben vorgetragen worden ist. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit haben
Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Achten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Achter Rund- funkänderungsstaatsvertrag) in Verbindung mit den Zustimmungsgesetzen und Zustimmungsbeschlüssen der Länder
Ich erteile dafür dem Berichterstatter des Innenund Rechtsausschusses, Herrn Abgeordneten Werner Kalinka, das Wort.
Frau Präsidentin, es geht um die Stellungnahme wie Sie vorgetragen haben - in den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht betreffend die Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des Achten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge; a) Verfassungsbeschwerde des ZDF gegen Vorschriften des Achten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Achter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) , Schreiben des Vorsitzenden des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Mai 2006; b) Verfassungsbeschwerde des Deutschlandradios gegen Vorschriften des Achten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge in Verbindung mit den Zustimmungsgesetzen und Zustimmungsbeschlüssen der Länder, Schreiben des Vorsitzenden des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Mai 2006 und c) um die Verfassungsbeschwerde der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegen Vorschriften des Achten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge in Verbindung mit den Zustimmungsgesetzen und Zustimmungsbeschlüssen der Länder; Schreiben des Vorsitzenden des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Mai 2006.
14. Juni 2006 beschäftigt. Er empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD und FDP bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wie folgt zu beschließen:
Erstens. Der Schleswig-Holsteinische Landtag gibt eine vom Wissenschaftlichen Dienst des Landtages zu erarbeitende Stellungnahme in den oben genannten Verfahren ab.
Zweitens. In der Stellungnahme wird zum Ausdruck gebracht, dass der Landtag die angefochtenen Bestimmungen der Gesetze nicht für verfassungswidrig hält.
Ich möchte dem Herrn Oppositionsführer Kubicki für seine engagierte Durchsetzungskraft im Ausschuss bei diesem Thema sehr herzlich danken.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. - Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Dann lasse ich über die Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses abstimmen. Wer dieser zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist diese Beschlussempfehlung Drucksache 16/870 bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig angenommen.
Ich erteile dem Berichterstatter des Finanzausschusses, Herrn Abgeordneten Günter Neugebauer, das Wort.