Protocol of the Session on June 1, 2006

Ähnliches gilt für das Verfahren zur Sitzverteilung. Der bundesdeutsche Trend geht eindeutig in Richtung größere Chancengleichheit für die einzelne Stimme statt komfortabler Mehrheiten durch Bevorzugung der großen Parteien. Nach dem Bund hat sich nun auch Baden-Württemberg sich von d’Hondt verabschiedet. Der SSW unterstützt den Entwurf auch in diesem Punkt. Wir haben dabei weder eine Präferenz für die Hare/Niemeyer noch für die Sainte-Laguë/Schepers-Methode, können den Argumenten des Bundeswahlleiters aber durchaus etwas abgewinnen.

Bei der Einführung des Kumulierens und Panaschierens sieht der SSW durchaus einen größeren Diskussionsbedarf. Wir begrüßen die Möglichkeit, dem Bürger direkten Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Vertretungen zu geben, warnen jedoch davor, den Wahlakt und die Stimmabgabe zu unübersichtlich zu gestalten, denn es ist ja auch ein Problem, dass die Parteien die Listen aufstellen und Wähler nicht die Möglichkeit haben, diese Listen aufzubrechen. Dass das in anderen Ländern funktioniert, füge ich am Rande hinzu.

Der im Entwurf enthaltene Vorschlag, den Bürgern so viele Stimmen wie zu wählende Vertreter zu geben, kann zu ganz langen Stimmzetteln und Unübersichtlichkeit bei der Wahlhandlung führen. Darüber muss man noch einmal intensiver diskutieren. Man muss sich in der Ausschussberatung ernsthaft überlegen, ob nicht annähernd der gleiche Effekt an Bürgereinfluss bei erheblich geringerem Aufwand und vor allem größerer Übersichtlichkeit durch die Vergabe von drei Stimmen je Stimmzettel erzielt wird. Das muss man ausrechnen.

Die Einführung von Listenverbindungen können wir uneingeschränkt unterstützen. Die Hürde für Wählergemeinschaften oder Parteien, ein Mandat zu erreichen, wird dadurch gesenkt. Die faktische Existenz hoher, rein mathematischer Wahlhürden in der übergroßen Mehrheit unserer Gemeinden habe ich bereits erwähnt.

Listenverbindungen sind daher im ländliche Raum aber nicht nur dort - ein geeignetes Instrument, um Bürger in Wählergemeinschaften, aber auch in Parteien zu aktivieren, sich um ein kommunales Mandat zu bewerben und in den demokratischen Wettbewerb vor Ort einzubringen. Es fördert die Vielfalt und belebt eindeutig die kommunale Demokratie. Die Möglichkeit für sehbehinderte Bürger, ihre Stimme mithilfe einer Schablone abgeben zu können, bedeutet die Wahrung von Souveränität des Einzelnen bei diesem zentralen bürgerschaftlichen Akt. Auch das begrüßen wir ausdrücklich.

Über die Regelung, dass Kommunalpolitiker nach dem Rücktritt vom Mandat auf die Nachrückerliste kommen und so gegebenenfalls nach einer Zeit wieder in die Kommunalvertretung nachrücken, ist überlegenswert. Auf jeden Fall ist die verfolgte Intention zu begrüßen. Mir selbst liegen keine Erfahrungen aus Baden-Württemberg vor, aber es wird im Ausschuss von Interesse sein, ob diese Regelung in der Praxis auch wie beabsichtigt wirkt oder gewirkt hat.

Zu Abschnitt VIII des Gesetzentwurfes muss ich seitens des SSW selbstverständlich darauf hinweisen, dass wir gemäß unseres Gesetzentwurfes zur Änderung der Gemeinde- und Kreisordnung - Abschaffung der Direktwahl von hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten - konsequenterweise für eine ersatzlose Streichung der dort enthaltenen Regelungen sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wir hoffen auf eine sachliche Diskussion in den Ausschüssen und hoffen, dass die nächsten Kommunalwahlen bereits nach einem modernisierten Wahlrecht abgewickelt werden können.

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Karl-Martin Hentschel das Wort.

(Anke Spoorendonk)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte auf drei Punkte eingehen. Zunächst auf den Vorwurf von Herrn Hildebrand. Er hat natürlich völlig Recht: Wenn man in einer Koalition ist, muss man Kompromisse eingehen und dann auch dazu stehen. Das macht aber jede Partei, das erleben jetzt auch die Großen und das erlebt auch die FDP da, wo sie mit regiert. Das ist nun einmal so.

Zur Frage der Verfassungsgerichtsurteile: Es ist so, dass es kein Urteil gibt, das die Fünfprozentklausel auf kommunaler Ebene bestätigt, außer im Stadtstaat Hamburg, wo ganz andere Verhältnisse existieren, weil es da ja auch um die Landesregierung geht. Es gibt aber eine ganze Reihe von Entscheidungen, die dazu geführt haben, dass auf kommunaler Ebene bundesweit die Fünfprozentklausel abgeschafft wurde, zuletzt in Mecklenburg-Vorpommern. Das heißt, alle Entscheidungen in Flächenländern zur Fünfprozentklausel haben dazu geführt, dass die Fünfprozentklausel gefallen ist. In Schleswig-Holstein wurde die Entscheidung wegen Fristversäumung abgelehnt.

Drittens: Kumulieren und Panaschieren. Es wurde gesagt, das sei ein Wahlrecht, das für Süddeutschland, andere Kulturen und so weiter gelten kann. Dieses Wahlrecht existierte in der Tat zunächst in Süddeutschland. Mittlerweile ist es sogar bis Niedersachsen, Hamburg und MecklenburgVorpommern vorgedrungen, ist also nicht mehr nur in Süddeutschland beheimatet. Alle Leute, die ich kenne, sagen: Das ist eine tolle Sache.

In Hamburg ist dieses Wahlrecht übrigens vor wenigen Jahren durch Volksentscheid eingeführt worden. Das geschah gegen den Willen der beiden großen Parteien; das gebe ich hier als Hinweis.

Was das Argument der Kompliziertheit betrifft, so bin ich gern bereit, jedem hier im Parlament das Faltblatt, das ich hier hochhalte, von der letzten Kommunalwahl in Frankfurt zu geben. Darin wird kurz und einfach das Wahlsystem erklärt. Es ist für jeden Bürger verständlich, ich glaube, auch für Herrn Puls. Ich habe dieses Faltblatt auf der Pressekonferenz verteilt. Ich habe noch einen Stapel vorrätig. Ich gebe das Faltblatt gern einmal herum, damit es sich jeder anschauen kann. Ich glaube, es für jeden mehr oder weniger intellektuell veranlagten Menschen überhaupt kein Problem, es zu verstehen. Für Abgeordnete sollte das erst recht kein Problem sein.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Ich gebe einen letzten Hinweis. Es ist schon erstaunlich, mit welcher Polemik die beiden Parteien auf ein Wahlsystem kloppen, das nicht nur in fast allen Bundesländern existiert, sondern in den letzten Jahren in vielen Bundesländern von genau Ihren Parteikollegen eingeführt worden ist. Es sind ja nicht die Grünen und die FDP, die in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, BadenWürttemberg und so weiter die Mehrheiten haben, sondern es sind in der Regel die beiden großen Parteien, die in den Ländern die Mehrheit haben und in den letzten Jahren dort die Wahlrechtsänderung durchgeführt haben. Die Modernisierung, wie wir sie vorgeschlagen haben, wurde in diesen Ländern vorgenommen, und zwar sicherlich nicht deshalb, weil man dort völlig bekloppt wäre und völlig umständliche Wahlsysteme einführen wollte.

Herr Kollege Hentschel, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Dann muss ich mein letztes Argument leider weglassen. - Ich weise nur noch darauf hin, dass 90 % aller Bürger in Baden-Württemberg und über 60 % aller Bürger in Hessen, wo dieses Wahlrecht ganz neu eingeführt worden ist, das Kumulieren und Panaschieren nicht nur verstanden, sondern auch genutzt haben. Das widerspricht der These, dass dieses Wahlrecht so unverständlich wäre, dass es kein Mensch wolle.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Herr Kollege Hentschel, gestatten Sie mir den Hinweis, dass mit einem Verlassen des Rednerpults grundsätzlich der Redebeitrag beendet ist.

Für die Landesregierung erteile ich dem Herrn Innenminister Dr. Ralf Stegner das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Überlegungen, das Wahlrecht in Schleswig-Holstein mit dem Ziel zu modernisieren, den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes mehr Möglichkeiten der Einflussnahme auf politische Entscheidungen auf kommunaler Ebene zu geben, sind bekanntlich nicht neu. Die Bemühungen um eine verstärkte Teilhabe der Bevölkerung am demokratischen Willensbil

dungsprozess sind stets ein wesentlicher Teil der Bemühungen auch der Landesregierung gewesen. Ich weise auf die Bemühungen um ein umfassendes Ausländerwahlrecht bei den Kommunalwahlen, auf die Herabsetzung der Altersgrenze zur Kommunalwahl auf 16 Jahre und auf das Zweitstimmenwahlrecht bei der Landtagswahl hin. All dies waren wichtige Schritte zu einer modernen Bürgergesellschaft.

Was jetzt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit ihrem Antrag vorschlägt, sind Änderungen, die, wie Sie wissen, ebenfalls nicht neu sind. Sie sind in den letzten Jahren ausreichend diskutiert worden. Neue wesentliche Argumente sind nicht hinzugekommen.

Es ist eine gute Tradition in diesem Hause, dass Veränderungen des Wahlrechts, welche das Wahlsystem als solches betreffen oder zumindest wichtige Kernpunkte berühren, ureigene Parlamentsangelegenheit sind, bei der die Landesregierung Zurückhaltung übt und insofern auf eigene Vorschläge im Wesentlichen verzichtet.

Wir haben aber die Diskussion im parlamentarischen Verfahren natürlich konstruktiv begleitet. In diesem Geiste mögen Sie meine Anmerkungen zu dem Gesetzesantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN verstehen.

Die Fünfprozentklausel, die es in einigen Ländern, auch in unserem Kommunalwahlrecht, gibt, bedeutet nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - auch in anderen Ländern, Kollege Hildebrandt - keinen Verstoß gegen das Prinzip der Wahlrechtsgleichheit. Ich weiß nicht, welche Verfassungsexperten Sie kennen. Ich beziehe mich unmittelbar auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichts für andere Länder. Darin wird gesagt, es gebe keinen Verstoß gegen das Prinzip der Wahlrechtsgleichheit.

Trotz der Direktwahl der hauptamtlichen Verwaltungsspitzen finde ich das, was Kollege Puls dazu gesagt hat, schon bedenkenswert. Denn was würde es helfen, wenn man zur Begründung das Argument heranzöge, wir hätten ja direkt gewählte hauptamtliche Verwaltungsspitzen? Zu diesem Komplex kommen wir ja noch unter dem nächsten Tagesordnungspunkt.

Ist die Sperrklausel eine Hürde gegen den vermehrten Einzug von Splittergruppen, auch von Rechtsextremen, in die Kommunalvertretungen? - In der Regel bedauern dies nur diese Splittergruppen. Da hier kein Vertreter von Splittergruppen geredet hat, darf ich das hier so sagen.

Die Vertretungskörperschaft hat auch ohne die Wahl ihrer Verwaltungschefs wichtige Aufgaben zu erfüllen, sodass die Bildung stabiler Mehrheiten nach wie vor bedeutsam ist. Ich weise in diesem Zusammenhang beispielhaft auf die Haushaltskompetenz hin.

Dass die Fünfprozentklausel eine Angstklausel sein soll, veranlasst mich zu der Frage - bei allem Respekt vor Herrn Borchert -: Wer hat eigentlich Angst wovor? - Diesen Begriff finde ich also nicht besonders bedeutsam, trotz all Ihrer Hinweise auf die Standfestigkeit der FDP. Auch wenn die FDP an der Regierung wäre, Herr Hildebrandt, hätte hier im Hause, glaube ich, niemand Angst vor der FDP.

Es wurde auf die in anderen Ländern mittlerweile geänderte Rechtslage hingewiesen. Dazu ist anzumerken, dass ein Vergleich immer nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Kommunalverfassungs- und Wahlrechtslage und der sich daraus ergebenden Unterschiede angestellt werden kann. Wir sollten es uns nicht so einfach machen, hochmütig über intellektuelle Fähigkeiten des einen oder anderen zu reden. Dass die Schleswig-Holsteiner nicht dümmer sind als andere, wissen sie selbst.

Ich glaube, dass wir mit Blick darauf, wie die Wahlbeteiligungen in der Tat ausfallen, nicht ohne weiteres sagen können: Lasst uns das Wahlrecht doch komplizierter machen; die Wähler werden es schon verstehen. So einfach darf man es sich nicht machen. Jedenfalls wird dazu eine Sorge ausgesprochen, die, wie ich finde, tatsächlich ausgedrückt werden sollte. Aber zu dem Thema Wahlbeteiligung kommen wir nachher noch einmal.

Zu der geforderten Änderung des Berechnungsverfahrens bezüglich der Sitzzuteilung darf ich zunächst grundsätzlich darauf hinweisen, dass es kein System der Verhältniswahl gibt, welches die Erfolgswertgleichheit der abgegebenen Stimmen vollkommen garantieren könnte. Alle Systeme, ob es das ist, das in Schleswig-Holstein seit Jahren problemlos praktiziert wird, ob es das System d’Hondt ist oder ob es andere Methoden sind, alle weichen mit unterschiedlicher Tendenz vom theoretischen Ideal der Erfolgswertgleichheit ab. Die immer wieder geäußerte Annahme, das System d’Hondt begünstige größere Parteien bei der Sitzzuteilung, während die Verfahren nach Hare/Niemeyer oder Sainte-Laguë/Schepers eine mathematisch exaktere Übertragung des Stimmenverhältnisses auf die Sitzzuteilung bewirke, lässt sich allgemein nicht empirisch belegen. Diese Frage kann immer nur unter Berücksichtigung des jeweiligen konkreten Wahlergebnisses beurteilt werden.

(Minister Dr. Ralf Stegner)

Alle Verfahren unterscheiden sich im Ergebnis ohnehin - allenfalls in einem ganz engen Rahmen darin, wohin der letzte Sitz vergeben wird. Wir sollten also die Kirche im Dorf lassen, wenn wir die großangelegten Behauptungen hören, hier werde der Wählerwille verscherzt.

Frau Birk, ich weiß nicht, ob Sie es wissen: Mandate werden nur ganzzahlig zugeteilt. Grundsätzlich werden bei allen Berechnungsverfahren Reststimmen zugeteilt. Das ist notwendig. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist es der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers überlassen, für welches System der Mandatsberechnung er sich letztlich entscheidet. Auch hier sagt das Bundesverfassungsgericht keineswegs, dass das eine System dem anderen überlegen sei, sonders es spricht davon, dass der Gesetzgeber konkret entscheiden müsse.

Auch der Gedanke, das bisher geltende Kommunalwahlsystem einer personalisierten Verhältniswahl durch ein reines Listenwahlsystem zu ersetzen und mit den Möglichkeiten des Kumulierens und Panaschierens zu verbinden, ist nicht neu. Schon im Jahr 1992 wurde auf einer Fachtagung des Lorenz-von-Stein-Instituts darüber ausgiebig diskutiert. Politische Folgerungen daraus wurden übrigens bei unterschiedlichen Landtagsmehrheiten bei uns nicht gezogen.

Auch die Enquetekommission „Kommunalverfassungsreform“ hat in ihrem Schlussbericht 1993, Landtagsdrucksache 13/1111, dargelegt, dass schon jetzt in Gemeinden unter 10.000 Einwohnern die Wähler die Möglichkeit haben, die ihnen zur Verfügung stehenden Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten verschiedener Wahlvorschläge beliebig zu verteilen und damit zu panaschieren. Darüber hinaus sei, das war die damalige Empfehlung - eine Einführung des Kumulierens, also der Stimmenhäufung auf einen bestimmten Kandidaten, nicht zu empfehlen. Das hat damals die Enquetekommission gesagt.

Ich habe den Eindruck, dass die Bedenken, die es damals gegeben hat, durchaus nicht ausgeräumt sind und dass neue Argumente bis heute nicht hinzugekommen sind.

Ich weise darauf hin, dass nach allen Erfahrungen der Erfolg von Umgestaltungen des Wahlrechts auch davon abhängt, wie die Wahlberechtigten die Veränderung akzeptieren.

Es wäre deshalb von großer Bedeutung, herauszufinden, ob es wirklich so ist, dass die Wahlberechtigten in Schleswig-Holstein danach dürsten, endlich diese Möglichkeiten zu haben, und ob sie sich

wünschen, diesen Einfluss auf die Zusammensetzung der Vertretung zu nehmen, Möglichkeiten, die die Wähler im Augenblick nicht haben.

Ich glaube nicht - das ist jedenfalls nicht mein subjektiver Eindruck -, dass dieser Gedanke auf der Hitliste der Wünsche steht. Ich könnte zwar falsch liegen, glaube aber, dass die Akzeptanz von Wahlsystemen sehr eng mit der Transparenz des Wahlverfahrens und der Übersichtlichkeit des Stimmzettels zusammenhängt. Vielleicht hängt es auch damit zusammen, dass man noch am Wahlabend erfahren möchte, was bei der Wahl herausgekommen ist, und nicht drei Tage später. Also die Einfachheit ist durchaus etwas, was Wähler nicht geringschätzen.

Deswegen bezweifele ich, ob ein reines Verhältniswahlsystem unter Einschluss des Kumulierens und Panaschierens unter dem Strich unserem bewährten Verfahren vorzuziehen wäre.

Herr Kollege Hentschel, wenn die Grünen, die Sie kennen, sagen, dass dies eine tolle Sache sei, dann habe ich dafür Verständnis. Ich sage aber auch, dass es auch Verständnis dafür geben mag, dass Volksparteien sich ein bisschen mehr Sorgen darüber machen, ob ein System allgemeinverständlich ist oder nicht. Ich finde, es ist nahe liegend, dass man dazu kommt. Ich würde immer einräumen, dass Wahlrechtsreformen auch etwas damit zu tun haben, was man sich davon verspricht.

Ich sage aber auch: Wahlrechtsreformen sollten nicht so betrieben werden, dass der eigene Vorteil zum Interesse aller verklärt wird. Deshalb war es immer eine gute Übung, dass Wahlrechtsreformen übereinstimmend und nicht mit Mehrheiten oder aus der jeweiligen Interessenlage heraus beschlossen worden sind. Ich finde, sie sollte überwiegend die tagesaktuelle Interessenlage spiegeln und im Konsens beschlossen werden können, wenn dies notwendig ist. Selbstverständlich wirken der Innenminister und der Staatssekretär in jeder von Ihnen gewünschten Weise mit.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.