Dringend geboten ist ein stärkerer Einsatz beim Missbrauch neuer Technologien, aber auch beim Missbrauch von Kommunikationsdienstleistungen.
Die Schuldnerberatungsstellen brauchen weiterhin volle Unterstützung. Wir brauchen geeignete Aufklärungskampagnen, die die frühzeitige Verschuldung von Kindern und Jugendlichen verhindern. Es ist gut, dass der Landtag heute in einem Antrag aller Fraktionen zum Thema „Gemeinsam gegen Kinderarmut“ ein klares Bekenntnis zu diesen Beratungsstellen ablegt.
Als Sozialpolitiker ist für mich von besonderer Wichtigkeit, dass die Nutzer von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen eine gezielte Aufklärung erhalten. Wir brauchen Beratung und Kontrolle zur Stärkung der Rechte von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen.
Die Aktivitäten des Verbraucherschutzes müssen sich noch stärker als bisher an den jeweiligen Zielgruppen orientieren. Ich bin froh, dass es uns zum Beispiel über den Kinder- und Jugendaktionsplan der Landesregierung gelingt, Beiträge zu leisten, um für eine ausgewogene und gesunde Ernährung bei Kindern und Jugendlichen zu werben.
Abschließend möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbraucherzentrale und im Europäischen Verbraucherzentrum sowie allen Aktiven, die sich haupt- und ehrenamtlich gerade in diesem Bereich engagieren, im Namen meiner Fraktion herzlich danken.
Sie leisten einen unschätzbaren Beitrag, um Verbraucher optimal zu beraten, Missstände aufzudecken und Problemlösungsvorschläge zu entwickeln. Sie sorgen aber auch dafür, dass sich Produkte aus Schleswig-Holstein durch eine hohe Qualität auszeichnen. Damit machen wir etwas richtig Gutes auch für die Sicherung von Arbeitsplätzen hier vor Ort im Land Schleswig-Holstein.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Vielen Dank dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Senioren und den anderen beteiligten Ministerien für den vorliegenden Bericht.
Er gibt einen hervorragenden Überblick über die Aktivitäten für den Verbraucherschutz in unserem Land, aber auch über den Zusammenhang zwischen EU-Richtlinien, Gesetzen des Bundes und der konkreten Umsetzung in Schleswig-Holstein.
Auch diejenigen, die sich schon länger mit dem Thema Verbraucherschutz beschäftigen, finden immer wieder Bestimmungen, von deren Existenz sie
bisher noch nichts wussten. Da gibt es zum Beispiel das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, das EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz, den Erlass Kriterien für die Haltung von Straußenvögeln (Strauße, Emus und Nandus) oder auch die Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Schon diese kurze Aufzählung macht deutlich, dass das Ziel, Verbraucherschutz zu verwirklichen, staatliches Handeln auf verschiedenen Ebenen, grenzüberschreitende Kooperationen und vielfältige Kontrollinstanzen erfordert. Verbraucherschutz bezeichnet die Gesamtheit der Bestrebungen und Maßnahmen, die Menschen in ihrer Rolle als Verbraucherin und Verbraucher von Gütern und Dienstleistungen schützen sollen.
Grundlage eines funktionierenden Verbraucherschutzes ist die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher. Dazu bedarf es wahrer und verständlicher Informationen, denn nur der informierte Verbraucher kann sachgerechte Entscheidungen treffen. Genau hier bestehen Defizite. Ein Beispiel: Jeder Verbraucher kann anhand der Ziffern- und Buchstabenkombination, die auf jedes Hühnerei aufgedruckt ist, im Prinzip erkennen, wann und in welchem Land das Ei gelegt wurde, ob die Hühner ihr Leben in Käfigen fristen müssen oder aus Betrieben mit Boden- oder Freilandhaltung stammen wenn er denn die Zahlen und Buchstaben zuordnen kann. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen können, brauchen sie unabhängige Informationen und Beratung. Behörden, das Landeslabor, aber vor allem die Verbraucherzentrale leisten hier unverzichtbare Arbeit.
Informationen über Lebensmittel, Produkte des täglichen Bedarfs, aber auch über Finanzdienstleistungen wie Versicherungen gehören seit Jahren zum bekannten und viel genutzten Angebot.
Der Bereich des allgemeinen Verbraucherschutzes ist gekennzeichnet durch zahlreiche und oft rasche Veränderungen im Bereich der Kommunikation, der Mobilität, neuer Produkte und Dienstleistungen. Viele bislang öffentliche Dienstleistungen wie Post und Bahn, aber auch der Energiebereich wurden liberalisiert. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ergeben sich neue Wahlmöglichkeiten, aber auch neue Informations- und Beratungsbedürfnisse.
Leitstelle für den Verbraucherschutz in SchleswigHolstein ist die Verbraucherzentrale. Nach den Veränderungen in den letzten Jahren ist sie jetzt gut aufgestellt. Die institutionelle Förderung des Landes beträgt zurzeit 690.000 € jährlich. Damit wer
den fünf Beratungsstellen vorgehalten sowie Projekte der EU und des Bundes komplementär finanziert. Die Arbeitsorganisation und die Informationsangebote wurden modernisiert. Es gibt zwar auch noch die altbekannten Broschüren. Diese werden aber in Kooperation mit den Verbraucherzentralen der anderen Bundesländer erstellt und vor allem zielgruppengerecht aufbereitet. So wurde 2005 zum Beispiel der Ratgeber „Verbraucherschutz für ältere Menschen“ herausgegeben, um Senioren zu informieren über Vorsorge- und Betreuungsvollmachten, Patientenverfügungen, aber auch über alterstypische Konsumfallen wie Haustürgeschäfte und Kaffeefahrten.
Auch der Internetauftritt wurde ausgebaut. Ein Projekt zur Schuldenprävention für Jugendliche ist ohne dieses Medium kaum mehr denkbar und liefert auch hier zielgruppengerecht Informationen zur eigenen Wohnung, Handy, Versicherungsverträgen. Ergänzt werden diese Angebote durch die Schulung von Multiplikatoren.
Gezeigt hat sich auch, dass entgegen vieler Befürchtungen Verbraucherinnen und Verbraucher durchaus bereit sind, für unabhängige Beratung zum Beispiel bei der Baufinanzierung eigene kostendeckende Beiträge zu leisten. Deshalb mein Fazit: Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. und das Europäische Verbraucherzentrum leisten gute Arbeit.
Haushaltsmittel werden sinnvoll, sparsam und der Zielvereinbarung zwischen Sozialministerium und Verbraucherzentrale entsprechend eingesetzt.
Den Zusammenhang zwischen Bestrebungen der EU, durch Richtlinien zur Harmonisierung des Rechts in den Mitgliedstaaten beizutragen, und der Gefahr, dass Verbraucher künftig schlechter geschützt werden als durch unser bisheriges nationales Recht, möchte ich anhand der „Verbraucherkreditrichtlinie“ problematisieren. Der in der Diskussion befindliche Vorschlag der EU-Kommission enthält Vorschriften zu den den Vertrag betreffenden verpflichtenden inhaltlichen Angaben, um einen transparenten grenzüberschreitenden Markt zu schaffen. Diese Vorschläge unterschreiten in einigen Punkten unser bisheriges Recht. Den Beschluss des Bundesrates, bei der Setzung von Standards eine Reduzierung des Verbraucherschutzniveaus in Deutschland zu verhindern, unterstützt die SPD-Landtagsfraktion deshalb nachdrücklich. Zu begrüßen ist, dass die realen Kreditkosten und Konditionen deutlich darzustellen sind und über Ableh
Ich habe allerdings Zweifel, ob sich zum Beispiel das Problem des zunehmenden Scoring mithilfe der EU-Richtlinie wird lösen lassen.
Es ist in dieser Debatte leider nicht möglich, auf alle Aspekte des vorliegenden Berichts einzugehen. Beleuchten möchte ich aber noch den Bereich Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen. BSE, Gammelfleisch, Vogelgrippe: Ereignisse wie diese machen auch einer größeren Öffentlichkeit die Notwendigkeit bewusst, dass Verbraucher sich darauf verlassen können müssen, dass Lebensmittel sicher sind und über eventuelle Risiken rasch und sachgerecht informiert wird.
Die Ergebnisse der Beprobung durch das Landeslabor zeigen nach dem so genannten nationalen Rückstandskontrollplan, dass die Mängelquoten bei Erzeuger- und Schlachtbetrieben gering sind und im Bundesdurchschnitt liegen. Dass Statistiken genau interpretiert werden müssen, zeigen die Ergebnisse bei der Untersuchung von Lebensmitteln. Schleswig-Holstein hat hier die bundesweit höchste Beanstandungsquote. Begründet ist dies aber durch eine besonders problemorientierte Überwachungsstrategie. Mir ist eine qualifizierte und effektive staatliche Überwachung in Schleswig-Holstein, die auch Beanstandungen und Verbesserungen mit sich bringt, lieber als eine Pro-forma-Überwachung mit guten Statistikwerten auf dem Papier.
Zu Beginn meiner Rede hatte ich bereits die Medizinprodukte-Betreiberverordnung angesprochen. Hinter diesem Wortungetüm verbirgt sich eine wichtige Maßnahme des Patientenschutzes. So wird berichtet, dass es 2004 bei der Untersuchung von urologischen Praxen hinsichtlich der Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Endoskopen zu zahlreichen Beanstandungen kam. Der Grund: In vielen Praxen waren die Bestimmungen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung nicht hinreichend bekannt. Koordiniert werden diese Untersuchungen übrigens durch das Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit - eine Tatsache, die wir uns bei der Diskussion um die Auflösung dieses Amtes wieder ins Gedächtnis rufen sollten.
Dass Kontrolle und Aufklärung zum Schutz der Patienten gewirkt haben, zeigen folgende Zahlen: Gab es 2004 noch 19 Praxen mit Beanstandungen, so war das 2005 nur noch bei drei Praxen der Fall.
Zum Schluss möchte ich auf das geplante Verbraucherinformationsgesetz des Bundes eingehen. Bei der Einbringung des Berichtsantrages im Januar habe ich die Hoffnung geäußert, dass durch dieses Gesetz ermöglicht wird, dass Verbraucher künftig rasch Auskünfte erhalten werden, wenn es bei Lebensmittelskandalen um Nennung von Firmen und Produkten geht. Der jetzt vorliegende Entwurf - erstellt mit Formulierungshilfe des Seehofer-Ministeriums - ist in diesem Punkt unserer Meinung nach unzureichend.
Die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher werden nicht hinreichend gestärkt, die Einschränkungen bei der Nennung konkreter Produkte und Firmen sind zu groß. Ich hoffe sehr, dass es im gerade laufenden Gesetzgebungsverfahren zu einer deutlichen Verbesserung des Verbraucherschutzes kommt.
Für unser Bundesland kann ich feststellen: Auch wenn der Verbraucherschutz nicht mehr im Titel des Sozialministeriums enthalten ist, spielt er in unserem Land keine Nebenrolle.
Für die Fraktion der FDP erteile ich - auch ohne Vorlage einer Rednerliste - Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Dass Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein keine Nebenrolle spielt, hat man schon daran gemerkt, dass die stellvertretende Ministerpräsidentin höchstpersönlich dazu gesprochen hat.
- War nicht schlecht! - Frau stellvertretende Ministerpräsidentin, als Opposition versucht man natürlich, bei einem solchen Bericht, den Sie als Handbuch oder Handreichung für Verbraucherinnen und Verbraucher bezeichnet haben, ein Haar in der Suppe zu finden. Ich will ganz deutlich sagen: Der Bericht ist informativ, der Bericht gibt eine wunderbare Übersicht darüber, was Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahren geleistet hat, und trotzdem versucht man natürlich, eine politische Kernbotschaft herauszufiltern. Das ist schwierig bei einem solchen Bericht, Frau Birk, das ist gar keine Frage. Aber alle Europapolitiker müssten sich - so wie ich das sehe - eigentlich freuen.
Ich finde nämlich nach der Lektüre des Berichtes bei allen Vorbehalten, die Kollegin Tenor-Alschausky in manchen Bereichen angesprochen hat, dass Europa wesentlich besser ist als sein Ruf.
Ich werde das nachher noch an einzelnen Beispielen aufzeigen. Viele aktive Verbraucherrechte hätte es ohne die Europäische Union in dieser Form überhaupt nicht gegeben. Deswegen sollten sich auch Politiker, gerade auch Europapolitiker zum Beispiel in der Diskussion mit Schülerinnen und Schülern über Europa -, vielleicht etwas zurücknehmen, was die Witzigkeit von Krümmungsgraden von Bananen oder den Platz für Ölsardinen in Dosen anbelangt. Das mag immer witzig sein, aber ich glaube, die EU leistet mehr, und hier hat sie gezeigt, dass sie mehr leisten kann.