Protocol of the Session on May 31, 2006

(Beifall bei FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Verbraucherschutz steht für eine ganze Vielzahl von Instrumenten, die es jedem einzelnen Bürger ermöglichen, als aufgeklärter Konsument am Markt teilzunehmen. Ein ganz wesentliches Instrument des Verbraucherschutzes ist natürlich eine zielgruppenorientierte Information. Gerade in einer älter werdenden Gesellschaft müssen wir uns nicht nur auf veränderte Bedürfnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher einstellen, sondern wir müssen uns natürlich auch vergegenwärtigen, dass sich ihr Konsumverhalten verändern wird. Senioren stellen nun einmal andere Ansprüche als Kinder und Jugendliche. Gerade deswegen finde ich das Projekt der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein zur Anpassung des Verbraucherschutzes an eine älter werdende Gesellschaft oder die Initiative der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zu einer entsprechenden Beratung von Senioren vorbildlich und einen richtigen Ansatz.

Wie eine solche Unterscheidung aussehen könnte, zeigt beispielsweise die Deutsche Gesellschaft für Ernährung, indem sie ihre Beratungsschwerpunkte den Zielgruppen entsprechend ausrichtet und sowohl für Kinder auf der einen Seite als auch für Senioren auf der anderen Seite zielgruppenspezifisch zugeschnittene Angebote vorhält.

Dass der Begriff Verbraucherschutz als Querschnittsaufgabe - das ist in allen Vorreden gefallen - ein weites Feld umfasst und es nicht immer einfach ist, diesem Anspruch gerecht zu werden, zeigt dieser Bericht auch - im Übrigen ungeschminkt, wie ich fand.

(Siegrid Tenor-Alschausky)

Es geht nicht nur um den passiven Schutz der Bürgerinnen und Bürger als Verbraucher. Es geht auch darum, dass sie entsprechende Rechte haben, die sie aktiv einfordern können.

Ich komme zu dem, was die Europäische Union möglich gemacht hat. Es zeigt sich, dass Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union mitnichten nur zu mehr Bürokratie führen, sondern zum Teil geradezu vorbildlich die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern gestärkt werden. Empfinden Bürgerinnen und Bürger die europäischen Vorgaben manchmal als bürokratisches Monster oder als zu weiten Eingriff in ihren Alltag, werden die für sie neu geschaffenen Rechte zum Glück - ich will sagen Gott sei Dank - ganz selbstverständlich in Anspruch genommen.

Da in ein paar Wochen wieder die so genannte Sommerreisewelle losgeht, will ich ein ganz einfaches Beispiel an den Anfang stellen. Ohne die entsprechenden Regelungen der EU zur Stärkung der Rechte von Passagieren im Flugverkehr wären Fluggäste heute noch von freiwilligen Selbstverpflichtungen einzelner Fluggesellschaften bei Überbuchungen und Verspätungen abhängig - so wie es im Übrigen Fahrgäste im Schienenverkehr nach wie vor erleben. Dank dieser Rechte sind Fluggäste jetzt europaweit besser gestellt als Bahnkunden, die nach wie vor auf Kulanz, Selbstverpflichtung oder Pilotprojekte des jeweiligen Verkehrsunternehmens angewiesen sind. Dass solche Rechte nicht nur auf den Endverbraucher beschränkt sein können, sondern sich sogar auf Unternehmen erstrecken, zeigt die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken.

Auch hier werden die wirtschaftlichen Interessen rechtmäßig handelnder Unternehmen vor Schädigungen durch unlauter handelnde Mitbewerber geschützt, auch aufgrund der europäischen Richtlinien.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Wie weit Verbraucher und Unternehmer von diesen europäischen Vorgaben zur Öffnung der Märkte und des Wettbewerbs profitieren können, wird im Bereich der Telekommunikationsdienstleistungen deutlich.

Als Resultat der Liberalisierung haben Verbraucher heute nicht nur die Möglichkeit, Anbieter frei zu wählen. Auch das Telefonieren kostet deutlich weniger als noch vor zehn Jahren. Schnelle Datenleitungen können sich heute nicht nur Unternehmen leisten, sondern viele - nicht alle, aber viele - Verbraucherinnen und Verbraucher. Deutlich wird,

dass der Verbraucherschutz auch ein Instrument der wirtschaftlichen Weiterentwicklung sein kann.

Dass im Verbraucherschutz noch nicht alle Ziele erreicht worden sind, zeigt die Situation derjenigen Verbraucherinnen und Verbraucher - Frau Birk, Sie haben es angesprochen -, die sich für Erdgas als Energieträger entschieden haben. Hier gibt es immer noch keinen Markt. Vielmehr spricht der Bericht zu Recht von so genannten gefangenen Kunden, die von Erdgaslieferungen eines Versorgers abhängig sind. Dabei wird aber deutlich, dass sich vor allem etwas zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher ändert, wenn mehr Wettbewerb zugelassen wird. Das heißt für uns nichts anderes, als dass ein funktionierender Wettbewerb ein wirksames Instrument des Verbrauchschutzes ist.

(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und des Abgeordneten Lothar Hay [SPD])

Ein weiteres Instrument des Verbraucherschutzes ist Transparenz. Deutlich wird dies gerade im Bereich der Lebensmittelsicherheit und der Lebensmittelkontrollen. Frau Erdsiek-Rave, hier ist die Landesregierung gerade gefordert, dieses Instrument wirksam einzusetzen und wirksam fortzuentwickeln, um den Verbraucher vor vergammeltem Fleisch, falsch deklarierten Stoffen oder gesundheitsschädlichen Zutaten wirksam zu schützen. Deshalb ist Transparenz eine wichtige Voraussetzung für funktionsfähigen Verbraucherschutz. Wenn die Transparenz diese Aufgabe erfüllen soll, dann braucht sie auch eine gute Datenbasis. Diese haben wir nur dann, wenn Kontrollen tatsächlich stattfinden. Frau Tenor-Alschausky, an dieser Stelle gebe ich Ihrem Einwand völlig Recht: Geschönte Statistiken oder Statistiken, die nur deshalb schön aussehen, weil entsprechende Kontrollen nicht stattgefunden haben, nutzen uns an dieser Stelle gar nichts.

Ausweislich des Berichts sind für solche Kontrollen in Schleswig-Holstein derzeit 190 Lebensmittelkontrolleure, Tierärzte und weiteres Fachpersonal vorgesehen, die im Bereich der Fleischhygieneüberwachung durch weitere 169 Tierärzte unterstützt werden. Frau Erdsiek-Rave, ich hätte den Herrn Kollegen Landwirtschaftsminister gern gefragt, ob diese Stellen mittlerweile besetzt sind. Ich würde weiterhin gern wissen, ob diese Stellen auch so vernetzt sind, wie wir es anlässlich der Debatte über die Lebensmittelsicherheit im Dezember 2005 von der Landesregierung gefordert haben und wie es später auch dargestellt wurde. Die letzte uns bekannte Zahl aus dem Jahre 2003 von 59,8 Lebensmittelkontrolleuren in ganz Schleswig-Holstein

(Dr. Heiner Garg)

im Bereich der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung weicht davon natürlich erheblich ab.

Gerade das breit gefächerte Tätigkeitsfeld der Lebensmittelkontrolleure bedeutet, dass viele Spezialisten notwendig sind, um die geforderte Transparenz auch tatsächlich herstellen zu können. Wie wichtig entsprechende Kontrollen in SchleswigHolstein sein werden, zeigen gerade die im bundesweiten Vergleich hohen Beanstandungsquoten bei diversen Lebensmitteln. Das ist der Punkt, den Sie angesprochen haben, Frau Kollegin Tenor-Alschausky. Diese hohen Beanstandungsquoten werden zwar auf eine besondere Inspektions- und Probeentnahmestrategie zurückgeführt; es ist aber wenig beruhigend, wenn diese Strategien von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden. Frau Erdsiek-Rave, ich meine also, der Landwirtschaftsminister muss an seinem Teil des Berichtes noch ein wenig nacharbeiten, ich will nicht sagen „nachsitzen“.

(Beifall bei FDP, SSW und vereinzelt bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss - es soll ja eine schöne Debatte werden - gibt es noch etwas für den Kollegen Ehlers. Ein wichtiges Element des Verbraucherschutzes ist - jedenfalls für uns - auch der Tierschutz. Dabei geht es nicht nur darum, was an Tiere verfüttert wird, sondern auch darum, wie Nutztiere gehalten werden.

(Beifall bei FDP, SSW und vereinzelt bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Beim Thema Tierschutz zeigt sich, dass Verbraucher ein hohes Interesse an vertiefenden Informationen und Aufklärung haben, dass dieses Interesse aber nicht automatisch zu einem veränderten Kaufoder Konsumverhalten führt. Das zeigt die Debatte um die Legehennenhaltung aus meiner Sicht ganz besonders deutlich.

(Zuruf von der CDU)

- Abwarten! - Einerseits wird die Käfighaltung von der Mehrzahl der Verbraucherinnen und Verbraucher als nicht tierschutzgerecht abgelehnt. Andererseits wird bei der Kaufentscheidung in den meisten Fällen letztlich aber doch auf das billigere Angebot vom Discounter zurückgegriffen, wobei man im Zweifel noch nicht einmal genau darauf achtet, wie die Tiere gehalten wurden. Hier scheint umfassende Aufklärung das Kaufverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher eben nur marginal zu beeinflussen.

Es ist deshalb, wie ich meine, umso mehr Aufgabe der Politik, hier weiter am Ball zu bleiben und auch zu moderieren. Moderation heißt für mich in diesem Fall, dass sich Politik nicht auf die Aufklärung allein beschränken darf, sondern auch die rechtlichen Spielregeln ganz klar vorgeben muss. Diese rechtlichen Spielregeln sollten dann, bitte schön, auch glaubwürdig sein. Wenig hilfreich sind in diesem Fall Signale der Politik wie zum Beispiel jene, die Legehennenhaltungsverordnung erneut aufzuweichen oder aber die Initiative des Landes Schleswig-Holstein zur Pelztierhaltung erst einmal zurückzustellen.

(Beifall bei FDP, SSW und vereinzelt bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Bericht hat die Instrumente für mehr Verbraucherschutz aufgezeigt und bietet mit Sicherheit eine breite Grundlage für weitere Diskussionen darüber, wie die Instrumente künftig besser eingesetzt werden können. Ich freue mich auf interessante und kritische Ausschussberatungen und meine schon, dass das, was für die Legehennenhaltung gilt, für die Politik insgesamt gelten sollte, nämlich ein bisschen mehr Mut und auch ein bisschen mehr Ehrlichkeit zu zeigen, um die Vorhaben, die man angepackt hat, umzusetzen. Dann wird etwas daraus und dies gilt nicht nur für den Verbraucherschutz.

(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Für die Abgeordneten des SSW erteile ich Herrn Abgeordneten Lars Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Bericht der Landesregierung gibt einen umfassenden Einblick in das weite Feld des Verbraucherschutzes. Er unterteilt hierbei in den gesundheitlichen Verbraucherschutz sowie den allgemeinen und wirtschaftlichen Verbraucherschutz. Er gibt jeweils einen Einblick in Bezug auf den Stand, die rechtlichen Grundlagen, die Initiativen sowie die Ziele in Schleswig-Holstein. Er ist insofern in der Tat ein Werk, das man den Leuten in die Hand geben kann. Darüber hinaus macht er deutlich, welchen Stellenwert der Verbraucherschutz auf EU-Ebene hat - der Kollege Garg hat eben schon darauf hingewiesen - und wie die Handlungsfelder und verbraucherpolitischen Strategien der EU-Kommission aussehen. Für diesen umfassenden Bericht möchte ich deshalb ganz besonders den zuständigen Mitarbeitern danken.

(Dr. Heiner Garg)

(Beifall der Abgeordneten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Lebens- und Futtermittelskandale, Liberalisierung des Telefon- oder des Energiemarktes und vieles mehr verunsichern große Teile der Bevölkerung. Die Zusammenhänge werden immer komplexer und verworrener, sodass der Wunsch nach Informationen oder Aufklärung vonseiten des Verbrauchers steigt. Hier wird deutlich, wie wichtig die entsprechende Informationsarbeit der zuständigen behördlichen und institutionellen Stellen auch künftig ist. Hier gibt die Landesregierung gerade für die Zukunft das Ziel vor, den präventiven Charakter des Verbraucherschutzes im Sinne von Aufklärung, Information und Beratung zu verstärken. Diesen Ansatz eines modernen Verbraucherschutzes unterstützen wir voll und ganz, wie wir es auch schon in der Vergangenheit getan haben. Um ebendiese Ziele erreichen zu können, bedarf es der Arbeit der zuständigen Verbraucherschutzinstitutionen.

Neben den behördlichen Institutionen kommt hierbei dem Europäischen Verbraucherzentrum und insbesondere der Verbraucherzentrale SchleswigHolstein eine wichtige Funktion zu. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat die Funktion einer Leitstelle für Verbraucherarbeit in diesem Lande. Der Umfang des im Bericht genannten Leistungsangebotes unterstreicht diese Leitfunktion. Die Verbraucherzentrale ist der Ansprechpartner, da sie einen niederschwelligen Zugang zu einer anbieterunabhängigen Beratung bietet. Sie ist führender Dienstleister für Verbraucherinnen und Verbraucher. Daher ist es auch in Zukunft wichtig, dass die Verbraucherzentrale im Land erreichbar ist und dies auch so bleibt. Wir haben gerade in der letzten Legislaturperiode erlebt, dass die Verbraucherzentrale durch schwieriges Fahrwasser musste und dass es dort erhebliche Einschnitte gegeben hat. Wir haben kritisiert, dass insbesondere der nördliche Landesteil durch die strukturellen Änderungen bei der Verbraucherzentrale verloren hat. Angesichts der Bedeutung der Verbraucherzentrale - dies hebt die Landesregierung in dem Bericht ja hervor - darf es derartige Einschnitte nicht mehr geben. Wir gehen daher davon aus, dass die getroffene Vereinbarung zwischen der Landesregierung und der Verbraucherzentrale dazu beiträgt, die formulierten Ziele der Verbraucherzentrale zu erreichen. Nur so können die Interessen des Verbraucherschutzes in Schleswig-Holstein weiterhin gewahrt bleiben.

Damit Verbraucheraufklärung und Verbraucherinformation gewährleistet werden kann, brauchen wir einen gesetzlichen Rahmen und eine entsprechende Kontrolle. Wir benötigen aber auch den freien Zu

gang zu gewünschten Informationen, damit eine sachliche und objektive Verbraucherinformation und Verbraucheraufklärung gewährleistet werden kann.

Dem Bericht ist zu entnehmen, dass Verbraucherinformation und Verbraucheraufklärung auf zweierlei Weise gestärkt werden soll: durch Schaffung von Zugangsrechten zu bei Behörden vorhandenen Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher und durch Einräumung von Befugnissen für behördliche Informationen über Tatbestände, die Gesundheitsgefahren und -risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher indizieren. Um dies zu erreichen und um die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken, wird vonseiten der Bundesregierung die Schaffung eines Verbraucherinformationsgesetzes angestrebt. Auf diese Weise sollen bestehende Informationsdefizite für Verbraucher ausgeglichen werden.

Der Bericht macht deutlich, dass wir in SchleswigHolstein durch das Informationsfreiheitsgesetz bereits einen umfassenden Informationszugangsanspruch für alle Bürgerinnen und Bürger bei den Behörden des Landes, der Kreise, der Ämter und Gemeinden sowie bei Körperschaften des öffentlichen Rechts haben. Das heißt, dass Schleswig-Holstein mit seinem bestehenden Informationsfreiheitsgesetz bereits heute Verbraucheransprüche erfüllt, die künftig in anderen Bundesländern erst noch umgesetzt werden müssen. Was Schleswig-Holstein angeht, so wissen wir, dass das Informationsfreiheitsgesetz noch um den Aspekt der Umweltinformationsrichtlinie erweitert werden muss. Wir begrüßen daher auch den Schritt der Landesregierung, dass künftig eine einheitliche Regelung in einem Gesetz erfolgen soll. Das trägt zur besseren Verständlichkeit und zur Erleichterung bei.

Eines muss jedoch bei der Änderung und Erweiterung des Informationsfreiheitsgesetzes unbedingt beachtet werden. Es darf hierbei keine Verschlechterung des bestehenden Informationsfreiheitsgesetzes geben.

(Beifall der Abgeordneten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Einen Schritt zurück bei dem bestehenden Gesetz, der sich zuungunsten der Verbraucher auswirkt, wird der SSW nicht mitmachen. Denn für uns ist das Recht auf Information kein lästiger Verwaltungsakt, sondern ein Instrument, das auch dazu beiträgt, die Rechte der Verbraucher zu stärken. Unter diesem Aspekt werden wir auch die Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes genau verfolgen, denn Schleswig-Holstein muss beim Infor

(Lars Harms)

mationsfreiheitsgesetz weiterhin die Vorreiterrolle innehaben.

Mit dem Verbraucherinformationsgesetz auf Bundesebene werden wir endlich eine Regelung bekommen, die das Informationsrecht auch auf Bundesebene umfasst. Somit werden die Informationsrechte auf dem Gebiet der Sicherheit von Lebensmitteln, Futtermitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika bundesweit gewährleistet. Dies ist aus mehrfacher Sicht sinnvoll. Zum einen beschränkt sich der Markt für diese Erzeugnisse nicht nur regional auf einzelne Bundesländer, zum anderen erreichen wir auf diese Weise eine einheitliche Ausgestaltung der Informationsrechte und einen gleichwertigen Schutz über die Ländergrenzen hinaus. Drittens werden für Unternehmen die gleichen Voraussetzungen geschaffen, wenn es darum geht, welche Informationen von Behörden an die Öffentlichkeit gegeben werden dürfen und welche eben nicht.

Zuletzt durch die Vorfälle im Zusammenhang mit den Gammelfleischskandalen ist die Diskussion um die Lebensmittelsicherheit aufs Neue aufgekommen. Dies hat letztlich den Ausschlag dafür gegeben, dass über bundeseinheitliche Standards und Kontrollen nachgedacht werden muss. Aus dem Bericht geht beispielsweise hervor, dass die Ergebnisse von Betriebskontrollen bei Verstößen eine Spanne von 6 bis 72 % aufweisen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Maßstäbe, die in den einzelnen Bundesländern zu einer formalen Beanstandung führen, ungleich sind und daher einen tatsächlichen Vergleich nicht zulassen.

Gleiches gilt für Proben von Lebensmitteln. Hier handelt es sich um eine Beanstandungsquote von 6,6 bis 20,2 %. Aber auch hier gibt es unterschiedliche Überwachungs- und Probenahmestrategien, sodass diese Zahlen bundesweit nicht vergleichbar sind. Derartige unterschiedliche Vorgehensweisen führen zu einer Verzerrung bei der Lebensmittelsicherheit und führen zu Unsicherheiten beim Verbraucher. Daher benötigen wir einheitlich hohe Standards, die eine wirkliche Vergleichbarkeit der Kontrollen und Ergebnisse zulassen.

Gleiches gilt im Übrigen auch bei der Produktion von Lebensmitteln. Hier macht der Bericht deutlich, in welchem Dilemma die Lebensmittelproduzenten stecken. Auf der einen Seite haben wir einen Verbraucheranspruch auf hohe Qualität. Auf der anderen Seite haben wir den Konsumenten, der an der Ladentheke das preiswertere Produkt bevorzugt. Aber glücklicherweise ist ein Umdenken erkennbar. Denn der Kunde ist gewillt, sein Einkaufverhalten dahin gehend zu verändern, dass er

Aspekte wie artgerechte Tierhaltung und umweltgerechte Produktion stärker berücksichtigt. So hat auch eine aktuelle Verbraucherumfrage der Europäischen Union ergeben, dass 57 % der Befragten bereit wären, für Lebensmittel aus tiergerechter Haltung mehr zu bezahlen. Daher ist es begrüßenswert, dass die Landesregierung den Aktionsplan Tierschutz der Europäischen Kommission unterstützt, damit die Tierschutzpolitik der EU auf europäischer und internationaler Ebene transparenter wird.

Einer der Hauptaktionsbereiche der EU ist die Verbesserung der Information und die Aufklärung von Tierhaltern und der allgemeinen Öffentlichkeit. Wir brauchen also die sachgerechte Informationen sowie eine verbesserte Kennzeichnung der Produkte. Nur so erreichen wir, dass Lebensmittel die entsprechende Wertschöpfung erfahren.