Deshalb - ich möchte das wiederholen - finde ich es sehr wichtig, dass ein Innenminister - in diesem Fall ein SPD-Innenminister - sehr laut und deutlich sagt, wie die Frage der Einwanderung in diesem Lande - in der Bundesrepublik; es geht ja nicht nur um Schleswig-Holstein - zu klären wäre. Insofern geht es um vernünftige Konzepte zur Integration statt um blinden Aktionismus.
Es ist natürlich, wenn ich das so sagen darf, witzig, wenn ein Neubürger weiß, wie viel Mittelgebirge es in Deutschland gibt, wenn er gar noch weiß, wie sie heißen und wenn er weiß, wer Robert Koch ist. Das mag sehr interessant sein. Aber wenn er es nicht weiß, heißt das für mich noch lange nicht, dass er nicht das Recht haben könnte, ein Deutscher zu werden.
Es geht also darum, wirklichen Herausforderungen hier in diesem Land zu begegnen. Wir alle gemeinsam haben, wenn ich das auch in Richtung CDU so sagen darf, im Jahr 2000 mit dem neuen Staatsbürgerschaftsgesetz eine tatsächliche politische Zäsur gemeinsam erreicht. Wir haben politisch-rechtlich eine Entwicklung weg von einer geschlossenen Abstammungsgesellschaft hin zu einer Einwanderungsgesellschaft vollzogen. Aber wir stellen eben fest, dass dieser rechtlich-politische Schritt durchaus noch nicht im Bewusstsein aller Menschen angekommen ist und dass noch sehr viel Meinungsmache und Klischees vorangetrieben werden. Dies ist gerade schon angesprochen worden.
Da ist noch viel zu tun. In diesem Zusammenhang nützt es auch gar nichts, wenn ich das einmal so sagen darf, lieber Herr Innenminister, wenn Sie in Ihren vielen, zumeist sehr netten Reden, kleine Seitenhiebe gegen die Grünen austeilen und meinen, wir hätten uns im naiven Multikulti ein wenig verheddert. Das mag eine nette Formulierung sein, trifft aber wahrlich nicht die Arbeit derjenigen, die sich seit Jahren darum bemüht haben, Integration, Einwanderungsfragen und auch Einbürgerungsfragen zu einem harten Politikbereich werden zu lassen. Das ist jetzt durch die harte Wirklichkeit gelungen. Multikulti mag als Begriff veraltet sein. Nicht veraltet ist aber die Erkenntnis, dass eine Gemeinschaft einen Gewinn davon hat, eine Vielfalt, eine Unterschiedlichkeit von Menschen zuzulassen
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Einbürgerungsverfahren geht es um den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft. Daher liegt es auf der Hand, dass es hierfür nicht 16 verschiedene, sondern nur eine bundeseinheitliche Regelung geben kann.
In der Innenministerkonferenz wird seit Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes über einheitliche Verfahrensgrundsätze diskutiert und teilweise auch gestritten. Um zeitnah zu einem Erfolg zu kommen, bedarf es einer Versachlichung der Debatte.
Gerade die vom Innenminister vorgelegten Eckpunkte zur Einbürgerung beweisen, wie weit man sich inhaltlich aufeinander zu bewegt hat. Es ist jetzt an der Zeit, von gemeinsamen Grundsätzen ausgehend, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die zügig ein Ergebnis erarbeitet, welches von allen Bundesländern getragen werden und spätestens bis zum Jahresende in entsprechende Bundesratsinitiativen münden kann.
Nach intensiver Diskussion mit durchaus sehr unterschiedlichen Lösungsansätzen haben sich nunmehr zunächst die Innenminister der Union auf eine gemeinsame Position verständigt. Voraussetzung für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft hierüber herrscht hoffentlich parteiübergreifender Konsens - sind hinreichende Deutschkenntnisse. Denn sie sind die Voraussetzung für die Teilnahme am sozialen Leben und insbesondere auch für die Berufstätigkeit. Diese Kurse müssen allerdings auf einer einheitlichen Grundlage in allen Bundesländern praktiziert werden.
Immer wieder wird umfangreich in den Medien darüber diskutiert, ob und in welchem Umfang derjenige, der sich um die deutsche Staatsbürgerschaft bemüht, staatsbürgerliches Grundwissen erwerben muss und in welcher Form er hierfür auch den
Nachweis erbringen soll. Einig sollten wir uns allerdings darin sein, dass die fundamentalen Werte unserer Verfassung anerkannt werden müssen. Dabei geht es wohlgemerkt nicht um eine Assimilation, sondern vielmehr darum, dass sich derjenige, der bei uns lebt, an Recht und Gesetz halten muss.
Ich halte es auch für selbstverständlich, dass am Ende der Integrationsmaßnahmen staatsbürgerliche Grundkenntnisse ebenso wie die hinreichende Beherrschung der deutschen Sprache nachgewiesen werden müssen. Wie dieses geschehen soll, muss im Rahmen der Innenministerkonferenz noch diskutiert werden. Ein möglicher Weg sind Fragebögen, wie sie beispielsweise in Bayern, Baden-Württemberg und auch in Hessen verwendet werden.
Einer der wichtigsten Punkte, bei denen wiederum der Innenminister mit seinem Konzept auf Linie der Unionsinnenminister liegt, ist, dass, wer deutscher Staatsbürger werden möchte, nicht gegen die geltenden Gesetze verstoßen haben darf.
Der bisherige Maßstab einer Grenze von 180 Tagessätzen ist zu hoch. Ich denke, wir wissen, was es bedeutet, vor einem deutschen Gericht zu einer Strafe von umgerechnet einem halben Jahr verurteilt worden zu sein. Daher halte ich es für richtig, wenn vonseiten der CDU-Innenminister eine Absenkung auf 90 Tagessätze vorgeschlagen wird.
Ich halte dies für ein geeignetes Kriterium zum Nachweis der Straffreiheit. Den Vorstoß Minister Stegners, auch Bagatellkriminalität in erheblichem Umfang müsse Berücksichtigung finden, begrüße ich als Bereichung der Diskussion ausdrücklich.
Besonders erfreulich finde ich es, dass der Innenminister eine Versachlichung der Debatte und ein Ende von Effekthascherei fordert. Hier ist es allerdings wie häufig in der Politik: Der Ton macht die Musik. Für eine Versachlichung der Debatte ist es sicherlich nicht hilfreich, wenn im gleichen Atemzug Vorschläge aus anderen Bundesländern als „intellektuell armselig“, „töricht“ oder „ungeeignet“ abqualifiziert werden. Ich hätte mir daher gewünscht, dass der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein bei der Präsentation seiner Vorschläge die gleiche Sachlichkeit bewiesen hätte, wie er sie inhaltlich in seinen Eckpunkten zur Einbürgerung bewiesen hat.
nen Vertreterinnen und Vertretern bei der morgen in Bayern beginnenden Innenministerkonferenz einen wichtigen Beitrag zu einer einvernehmlichen Lösung leisten kann.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt den Einsatz des Innenministers für ein bundesweites Integrationsprogramm und für bundeseinheitliche Standards zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Wir hoffen, dass es bei der kommenden Innenministerkonferenz zu Ergebnissen bezüglich beider Punkte kommt.
Wir teilen die Auffassung des Innenministers, dass die Einbürgerungsdebatte nicht von der allgemeinen Integrationsdebatte getrennt werden kann, weil sprachliche, berufliche und gesellschaftliche Integration Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit sein sollten.
Wir freuen uns, dass der Kollege Wadephul in seiner Pressereaktion auf die Veröffentlichung des Stegnerschen Integrationskonzepts in der vergangenen Woche erklärt hat, dass sich das Konzept weitgehend mit den Forderungen der CDU-Landtagsfraktion decke
und dass der Vorschlag des Innenministers eine weitgehend zutreffende Analyse der Debatte und der Handlungsnotwendigkeiten biete. Es sei überhaupt keine Frage, so der Kollege Wadephul wörtlich, dass wir ein bundesweites Integrationsprogramm bräuchten und dass dabei viele unterschiedliche Politikfelder - eben in Teilen vom Innenminister selbst schon benannt - zu berücksichtigen seien. Der Kollege Wadephul weiter: Die Forderung des Innenministers sei richtig, dass es Migranten als ihre selbstverständliche Aufgabe begreifen müssten, sich und ihre Kinder in die deutsche Gesellschaft zu integrieren, und dass sie dabei selbst ihren aktiven Beitrag leisten müssten.
Wir freuen uns, dass insoweit, jedenfalls zwischen CDU und SPD in Schleswig-Holstein, Übereinstimmung besteht.
Die öffentliche Diskussion in anderen Bundesländern lässt allerdings befürchten, dass die konstruktiven Vorschläge des schleswig-holsteinischen Innenministers auf der CDU-Seite der Innenministerkonferenz eher kritisch gesehen werden und dass insbesondere die Kopplung von Einbürgerungs- und Integrationsdebatte nicht gewünscht wird, weil offenbar zunächst in einer isolierten Einbürgerungsdebatte vollendete Tatsachen für ein dann doch wohl verschärftes Staatsbürgerrecht geschaffen werden sollen.
Als SPD-Landtagsfraktion bestärken wir den Innenminister in seiner grundsätzlichen Auffassung, höheren Hürden bei der Einbürgerung - wenn überhaupt - nur dann zuzustimmen, wenn zugleich Beschlüsse zur besseren Integration der aus dem Ausland zu uns kommenden Menschen gefasst werden. Wir äußern in diesem Zusammenhang einmal mehr die Hoffnung, dass im Zuwanderungsrecht des Bundes endlich auch die alte Forderung nach einer unbürokratischen Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge ihren Niederschlag findet. Es ist nicht einzusehen, warum Menschen ausländischer Herkunft, die seit Jahren bei uns leben und längst integriert sind, kein gesichertes Aufenthaltsrecht erhalten sollten.
Zu den rechtlichen Voraussetzungen der Einbürgerung selbst unterstreichen wir ebenfalls die Position des Innenministers. Ich will nur drei Punkte nennen.
Einigkeit besteht bestimmt im gesamten Haus darüber, dass wesentliche Voraussetzung für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sind und solche Kenntnisse der Umgangssprache in angemessener und geeigneter Form auch nachgewiesen werden sollten.
Einigkeit besteht vermutlich auch darin, dass ein wesentlicher Bestandteil der Integration die Beachtung der deutschen Strafrechtsnormen ist - Herr Kollege Lehnert hat eben noch einmal darauf hingewiesen - und dass strafrechtliche Verurteilungen und Verfehlungen über Bagatellgrenzen hinaus integrationsschädlich sind und damit für Erwerb oder Nichterwerb der deutschen Staatsbürgerschaft mit ausschlaggebend bleiben müssen.
Inwieweit darüber hinaus Kenntnisse über die deutsche Rechtsordnung oder gar Geschichte und Kultur als Voraussetzungen für eine Einbürgerung vorgeschrieben werden sollten sowie die Frage, ob solche Kenntnisse nur vermittelt oder auch abgeprüft
werden sollten, ist zwischen CDU und SPD allerdings nach wie vor - jedenfalls in anderen Bundesländern und vielleicht auch mit der Bundesseite streitig. Hier vertritt meine Fraktion im Landtag den Standpunkt, dass die nachgewiesene Teilnahme an bundesweit einheitlich angebotenen Staatsbürgerschaftskursen mit vernünftigen, nicht überspannten Inhalten und Anforderungen als Einbürgerungsvoraussetzung ausreichend ist und sein sollte.
Unsinnige Einbürgerungstests à la Hessen oder Baden-Württemberg, bei denen 80 % der deutschen Bevölkerung, einschließlich unseres Bildungsbürgertums und sämtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Ausländerbehörden, scheitern würden, lehnen wir ab.
Ausländer müssen in der Tat nicht deutscher werden, als wir Deutsche sind. Wir sollten auch nicht darauf dringen, dass alle ausländischen Menschen ihre Identität an der deutschen Garderobe abgeben.
Die SPD-Landtagsfraktion erwartet, dass der Innenminister seine durchweg integrationsfördernden Leitlinien auf der Innenministerkonferenz bekräftigt und auch für die Außenwirkung unseres Landes weiterhin auf eine Position hinwirkt, die den Ruf und die Rolle Schleswig-Holsteins als bundesweit anerkannter Vertreter und Vorreiter einer modernen, auch nicht-deutschen Menschen zu gewandten Integrationspolitik unterstreicht. Die von Teilen der CDU außerhalb dieses Hauses bisweilen propagierten verstärkten Abschiebungs- und Ausgrenzungstendenzen sind das Gegenteil von Integration.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Klaus-Peter Puls und erteile für die FPD-Fraktion Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Letzte Woche konnten wir ein interessantes Papier des schleswig-holsteinischen Innenministers zum Thema Integration lesen. Ich sage das nicht allzu oft, Herr Innenminister, um Ihre Selbsteinschätzung nicht ins Unermessliche steigen zu lassen, aber dieses Papier ist es wert, sich damit ernsthaft und konstruktiv auseinander zu setzen. Es enthält gute Ansätze, wie man sich in unserem Land mit der Integration von Zuwanderern beschäftigen sollte. Es ist
geradezu wohltuend im Vergleich zum schwarz-roten Koalitionsvertrag in Schleswig-Holstein, der die Ausländerpolitik gerade einmal in 12 Zeilen, inklusive Überschrift, abhandelt.