Wir akzeptieren insofern eine politische Selbstbindung des Ministers und haben dazu haushaltsrechtlich keine Illusionen. Aber dies ist eine klar geäußerte und bis jetzt aufrecht erhaltene politische Selbstbindung.
Das trifft allerdings auf die Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr nicht zu. Es gibt keinerlei Möglichkeiten des Landes zu gewährleisten, dass das eingenommene Geld wie bei der Polizei - um es so zu sagen - im System verbleibt. Die Beteiligung der Feuerwehrleute an der Heilfürsorge wäre, salopp gesagt, eine reine Spardose für die Kommunen. Dem stimmen wir nicht zu.
Zu diesem Entschluss sind wir unter anderem auch deshalb gekommen, weil es sich - auch das ist in der Anhörung deutlich geworden, aus der hier schon zitiert wurde - bei den betroffenen Beamtinnen und Beamten ganz überwiegend um solche des mittleren Dienstes handelt. Wir stellen deshalb hierauf ist dankenswerterweise schon Bezug genommen worden - gemeinsam mit dem SSW den Ihnen vorliegenden Antrag, die Beamtinnen und Beamten des Feuerwehreinsatzdienstes von den Änderungen durch den vorliegenden Gesetzentwurf insofern auszunehmen, sodass die finanzielle Beteiligung entfällt. Wir beantragen nicht, sie aus den Änderungen dieses Gesetzes völlig herauszunehmen, um das deutlich zu sagen. Das Ungerechte hier ist die Beteiligung in Höhe von 1,4 %. Ich glaube, der Änderungsantrag ist hier auch deutlich und nicht falsch zu interpretieren.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch eine kurze grundsätzliche Anmerkung machen. Im Rahmen der Anhörung ist moniert worden, dass wir dieses Gesetz zum Anlass genommen haben, noch einmal auf die grundsätzliche Problematik bei der
Beamtenbesoldung hinzuweisen. Es ist immer wieder die Frage gestellt worden, ob das hier eine gerechte Lösung ist, um die es geht. Dazu müssen wir deutlich sagen: Im Ergebnis kann es im Moment keine gerechte Lösung geben, denn es gibt quasi kein richtiges Leben im falschen, im bestehenden System der Beamtenversorgung. Es kann keine gute Lösung geben, sondern es kann nur eine etwas weniger schlechte, eine etwas gerechtere Lösung geben. Diese hoffen wir hier - vielleicht stimmen Sie ja doch zu - zu erarbeiten.
In Fragen der Besoldung, in Fragen der Bezahlung des öffentlichen Dienstes, ist die Decke immer zu kurz. Sie zieht sich hin und her, je nach Interessenlage ist die Wertung eine andere. Gleichheit und Gerechtigkeit wird von unterschiedlichen Blickwinkeln in diesem unterschiedlich gewichteten System von Vergütungs- und Versorgungssystem anders gesehen.
Ich darf daran erinnern, dass nach wie vor die Ergebnisse der Bull-Kommission abzuarbeiten sind. In der derzeitigen Finanzlage muss das sein und hat vielleicht die große Koalition im Bund auch den erforderlichen Mut, wenn es um den Föderalismus und auch die Grundgesetzänderung geht. Also kurz gesagt: Die Änderung des Artikels 33 Grundgesetz steht nach wie vor auf der Tagesordnung und muss - es wäre schön, wenn eine gemeinsame Initiative von Schleswig-Holstein ausgehen könnte - von uns auch auf die Tagesordnung des Bundes gesetzt werden. Da gibt es noch viel zu tun. Insofern versuchen wir hier, etwas mehr Gerechtigkeit in den vorliegenden Gesetzentwurf zu bringen.
Ich danke der Frau Abgeordneten Lütkes. - Das Wort für die Gruppe des SSW hat die Vorsitzende, Frau Abgeordnete Spoorendonk.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ohne lange drumherum zu reden stelle ich fest: Die Zielstellung des Gesetzentwurfes ist klar, die Polizeibeamtinnen und -beamten sollen durch eine Eigenbeteiligung an der Heilfürsorge die Kosten für die Beseitigung des Beförderungsstaus bei der Polizei mit auffangen. Das können wir nachvollziehen, ohne dass wir „Hurra!“ schreien.
Ich habe aber bereits bei der ersten Lesung kritisiert, dass die Landesregierung lediglich an einer kleinen Stellschraube im System dreht, um Löcher an einer Stelle durch Kostenüberwälzung an einer anderen Stelle zu flicken.
Deshalb hoffe ich, dass die große Koalition in Berlin den geplanten Ansatz zur Weiterentwicklung des Berufsbeamtentums mit ausreichendem Durchstehvermögen umsetzt, wobei der SSW auch das möchte ich deutlich machen - die Position der Landesregierung unterstützt, weiterhin von einer bundeseinheitlichen Besoldung auszugehen. Ich denke, es wäre katastrophal für das Land, wenn wir das nicht durchsetzen könnten. Wir brauchen aber insgesamt ein modernes Dienstrecht, das auch mit einem solidarischen Gesundheitssystem kompatibel ist.
Der SSW kritisiert, dass die Beamten der kommunalen Berufsfeuerwehr mit den Beamten der Landespolizei gleichgesetzt werden. Es bestehen erhebliche Unterschiede zwischen diesen beiden Gruppen, was die staatlichen Leistungen angeht. Unter anderem unterscheidet sich die dienstärztliche Versorgung: Einige Leistungen, die den Polizeibeamten zur Verfügung stehen, sind auf der kommunalen Ebene unbekannt. Es sind auch nicht alle Feuerwehrbeamten von der Heilfürsorge umfasst, so sind die Kollegen der Landesfeuerwehrschule in Harrislee davon ausgeschlossen.
Dann noch ein Unterschied: Bei der Berufsfeuerwehr erhalten die Beamten im Gegensatz zu Polizeibeamten keine Heilfürsorge während der Elternzeit, in Fällen der Beurlaubung und der Freistellung.
Für den SSW fällt aber viel stärker ins Gewicht, dass die Kostenüberwälzung auf die Beamten im Fall der Polizei den Beamten in Form von überfälligen Beförderungen wieder zugute kommt. Das sprach ich eingangs schon an. Eine entsprechende Kompensation für die kommunalen Feuerwehrbeamten gibt es nicht.
Ich bitte daher um Zustimmung zu dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des SSW, der die kommunalen Feuerwehrbeamten von der Regelung ausnimmt - wie es auch in Niedersachsen gehandhabt wird.
Ich danke der Frau Abgeordneten Spoorendonk. Das Wort für die Landesregierung erteile ich dem Innenminister, Herrn Minister Dr. Ralf Stegner.
Liebe Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Durch den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes sollen mit Wirkung zum 1. Januar 2006 die Polizeivollzugsbeamtinnen und –vollzugsbeamten sowie die Beamten im Einsatzdienst der Feuerwehren an den Kosten der Heilfürsorge beteiligt werden. Diese Eigenbeteiligung entspricht auch den Forderungen des Landesrechnungshofs in seinem Prüfbericht aus dem Jahr 2002, in dem dieser eine angemessene Beteiligung des Polizeivollzugsdienstes an den Kosten der Heilfürsorge verlangt hat.
Die Eigenbeteiligung ist in den Ausschussberatungen von den angehörten Gewerkschaften und Berufsverbänden erwartungsgemäß kritisiert worden. Kritisch beurteilt wurde insbesondere die Einführung einer allgemeinen Eigenbeteiligung ohne Bezug auf konkrete Krankheitskosten, wie das beim Selbstbehalt in der Beihilfe geregelt ist, die angebliche Vernachlässigung sozialer Gesichtspunkte, insbesondere aber die unterschiedliche Behandlung der Angehörigen der Polizei und der Feuerwehr bezüglich der Verwendung der zu erwartenden Einsparungen.
Hierzu stelle ich fest: Erstens. Im Unterschied zur Beihilfe geht es nicht um eine Kostenbeteiligung im Einzelfall, sondern um eine Beteiligung sämtlicher Angehöriger der Polizei und der Feuerwehren an den Gesamtkosten der Heilfürsorge. Im Vergleich zu den übrigen Beamtinnen und Beamten ist die Eigenbeteiligung in Höhe von 1,4 % des Grundgehalts angemessen, da sich diese zu wesentlich höheren Kosten bei privaten Krankenversicherungen versichern und zusätzlich den Selbstbehalt bei der Beihilfe zu tragen haben.
Zweitens. Die Eigenbeteiligung ist sozial ausgewogen, weil sie an das jeweilige Grundgehalt gekoppelt ist. Sie beträgt im Monat zwischen 11,50 € in der niedrigsten und 85 € in der höchsten Besoldungsgruppe. Für die meisten Polizei- und Feuerwehrbeamten wird die monatliche Belastung zwischen 31 € und 35 € liegen.
das, was wir versprochen haben - das habe ich übrigens auch schon als Finanzminister versprochen; ich halte mich daran auch als Innenminister und bin dankbar, dass das mit dem Kollegen Wiegard so verabredet werden konnte –, dass wir mit den eingesparten Mitteln zusätzliche Strukturmaßnahmen im Personalhaushalt der Polizei finanzieren. Dafür stehen wir, da sind wir im Wort und das werden wir auch so machen.
Hinsichtlich entsprechender Maßnahmen im Feuerwehrbereich kann der Innenminister gegenüber dem kommunalen Dienstherrn aber keine diesbezüglichen Anordnungen treffen. Dies wäre ein unzulässiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Ich sage aber ganz deutlich: Ich würde es begrüßen, wenn die kommunalen Dienstherren dem Beispiel des Landes folgen würden, denn die Abkopplung der Feuerwehr von der Eigenbeteiligung, wie sie in dem Antrag von Ihnen gefordert wird, würde zu einer ungleichen Behandlung vergleichbarer Sachverhalte führen. Das wird deshalb von der Landesregierung kritisch gesehen.
Ich sage aber insgesamt: Sowohl die Feuerwehren als auch die Polizei sind bei ihren Einsätzen erheblichen Gefahren ausgesetzt. Für ihre besondere Einsatzbereitschaft zum Wohl des Gemeinwesens verdienen sie nicht nur unseren Dank - den ich ausdrücklich aussprechen möchte –, sondern sie verdienen auch eine ordentliche Behandlung. Die bekommen sie mit dem, was wir tun. Der Kollege Lehnert hat vorhin schon darauf hingewiesen, wie wir in diesen Bereich investieren. Das ist schon ein Schwerpunkt, der sich von anderen deutlich unterscheidet.
Herr Minister, stimmen Sie nicht der Aussage des Abgeordneten Kubicki von eben zu, der problematisiert hat, dass es - wenn eine Stadt dem Vorschlag folgen würde, zusätzliche Beförderungen auch für die kommunalen Feuerwehrbeamten einzuführen –, für die Landeszuschüsse Konsequenzen hätte?
- Konsequenzen hat alles. Wir haben vorhin darüber gesprochen, welche Konsequenzen es hat. Jedenfalls sind es nicht die, die Herr Kubicki sich vorstellt. Das Land hat keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung. Vorhin wurde darüber geredet, wo die Einsparungen im kommunalen Bereich liegen. Insofern kann ich einer so direkten Folgerung hier nicht zustimmen.
Ich möchte gern noch einmal zu dem Punkt kommen, den Frau Abgeordnete Lütkes und Frau Abgeordnete Spoorendonk angesprochen haben, nämlich die einheitlichen Besoldungs- und Vergütungsstrukturen. Es macht mir große Sorgen, dass wir in der Föderalismusreform zu diesem Punkt eine Entwicklung zu bewältigen haben, die überhaupt nicht im Interesse des Landes Schleswig-Holstein und der anderen kleinen Bundesländer ist. Das möchte ich hier ganz deutlich sagen. Ich hoffe doch, dass wir bei 95 % Zustimmung zur Föderalismusreform doch noch etwas geregelt bekommen. Das Gegenteil wäre wirklich fatal.
(Vereinzelter Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall der Abgeord- neten Anke Spoorendonk [SSW])
Lassen Sie mich aber zu dem weniger konstruktiven Teil der Opposition kommen, nämlich zum Beitrag von Herrn Abgeordneten Kubicki. Opposition nach dem Motto zu machen: „Ich verspreche jedem alles; ich muss es ja nicht einhalten!“, das passt zwar gut für die neuerdings geführten Interviews, die der Kollege Garg mit dem „Grevenbroicher Anzeiger“ führt, aber es passt nicht zu einer seriösen Oppositionspolitik. Es ist wohlfeil, aber es ist kein besonderer Ausdruck von potenzieller Regierungsreife, wenn man auf der einen Seite mit flammenden Worten die Haushaltslage klagt und dann, wenn man etwas tut, was in Ordnung ist und was im Übrigen Ihre Kollegen in anderen Ländern, wo Sie mitregieren, ganz anders handhaben als wir, deutlich weniger sozial, sich hier hinstellt und den großen Mann markiert. Es ist nicht sonderlich eindrucksvoll, lieber Herr Kubicki. Bei allem vorweihnachtlichen Adventsfrieden will ich sagen: Ich rate Ihnen, im neuen Jahr ein wenig konstruktiver zu agieren.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 16/460, abstimmen. Wer dieser Drucksache zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sowie der Abgeordneten des SSW abgelehnt worden.
Der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes der Landesregierung, Drucksache 16/255. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW so angenommen worden.