Innenminister Dr. Stegner hat allerdings immer wieder darauf hingewiesen und deutlich gemacht, dass aus seiner Sicht auch die Polizei einen eigenen Beitrag zur Konsolidierung der angeschlagenen Landesfinanzen leisten muss. Der uns vom Innenministerium vorgelegte Vorschlag zur Eigenbeteiligung an der Heilfürsorge in Höhe von 1,4 % scheint aus unserer Sicht angemessen und akzeptabel.
Wichtig erscheint mir, dass im Rahmen der konkreten Ausgestaltung der Heilfürsorge eine ausreichende Versorgung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sichergestellt wird. Ich gehe davon aus, dass dies vom Innenministerium entsprechend geleistet wird.
Bezüglich der Festlegung der Eigenbeteiligung bei den hauptamtlichen Mitarbeitern der Feuerwehren hätte sich die CDU-Fraktion allerdings ausdrücklich mehr Flexibilität und Eigenverantwortlichkeit im Bereich der Kommunen gewünscht. Allerdings muss hier auch berücksichtigt werden, dass auch für die Beamten der Feuerwehren durch die aufgrund europäischer Richtlinien zukünftig notwendige Begrenzung der Arbeits- und Bereitschaftszeit auf 48 Stunden eine erhebliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen erfolgen wird. Diese wird bei den Kommunen mit Beträgen zu Buche schlagen, die deutlich über dem liegen werden, was jetzt den Beamten abverlangt wird.
An unsere Landespolizei senden wir mit diesen Beschlüssen ein richtiges und wichtiges Signal. Der Landtag steht hinter ihr und wird trotz der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen für bessere Beförderungschancen in der Zukunft sorgen. Deshalb wird die CDU-Landtagsfraktion auch dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Lehnert. - Das Wort für die SPD-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Thomas Rother.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ergebnisse der Anhörung zu diesem Gesetzesvorhaben machen es tatsächlich notwendig, nach der ersten Lesung noch einmal in einer zweiten Lesung über das Gesetzesvorhaben zu diskutieren.
in Bezug auf die Heilfürsorgeregelung für die Polizeibeamtinnen und –beamten aus unserer Sicht keine neuen Erkenntnisse gebracht. Herr Meißner von der Deutschen Polizeigewerkschaft ist - ich habe schon wieder Bezug auf jemand anderes genommen - im Deutschen Beamtenbund allerdings Recht zu geben. Er hat nämlich darauf hingewiesen, dass neben der Einführung der Eigenbeteiligung eine Bewertung des Gesetzentwurfs schwierig sei, da Art und Umfang der Heilfürsorge ja in einer Verordnung detailliert geregelt werden. Dort, in der Verordnung, kann im Leistungskatalog den besonderen Belastungen des Polizeidienstes auch Rechnung getragen werden. Herr Minister, ich denke, dass es auch hierbei ein umfassendes Beteiligungsverfahren geben wird.
Zweitens - das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist der eigentliche Anlass der heutigen Debatte - geht es um die Regelung für die Berufsfeuerwehrleute. Schon in der Debatte im September habe ich darauf hingewiesen, dass auch die Berufsfeuerwehrleute betroffen sind, und habe an die kommunalen Träger der Wehren appelliert, Wege zu finden, die Einnahme aus der Eigenbeteiligung an der Heilfürsorge - wenigstens teilweise an die Feuerwehrleute zurückzugeben. Daran sind die Gemeinden ja auch nicht gehindert.
In der Anhörung spielte diese Frage eine wesentliche Rolle. Der Wissenschaftliche Dienst hat in der Folge auf Initiative der CDU-Fraktion geprüft, ob eine Gleichstellung von Feuerwehrleuten und Polizeibeamten erfolgen muss. Das ist, wie wir nun wissen, nicht der Fall. Eine entsprechende Regelung im niedersächsischen Recht ist auch nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zulässig.
Der Wissenschaftliche Dienst hat darüber hinaus Regelungsalternativen aufgezeigt, die es einer betroffenen Gemeinde erlauben, ganz oder teilweise selbst über die Eigenbeteiligung an der Heilfürsorge zu entscheiden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW haben nunmehr in der Drucksache 16/460 eine völlige Regelungsfreiheit für Land und Gemeinden vorgeschlagen, wenn ich das richtig verstanden habe. Aber das kann Frau Lütkes nachher noch einmal erläutern.
Unabhängig von den vorgelegten Regelungsalternativen stellt sich aber letzten Endes grundsätzlich die Frage, ob die Feuerwehrleute bei der Heilfürsorge nun genauso behandelt werden sollten wie die Polizistinnen und Polizisten. Wir meinen, ja, und das aus folgenden Gründen.
Eine besondere Gefährdung bei der Dienstausübung von Feuerwehrleuten, die höher sei als die von Polizeibeamten und somit eine bessere Heilfürsorgeregelung rechtfertigen könnte, ist nicht gegeben. Auch wenn mehr Feuerwehrleute als Polizeibeamte im mittleren Dienst tätig sind - bei der Polizei sind es immerhin noch 40 % der Beamtinnen und Beamten –, so sind diese in gleicher Weise von der Beteiligung betroffen. Eine Differenzierung wäre hier nicht zu rechtfertigen. Darüber hinaus sollten wir - was aus der Föderalismusreform im Beamtenrecht in Sachen Besoldung und Versorgung noch auf uns zukommen kann, ist schlimm genug - auf ein möglichst einheitliches Recht Wert legen.
- Er macht leider auch nicht alles richtig. - Es wäre auch nicht gut, wenn wir in Schleswig-Holstein neben einer Regelung für die Polizei in den Gemeinden mit einer Berufsfeuerwehr fünf weitere hätten, zumal wir als große Koalition für den Erhalt des Flächentarifvertrages eintreten, auch wenn es bei diesen Verträgen natürlich Gewinner und Verlierer gibt.
Der Zusammenhang von Eigenbeteiligung und Auflösung des Beförderungsstaus bei der Polizei ist natürlich politisch gegeben. Der Kollege Lehnert hat darauf hingewiesen. Aber genauso gibt es ein Gesamtdeckungsprinzip und eine Budgetierung im Einzelplan 04 und es bleibt den Kommunen ebenso politisch überlassen, diese neue Einnahme für ihre Beamtinnen und Beamten zu verwenden.
Es war gut, in der Anhörung zu erfahren, dass es bei den Feuerwehren keinen Beförderungsstau gibt. Spielräume, etwas für die Beschäftigten zu tun, gibt es allerdings auch dort, zum Beispiel bei den Beförderungswartezeiten. Angesichts der anstehenden Neuregelung der Arbeitszeit für Feuerwehrleute werden uns die Gemeinden für jeden Spielraum dankbar sein. Auch hierauf hat Kollege Lehnert hingewiesen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist eine tatsächlich undankbare Aufgabe, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes in die Tasche zu greifen. Sie arbeiten fleißig und gewissenhaft und der Personenkreis der Heilfürsorgeberechtigten setzt darüber hinaus durch die besonderen Gefahren für Leib und Leben bei der Arbeit noch seine Gesundheit ein. Trotz der Einschränkung wird diese besondere Leistung weiterhin durch eine besondere Gesundheitsversorgung honoriert. Diese ist dadurch ja nicht in Abrede gestellt.
Lassen Sie uns gemeinsam an besseren Zeiten arbeiten. Dann können wir auch wieder mehr für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tun.
„Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten lässt sich immer noch regieren. Bei schlechten Beamten helfen uns aber die besten Gesetze nicht mehr weiter.“
Schaffen wir also Voraussetzungen dafür, dass wir auch weiterhin hoch qualifizierten Nachwuchs für eine Beamtenkarriere begeistern können. Das ist nach unserer Auffassung aber nicht möglich, wenn wir die Gehälter und Leistungen bei immer längeren Arbeitszeit immer weiter kürzen.
So ist der heutige Gesetzentwurf ein erneuter Teil einer seit Jahren andauernden Serie, die entgegen aller Versprechungen vor der Wahl, Kollege Rother, heute mit Einkommenskürzungen fortfährt. Ich möchte noch einmal beispielhaft aufzeigen, zu welchen Gehaltskürzungen und sonstigen Verschlechterungen es bei der Polizei in den letzten Jahren gekommen ist. Da gab es zwei Reformgesetze und damit eine deutliche Absenkung der Versorgung, die Kürzung der Ausgleichszulage, den Wegfall der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage, den Wegfall der Dynamisierung der Polizeizulage, die Kürzungen von Sonderzahlungen, über Jahre verhaltene Einkommensverbesserungen bis hin zu kompletten Nullrunden oder Einmalzahlungen mit ihren negativen Auswirkungen auf die Besoldungstabelle. Der Landtagspräsident hat in seiner Weisheit und Güte zum Diätenbericht aufgezeigt, wie sich die Entwicklung bei der Beamtenbesoldung im Vergleich zu den Angestellten und den Arbeitnehmern darstellt. Zu nennen sind auch ein sinkendes Leistungsniveau bei der Heilfürsorge durch die Anpassung an die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, die bundsweit schlechtesten Beförderungsstrukturen und der Wegfall der ergänzenden Beihilfe.
Der Innenminister braucht diese regelmäßige Einnahme, um den bei der Polizei vorhandenen nicht länger zumutbaren Beförderungsstau aufzulösen und dieses finanzieren zu können. Das hat er auch so in der Innen- und Rechtsausschusssitzung am 21. September 2005 gesagt, wobei sein Staatssekretär, mannhaft, aber vergeblich versucht hat, diese Aussage seines Ministers zu korrigieren. Nur so macht das Modell der Eigenbeteiligung einen Sinn. Wenn man nämlich gerechter hätte vorgehen wollen - diese Vorschläge kamen auch im Rahmen der Anhörung auf den Tisch –, dann hätte man statt einer platten Eigenbeteiligung einen höheren Selbstbehalt eingeführt - übrigens bei Polizei- und Feuerwehrbeamten in gleicher Weise –, eine Kostenbeteiligung also, die erst im Krankheitsfall fällig wird und keine regelmäßige Zahlung darstellt. Dies ist aber aus den bereits genannten Gründen nicht gewollt.
Hierbei geht es CDU und SPD nicht um Gerechtigkeit, hierbei geht es den Regierungskoalitionen nur darum, möglichst viel Kasse zu machen.
Ein schlauer Vater hat einmal gesagt: Heute weiß ich, warum ich als Kind Weihnachten immer so toll fand, ich musste die Geschenke nicht bezahlen. Gleiches müssen die Kolleginnen und Kollegen der Polizei denken, die nun kurz vor Weihnachten mitgeteilt bekommen, dass sie die Beförderungen ihrer Kollegen von ihrem Gehalt zu finanzieren haben. Den einen sei die Beförderung zwar gegönnt, den anderen aber nicht die Gehaltskürzung. Ein wirklich frohes Fest sieht anders aus.
Dennoch verbleibt die Eigenbeteiligung der Heilfürsorge bei den Polizisten, in ihrem Bereich. Das gestehen wir zu und das erkennen wir auch an. Zwar ist dies ein komisches Umlagemodell, aber immerhin.
Was aber ist mit der Feuerwehr? - Die Feuerwehrbeamten bekommen zwar durch dieses Gesetz eine sichere Gehaltskürzung, aber keine wie auch immer geartete Gegenleistung. Zumindest entscheidet der Landtag in diesem Gesetz hierzu nichts. Alles andere, ob es dafür auch eine Art Ausgleich gibt oder nicht, dürfen dann die Kommunen entscheiden. Da wird auf einmal die Fahne der kommunalen Selbstverwaltung hochgehalten. Kollege Rother,
Ich stelle mir gerade vor, die Landeshauptstadt Kiel oder die Hansestadt Lübeck entscheidet, dass die Heilfürsorge bei den Beamten der Feuerwehr bleibt, und zwar in kompletter Höhe. Dann kommen der Finanzminister und der Innenminister und beide sagen: Wie? Finanzausgleich, wenn ihr nicht einmal einen Teil der Einnahmen, die ihr generieren könntet, selbst generiert? Nicht in der Höhe, das ziehen wir euch wieder ab! - Es ist doch eine Illusion zu glauben, dass sich Kommunen anders entscheiden können als nach dem, was hier vorgegeben ist.
Das macht im Übrigen auch keinen Sinn. Entweder man spart als Landesgesetzgeber die Feuerwehrleute bei der Eigenbeteiligung der Heilfürsorge aus, so wie es von SSW und Grünen vorgeschlagen wurde, oder aber man überlässt es ganz den Kommunen, ob und wie sie die Heilfürsorge für Feuerwehrbeamte regeln wollen. Beides zusammen ist nicht möglich.
So wie es die Landesregierung plant, ist es auf jeden Fall der falsche Weg. Falsche Wege gehen wir nicht mit. Wir werden dem Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - wie im Ausschuss auch - zustimmen, nicht weil wir die Eigenbeteiligungen an der Heilfürsorge für richtig halten, aber weil wir die Zweiteilung für richtig halten. Wir werden den Gesetzentwurf im Übrigen aber ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den gesetzlich krankenversicherten Bediensteten und auch den beihilfeberechtigten Beamtinnen und Beamten wurden in den letzten Jahren einige Einschränkungen bei den Gesundheitsdienstleistungen zugemutet. Diese bestanden insbesondere in der stärkeren finanziellen Eigenbeteiligung. Diese sollen nun auch auf die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und auch auf die Feuerwehrleute über
Wir, die Grünen, stimmen Teilen dieser Maßnahme schweren Herzens zu, weil wir, bezogen auf die Polizeibeamten, der Zusage des Innenministers glauben, dass das erwirtschaftete Geld eine schnellere Auflösung des Beförderungsstaus für die Polizeibeamten ermöglichen soll.