Meine Damen und Herren, hier machen Sie mit der Linie „Augen zu und durch“ eine Politik - so kann man nur sagen –, als würde die große Koalition vom Gewicht der eigenen Erhabenheit so erdrückt, dass sie gar nichts mehr bewegen kann.
Mein Fazit lautet daher: Was die Landesregierung in der Kindergartenpolitik zustande bringt, ist nahezu in jeder Hinsicht ungenügend.
Die Verankerung der Elternmitwirkung auf Landes- und Kreisebene, von der FDP im eigenen Gesetzentwurf bereits vor einem Jahr beantragt, ist gewiss - das will ich gern einräumen - ein kleiner Fortschritt, den wir auch begrüßen. Wir hätten es
Wir beantragen allerdings darüber hinaus - das entspricht im Übrigen einem Wunsch der Landeselternvertretung der Kindertageseinrichtungen in unserem Land - eine Neuregelung für die Einrichtung von Elternbeiräten in den einzelnen Kitas vor Ort. Da gibt es bislang im Kindertagesstättengesetz bestimmte Hürden. Die würden wir gern wegräumen, sodass in Zukunft die Möglichkeit besteht, an jeder Kita in diesem Land einen Elterbeirat einzurichten.
Meine Damen und Herren, zu weiteren Änderungswünschen, die im Ausschuss bereits von den Koalitionsfraktionen abgelehnt und von uns vorher im Ausschuss diskutiert worden sind, habe ich dort bereits Stellung genommen. Deshalb will ich dazu nichts weiter sagen. Wir werden den Änderungsvorschlägen der anderen Oppositionsfraktionen zustimmen, da diese im Kern in die gleiche Richtung gehen wie unsere Vorstellungen und nur in der Formulierung beziehungsweise in der Systematik andere Lösungsansätze präferieren.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Ich bin sicher, dass uns das Thema Kindergartenpolitik angesichts der Problemlagen, die ich geschildert habe, auch im neuen Jahr weiter beschäftigen wird. Mit der jetzigen Kita-Novelle lösen wir die vorhandenen Aufgaben und Probleme bei weitem nicht.
Ich danke dem Kollegen Dr. Klug und erteile nunmehr der Frau Abgeordneten Heike Franzen für die CDU das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute die Verabschiedung eines novellierten Kindertagesstättengesetzes, das im Wesentlichen drei Dinge neu regelt: Die Elternvertretungen bekommen eine rechtliche Grundlage, der Bildungsauftrag wird konkretisiert, die Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Grundschulen wird verbindlich gemacht.
Dazu hat es - wie es Frau Eisenberg schon angesprochen hat - eine Anhörung des Bildungs-, des Sozial- und des Innen- und Rechtsausschusses gegeben. Man kann sagen, dass viele Anregungen aufgenommen worden sind und dass sich der Geset
zentwurf von der Vorlage des Referentenentwurfs bis zu der heute vorliegenden Fassung deutlich entwickelt hat.
Grundlage dieser Novellierungen sind die Erkenntnisse, die wir aus zahlreichen Studien ziehen konnten. Bei der Entwicklung von Kindern sind insbesondere die ersten Lebensjahre von entscheidender Bedeutung. In den ersten Lebensjahren werden die Grundlagen für die weitere Entwicklung gelegt, Lernstrategien, soziale und emotionale Kompetenzen erworben. In den ersten Lebensjahren sind Kinder zudem besonders neugierig und wissbegierig, lernen und erfahren ihre Umwelt mit allen Sinnen. Alles muss angefasst und genauestens untersucht werden. Daraus ergibt sich ein ganzheitlicher Ansatz für Bildung und Erziehung unserer Jüngsten.
Dem wird die Landesregierung nachkommen, indem sie den seit 1991 existierenden Bildungsauftrag der Kindertagesstätten nun konkretisiert. Die individuellen Selbst-, Sozial- und Lernkompetenzen sollen zukünftig im Mittelpunkt der Förderung stehen. Wahrnehmung, Grob- und Feinmotorik sind die Grundlagen für eine gesunde Entwicklung von Körper und Geist und werden daher auch berücksichtigt.
Die Entwicklung der Sprache, das Erkennen von Zeichen und Schriftzeichen sowie deren Zuordnung und die damit verbundene Kommunikation wollen gefördert werden, insbesondere zur Vorbereitung auf den Schulanfang und als Grundlage für den weiteren Schulbesuch. Dabei ist es unumgänglich, sich mit mathematisch-naturwissenschaftlichen und auch technischen Erscheinungsformen zu beschäftigen, ebenso mit der Kultur, unserer Gesellschaft und der Politik. Weitere Bildungsbereiche werden Ethik, Religion, Philosophie ebenso sein wie der Bereich der musisch-ästhetischen Bildung und der Umgang mit Medien.
Dabei legen wir sehr viel Wert darauf, dass die Kinder kindgerecht, spielerisch und ihrem Alter und Entwicklungsstand entsprechend an die Themen herangeführt werden. Sie sollen aber auch gefordert und gefördert werden, um ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten weiter entwickeln zu können.
Ausgangspunkt für diesen neuen Bildungsauftrag sind die Bildungsleitlinien, die gemeinsam von den Trägern, dem Ministerium und den Elternvertretungen erarbeitet worden sind und die viele Anregungen für die Umsetzung des Bildungsauftrags enthalten.
Bei der Diskussion um den Bildungsauftrag ist auch immer wieder die Finanzierung der Kindertagesstätten problematisiert worden, insbesondere der Mehrbedarf für die Umsetzung des Bildungsauftrags. Seltsam erscheint es allerdings in diesem Zusammenhang, dass vor einigen Wochen ein namhafter Träger von Kindertagesstätten den Fraktionen eine DVD übersandte, in der in wirklich beeindruckender Weise damit geworben wurde, wie dieser Träger den Bildungsauftrag bereits in seinen Einrichtungen umsetzt. Damit auch andere Einrichtungen diesem guten Beispiel folgen können, hat es bereits in der Vergangenheit ein Weiterbildungsangebot zur Umsetzung des Bildungsauftrages gegeben.
Auch zukünftig werden wir Landesmittel für die Weiterbildung zur Verfügung stellen. Für das Jahr 2006 werden das 200.000 € sein.
Wie ich Gesprächen entnehmen konnte, haben sich auch einige Fachschulen bereits auf den Weg gemacht, den Bildungsauftrag in die Erzieherausbildung deutlich einzubeziehen und somit künftige Erzieherinnen und Erzieher dafür auszubilden, wenn der Bildungsauftrag in unseren Kindertagesstätten umgesetzt werden soll.
Wenn wir diesen Bildungsauftrag ernst nehmen und das tun wir –, dann müssen auch die Institutionen, welche die Kinder bei ihrer Entwicklung begleiten, eng zusammenarbeiten. Darum ist es richtig, diese Zusammenarbeit jetzt im Kindertagesstättengesetz rechtlich zu verankern. Das Gleiche gilt natürlich auch für die Novellierung des Schulgesetzes. Selbstverständlich besteht die Pflicht zur Zusammenarbeit für Kindertagesstätten und die Grundschulen gleichermaßen. Dazu werden für beide Seiten verbindliche Vereinbarungen über die Verfahren und die Inhalte der Zusammenarbeit getroffen. Dies gilt insbesondere für die Vorbereitung auf den Schuleintritt.
Aus Sicht der CDU-Fraktion darf es dabei aber nicht zu noch mehr Bürokratie kommen. Bei der Zusammenarbeit muss das Kind im Vordergrund stehen. Der Austausch zwischen Kindertagesstätte und Grundschule über den Entwicklungsstand der Kinder soll der individuellen Förderung der Kinder dienen und möglichst unbürokratisch und pragmatisch gehandhabt werden.
Ziel dieser Zusammenarbeit muss die Erleichterung des Übergangs an die Schule sein. Dabei müssen sich an den Bedürfnissen der Kinder Fragestellungen orientieren. Was erwartet die Schule von Kin
dertagesstätten und umgekehrt und wie sind die gegenseitigen Erwartungen umsetzbar? Dabei muss allerdings eine begabungsgerechte Forderung und Förderung der Kinder im Mittelpunkt stehen.
Meine Damen und Herren, vielleicht trägt diese verpflichtende Zusammenarbeit - das ist meine große Hoffnung - ebenfalls dazu bei, dass an den Orten, wo es immer noch Vorbehalte gegen die jeweils andere Bildungsstätte gibt, für mehr Transparenz und mehr Vertrauen in die Arbeit der jeweils anderen Institution gesorgt wird.
Eine weitere Erleichterung für den Einstieg in die Schule wird die Sprachförderung sein. Mit dem Vorziehen der Schuleingangsuntersuchung und der Sprachstandsfeststellung sowie den damit verbundenen Sprachförderungen, die zunächst noch auf freiwilliger Basis in Anspruch genommen werden können, aber mit dem neuen Schulgesetz verpflichtend werden sollen, können Schuleingangsprobleme, die mit sprachlichen Defiziten verbunden sind, rechtzeitiger erkannt und gemildert, wenn nicht sogar behoben werden.
Ich könnte mir auch eine noch weitergehende Regelung vorstellen, bei der die Kinder erst dann in die Schule kommen, wenn sie grundlegende Deutschkenntnisse haben, um dem Unterrichtsgeschehen folgen zu können.
Ein weiteres Mittel, die Kinder auf die Schule vorzubereiten, geben wir den Kindertagesstätten an die Hand. Wo es personell und räumlich möglich ist, können die Kindergärten im letzten Jahr vor dem Schuleintritt zeitweise altershomogene Gruppen bilden, um die Kinder auf den Übergang in die Schule vorzubereiten.
Über den dritten Bereich der Novellierung des Kindertagesstättengesetzes, die rechtliche Verankerung der Elternbeiräte auf Kreis- und Landesebene, haben wir hier mehrfach und ausführlich diskutiert und sind uns auch alle einig. Darum an dieser Stelle nur noch so viel: Ich finde das immer noch richtig und notwendig.
Alles in allem liegt uns hier ein ordentlicher Gesetzentwurf vor. Ich bitte Sie daher, ihm so zuzustimmen, damit die Elternvertretungen mit Beginn des neuen Jahres eine rechtliche Grundlage haben und die Kindertagesstätten im Sommer nächsten Jahres mit der neuen Regelung arbeiten können.
Ich darf nun auf der Tribüne den Landesvorsitzenden der Kindertageseinrichtungen, Herrn Kulp, begrüßen. - Seien Sie uns herzlich willkommen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Wochen diskutieren wir in den Arbeitskreisen, den Ausschüssen, in verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen und Gesprächen die Weiterentwicklung des Kindertagesstättengesetzes. Vor Ort kommt in verschiedenen Regionen Unterschiedliches in der Presse herüber, was die kommunale Finanzierung betrifft. Es gibt auch verschiedene populistische Äußerungen der Verbände und der Parteien und sie sind in der Presse zu lesen. Diese haben nach meiner Ansicht aber nur dazu geführt, dass Eltern verunsichert werden. Das ist das Schlechteste, was überhaupt geschehen darf.
Ich hoffe, dass nach unserer Beratung der Änderung des Kindertagesstättengesetzes wieder sachlich am Thema gearbeitet werden kann. Denn die Weiterentwicklung der Arbeit in den Kindertagesstätten ist mit Sicherheit immer wieder zu diskutieren. Das ist keine Diskussion nur für den Moment.
Seit längerer Zeit ist die Landeselternvertretung in Schleswig-Holstein aktiv. Die erste Landeselternvertretung wurde 2003 gegründet. Es ist eine wirklich aktive Gruppe, die sehr engagiert am Thema mitarbeitet und sich für die Sache der Kinder einbringt. Diese kompetente Mitarbeit der Landeselternvertretung wird von uns sehr geschätzt.
In diesem Zusammenhang freue ich mich, dass Herr Kulp, der Vorsitzende der Landeselternvertretung, hier im Haus ist. Er und auch Herr Weiner, sein Vorgänger, haben die Beratungen im Ausschuss und auch hier im Plenarsaal fast immer begleitet. Wir freuen uns auf eine weitere gute Zusammenarbeit.
Die Landeselternvertretung wird jetzt im Kindertagesstättengesetz abgesichert, ebenso auch die Elternvertretungen in den Kreisen und kreisfreien Städten. Inzwischen haben sich in allen Kreisen Elternvertretungen gebildet. Ich freue mich immer, wenn Elternvertreter bei den Besuchen in Kindertagesstätten anwesend sind. Dann spüre ich die Akzeptanz der Einrichtungen und der Arbeit vor Ort.
Wir begrüßen es, dass sich Eltern für die Interessen ihrer Kinder einsetzen und sich für diese wichtige Arbeit einsetzen. Es ist ja eine bedeutende Grundlagenarbeit für ihre Kinder.
Wenn Kinder frühzeitig gut begleitet werden, erhöhen sich in jedem Fall ihre Chancen auf ihrem späteren Bildungsweg. Das sozialdemokratische Bildungsverständnis setzt nicht erst in der Schule an, sondern bezieht ausdrücklich schon den frühkindlichen Bereich ein. Dieser muss qualitativ gut ausgestattet sein. Jedes Kind muss in seinen sprachlichen und sozialen Kompetenzen optimal auf den Schulbesuch vorbereitet werden.