Protocol of the Session on November 11, 2005

ihrem Antrag ihr wahres Gesicht. Der Pharmaindustrie und den Apotheken soll ein Geschenk gemacht werden, um ihre Gewinne abzusichern beziehungsweise diese auf Kosten der Allgemeinheit noch zu erhöhen, und das in einer Zeit, in der sich die sich bildende große Koalition in Berlin darum bemühen muss, Steuermehreinnahmen zu gewinnen beziehungsweise selbige nicht zu verlieren. Es ist ausgesprochen ärgerlich, dass die FDP in ihrem Antrag keinerlei Begründung gibt, weil ja auch die Landeskasse unmittelbar betroffen ist, wenn in einem großen Konsumbereich die geltende Umsatzsteuer reduziert wird. Die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes auf Medikamente würde zu erheblichen Steuerausfällen führen. Die gesetzlichen Krankenkasse allein werden im Jahre 2005 circa 22,5 Milliarden € für Arzneimittel ausgeben. Allein darin sind 3,1 Milliarden € Mehrwertsteuer enthalten. Bei einer Besteuerung in Höhe von vielleicht nur 7 % verlieren die öffentlichen Kassen rund 1,75 Milliarden € an Einnahmen. Das ist in der gegenwärtigen Haushaltslage absolut unverantwortbar.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt nicht nur fiskalische Argumente gegen eine reduzierte Umsatzsteuer. Anders als in vielen europäischen Ländern - das haben Sie korrekt beschrieben - gilt in Deutschland für Arzneimittel unter anderem auch die freie Preisbildung auf Herstellerebene. Es ist zu befürchten, dass mit der Mehrwertsteuerreduzierung Spielräume entstehen, die von den Arzneimittelherstellern zu Preiserhöhungen genutzt werden. Patientinnen und Patienten hätten dann für die nach wie vor hohen Arzneimittelpreise und für die entstandenen Steuerausfälle doppelt zu zahlen. Im Übrigen ist es erstaunlich, wie günstig deutsche Originalmedikamente im Ausland, zum Beispiel in der Türkei, zu erwerben sind. Oft liegt der Preis bei einem Viertel des deutschen Apothekenpreises. Das kann nach Adam Riese nicht allein dem Mehrwertsteuersatz von 16 % geschuldet sein.

(Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, in Deutschland gibt es viele Ermäßigungstatbestände bei der Umsatzsteuer, die nicht nachvollziehbar sind. Lebensmittel unterliegen generell nur 7 % Mehrwertsteuer. Das ist richtig und sozialpolitisch vernünftig. Die Miete liegt bei Null, auch das ist richtig und vernünftig. Aber warum 7 % auf Schnittblumen, auf Hunde- und Katzenfutter? Das ist absolut unerklärlich, nur historisch begründet und insofern auch zu korrigieren. Bei Büchern und Zeitschriften sind es 7 %, aber auch bei jugendgefährdenden Schriften. Das ist ein historisch gewachsenes Wirrwarr. Es wäre in der Tat ein

(Klaus Müller)

Verdienst der neuen großen Koalition, wenn Sie hier herangehen würde. Es gab schon einmal einen Anlauf von Rot-Grün, der ist im Bundesrat versenkt worden. Wir erinnern uns alle an diese Geschichte. Jetzt wäre ein neuer Anlauf dazu möglich. Holzpellets werden mit 7 % besteuert - was wir aus energiepolitischen Gründen sehr gut finden -, genauso wie der öffentliche Personennahverkehr bis 100 km Entfernung. Das will ich deutlich sagen. Systematisch begründet ist das Ganze an der Stelle allerdings nicht.

Vor diesem Hintergrund würden wir uns ein klares Signal aus Schleswig-Holstein wünschen, das in der Tat etwas anders aussieht als die Wünsche der FDP. Wir sollten nämlich, wenn es geht sogar heute schon, notfalls auch nach Beratungen im Wirtschafts- und Finanzausschuss, mit den Ungereimtheiten bei der Umsatzbesteuerung aufräumen. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag und lehnen den Antrag der FDP ab.

Wir haben allerdings auch noch einen dritten Passus vorgeschlagen. Weil Schleswig-Holstein hier eigentlich parteiübergreifend eine gute Tradition hat, sagen wir: Ja, eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ist, wenn man sie richtig macht, sinnvoll und vernünftig, aber nur dann, wenn das Geld eins zu eins in die Senkung der Lohnnebenkosten fließt. Das ist eine Position, die Herr Sauter, Herr Wadephul, Herr Hay und Günter Neugebauer vertreten. FDP und SSW will ich nicht vereinnahmen. Ich habe diese Position auch von Herrn Astrup und Herrn Carstensen sowie von Herrn Wiegard schon ganz lange gehört. Wir wissen auch, was in Berlin verhandelt wird. Wenn die Gerüchte zu der Regelung von jeweils einem Drittel gelten, dann kann ich nur hoffen, dass die schleswig-holsteinischen Mitglieder des Landtages und des Landeskabinetts ihre innere Überzeugung, die richtig ist, nicht irgendwo am Nagel der Parteitüren abgeben, sondern im Bundesrat für ihre Überzeugungen stimmen, wenn es zu dieser Drittelregelung kommt: Ein Drittel zur Senkung der Lohnnebenkosten, ein Drittel für die Landeshaushalte und ein Drittel für den Bundeshaushalt.

(Zuruf von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen)

- Herr Ministerpräsident, wenn Sie in den letzten Jahren für den Subventionsabbau eingetreten wären, dann hätten wir einen Teil der Probleme nicht. Das habe ich Ihnen schon in der Haushaltsdebatte gesagt. Daran sollten Sie sich erinnern und es sich mit Zwischenrufen an dieser Stelle nicht ganz so leicht machen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Zu Ihrer Argumentation, die Sie bisher noch mit Überzeugung vertreten haben und in der Sie Ja zur Mehrwertsteuererhöhung sagen, wenn Sie nur zur Senkung der Lohnnebenkosten verwendet wird, möchte ich wissen, ob Sie zu Ihrer Überzeugung stehen. Das wäre richtig für das Land, das wäre richtig für Schleswig-Holstein. Ich bin gespannt auf das Abstimmungsverhalten im Bundesrat. Hier misst sich, ob Sie zu Ihrer Überzeugung auch dann stehen, wenn es unbequem wird und wenn der Gegenwind bläst. Ich hoffe darauf und habe das Vertrauen in Sie noch nicht verloren.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für die Fraktion der CDU erteile ich deren finanzpolitischem Sprecher, Herrn Abgeordneten Frank Sauter, das Wort.

Herr Tagungspräsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der FDP-Fraktion, apothekenpflichtige Arzneimittel nicht mit dem vollen, sondern mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu besteuern, greift einen langjährigen Vorschlag der Pharmaindustrie auf, der mittlerweile auch von den Spitzenverbänden der Krankenkassen unterstützt wird. Auch das gehört zur Wahrheit. Es soll im Rahmen der Koalitionsverhandlungen in Berlin eine Erhöhung des Regelsteuersatzes der Mehrwertsteuer vereinbart werden. Auch das gehört zur Wahrheit. Davon ist auszugehen und damit scheint sich der Antragsteller offenbar und erwartungsgemäß bereits abgefunden zu haben.

Der Antragsteller fordert damit die Neuschaffung eines steuerlichen Subventionstatbestandes, verknüpft mit der Hoffnung, dass der Bürger auf Umwegen über das Steuerrecht durch niedrigere Arzneimittelpreise entlastet wird. Tatsächlich ist es jedoch höchst spekulativ, ob durch die Einführung eines solchen steuerlichen Subventionstatbestandes überhaupt etwas im Portemonnaie des Verbrauchers ankommt und wenn ja, wie viel das sein wird.

(Beifall bei CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Damit wird das Grundproblem dieses Antrags deutlich:

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Warum haben wir überhaupt einen ermäßigten Steuersatz?)

(Frank Sauter)

- Lieber Kollege Garg, dieser Antrag befindet sich in der jahrzehntelangen Tradition von Fehlentwicklungen im deutschen Steuerrecht. Herr Garg, Sie repräsentieren altes Denken.

(Beifall bei der CDU)

Lieber Herr Garg, um Sie direkt anzusprechen: Es wird versucht, gesellschaftspolitisch gewollte Transfers und Subventionierungen über den Umweg des Steuerrechts abzuwickeln. Die Folgen dieser Politik kennen wir alle: Es gibt einen praktisch nicht mehr zu durchdringenden Gesetzes-, Verordnungs- und Rechtsprechungsdschungel, der Bürger resignieren und Fachleute verzweifeln lässt.

Die Trennung von Steuern und Transfersystem, der Abbau von Steuersubventionen und Ausnahmetatbeständen und Deregulation auf allen Ebenen sind die Grundsätze, an denen sich zukunftsgerichtete parlamentarische Initiativen orientieren müssen. Nur so kann es in Deutschland zukünftig in die richtige Richtung gehen, lieber Herr Garg.

(Beifall bei CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gerade die FDP hat sich zu diesen Grundsätzen, die ich gerade vorgetragen habe, immer bekannt. Das muss ich feststellen. Herr Garg, was jedoch im Grundsätzlichen gefordert wird, muss auch im Einzelfall Geltung haben. Deshalb ist es äußerst widersprüchlich, wenn die FDP hier im SchleswigHolsteinischen Landtag die Schaffung eines neuen zusätzlichen steuerlichen Ausnahmetatbestandes fordert, während sie praktisch zeitgleich die CDU in Berlin presseöffentlich auffordert, für ein vereinfachtes Steuersystem ohne solche Ausnahmetatbestände zu kämpfen. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der FDP, hier sind Sie nicht schlüssig und Sie sollten sich selber die Gelegenheit geben, Ihre Position noch einmal zu überdenken.

Wenn der Staat gestalten will, muss dies möglichst direkt und ohne Umwege geschehen. Deshalb ist und bleibt es richtig, angesichts leerer öffentlicher Kassen die Politiklinie zu verfolgen, die die zukünftige große Koalition in Berlin verfolgt: Mehrwertsteuer rauf, Lohnzusatzkosten runter. Das erhöht Nettolöhne, senkt Arbeitskosten und schafft neue Perspektiven am Arbeitsmarkt. Herr Müller und Herr Garg, wir alle sind an Ihrer Seite, denn wir hoffen, dass die Umsetzung auch in der Weise erfolgt, wie wir es gemeinsam gefordert haben. Wir bleiben standhaft und ich möchte Ihr Vertrauen in dieser Frage in jeder Weise rechtfertigen.

Inwieweit der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Änderungsantrag ist, hat sich mir nicht

ganz erschlossen. Er befasst sich kaum mit dem Ursprungsantrag. Lieber Herr Kollege Müller, hier haben Sie die Geschäftsordnung sehr weit ausgelegt. Sie waren in jedem Fall sehr kreativ. Der Antrag stellt wesentliche Teile des gesamten Umsatzsteuerrechtssystems infrage. Wollte man auf die einzelnen Punkte eingehen, so ginge dies nur im Rahmen einer Generaldebatte zum Thema Mehrwertsteuer. Das ist in dem vorgegebenen Zeitrahmen nicht möglich. Der Antrag macht aber auch deutlich, dass das Umsatzsteuerrecht ein sehr komplexes System ist. Es lässt sich nicht allein auf die Frage der Reduzierung von Steuersätzen beschränken. Das hat in der bisherigen Diskussion einen sehr breiten Raum eingenommen. Insofern ist die aufgeworfene Frage der Reduzierung und Neuordnung von Ermäßigungstatbeständen interessant und sollte gemeinsam mit dem Antrag der FDP im Finanzausschuss weiter beraten werden.

(Beifall bei CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für die Fraktion der SPD erteile ich der Frau Abgeordneten Anna Schlosser-Keichel das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Liste der wichtigsten Umsatzsteuerbefreiungs- und Ermäßigungstatbestände füllt 14 eng bedruckte DINA4-Seiten. Man kann bei dieser Lektüre in der Tat ins Grübeln darüber geraten, aus welchen Gründen die Väter des Umsatzsteuergesetzes zum Beispiel Blumenzwiebeln, Rindermägen und kursungültige Banknoten steuerlich begünstigt habenü lebenswichtige Arzneimittel aber nicht. Manchem stellt sich die Frage, die ich kürzlich in einer Verbandszeitschrift gelesen habe: Herr Finanzminister, warum wohl sind Süßigkeiten, die mit dazu beitragen, die Zähne zu ruinieren, mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % belegt, dagegen Mittel, die gegen Parodontose helfen, mit 16 % Umsatzsteuer?

Es ist schon deutlich gemacht worden: Fast alle europäischen Länder sind hier einen anderen Weg gegangen. Mit Ausnahme von Dänemark, der Slowakischen Republik und Deutschland sind rezeptpflichtige oder im öffentlichen Gesundheitssystem erstattungsfähige Arzneimittel von der Umsatzsteuer befreit oder nur mit sehr niedrigen Steuersätzen belegt. Wir diskutieren deshalb heute nicht zum ersten Mal über die Forderung, hier zu einer Änderung und zu einer gewissen Harmonisierung mit unseren europäischen Nachbarn zu kommen. Bisher haben wir entsprechende Anträge immer abgelehnt, weil wir schlicht und ergreifend

(Anna Schlosser-Keichel)

keinen Spielraum für zusätzliche Steuerermäßigungen gesehen haben. Ich muss Ihnen die Haushaltssituation nicht erläutern. Sie hat sich nicht verbessert.

Aktuell ergibt sich nun jedoch eine Situation, in der es sich lohnt, diese Frage noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Es wurde heute schon oft angesprochen: Wir stehen vor der Beendigung der Koalitionsvereinbarungen und wir können damit rechnen, dass eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ansteht. Die zusätzlichen Einnahmen sollen nicht zum Schließen von Haushaltslöchern verwendet werden; jedenfalls ist dies unsere Erwartung.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielmehr sollen sie zur Senkung der Lohnnebenkosten beitragen.

In diese Operation würde sich eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes für verschreibungspflichtige Medikamente einfügen lassen, denn die gesetzlichen Krankenkassen und damit die Beitragszahler könnten dadurch um 1,5 Milliarden € entlastet werden - mit der gewünschten positiven Auswirkung auf die Lohnnebenkosten! Die Betonung liegt hierbei auf „könnten“, denn die Frage ist - sie ist auch schon aufgegriffen worden -, wie denn sichergestellt werden kann, dass diese Senkung auch da ankommt, wo wir sie haben wollen, nämlich bei den Beitragszahlern zur Entlastung der Lohnnebenkosten.

(Vereinzelter Beifall bei SPD, CDU und Bei- fall des Abgeordneten Klaus Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wenn ich in Meldungen über den neuen Arzneiverordnungs-Report 2005 lese, dass das selbst gesteckte Ziel in Sachen Ausgabenwachstum im Arzneimittelbereich um das dreifache verfehlt worden ist und man mit Steigerungsraten von 18 % rechnet, bin ich nicht sehr optimistisch, was die beitragssenkende Wirkung einer Mehrwertsteuersenkung angeht.

(Beifall der Abgeordneten Birgit Herdejür- gen [SPD] und Klaus Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Befürchtungen, dass sich die Verantwortlichen angesichts einer Entlastung durch eine Mehrwertsteuersenkung erst einmal zurücklehnen, statt ihre Hausaufgaben zu machen, sind nicht von der Hand zu weisen.

Wie gesagt, ich bin skeptisch, aber bereit, im Ausschuss über mögliche Auswirkungen einer Mehrwertsteuersenkung in diesem Bereich zu diskutieren und möglichst mit Fachleuten aus dem Gesundheitswesen über die Preisgestaltung im Arzneimittelbe

reich zu sprechen. Ich muss zugeben, dass ich von diesem Bereich nicht sehr viel Ahnung habe. Es muss auf jeden Fall beleuchtet werden, wie die Aussichten sind, dass es da zu positiven Auswirkungen kommt.

Zum Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Klaus Müller, ich stimme darin mit Ihnen überein, dass es notwendig ist, die Ermäßigungstatbestände im Umsatzsteuerrecht einmal ordentlich gegen den Strich zu bürsten. Wir müssen dazu kommen, Ausnahmetatbestände auf wenige, lebensnotwendige Güter und Leistungen zu beschränken, hierfür aber wirklich spürbare Steuerermäßigungen vorzusehen, gegebenenfalls sogar über eine Senkung nachzudenken, um die Erhöhung, die offensichtlich ansteht, bei Rentnerinnen und Rentnern und so weiter auszugleichen.

Ich beantrage deshalb, beide Anträge in den Finanzausschuss zu überweisen und freue mich auf die dortige Beratung.

(Beifall bei SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Abgeordneten des SSW erteile ich Herrn Abgeordneten Lars Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits im Jahr 2002 hat sich der SchleswigHolsteinische Landtag mit einem gleich lautenden Antrag der FDP-Fraktion befasst. Der SSW hat sich 2002 für eine ermäßigte Umsatzsteuer auf verschreibungspflichtige Medikamente ausgesprochen, aber einen ermäßigten Umsatzsteuersatz für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel - wie es die FDP auch jetzt wieder fordert - lehnten wir schon damals ab.

(Zurufe: Hört, hört!)