Protocol of the Session on November 9, 2005

- 200.000 € für Qualitätsentwicklung und Umsetzung des Gesetzes sind zu wenig.

- Personalschlüssel für Umsetzung der Leitlinien und Zusammenarbeit Kita-Grundschule … nicht ausreichend, einige Tätigkeiten müssen wegfallen!

- HH - Ansatz nicht mit Bildungsauftrag im Einklang (nur Sprachförderung im HH-Plan).

- Zweifel an der vorgesehenen Zuschussform für Landeselternvertretung.“

Angesichts dieser Kritik können Sie sich doch hier nicht einfach hinstellen und sagen: „Alles super. Opposition, was wollt ihr eigentlich?“ - So geht es nicht, meine Damen und Herren.

Ich habe Verständnis dafür, wenn Sie sagen, dass Sie es aus Ihrer Sicht nicht schaffen, innerhalb des Haushaltes umzuschichten. Das ist eine politische Entscheidung. Das ist Ihre Prioritätensetzung. Ich habe die Prioritätensetzung der letzten neun Jahre zu verantworten. Aber dafür, dass Sie uns hier vorwerfen, wir nörgelten herum, weil wir einfach oppositionell etwas erfinden wollten, und das bei einem Thema, von dem wir alle wissen, dass sich in Zukunft dringend etwas verändern muss, damit die Kinder in unserem Bildungssystem Chancen haben, dafür fehlt mir das Verständnis.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Ich danke der Frau Abgeordneten Heinold. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Es ist Ausschussüberweisung beantragt, und zwar für den Gesetzentwurf Drucksache 16/336. Wer diesen Gesetzentwurf federführend dem Bildungsausschuss und mitberatend dem Sozialausschuss überweisen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Das ist einstimmig so beschlossen.

Zum Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 16/359, ist Abstimmung in der Sache beantragt worden. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Gegenstimmen brauche ich nicht abzufragen; Sie haben sich alle

gemeldet. - Der Antrag ist mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW abgelehnt worden.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 16 und 30 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Ablehnung des 2. SGB-II-Änderungsgesetzes - Keine Schlechterstellung der Kommunen bei Hartz IV

Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 16/298 (neu) - 3. Fassung -

b) Umsetzung von Hartz-IV-Revisionsverfahren

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/320

Ich will einen verfahrensleitenden Hinweis geben. Mit dem Antrag Drucksache 16/320 wird ein Bericht der Landesregierung in dieser Tagung erbeten. Mit dem interfraktionellen Antrag Drucksache 16/298 (neu) - 3. Fassung - wird um einen Antrag in der 10. Tagung gebeten. Ich gehe davon aus, dass die FDP ihren Antrag zurückzieht. - Richtig.

Zur Worterteilung! Ich werde dem Antragsteller des ältesten Antrages, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuerst das Wort erteilen, damit dem Herrn Abgeordneten Klaus Müller.

Frau Präsidentin! Das ist sehr freundlich. Verehrte Damen und Herren! Hartz IV ist von allen Parteien als Schritt in die richtige Richtung bezeichnet worden, auch wenn bei einzelnen Politikern in den vergangenen Monaten Erinnerungslücken zutage getreten sind.

Die Entlastung der Kommunen um 2,5 Milliarden € war dabei immer ein wichtiges Zugpferd, um auch den Kommunen das ALG II schmackhaft zu machen. Wolfgang Clement und alle verantwortlichen Kabinettskollegen haben in den vergangenen Monaten immer wieder betont, dass es dabei bleiben soll. Jetzt hört man plötzlich vom Bundeswirtschaftsminister - fast a.D. - merkwürdige Töne. Die Kommunen würden stärker entlastet als geschätzt, obwohl dies praktisch kein Bürgermeister - egal, ob er schwarz, rot, grün oder gelb sei - bestätigen kann. Parallel veröffentlicht Herr Clement eine Broschüre, der Wolfgang Baasch zu Recht eine „menschenverachtende Sprache“ bescheinigt hat.

Fakt ist: Es gibt deutlich mehr ALG-II-Empfänger beziehungsweise Bedarfsgemeinschaften als ur

(Klaus Müller)

sprünglich geschätzt. Insofern laufen die Kosten aller aus dem Ruder. Über die Ursachen kann und wird man noch diskutieren und vielleicht sogar streiten müssen.

Es gibt mehr Erwerbsfähige. Daran haben auch die Kommunen ein Interesse gehabt.

Es gibt mehr Antragsteller, weil alle durch die Öffentlichkeit, auch durch Gewerkschaften und Arbeitsloseninitiativen, nahezu jeder motiviert, manchmal sogar gedrängt worden ist, einen Antrag zu stellen.

Es gibt auch ungewollte Anreize, da man bei einer räumlichen Trennung von Paaren mehr Leistung beziehen kann.

Es gibt nicht die erwarteten Vermittlungserfolge und nach wie vor eine zu lange Verweildauer.

Und es gibt sicherlich auch Betrug und den Versuch, sich Leistungen zu erschleichen.

Verehrte Damen und Herren, die Kommunen behaupten, sie hätten unerwartete Mehrausgaben im Bereich der Unterkunftskosten, die der Bund erstatten müsste. Die steigenden Fallzahlen seien durch Hartz IV provoziert worden beziehungsweise wären sonst bei der Arbeitslosenhilfe angefallen.

Der Bund hält dagegen, er habe unerwartete Mehrausgaben im Leistungsbezug. Die ansteigenden Bezieherzahlen wären auch ohne ALG II in der Sozialhilfe angefallen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier müssen objektive Fakten her, die am besten von einer unabhängigen Stelle erhoben werden sollten, die nicht Partei auf der einen oder anderen Seite ist.

Bei dieser Kontroverse darf nicht vergessen werden, das es nicht um eine pauschale Entlastung der Kommunen gehen sollte, sondern um die Finanzierung der Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Von den geplanten 2,5 Milliarden € waren 1,5 Milliarden € dafür auch vorgesehen. Das wissen alle, die im Vermittlungsausschuss daran mitgewirkt haben. Aus unserer Sicht ist es inakzeptabel, diese Finanzierung zu gefährden oder wegzurechnen - egal, welche Motivation der Bundeswirtschaftsminister hat.

So sehr ich mich über den interfraktionell getragenen grünen Antrag freue, so sehr stimmen mich die aktuellen Töne aus den großkoalitionären Verhandlungen in Berlin ausgesprochen skeptisch. Die große Koalition droht zurzeit das Wichtigste aus den Augen zu verlieren, nämlich neue Arbeitsplätze zu schaffen. Stattdessen wird über ein Kleinklein von Rückgriffsrechten und die Definition von Bedarfsgemeinschaften verhandelt.

Sicher ist: Wenn die angedrohte Mehrwertsteuererhöhung kommt, ohne gleichzeitig im vollen Umfang die Lohnnebenkosten zu senken, ist dies eine Gefahr für die ohnehin schwächelnde Binnenkonjunktur. Nicht zuletzt Johann Wadephul hat immer wieder darauf hingewiesen. Die Mehreinnahmen werden in den Haushaltslöchern von Bund und Ländern verschwinden und die Binnenkonjunktur wird einbrechen. Dies wäre ein falscher Weg.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die angekündigte Streichung der Ich-AG ist ein Schlag ins Gesicht für all diejenigen, die sich bemühen, ihre Arbeitslosigkeit durch Eigeninitiative zu überwinden. Über 270.000 Menschen haben sich mithilfe dieses Förderinstrumentes selbstständig gemacht. Hier funktioniert das Fördern. Wenn das wegfällt, wäre das ein Fehler.

Um die Kosten in den Griff zu bekommen, werden Relikte aus der Vergangenheit reaktiviert. Die Wiedereinführung der Unterhaltsverpflichtung und die Vermutung gemeinsamer Haushaltsführung schießen weit über das Ziel hinaus. Stattdessen brauchen wir Regelungen, die die Autonomie der Empfänger respektieren und moderne Wohnformen wie Wohngemeinschaften zulassen und eben nicht ausbremsen.

Wenn wir uns bei diesen Fragen hier im Landtag vielleicht nicht alle einig sind, ist zumindest die Frage der Verlässlichkeit der Politik gegenüber den Kommunen ein wichtiges Signal aller Fraktionen des schleswig-holsteinischen Landtages. Dieses sollte hier heute geschlossen nach Berlin gesendet werden.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt bei der SPD)

In dem Zusammenhang möchte ich den Finanzminister für seine heutige Ankündigung loben und ihn unterstützen, in einem zweiten Nachtragshaushalt die Wohngeldentlastung noch im Dezember an die Kommunen weiterzuleiten. Das ist sicherlich auch ein Schritt im Sinne von Verlässlichkeit von Politik.

Zum Schluss gilt mein Dank all denjenigen, die in den vergangenen Tagen mit dazu beigetragen haben, dass eine gemeinsame Resolution trägt, auch wenn es inzwischen die dritte Fassung ist. Der eine oder andere hat konstruktiv dazu beigetragen. Dafür einen herzlichen Dank.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW)

Ich danke dem Abgeordneten Müller. - Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Torsten Geerdts.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU-Landtagsfraktion sieht keinen Grund und auch überhaupt keine Basis, dass der Bund den Kommunen die Mittel, die sie im Rahmen von Hartz IV für die Unterbringung von Langzeitarbeitslosen erhalten, streicht und darüber hinaus für das laufende Jahr sogar Rückzahlungen von den Kommunen fordert. Der Beschluss der amtierenden rot-grünen Bundesregierung ist unsolide. Er ist ungerechtfertigt und falsch. Dieser Beschluss ist kommunalfeindlich.

(Beifall bei CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bin froh und dankbar, dass die Mitglieder des Schleswig-Holsteinischen Landtages - Klaus Müller hat darauf hingewiesen - diesem Vorhaben des Bundes gemeinsam entgegentreten. Wir fordern stattdessen eine faire Verteilung der Kosten von Hartz IV und die Zurücknahme des Beschlusses zur Streichung des Bundeszuschusses an die Kommunen.

Alle Kommunen verzeichnen signifikante Mehrkosten. Das gilt für die Landkreise genauso wie für die kreisfreien Städte. Ich will ein paar Zahlen nennen. So kämen auf den laufenden Haushalt der Stadt Neumünster Mehrbelastungen in Höhe von 6,2 Millionen € zu. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde wäre mit 9,5 Millionen € dabei. Auf den Landkreis Steinburg käme eine Mehrbelastung von 6,2 Millionen € zu.

(Zuruf des Abgeordneten Lothar Hay [SPD])

- Für den Landkreis Schleswig-Flensburg nennen Sie sicherlich gleich die Zahlen, Herr Hay. - Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, dass der Bund den Kommunen diese Mittel jetzt, mitten im laufenden Haushaltsjahr, wieder abspenstig machen will. Wir erwarten, dass diese Fehlentscheidung des Bundeskabinetts vom 5. Oktober 2005 auf keinen Fall die Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates erhält. Wir erwarten von denjenigen, die zurzeit gerade einen Koalitionsvertrag aushandeln, dass diese Fehlentscheidung rückgängig gemacht wird.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Den Kommunen ist mit Hartz IV gesetzlich eine Entlastung in Höhe von 2,5 Milliarden € garantiert wor