Für die Landesregierung hat der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Herr Dr. Christian von Boetticher, das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Harms, wie bekannt, ist das Lächeln häufig der kürzeste Weg zwischen zwei Menschen. Der dänische Smiley ist leider nicht der kürzeste Weg zu mehr Qualitätssteigerung im Bereich der Lebensmittel und der Gastronomie. Warum ist das so? - Der Smiley erweckt zum einen einen Eindruck, den er in der Realität nicht erfüllen kann. Er erweckt den folgenden Eindruck: Wenn ich in einen Betrieb hineingehe, dann ist der Betrieb in dem Moment, in dem ich ihn betrete, in einem
bestimmten Zustand. Das kann der Smiley aber gerade nicht garantieren. Der Smiley ist zum anderen keine Verwaltungsvereinfachung, wozu ich gleich noch komme. Er entspricht - zumindest verpflichtend gemacht - auch nicht geltendem Recht.
Ich fange mit dem letzten Aspekt an. Wir haben in Deutschland ein System, das die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen der Lebensmittelüberwachung derzeit nicht erlaubt. Auch nach dem Verbraucherinformationsgesetz dürfen Informationen erst dann weitergegeben werden, wenn am Ende des Verfahrens eine Ordnungswidrigkeit auch wirklich festgestellt und das Verfahren abgeschlossen worden ist. Das heißt, kurzfristige Veröffentlichungen sind nicht möglich; auch nicht nach Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Auch die erzielte Einigung im Vermittlungsausschuss ändert daran grundsätzlich nichts.
Ich sage aber auch, dass die staatliche Vergabe eines Smileys im Widerspruch zu der Gesamtkonzeption steht. Wir haben eine Konzeption, die die Verantwortlichkeit für Kontrollen zunächst bei den Lebensmittelunternehmen selbst sieht. Das ist das System, das in der gesamten Europäischen Union vollzogen wird. Das heißt, die betriebliche Eigenkontrolle steht im Vordergrund. Die amtliche Kontrolle ist nur noch die Kontrolle der Kontrolle. Wir schauen also, wie sich die Eigenkontrolle verhält.
Wenn man nun ein dänisches Modell einführen wollte, dann hieße das, dass man die Betriebe unabhängig von einer Risikoeinstufung in kurzen Abständen immer wieder kontrollieren müsste. Man müsste also eine periodische Überwachung einführen. Ich sage noch einmal: Das ist mit dem bisherigen Gedanken von risikoorientierter Stichprobenkontrolle nicht vereinbar. Frau Tenor-Alschausky, da wir uns gerade darüber unterhalten, sage ich: Es ist natürlich auch viel personalaufwendiger. In einer Zeit, in der wir uns gerade darüber zu einigen versuchen, wie man in diesem Land langfristig mit weniger Personal auskommt, ist es spannend, zu sehen, dass in den einzelnen Fachdebatten immer nur Vorschläge kommen, für deren Umsetzung man wieder mehr Personal braucht. Auch auf diesen Widerspruch möchte ich hier verweisen.
Es gibt allerdings auch fachliche Bedenken. Ich sagte es, diese Kontrolle ist immer nur eine Momentaufnahme. Wenn man diese Momentaufnahme öffentlich und anhaltend dokumentiert, dann erweckt man den Eindruck, dass für einen guten oder für einen schlechten Betrieb ein Blankoscheck ausgestellt wird. Genau das kann diese Kontrolle am Ende nicht besagen. Die vorrangige Aufgabe von
Lebensmittelüberwachung ist es nach wie vor, Verstöße zu vermeiden und im Falle der Feststellung von Verstößen eine Beseitigung zu veranlassen. Am Ende - als Ultima Ratio - geht es natürlich auch darum, Betriebe vorläufig oder ganz zu schließen.
Ich sage aber noch einmal: Der Befund der letzten Kontrolle sagt nichts über den Moment aus, in dem ein Gast das Unternehmen oder den Betrieb betritt. Darum haben wir zu dem Thema Gütezeichen im Bereich von Lebensmittelqualität und Produktion einiges auf den Weg gebracht und zwar möglichst von der Urproduktion bis zum Teller in der Gastronomie. Dass in diesem Rahmen eine Menge unter dem Gesichtspunkt der Qualität geschieht, erkennen Sie an erfolgreichen Initiativen wie den FEINheimischen. Dabei geht es ganz bewusst nicht nur um die Qualität der Produkte, sondern auch um die Gesamtqualität des Produkts und des Unternehmens; von der Urproduktion bis hin zur Gastronomie. Ich glaube, dass dieser Wirtschaftszweig ein großes Eigeninteresse beherbergt.
Frau Tenor-Alschausky, weil Sie einige Worte zur farblichen Lebensmittelkennzeichnung sagten, möchte ich in diesem Zusammenhang noch auf die meines Erachtens grandiose Rede Ihres Sitznachbarn, des Abgeordneten Höppner, verweisen, der im letzten Jahr abschließend wirklich alles dazu gesagt hat. Er hat deutlich gemacht, warum die farbliche Lebensmittelkennzeichnung den Zusammenhang zwischen einer leicht überfetteten Gesellschaft und Nahrungsmitteln deutlich verkürzt und daher auch zu kurz springt. Das war und ist nach wie vor meine Meinung. Herr Matthiessen, bei Ihrer Rede hatte ich das Gefühl, dass Sie am Anfang im falschen Parlament waren. Sie haben sehr viel über den Bund gesagt.
Zum Schluss möchte ich zur Richtigstellung noch sagen: Wir haben mittlerweile in der Summe mit Abstand die größte Förderung des biologischen Landbaus, die dieses Land jemals gehabt hat.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratungen. Ich gehe davon aus, dass Ausschussüberweisung vorgenommen werden soll. - Ich sehe keinen Widerspruch.
Dann stelle ich fest, dass beantragt worden ist, den Antrag Drucksache 16/2668 dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bit
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Bevor ich die Aussprache eröffne, darf ich auf der Tribüne zum einen die Beauftragte für Kultur und Minderheiten des Ministerpräsidenten, Frau Caroline Schwarz, und zum anderen die gerade hereinkommenden Mitglieder des CDUOrtsverbands Norderstedt ganz herzlich begrüßen. Seien Sie uns sehr herzlich willkommen!
Ich eröffne die Aussprache. Für die Abgeordneten des SSW im Landtag hat die Vorsitzende, Frau Abgeordnete Anke Spoorendonk, das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Föderalistische Union Europäischer Volksgruppen, die FUEV, ist die Dachorganisation nationaler Minderheiten in Europa. Sie besteht aus 84 Mitgliedsorganisationen verteilt auf 32 Länder und ist damit die größte demokratisch legitimierte nicht staatliche Vertretung der nationalen Minderheiten auf europäischer Ebene. Man kann davon ausgehen, dass es in Europa über 330 nationale und ethnische Minderheiten gibt, denen über 100 Millionen Menschen angehören. Jeder dritte Europäer gehört somit einer nationalen Minderheit an.
Diese Vielfalt spiegelt sich auch in den Sprachen wider: In den 46 Ländern, die dem Europarat angehören, werden 91 Sprachen gesprochen - 37 anerkannte Nationalsprachen und 54 Minderheitenund Regionalsprachen. Das heißt, mindestens 5 % der europäischen Bevölkerung identifizieren sich mit einer anderen Sprache als der jeweiligen Sprache ihres Nationalstaates. Ich hebe das hervor, weil dieser Aspekt der europäischen Wirklichkeit viele Menschen immer wieder überrascht.
Als die FUEV 1949 gegründet wurde, sahen die Verhältnisse im deutsch-dänischen Grenzland noch ganz anders als heute aus. Umso bemerkenswerter ist es, dass sowohl die dänische Minderheit im Landesteil Schleswig als auch die deutsche Minderheit nördlich der Grenze zu ihren Gründungsmitgliedern
gehörten. Man traf sich im Rahmen der FUEV-Arbeit zu einem Zeitpunkt, wo nichts darauf hindeutete, dass es eine Lösung der Konflikte in unserem gemeinsamen Grenzland geben könnte, ungeachtet der Tatsache, dass 1949 auch das Jahr der Entstehung der sogenannten Kieler Erklärung war.
Rückblickend betrachtet bleibt also festzuhalten, dass sich die FUEV in den 60 Jahren ihres minderheitenpolitischen Engagements zu einem unverzichtbaren Sprachrohr für nationale Minderheiten in Europa entwickelt hat. Dass es in all diesen Jahren gelungen ist, die Geschäftsstelle in Flensburg zu erhalten, spricht vor diesem Hintergrund nicht nur für den Einfluss der Minderheiten unseres Grenzlandes; es spricht insbesondere für die Zukunftsfähigkeit unserer Minderheitenregelungen.
Das Prinzip, dass die Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit von Amts wegen nicht hinterfragt werden darf, ist ein wesentliches Merkmal unserer Minderheitenregelung: kein Sprachtest, keine Zählung oder der Nachweis, dass man seit drei Generationen in Europa lebt, ist vonnöten. Ausschlaggebend ist allein die individuelle Entscheidung und die persönliche Identität. Das Recht, einer nationalen Minderheit anzugehören, ist ein Menschenrecht im Sinne der UN-Menschenrechtskonvention. Weil dies so ist, haben Angehörige einer nationalen Minderheit unserer Minderheitenordnung entsprechend auch die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Bürger in der Gesellschaft, in der sie leben. Beide Punkte sind zentrale Elemente unserer Minderheitenregelungen. Sie sind es auch, wenn es um die Grundsätze der FUEV geht. Genau deshalb sollte es im Interesse aller in diesem Hause sein, dass die Geschäftsstelle der FUEV weiterhin in Flensburg angesiedelt ist.
Was spricht dagegen, könnte man fragen. Zumindest die Mitglieder des Europaausschusses wissen, dass sich die FUEV momentan - im Jahr ihres 60. Geburtstages - in einem ökonomisch schwierigen Fahrwasser befindet. In den Haushalten für 2009 und 2010 fehlen ihr jeweils rund 60.000 €, und dies, obwohl es ihr in den vergangenen Jahren gelungen ist, weitere Förderer ihrer Arbeit hinzuzugewinnen: den Freistaat Sachsen mit 20.000 €, Dänemark mit 25.000 € und Ungarn mit 19.000 €. Schleswig-Holstein unterstützt das Engagement der FUEV mit 20.000 €. Der größte Einzelförderer ist die Provinz Südtirol mit rund 42.000 €.
verlegt werden. Denn Südtirol hat in der Vergangenheit mehrfach großes Interesse an einer Umsiedlung gezeigt. Genau dies würde aus Sicht des SSW auch zu einem Paradigmenwechsel in der minderheitenpolitischen Ausrichtung der FUEV führen, die wir nicht unterstützen. Wir wollen eben kein statisches System, das Minderheitenförderung vom Ergebnis von Sprachenzählungen abhängig macht.
Daher fordern wir im letzten Abschnitt unseres Antrags die Landesregierung auf, auf Bundesebene aktiv zu werden. Wir wissen aus dem Europaausschuss, dass der Ministerpräsident schon einiges getan hat. Das ist gut so. Denn auch das ist notwendig. Der Bund hat seine Förderung der FUEV in den letzten Jahren fast halbiert, und genau dies ist ein erdenklich schlechtes Signal in einer Zeit, wo Minderheitenpolitik auf europäischer Ebene mehr denn je gefragt ist.
Hinzu kommt, dass es in 22 europäischen Staaten deutsche Minderheiten gibt. Damit gibt es in Europa fast so viele deutsche wie Roma-Minderheiten. Von der Bundesrepublik sollte also ein eindeutiges Signal ausgehen, dass Minderheitenpolitik in Europa aktuelle Politik ist. Es wäre auch ein gutes Signal vor dem Hintergrund, dass wir in diesem Herbst den 20. Jahrestag des Mauerfalls würdigen werden. Denn nach der ersten Euphorie nach Beendigung des Kalten Krieges wurde Europa ganz schnell von Minderheitenkonflikten dominiert. Wenn wir den Frieden in Europa sichern wollen, brauchen wir tragfähige Minderheitenregelungen. In diesem Kontext muss die Arbeit der FUEV gesehen werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit über 80 Mitgliedsorganisationen in ganz Europa ist die Föderalistische Union Europäischer Volksgruppen, FUEV, eine der wichtigen Organisationen, die seit Langem eng mit Schleswig-Holstein zusammenarbeitet. In den letzten Jahren hat sie immer mehr Gewicht als Interessenvertreter der autochthonen Minderheiten in Europa gewonnen.
vielen ungelösten Minderheitenkonflikte in Europa genannt. Es ist daher erfreulich, dass die FUEV von Flensburg ausgehend das Modell unseres Grenzlandes lebt und auch überaus gut repräsentiert. Dies hängt auch unmittelbar mit der Person Hans-Heinrich Hansen zusammen, dem Präsidenten der FUEV, der beispielhaft für die Arbeit der Minderheiten im deutsch-dänischen Grenzland steht und dem ich an dieser Stelle für seinen unermüdlichen Einsatz herzlich danken möchte.
Meine Damen und Herren, in den vergangenen Jahren hat die FUEV unter der neuen ehrenamtlichen Leitung ihre Aktivitäten erheblich ausgeweitet. Mit immer stärkerem Kontakt auf europäischer Ebene wachsen natürlich auch die Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
Darüber hinaus feiert die FUEV in diesem Jahr ihr 60-jähriges Jubiläum, zu dem ein Kongress in Brüssel stattfinden wird. Um es kurz zu machen: Die FUEV braucht Geld. Für das Jahr 2009 errechnet sich ein Defizit von 100.000 € bis 120.000 €, wobei rund 60.000 € für den Jubiläumskongress eingeplant sind. Rund 60.000 € kommen für das Jahr 2010 hinzu. Somit steht die FUEV vor einer ihre Existenz bedrohenden Krise.
Meine Damen und Herren, bisher ist es der FUEV gelungen, aus eigener Kraft Förderer zu gewinnen und Finanzlücken zu schließen. So zählen Dänemark und Ungarn zu ihren Unterstützern. Schleswig-Holstein greift der FUEV übrigens mit 20.000 € unter die Arme, und Sachsen ist dem Beispiel Schleswig-Holsteins gefolgt und zahlt ebenfalls 20.000 €. Stiftungskürzungen und Kürzungen von Projektmitteln des Bundes haben jedoch zu Engpässen im Finanzhaushalt der FUEV geführt, und durch einen erneuten abschlägigen Bescheid der EU-Kommission besteht nunmehr akuter Handlungsbedarf.
Unser Ministerpräsident hat sich deshalb bei der Kanzlerin dafür stark gemacht, zukünftig eine institutionelle Förderung für die FUEV zu ermöglichen. Meine Fraktion unterstützt zudem die Initiative unserer Minderheitenbeauftragten Caroline Schwarz, der Minderheitenpolitik auch auf europäischer Ebene einen höheren Stellenwert einzuräumen.
Ich fasse zusammen: Wichtig ist der CDU-Fraktion, dass die FUEV ihre Arbeit auch und gerade in ihrem Jubiläumsjahr beständig und erfolgreich fortsetzen kann. Die Mittel, um die akute finanzielle Notlage zu beheben, müssen aufgebracht werden. Unser Ziel ist es, dass die FUEV zukünftig eine institutionelle Förderung vom Bund erhält. Denn nur so ist es möglich, den Standort der FUEV in Flensburg auch auf lange Sicht zu sichern. Ich bitte daher um die Zustimmung zu dem Antrag des SSW.