Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 16/2655
Es handelt sich um einen Berichtsantrag zur aktuellen Situation der HSH Nordbank. Gehe ich recht in der Annahme, dass Ihnen dieser Antrag vorliegt?
Ich frage die Antragsteller trotzdem, liebes Geburtstagskind. - Die Dringlichkeit soll nicht begründet werden.
Dann lasse ich zu Drucksache 16/2655 über die Dringlichkeit abstimmen und weise Sie darauf hin, dass wir für die Dringlichkeit nach § 51 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine Zweidrittelmehrheit benötigen. Wer die Dringlichkeit bejaht, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so geschehen. Ich schlage Ihnen vor, diesen Tagesordnungspunkt am Freitag als Punkt 29 a in die Tagesordnung einzureihen. Die Redezeit soll jeweils fünf Minuten betragen.
Wir haben noch keinen Vorschlag für den konkreten Zeitpunkt des Aufrufs, weil wir gewährleisten müssen, dass Regierungsmitglieder, die angesprochen sind, auch wirklich anwesend sind. Diesbezüglich bitte ich um Rücksichtnahme. Ich wäre dankbar, wenn die PGFs in dieser Sache auf mich zukämen. - Herzlichen Dank.
Ich habe ein Versäumnis nachzuholen. Wir haben heute Morgen die Abgeordnete Heike Franzen von der CDU-Fraktion nicht als krank entschuldigt. Auch der Kollegin Heike Franzen gelten unsere Wünsche für eine gute Besserung.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Landesamt für Denkmalpflege hat im November 2008 Teile der Kieler Christian-Albrechts-Universität unter Denkmalschutz gestellt. Genau das ist auch seine Aufgabe: ein Denkmal als ein solches zu erkennen und in das Denkmalbuch einzutragen.
Welche Wirkung entfaltet das? Seit der Unterschutzstellung müssen Veränderungen durch die untere Denkmalschutzbehörde, die Landeshauptstadt Kiel, genehmigt werden, und dabei hat die Behörde nach § 8 des Denkmalschutzgesetzes die berechtigten Belange der Eigentümer und Nutzer des Denkmals zu berücksichtigen. Ich kann Ihnen sagen, dass dies auch in jedem einzelnen Fall geschieht. Ob Belange von Forschung und Lehre oder wirtschaftliche Aspekte - die Interessen von Eigentümern und Nutzern werden immer einbezogen, wenn es um die Weiterentwicklung eines Denkmals geht.
Befürchtungen der Hochschule, Teile der Universität würden mit der Unterschutzstellung zu einer Art Museumsdorf, sind also völlig unbegründet. Das weiß die Hochschule auch aus eigener Erfahrung. Ich bin froh, dass es jetzt bei der Unterschutzstellung des Campus keine Differenzen mehr mit der CAU gibt.
Erhebliche Teile des Kieler Universitätsklinikums stehen bereits seit vielen Jahren unter Denkmalschutz, und im Universitätsklinikum geht es tagtäglich um die Gesundheit und das Leben vieler Menschen. Die medizinischen Anforderungen an die Gebäude und ihre Nutzung sind außerordentlich hoch. All dies funktioniert auch im Einklang mit dem Denkmalschutz. Denkmalschutz ist kein Verhinderungsinstrument, darf auch keines sein. Und was im Universitätsklinikum funktioniert, wird auch auf dem Campus am Westring und an der Olshausenstraße funktionieren.
Inzwischen hat es an der Universität die ersten genehmigungspflichtigen Vorhaben gegeben. Jeweils innerhalb weniger Tage hat die untere Denkmalschutzbehörde die Anträge bearbeitet und die Genehmigungen erteilt. Ich habe auch nichts anderes erwartet als eben dieses pragmatische und zügige Handeln der Denkmalschutzbehörde, der Landeshauptstadt Kiel. Deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möchte ich an dieser Stelle übrigens einmal lobend erwähnen.
Nur in einem einzigen Fall hat die Behörde eine gestalterische Auflage erteilt, bei der es um eine ande
Meine Damen und Herren, seit ich als Ministerpräsident Verantwortung für den Denkmalschutz übernommen habe, habe ich es immer wieder erlebt: Nach anfänglicher Skepsis und teilweisem Widerstand gegen die Unterschutzstellung beruhigten sich die Gemüter relativ schnell wieder, weil auch ich häufig die Beteiligten zu mir geholt habe und wir gemeinsam darüber gesprochen haben. In der Zusammenarbeit mit den Denkmalschutzbehörden stellen sich die Dinge eben viel harmloser dar, als im Vorfeld von manchem befürchtet wurde.
Auch für die Universität wird die Unterschutzstellung kein Verhängnis sein. Ich glaube, Denkmalschutz ist kein Makel, sondern eine Auszeichnung. Die jetzt in das Denkmalbuch eingetragenen Teile der Universität stellen etwas Besonderes dar. Sie sind keine bloßen Zweckbauten, sondern Ausdruck der Architektursprache ihrer Entstehungszeit.
Seit wenigen Jahren erst befasst sich die Denkmalpflege mit den Zeugnissen der 60er- und 70erJahre, denn es braucht einen gewissen zeitlichen Abstand, um das bauliche Erbe einer Epoche auch richtig einschätzen zu können. Über den Denkmalwert entscheidet nicht der gerade herrschende Geschmack; über den Denkmalwert entscheiden der Zeugniswert und der historische Gehalt des Bauwerks. Ein Denkmal muss also weder alt oder uralt sein, noch muss es besonders schön sein.
Das Kieler Universitätsforum bietet eine in sich geschlossenen Gesamtanlage von höchster architektonischer Qualität. Der Kieler Campus ist ein historisches Zeugnis des Aufbruchs, ein Zeugnis der Bildungsexpansion der 50er- und 60er-Jahre, und er ist damit unbedingt auch schützenswert. Darüber sind wir uns innerhalb der Landesregierung einig.
Die GMSH wird in Abstimmung mit der Universität und mit dem Landesamt für Denkmalpflege eine Zielplanung in Auftrag geben. Darin werden für einen Zeitraum von zehn bis 15 Jahren die erwartbaren Vorhaben an der Universität und die dabei zu beachtenden denkmalpflegerischen Aspekte dargestellt, und auf diese Weise bekommt die Universität die Planungssicherheit, die sie braucht.
Meine Damen und Herren, mit den Mitteln des Denkmalschutzes bewahren wir einen wichtigen Teil unserer kulturellen Überlieferung, die wir von unseren Vorfahren geerbt haben und die wir für unsere Nachfahren treuhänderisch verwalten. Der Schutz unserer Denkmäler erhält das Gesicht unserer Heimat, und in der Phase, in der wir selbst für unser kulturelles Erbe verantwortlich sind, müssen wir gewissenhaft mit den Zeugnissen der Vergangenheit umgehen.
Ich kann Denkmaleigentümern, seien es Privatpersonen oder Wirtschaftsunternehmen, die Sorge nehmen. Auch der neue Denkmalschutz wird sich nicht wie Mehltau über die Wirtschaft legen. Denkmalschutz wird auch zukünftig mit Augenmaß praktiziert, und der Aspekt der Wirtschaftlichkeit wird auch weiterhin in jedem einzelnen Fall einbezogen, wenn es um die Weiterentwicklung eines Denkmals geht.
Ich danke dem Herrn Ministerpräsidenten und eröffne die Aussprache. Das Wort für die antragstellende Fraktion, die FDP-Fraktion, hat nun der Herr Abgeordnete Dr. Ekkehard Klug.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bericht der Landesregierung beginnt mit der Aussage, bei der Eintragung von Objekten in das Denkmalbuch spielten allein denkmalfachliche Aspekte eine Rolle. Wörtlich erklärt die Landesregierung im vorliegenden Bericht - Zitat -:
Diese Aussage der Landesregierung steht allerdings im Widerspruch zu dem, was ausgewiesene Denkmalexperten selbst sagen. So hat beispielsweise der Hannoveraner Stadtdenkmalpfleger Eckart Rüsch in seiner Eröffnungsansprache zu dem Symposium „Nachdenken über Denkmalpflege“ am 3. November 2001 Folgendes ausgeführt:
Nicht wissenschaftlich ist allerdings das Wesentliche, was die Denkmalpflege zum Beispiel von der Bau- und Kunstgeschichte un
terscheidet: Nicht wissenschaftlich sind die Bewertungs- und Auswahlkriterien, wenn es darum geht, aus der Masse des Altbaubestandes das Denkmalwerte herauszufiltern. Die Bewertungsmaßstäbe sind so unterschiedlich wie die dahinter stehenden Inventarisatoren selbst. Über deutsche Ländergrenzen hinweg und gar im internationalen Vergleich wird noch deutlicher, wie unterschiedlich die Denkmalauswahl überall gehandhabt wird.
Dieser Befund ist im Grunde kein Wunder, denn alle Denkmalerkenntnis ist subjektiv geprägt, wenn nicht individuell, dann gruppenbezogen. Und wenn man sich einmal die Mühe macht, in die Geschichte unserer Zunft einzusteigen, dann wird zudem noch deutlich, wie sehr der Denkmalbegriff auch abhängig ist vom Zeitgeist. Da bemerkt man ganz wesentliche Einschätzungswechsel schon nach rund 20 Jahren.“
Subjektive, vom Zeitgeist geprägte Auswahlentscheidungen - das klingt völlig anders als die Worte der Landesregierung von angeblich nicht existierenden Ermessensspielräumen. Die Landesregierung lässt sich hier nach unserer Überzeugung allzu blauäugig vor den Karren einer Fachbehörde spannen, die so tut, als handele sie nach den Maßstäben unanfechtbarer fachlicher Autorität.
Der Konflikt um die Denkmalschutzverfügung über den Kieler Uni-Campus zeigt beispielhaft, wie sehr neuerdings auch Bauten aus der Zeit nach 1945 in den Mittelpunkt von Auseinandersetzungen geraten. Auch das hängt entscheidend mit dem von Herrn Rüsch in seinem Referat erwähnten Prozess der Veränderlichkeit der Bewertungsmaßstäbe durch Veränderungen im Zeitgeist und auch Moden in der eigenen Zunft zusammen. Wenn die Fachbehörde dabei mit einem Absolutheitsanspruch auftritt, wie dies jedenfalls anfangs beim Kieler UniCampus der Fall gewesen ist, dann bleibt dem Gesetzgeber nach unserer Überzeugung gar nichts anderes übrig, als solchen Formen obrigkeitlichen Handelns in absehbarer Zeit auch durch Änderung der gesetzlichen Grundlagen einen Riegel vorzuschieben.
So kann es im Zweifelsfall nicht gehen. Nicht jeder Konfliktfall kann durch ein Mediatorengespräch im Büro des Ministerpräsidenten ausgeräumt werden. Eigentlich müsste jedem klar sein, dass das keine Praxis in diesem Bereich sein kann, der sowohl für die Kultur, aber auch für die wirtschaftli
che Entwicklung dieses Landes und im Fall der Universität auch für die Entwicklungsspielräume einer ganz wichtigen Hochschule dieses Landes von erheblicher Bedeutung ist. Das, was wir bisher haben, kann nicht die Basis für Entscheidungsprozesse in diesem Bereich sein.
Nach der Unterschutzstellungsverfügung vom 6. November vorigen Jahres sind die Reaktionen der Universität Kiel, des AStA der Universität Kiel, und auch die Landtagsinitiative der FDP-Fraktion nicht ganz ohne Wirkung geblieben. Das Landesamt für Denkmalpflege hat den Denkmalschutz für einige Bereiche des Kieler Uni-Campus wieder aufgehoben, nämlich für die Hauptgebäude der Angerbauten sowie für einen Teil des Sportforums. Außerdem heißt es in dem Bericht der Landesregierung, die Denkmalschutzbehörde habe signalisiert, hinsichtlich der geplanten Errichtung eines Restaurants in unmittelbarer Nähe zum Auditorium Maximum „erhebliche Bedenken“ zurückzustellen.