Protocol of the Session on May 6, 2009

Ärzte, die zum Beispiel in der Arbeitszeitgestaltung oder in einem begrenzteren wirtschaftlichen Risiko sowie im Sinne eines zusätzlichen Interesses nachfolgender Ärztegenerationen liegen, nicht den Weg der klassischen Einzelarztpraxis gehen zu wollen.

Medizinische Versorgungszentren verstärken also eine ohnehin angelegte Entwicklung, deren Effekte allerdings mit Blick auf unerwünschte Nebenwirkungen sorgfältig beobachtet werden müssen. Derzeit ist die quantitative Entwicklung noch verhalten. Im gesamten Bundesgebiet entstanden seit Inkrafttreten der Reform im Jahr 2004 knapp 1.100 MVZ, in denen fast 5.000 Ärzte tätig sind. 5.000 Ärzte bedeuten, dass 4 % der Ärzteschaft in MVZ arbeiten. In Schleswig-Holstein entspricht die Entwicklung diesem Trend. Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung sind zurzeit knapp 4.300 Vertragsärztinnen und -ärzte zugelassen. Davon sind 2.500 in Einzelpraxen und 1.780 in Berufsausübungsgemeinschaften tätig. In den letzten vier Jahren sind in Schleswig-Holstein 47 Medizinische Versorgungszentren entstanden, in denen 218 Ärztinnen und Ärzte tätig sind.

Auch die Medizinischen Versorgungszentren unterliegen den Kriterien der Bedarfsplanung, sind also nur möglich, wenn keine Zulassungsbeschränkungen gegeben sind. Von Klinikbetreibern sind nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung bisher 23 der 47 MVZ gegründet worden, in denen 105 Ärzte arbeiten. Die regionale Verteilung ist dem Bericht zu entnehmen.

Die Datenlage ist komplex. Die Kassenärztliche Vereinigung hat auf unsere Bitte hin die Entstehung und eventuelle örtliche Verlagerung deshalb noch einmal genauer geprüft. Bisher sei lediglich in einem einzigen Fall ein Arztsitz an den Standort einer Klinik verlegt worden. Die Kassenärztliche Vereinigung kommt zusammenfassend zu dem Schluss, dass die wohnortnahe haus- und fachärztliche Versorgung in Schleswig-Holstein durch die bisherige MVZ-Entwicklung nicht gefährdet sei. Allerdings sieht die Kassenärztliche Vereinigung die Entwicklung bei Krankenhausträgern genauso kritisch wie auch das Gesundheitsministerium. Ich begrüße es, dass die Kassenärztliche Vereinigung erwägt, sich durch Gründung von MVZ in eigener Trägerschaft oder einer geeigneten und zulässigen Trägerkonstruktion aktiv in diesen Prozess einzubringen, um diese Entwicklung mit zu beeinflussen.

(Beifall der Abgeordneten Jutta Schümann [SPD], Ursula Sassen [CDU] und Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Die Entwicklung der ambulanten Gesundheitsversorgung ist in einem dynamischen Prozess. MVZ spielen hier nur eine Rolle. Ich will andere Stichworte nennen, das Zusammenspiel von Hausärzten und Fachärzten, die zunehmende Vernetzung zwischen dem ambulanten und dem stationären Bereich, die Öffnung von Krankenhäusern für die ambulante Versorgung. Die Ausbildungssituation von Medizinern ist in den Blick zu nehmen. Wir überprüfen die Zulassungsfragen. Insgesamt habe ich den Bereich der medizinischen Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum, vor dem Hintergrund des demografischen Wandels auch in den Blick genommen und die Förderung von drei Modellprojekten, vor allem an der besonders betroffenen Westküste, angestoßen und auf den Weg gebracht.

Klar ist, dass es auf das verantwortungsbewusste Zusammenwirken aller Akteure ankommen wird, damit MVZ in Schleswig-Holstein die ambulante medizinische Versorgung nicht schwächen, sondern stärken. Das muss unser Ziel sein.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Deshalb werden wir sehr genau beobachten und gemeinsam mit den betroffenen Landkreisen, der Kassenärztlichen Vereinigung, Ärzten und Krankenhäusern auch weiterhin erörtern, in welchem Umfang Krankenhausbetreiber ihre Marktposition nutzen - ich will nicht sagen: ausnutzen -, um Wettbewerber im ambulanten Bereich zu übernehmen und das Angebot räumlich zu konzentrieren. Ich sage deshalb auch mit Blick nach Berlin: Wenn es sich als erforderlich erweist, muss der rechtliche Rahmen noch einmal angepasst werden, um die Trägervielfalt und regionale Verteilung im ambulanten Bereich zu erhalten und Monopolstrukturen zu verhindern.

(Beifall bei der SPD und der Abgeordneten Ursula Sassen [CDU])

Wir wissen, dass die Sicherung der ärztlichen Versorgung unserer Bevölkerung auf hohem Niveau ein ganz wichtiger Eckpfeiler unserer Gesundheitspolitik ist, und dass wir allen Grund haben, die Entwicklung in den nächsten Jahren sehr sorgfältig nicht nur in den Blick zu nehmen, sondern mit zu beeinflussen. Dass diese Beeinflussung aber weit über das Thema Medizinische Versorgungszentren hinausreicht, habe ich mit dem Bericht, denke ich, deutlich gemacht.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

(Ministerin Dr. Gitta Trauernicht)

Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. Alle Abgeordneten haben sechs Minuten Redezeit. - Ich erteile das Wort für die CDU-Fraktion der Frau Abgeordneten Ursula Sassen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal herzlichen Dank an die Verfasser des umfangreichen und schlüssigen Berichts zur Entwicklung der Medizinischen Versorgungszentren, genannt MVZ.

Fünf Jahr nach Gründung des ersten MVZ in Schleswig-Holstein ist dieser Bericht eine gute Diskussionsgrundlage für das Für und Wider und auch dafür, die Entwicklung der MVZ kritisch zu betrachten. Die MVZ unterliegen der Bedarfsplanung. Die Zulassung ist also nur möglich, wenn entsprechende Vertragsarztsitze im Zulassungsgebiet verfügbar sind oder aber, wenn ein niedergelassener Vertragsarzt seinen Sitz in das MVZ einbringt. Voraussetzung für die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums sind mindestens zwei Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen. Einige Fachgebiete wie Labormedizin, Physikalische und Rehabilitative Medizin werden nicht von der Bedarfsplanung erfasst, was die Errichtung eines MVZ vereinfacht, vielleicht aber auch hier und da zu leicht machen könnte.

Hintergrund des Berichtsantrages war für meine Fraktion unter anderem die Sorge um negative Auswirkungen durch Medizinische Versorgungszentren auf die zukünftige haus- und fachärztliche Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum. Auch wenn laut Bericht in Schleswig-Holstein bisher lediglich neun Hausarztsitze in einer Krankenhausträgerschaft aufgegangen sind, wird die Gesamtzahl der aufgekauften Vertragsarztpraxen - so habe ich es dem Bericht entnommen - derzeit mit circa 80 beziffert. Diese Zahl wird wachsen und sie macht nachdenklich. Als Ursache sind unter anderem die schlechten Rahmenbedingungen für niedergelassene Ärzte zu sehen. Für viele Ärzte liegt daher der Einstieg oder Wechsel ins Angestelltenverhältnis, in ein MVZ, nahe. Junge Ärztinnen und Ärzte können durch die Anstellung in einem Medizinischen Versorgungszentrum in die ambulante Versorgung einsteigen, ohne die finanziellen Belastungen einer Niederlassung einzugehen. Ein- und Aussteiger sowie Eltern kleiner Kinder bei den Ärzten profitieren von teilschichtiger Arbeitsmöglichkeit. Findet ein Arzt keinen Nachfolger für seine

Praxis, ist der Verkauf seines Arztsitzes an ein MVZ nachvollziehbar - auch wenn diese Arztpraxis dann für die Region verloren geht.

Die Zulassungsstellen müssen solche Fälle ohne Sicherstellungsabwägung genehmigen, was bundesweit in einigen Planungsbereichen bereits zu großen Problemen geführt hat. Für meine Fraktion begrüße ich sehr, dass sich die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein aufmerksam und umsichtig dieser Problematik annimmt, welche noch dadurch verstärkt wird, dass Krankenhäuser im Wettbewerb mit Vertragsärztinnen und -ärzten bei der Errichtung von MVZ bevorteilt sind, weil sie wegen der stärkeren Finanzkraft höhere Preise bei Praxenübernahmen zahlen können. Es könnte sich zwar auch ein Arzt eine zweite Praxis kaufen, aber im Wettbewerb mit einer Klinik wird er wahrscheinlich hinsichtlich des Preises und der Nachfrage unterliegen.

Gerade Krankenhäuser planen vermehrt die Gründung von MVZ zur Erweiterung ihres Versorgungsangebotes um ambulante Leistungen. In SchleswigHolstein befinden sich bereits 50 % der MVZ in Krankenhausträgerschaft. Durch die Gründung krankenhauseigener MVZ mit Besetzung durch angestellte Ärzte findet eine Honorierung zulasten der ambulanten Gesamtvergütung statt. Die präund poststationäre Versorgung von Patienten im MVZ entlastet die Krankenhauskosten und belastet dafür die Gesamtvergütung der Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung.

Ich teile die Auffassung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, dass die Schaffung oder der Erhalt von Zuweisungsstrukturen zunehmend Bedeutung haben dürfte. Durch Versorgungsverträge der Krankenkassen mit Apotheken und Leistungserbringern sowie Kooperationen mit Medizinischen Versorgungszentren findet ebenfalls eine Steuerung der Patientenströme statt. Ich warne daher vor Rosinenpickerei zulasten der medizinischen Versorgung in der Fläche.

(Beifall bei der CDU)

Da die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht gründungsfähig sind, unterstützen wir mit der Landesregierung die Bemühungen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, selbst MVZ gründen zu können, um regionalen Versorgungsproblemen entgegenzuwirken. Wir sollten im Ausschuss darüber beraten, ob eine entsprechende Bundesratsinitiative erforderlich ist.

Eine vom Gemeinsamen Bundesausschuss angestrebte kleinteiligere Bedarfsplanung unter Berück

sichtigung demografischer Aspekte ist sinnvoll. Medizinische Versorgungszentren können eine Chance für alle Beteiligten sein, wenn sie nicht zu Konkurrenten, sondern Partnern der Leistungserbringer werden. Das Wohl der Patienten muss im Vordergrund stehe.

Wenn der Gesundheitsmarkt unter den großen Anbietern aufgeteilt wird und die Freiberuflichkeit auf der Strecke bleibt, kann man freie Arzt- und Krankenhauswahl vergessen. Statt eines Besuches beim Arzt des Vertrauens muss man dann mit dem vorliebnehmen, der gerade Dienst hat. Das muss die medizinische Versorgung nicht verschlechtern, aber es wäre trotzdem wäre die schlechtere Variante der ärztlichen Versorgung.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Ich danke der Frau Abgeordneten Ursula Sassen. Für die SPD-Fraktion erteile ich der Frau Abgeordneten Jutta Schümann das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der demografische Wandel und der medizinische Fortschritt auf der einen Seite und der berechtigte Anspruch der Menschen auf optimale medizinische Versorgung auf der anderen Seite sind die Herausforderungen für ein zeitgemäßes Gesundheitssystem. So etwas zu etablieren und gleichzeitig finanzierbar zu machen ist Aufgabe der Gesundheitspolitik auf allen politischen Ebenen. Diese Aufgabenstellung ist nur mit allen - mit allen! - Beteiligten zu lösen, mit den Kostenträgern, aber auch mit den vielfältigen Gesundheitsdienstleistern, deren jeweilige Erwartungen und Forderungen sich zum Teil diametral gegenüber stehen.

Neben diesen Herausforderungen haben wir es zukünftig auch in Schleswig-Holstein mit einer wachsenden Zahl älterer, multimorbider Patientinnen und Patienten zu tun, darüber hinaus mit einer Zunahme von Einzelhaushalten und einem damit einhergehenden höheren Bedarf an externer Hilfe sowie mit einer Veränderung des Krankheitsspektrums in Richtung langwieriger, chronisch-degenerativer Erkrankungen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass wir in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein sowohl Ballungsräume als auch bevölkerungsarme ländliche Regionen - und auch Inseln - vorfinden.

Der Aufbau und die Koordination eines kooperativen, auf die Zukunft ausgerichteten Versorgungsund Behandlungssystems mit multiprofessionellen Teams zählen daher zu den zentralen gesundheitspolitischen Aufgaben. Alle Patientinnen und Patienten haben auch zukünftig Anspruch auf eine flächendeckende hausärztliche und fachärztliche Versorgung und einen angemessenen Zugang zur Behandlung nach Facharztstandard. So weit die Situation, so weit die Perspektive.

Medizinische Versorgungszentren - MVZ; das haben wir mehrfach gehört - sind als neue Form der Leistungserbringung in diesem Kontext ein wichtiger Baustein. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung sind die MVZ als neue Form der Leistungserbringung in die vertragsärztliche Versorgung implementiert worden. Damit haben wir die gesetzlichen Voraussetzungen, dass zukünftig in enger Kooperation unterschiedliche ärztliche Fachgebiete und auch Leistungserbringer aus dem nichtärztlichen Bereich kooperieren können. Es besteht die Möglichkeit, Patientinnen oder Patienten aus einer Hand zu versorgen. Insbesondere jungen Ärztinnen und Ärzten wird über die Angestelltentätigkeit der Einstieg in die vertragsärztliche Versorgung ermöglicht, ohne dass das wirtschaftliche Risiko einer Praxisgründung besteht.

(Beifall der Abgeordneten Holger Astrup und Rolf Fischer [SPD])

Das erscheint mir außerordentlich wichtig, wenn man an junge Nachwuchsmedizinerinnen und -mediziner denkt, die gerade auch aus Sorge vor dem wirtschaftlichen Risiko oft nicht in der Lage oder bereit sind, eine Praxis zu gründen. Ärztinnen und Ärzte aus unterschiedlichen Fachgebieten - der Gynäkologie, der Chirurgie, der Allgemeinmedizin können unter einem Dach zusammenarbeiten. Somit besteht eine gute Möglichkeit, sich bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen abzustimmen.

Der heute vorgelegte umfängliche Bericht gibt uns einen guten Überblick über die Umsetzung dieser neuen gesundheitspolitischen Konzepte. Ich darf auch im Namen meiner Fraktion dafür danken, dass er heute vorgelegt wird.

(Beifall bei der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In Schleswig-Holstein - darauf ist hingewiesen worden - verzeichnen wir eine durchaus positive Entwicklung, und zwar sowohl in den Kreisen als auch in den kreisfreien Städten. Hervorzuheben ist

(Ursula Sassen)

das Hamburger Umland mit 19 MVZ; danach folgt Kiel mit neun Medizinischen Versorgungszentren. Von den 4.282 Vertragsärztinnen und Vertragsärzten arbeiten inzwischen 5 % in Medizinischen Versorgungszentren. Es sind Ärzte aus allen Fachrichtungen, besonders aber Chirurgen, Orthopäden, Hausärzte und Internisten.

Es fällt auf, dass - entgegen der bundesweiten Entwicklung - insbesondere in Schleswig-Holstein viele MVZ in enger Kooperation und Anbindung an Krankenhäuser realisiert wurden; meine Kollegin Sassen hat soeben darauf hingewiesen. Diese Entwicklung von Kooperationen zwischen dem ambulanten Bereich und den Krankenhäusern ist sicherlich zu begrüßen.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP])

- Herr Kollege Garg, Sie sind gleich dran; dann werden wir sehen. - Dabei ist aber dringend erforderlich, dass es im Interesse beider Partner zu einer fairen Ausgestaltung kommt. Es ist darauf zu achten, dass es nicht durch die Anbindung einer ambulanten Versorgungsform an die Krankenhäuser zu einer Ausdünnung im ländlichen Raum kommt. Ich glaube, darin sind wir uns alle einig.

Deshalb scheint es mittelfristig notwendig zu sein, eindeutigere Bedarfsplanungen durchzuführen. Der Vorschlag der GMK aus dem Sommer 2008, die Bedarfsplanungsrichtlinien zu verändern, ist nach meinem Eindruck ein richtiger Weg.

Gleichzeitig steht auch hier die Kassenärztliche Vereinigung als Verantwortliche für die Sicherstellung von vertragsärztlicher Versorgung in einer besonderen Pflicht und Verantwortung. Die KV Schleswig-Holstein sollte alle, wirklich alle Möglichkeiten nutzen, durch Anreize und andere geeignete Maßnahmen die regionale Versorgung sicherzustellen. Sie hat dabei sicherlich die Unterstützung der Landesregierung.

Wir als Parlament müssen diesen Umsetzungsprozess, wie er durch das GMG eingeleitet worden ist, begleiten und unterstützen; gegebenenfalls müssen wir an der einen oder anderen Stelle korrigierend eingreifen. Generell ist jedoch diese Versorgungsform - ich habe anfänglich auf die Situation und die Perspektiven hingewiesen - unbedingt zu begrüßen. Wir brauchen vielfältige Angebote und vielfältige Strukturen. Wir brauchen einvernehmliche Kooperation, kein Gegeneinander, sondern ein Miteinander, um diese Aufgaben zukünftig zu lösen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und des Abgeordneten Manfred Ritzek [CDU])

Ich danke der Frau Abgeordneten Jutta Schümann. - Das Wort für die FDP-Fraktion hat nun der Herr Abgeordnete Dr. Heiner Garg.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Kollegin Schümann, während Ihrer Rede war ich ganz ruhig; denn Sie stellen auf Bundesebene eine Gesundheitsministerin, die ganz klar gesagt hat, dass Schluss sein müsse mit der Freiberuflichkeit des Arztes. Insofern ist das, was auf Bundesebene auf diesem Gebiet betrieben wird, sehr konsequent. Es ist nicht gut, aber konsequent.

Von der Kollegin Sassen hätte ich mir allerdings gewünscht, dass sie heute vielleicht ein einziges Mal Farbe bekannt hätte, wohin die Union gesundheitspolitisch eigentlich will. Das haben Sie definitiv nicht getan.

(Beifall bei der FDP)

Sie erzählen hier auf der einen Seite, dass die MVZ eine prima Chance seien; auf der anderen Seite dürfe die Freiberuflichkeit darunter nicht leiden. Frau Kollegin Sassen, die Freiberuflichkeit leidet gerade darunter, und zwar massiv.