Protocol of the Session on September 29, 2005

- Und das unter Federführung des Herrn Ministerpräsidenten!

(Beifall des Abgeordneten Karl-Martin Hent- schel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wir waren schon immer für eine verstärkte Zusammenarbeit mit Hamburg. Die Zusammenarbeit bei der Erledigung öffentlicher Aufgaben kann Synergieeffekte, bessere Fachlichkeit und Einsparungen mit sich bringen. Aber im Ernst: Selbstverständlich ist jeder Einzelfall sehr sorgfältig zu prüfen und zu beurteilen. Eine Medienanstalt Nord muss bei einem Vereinigungsprozess zu einer Win-win-Situation für beide Beteiligten werden.

Medienpolitische Arbeiten und die Bedeutung der Medienanstalten sind heute in mehreren Reden schon

(Anne Lütkes)

dargelegt worden. Ich möchte mich Ihnen nahtlos anschließen und Sie deshalb nicht noch einmal wiederholen.

(Beifall des Abgeordneten Jürgen Feddersen [CDU])

Jetzt eine kurze Anmerkung, ich hoffe, es bleibt dabei: Es muss genau und differenziert herausgearbeitet werden, welche Strukturen sich als erfolgreich, vielleicht auch als erfolgreicher erwiesen haben, und deshalb erhalten bleiben sollen. Für SchleswigHolstein sind das - nur um einige Beispiel zu nennen - die kulturelle Filmförderung, die Nachwuchsarbeit und insbesondere auch die Struktur der offenen Kanäle. Daneben sind selbstverständlich die spezifischen Interessen der Standorte zu berücksichtigen. Diese sind - das ist schon angeklungen - durchaus unterschiedlich.

Eine Medienanstalt Nord hätte verschiedenste Aufgaben zu erfüllen, die sich jeder für sich hinsichtlich ihrer Funktionstauglichkeit einer Überprüfung stellen müssen. Am einfachsten - das ist sicher - ist das bei der Zulassung und Überwachung der privaten Rundfunkanbieter. Reine Verwaltungstätigkeiten sind ebenfalls schlicht und einfach zusammenlegbar. Allerdings - wie gesagt - ist bei der Frage der Finanzierung der offenen Kanäle darauf zu achten, dass die schleswig-holsteinische Struktur erhalten zu bleiben hat. Die wirtschaftliche und die kulturelle Filmförderung müssen auch künftig so ausgestattet bleiben, dass die Interessen der schleswig-holsteinischen Filmwirtschaft gewahrt bleiben. Die Verankerung der kulturellen Filmförderung durch die ULR im novellierten Landesrundfunkgesetz sichert die Finanzbasis der Filmförderung und muss auch im Falle einer Fusion nicht nur im Blick, sondern erhalten bleiben. Das Gleiche gilt für die Institution eines Medienrates, die ebenfalls einer Fusion nicht zum Opfer fallen darf.

Meine Damen und Herren, wir von den Grünen geben der Landesregierung ausnahmsweise, aber gern, die Möglichkeit, mit dem Rückenwind - ich hoffe, mit einstimmigem Rückenwind - des Landestages über die gemeinsame Medienlandschaft zu verhandeln.

Die unter Punkt 2 des Antrages aufgeführten Verpflichtungen - ich gehe davon aus, dass hierüber Übereinstimmung besteht - enthalten auch die von mir eben genannten Einzeleckpunkte, die darunter zu subsumieren sind. Selbstverständlich unterstützen wir den bereits übernommenen Ergänzungsantrag des SSW. Die Interessen Schleswig-Holsteins sind zu beachten und es ist eine Selbstverständlichkeit, dass effiziente Strukturen für die neue Behörde aufzubauen sind.

Wir gehen davon aus, das mit dem erwähnten Rückenwind ein gutes Ergebnis im Sinne der Medienwirtschaft von Schleswig-Holstein, aber auch des gesamten Nordens, erarbeitet werden kann.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Peter Eichstädt [SPD], Dr. Heiner Garg [FDP] und Anke Spoorendonk [SSW])

Ich danke der Kollegin Anne Lütkes. - Für eine klarstellende Bemerkung erteile ich der Antragstellerin, Frau Anke Spoorendonk, das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir ist gesagt worden, dass unsere Formulierung ein bisschen missverständlich ist. Wir wollen auf jeden Fall vermeiden, dass der Eindruck entsteht, dass die Belange der Minderheiten im Gegensatz zu den Interessen des Landes Schleswig-Holstein stehen könnten. Darum bitte ich um folgende Änderung:

„Der Schleswig-Holsteinische Landtag fordert die Landesregierung auf, bei den Verhandlungen die regionalen Besonderheiten und Interessen Schleswig-Holsteins, zu denen auch die Belange der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe gehören, und spezielle Aktivitäten der ULR zu beachten.“

Ich denke, das ist eine gute Klarstellung. Ich bitte um Zustimmung.

(Beifall beim SSW)

Ich danke für die Klarstellung und erteile nunmehr für die Landesregierung dem Herrn Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen das Wort. - Herr Ministerpräsident, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich für die Klarstellung. Das wäre aber nicht nötig gewesen. Mir war das vorher auch schon klar und ich glaube, den meisten hier im Haus ebenso. Die Befindlichkeit ist nicht bei allen so groß wie bei manchen.

Ich bedanke mich ganz herzlich bei den Fraktionen von CDU und SPD für den Entschließungsantrag zur Medienanstalt Nord. Er unterstützt die Landesregierungen von Hamburg und Schleswig-Holstein,

(Ministerpräsident Peter Harry Carstensen)

die sich im Bereich der Medienpolitik ein anspruchsvolles gemeinsames Ziel gesetzt haben. Vor einigen Jahren ist die Fusion der Medienanstalten der fünf nördlichen Bundesländer noch gescheitert, jetzt packen wir sie für Hamburg und Schleswig-Holstein an und geben damit auch bundesweit die Richtung an. Wir zeigen, was möglich ist, und wir zeigen, was sinnvoll ist.

Für Hamburg und Schleswig-Holstein sollen künftig nicht mehr zwei Medienanstalten zuständig sein, denn wir sind ein Kommunikationsraum und ein Medienstandort. Deshalb soll künftig nur eine Medienanstalt die Unternehmen des privaten Rundfunks lizenzieren, beaufsichtigen, beraten und betreuen. Wir wollen damit die Kräfte und Erfahrungen unserer beiden Medienanstalten bündeln und so den Medienstandort Norddeutschland weiter voranbringen.

Das Vorhaben, in beiden Ländern vertraute Strukturen der Medienaufsicht durch eine Fusion zu ändern, erfordert Mut bei allen Beteiligten und Betroffenen, aber auch gegenseitige Unterstützung. Deshalb bin ich auch dem Vorsitzenden des amtierenden Medienrates, Dr. Ekkehard Wienholtz, für seine öffentliche Erklärung dankbar. Er hat zu Recht betont, dass sich der Medienstandort Norddeutschland mit einer Medienanstalt Nord noch besser und effektiver voranbringen lasse. Aber auch sein Hamburger Kollege Dietrich Sattler unterstützt den Gedanken einer Fusion. Dafür bin ich ebenfalls dankbar. Es stimmt, was er sagt - ich zitiere -: Wenn der Norden seine Kräfte bündelt, kann er sich besser positionieren. Das gilt sicherlich nicht nur für die Medienpolitik. Ich freue mich auch, dass beide, die Hamburgische Anstalt für neue Medien und die Unabhängige Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien, ihre Bereitschaft erklärt haben, der Politik zuzuarbeiten. Sie werden ihre Erfahrungen und ihre Vorstellungen einbringen. Das wird den Prozess erleichtern.

Wir wollen in Kürze, und zwar anlässlich der Mediatage Nord am 23. November 2005, in einem öffentlichen Workshop der Staatskanzlei gemeinsam mit Hamburg erste konkrete Überlegungen vor- und zur Diskussion vorstellen. Aus Hamburg und SchleswigHolstein werden die Betroffenen und Beteiligten aus den Medienanstalten, den Medien, der Politik und der Wissenschaft zum Thema „Zusammen geht es besser“ diskutieren. Wir stehen am Anfang der Überlegungen, aber einige gemeinsame Ziele sind heute schon klar. Wir wollen Verbesserungen nicht nur im Bereich der Medienaufsicht, sondern auch bei der Filmförderung erzielen, und wir wollen ferner Projekte der Zusammenarbeit von Ausbildungseinrichtungen im Medienbereich ermöglichen. Wir wollen durch Dialog und Anhörung die Betroffenen einbeziehen und durch

offene Diskussionen und sorgfältige Regelungen die größtmögliche Akzeptanz für eine Veränderung erzielen.

Grundlage der Fusion soll ein einheitliches und modernes Medienrecht sein, das wir durch einen Staatsvertrag schaffen wollen. Das Ergebnis soll eine faire, verlässliche, sichere und ausgewogene Partnerschaft sein. Nach außen werden Hamburg und SchleswigHolstein als eine Kraft auftreten, nach innen werden regionale Besonderheiten ihre Berechtigung behalten, wie es auch der Ergänzungsantrag des SSW vorsieht. Vor allem der offene Kanal wird seine erfolgreiche Arbeit ohne Wenn und Aber fortsetzen können.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Unser Projekt soll bundesweit Modellcharakter haben und ein wirklicher Beitrag in der Diskussion um die Strukturreform der Landesmedienanstalten sein.

Ich möchte den Schleswig-Holsteinischen Landtag bitten, dem Entschließungsantrag zuzustimmen. Ich merke, dass dies mit großer Mehrheit so sein wird. Abschließend möchte ich den neuen Medienrat bitten, die vor uns liegende medienpolitische Herausforderung mit anzupacken. Den neu gewählten Personen möchte ich Glück und zudem viel Erfolg wünschen. Meinen Beitrag zu einer guten Zusammenarbeit will ich gern leisten.

(Beifall bei CDU, SPD und FDP)

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. Wir kommen zu einem Dreiminutenbeitrag des Kollegen Eichstätt. - Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die antragstellenden Fraktionen SPD und CDU haben sich entschlossen, den Änderungsantrag des SSW in der von Frau Kollegin Spoorendonk geänderten Fassung zu übernehmen. Insofern brauchen wir nur über den damit geänderten Antrag von CDU und SPD abzustimmen.

(Beifall bei SPD und FDP)

Sie gestatten, dass das Präsidium gleichwohl anders verfährt, Herr Kollege Eichstädt. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Änderungsantrag in der von Frau Spoorendonk mündlich vorgetragenen, im Protokoll schriftlich festgehaltenen Form so übernommen werden soll. Bei Zustimmung bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? -

(Präsident Martin Kayenburg)

Dann ist einstimmig so verfahren und der Antrag Drucksache 16/290 in der geänderten Form angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag der Fraktionen von CDU und SPD Drucksache 16/217 in der soeben geänderten Fassung abstimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist einstimmig so beschlossen. Ich bedanke mich für die Zustimmung.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 27 auf:

Anmeldung der 4. Tranche NATURA 2000

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/272 (neu)

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Keine Äußerung seitens der Grünen.

Dann sollten wir über den Berichtsantrag abstimmen, da ein mündlicher Bericht in dieser Sitzung gefordert ist. Wer dem Berichtsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen.

Für die Landesregierung erteile ich damit für den mündlichen Bericht dem Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Herrn Dr. Christian von Boetticher, das Wort. - Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mit einer Entschuldigung anfangen. Ich habe in den „Lübecker Nachrichten“ einmal gesagt, ich glaube, es ist nirgendwo so viel gelogen worden wie bei NATURA 2000. Auf eine Kleine Anfrage des Kollegen Hentschel habe ich dann gesagt: Ich meine damit die Hausspitze des vormaligen MUNL. Ich habe mich dann mit Herrn Müller getroffen und wir haben überlegt: Was ist eine „bewusste, wahrheitswidrige Behauptung“ und sollte man das seinem Vorgänger unterstellen, zumal man dieses „Gewusste“ selten beweisen kann und wirklich unterstellen muss? Wir sind übereingekommen, dass das nicht in Ordnung war. Darum entschuldige ich mich mit Respekt dafür.

(Beifall)

Aber wir reden jetzt über die 4. Tranche. Mit dem Wort „4. Tranche“ wird etwas Richtiges und etwas Falsches verbunden. Falsch ist zunächst einmal, dass es sich um eine 4. Tranche handelt. Das müssten Sie eigentlich wissen, Herr Hentschel. Die 3. Tranche ist nach wie vor offen. Sie kennen die beklagten Gebiete, Sie wissen auch, dass mein Vorgänger das nicht gemeldet hat. Darum ist die 3. Tranche offen und wir

befinden uns eben nicht in einer 4. Tranche. Richtig ist aber - das finde ich bemerkenswert -, dass es eine 4. Tranche erst dann gibt, wenn eine 3. nicht vollständig abgeschlossen ist. Sie erkennen, dass mein Vorgänger dort nicht richtig gehandelt hat, dass er nicht effizient war, dass er nicht alles gemeldet hat, dass er Fehler gemacht hat, dass er falsch vorgegangen ist. Allein mit dem Wort „4. Tranche“ legen Sie das nahe und das finde ich bemerkenswert. Das ist dann in der Tat auch richtig.

Ich darf noch einmal etwas zur Chronologie sagen. 1996 haben wir die 1. Tranche gehabt. Damals wurden ausschließlich Naturschutzgebiete gemeldet und das ist logischerweise zu wenig. Das war damals noch relativ unbekannt und neu. Dann kam die 2. Tranche unter dem Vorgänger Steenblock. Herr Steenblock hat dann insgesamt 101 FFH- und Vogelschutzgebiete gemeldet, viele aber auch nicht. Ich erinnere daran, dass schon damals 2.022 ha auf Eiderstedt im Gespräch und auch im Verfahren waren. Man hat sich damals dann dazu entschlossen, das nicht zu melden. Dann kamen die entsprechenden Unterlagen und internationalen Seminare der EU-Kommission. Es gab eine Sechs für Herrn Steenblock - gescheitert, nicht fristgerecht und vor allen Dingen nicht alles gemeldet. Dann kam mein Vorgänger. Mein Vorgänger wollte nun wirklich alles besser machen. Er wollte 20.000 ha auf Eiderstedt ausweisen. Er hat viel, viel ausgewiesen.