Protocol of the Session on September 29, 2005

(Peter Eichstädt)

Mitgliedstaaten, öffnen. Länderübergreifende Kooperationsmöglichkeiten müssen sondiert, geprüft und weiter ausgebaut werden."

Die SPD-Fraktion verspricht sich durch die Schaffung der Medienanstalt Nord ebenfalls eine durchgreifende Stärkung der Eigenproduktion von Filmen und Fernsehbeiträgen in Schleswig-Holstein und Hamburg, auch für den Ostseeraum, besonders aber bei freien Produktionen, die nicht explizit für den NDR gedacht sind.

Meine Damen und Herren, ein Blick in den Koalitionsvertrag verdeutlicht die gemeinsamen Verabredungen zur Medienpolitik der Regierungsfraktionen. Dort heißt es:

,,Die ULR soll neben der Aufsicht über die privaten Medien auch eine medienwirtschaftliche Servicefunktion gegenüber diesen Anbietern wahrnehmen. Gemeinsam mit Hamburg soll über eine stärkere, länderübergreifende Zusammenarbeit der Medienanstalten, der Filmfördereinrichtungen und der Ausbildungsangebote diskutiert werden. Medienförderung soll auch als Wirtschafts- und Technologieförderung verstanden werden."

Zur Position der SPD-Fraktion passt dies gut. Medienpolitik ist nach Auffassung meiner Fraktion Kultur- und Informationspolitik auf der einen und Wirtschafts- und Regionalpolitik auf der anderen Seite der Medaille.

Ich fasse zusammen: Erstens. Wir begrüßen die Absicht der Landesregierung, eine Fusion der ULR und der HAM voranzubringen. Dies gilt, obwohl meiner Meinung nach ein Zusammengehen mit den fünf norddeutschen Ländern durchaus bedenkenswert wäre. Auf eine umfassende bundesweite Zusammenarbeit, wünschenswert auch gerade im europäischen Kontext, werden wir wohl noch länger warten müssen.

Zweitens. Wir legen Wert auf die Feststellung, dass Schleswig-Holstein in dieser neuen Medienanstalt Nord und bei den Verhandlungen auf den Weg dorthin kein Juniorpartner ist. Wir haben etwas einzubringen. Deshalb erwarten wir eine Begegnung auf Augenhöhe.

Drittens. Die Besonderheiten der ULR, nämlich die Gütesiegel für TV-Decoder, die Erfolge im Bereich der Ausbildung und im Besonderen die erfolgreichen offenen Kanäle müssen sich erkennbar und gesichert in einem Staatsvertrag wiederfinden. Hier kann Hamburg von uns wie wir in anderen Bereichen von Hamburg profitieren.

Viertens. Das haben wir im Zusammenhang mit Staatsverträgen schon an anderer Stelle besprochen, Herr Ministerpräsident: Das Parlament soll bitte rechtzeitig und vor der Paraphierung des Staatsvertrages beteiligt werden. Hier bitten wir um dringende Beachtung.

Fünftens und Letztens. Der heute von uns gewählte Medienrat der ULR wird mit Inkrafttreten der Fusion seine Aufgabe verlieren. Das ist Teil des Beschlusses. Die Interessen Schleswig-Holsteins müssen in der neuen Medienanstalt auch insofern gewahrt bleiben, als eine angemessene Vertretung unseres Landes im neuen Medienrat sichergestellt ist.

Meine Damen und Herren, die Medienanstalt Nord bietet eine Chance, aber wir müssen sie auch nutzen, partnerschaftlich und gleichberechtigt.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke dem Kollegen Eichstädt und will erwähnen, dass es nicht überraschend sein sollte, dass die Redezeit grundsätzlich fünf Minuten und nicht sechseinhalb Minuten beträgt.

Bevor ich weiteren Rednern das Wort erteile, darf ich auf der Tribüne Praktikantinnen und Praktikanten des Landwirtschaftsministeriums Kaliningrad begrüßen. - Herzlich willkommen!

(Beifall)

Nach den antragstellenden Fraktionen erteile ich für die Antragsteller des Änderungsantrages der Vorsitzenden der Gruppe des SSW, Frau Abgeordneter Anke Spoorendonk, das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch im Sommer dieses Jahres konnten wir der ULR zu ihrem 20-jährigen Bestehen gratulieren, was für viele von uns zum Anlass genommen wurde, sich noch einmal mit der geleisteten Arbeit der ULR auseinander zu setzen. Hierbei lässt sich feststellen, dass die ULR für Schleswig-Holstein eine Menge vorzuweisen hat: angefangen 1986 mit der bundesweit ersten Lizenzvergabe für einen privaten Hörfunksender über die offenen Kanäle bis hin zur erfolgreichen Einführung des DVB-T im letzen Jahr und der aktuellen Einführung von Handy-TV.

Damit wären wir bereits beim Thema; denn die beiden letztgenannten Punkte wurden in Kooperation der beiden Landesmedienanstalten Hamburg und Schleswig-Holstein durchgeführt.

(Anke Spoorendonk)

Wie wir alle wissen, hat sich die Medienwelt mit ihren dazugehörenden Techniken in den letzten Jahren rasant weiterentwickelt und verändert. Daher gilt es, die Landesmedienanstalten für die Herausforderungen der Zukunft fit zu machen, damit sie hierauf reagieren können. Mit der erfolgreichen Einführung von Handy-TV und DVB-T haben beide Medienanstalten bereits bewiesen, dass sie erfolgreich zusammenarbeiten können.

Mit dem vorliegenden Antrag spricht sich der Schleswig-Holsteinische Landtag für eine stärkere länderübergreifende Zusammenarbeit Schleswig-Holsteins und Hamburgs im Bereich der Medienpolitik aus. Das findet auch die Unterstützung des SSW.

Doch ich möchte ganz deutlich sagen, dass dieser Zusammenschluss nur unter der Bedingung durchgeführt werden darf, dass beide Anstalten gleichberechtigt sind. Der Kollege Eichstädt hat noch einmal deutlich gemacht, dass es darum gehen muss. Für uns ist es von erheblicher Bedeutung, dass sich die ULR und die Hamburgische Anstalt für neue Medien als gleichrangige Partner sehen und dass die Verhandlungsgespräche auf gleicher Augenhöhe stattfinden. Nur so ist es möglich, die unterschiedlichen Belange Schleswig-Holsteins und Hamburgs zu berücksichtigen.

Wir wissen, dass es unterschiedliche Strukturen bei den Medienanstalten gibt, beispielsweise bei den Zulassungsverfahren für Sender. Aber auch sonst gibt es unterschiedliche Ansätze, wie die Medienanstalten bisher agiert haben. Schleswig-Holstein hat als Flächenland durchaus andere Interessen als Hamburg. So sind beispielsweise die offenen Kanäle in SchleswigHolstein regionale Besonderheiten, für die man sich bei den Verhandlungen einsetzen muss.

Hinzu kommt, dass Schleswig-Holstein ein Alleinstellungsmerkmal hat, dem bei einem möglichen Zusammenschluss ebenfalls Rechnung getragen werden muss. So ist denn auch unser Änderungsantrag zu verstehen.

Der SSW fordert in diesem Änderungsantrag, dass auch die kulturellen Belange der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe bei einer Zusammenlegung der Landesmedienanstalten berücksichtigt werden. Unser Änderungsantrag ist also nur eine Präzisierung; er steht nicht im Gegensatz zu dem Antrag als Ganzem. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, Vorsicht ist bekanntlich die Mutter der Porzellankiste.

Mir ist von den regierungstragenden Fraktionen signalisiert worden, dass sie durchaus gewillt sind, die

sen Änderungsantrag mitzutragen. Dafür möchte ich mich im Vorwege schon bedanken.

Ich fasse zusammen. Nur, wenn Schleswig-Holstein und Hamburg ihre jeweiligen Interessen gleichberechtigt vertreten sehen, wird ein zukunftsfähiger Zusammenschluss gelingen. Daher ist es wichtig, dass im Zuge einer möglichen Zusammenlegung tatsächlich die Stärken gebündelt werden, um die Medienanstalten Nord schlagkräftig zu machen, damit sie sich auf dem Markt behaupten kann. Nur dann wird es möglich sein, sich mit einer gestärkten Medienanstalt der bundesweiten Konkurrenz in Berlin, in München oder auch in Köln zu stellen.

(Beifall beim SSW und vereinzelt bei der SPD)

Ich danke der Kollegin Spoorendonk und erteile nunmehr für die Fraktion der FDP deren medienpolitischem Sprecher, Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg, das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Danke für die Ehre. Ich bin zwar nicht der medienpolitische Sprecher meiner Fraktion, aber ich spreche trotzdem gern.

Die FDP-Fraktion wird dem hier vorgelegten Entschließungsantrag zur Schaffung einer Medienanstalt Nord unterstützen. Für uns ist die im Antrag aufgeführte Zusammenarbeit zwar nur ein kleiner Schritt auf dem Weg zu einer weitaus größeren und notwendigen Strukturreform der Landesmedienanstalten, insbesondere im Hinblick auf die Medienaufsicht, aber wir begreifen ihn als positiven Anfang für die weitere Entwicklung. Bereits im Koalitionsvertrag wurde zwischen SPD und CDU vereinbart, dass mit Hamburg über eine stärkere länderübergreifende Zusammenarbeit der Medienanstalten, der Filmfördereinrichtungen und der Ausbildungsangebote diskutiert werden solle.

Der nun vorliegende Entschließungsantrag geht über diese Vorstellung sogar hinaus, formuliert er doch das Ziel einer Zusammenlegung der Medienanstalten Schleswig-Holstein und Hamburg. Wir begrüßen diese Zielsetzung ausdrücklich. Sie vollzieht auch die faktischen Entwicklungen in der Zusammenarbeit der beiden Medienanstalten. So hatten sich die Unabhängige Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien des Landes Schleswig-Holstein - kurz ULR - und die Hamburgische Anstalt für neue Medien - kurz HAM - in einer gemeinsamen Sitzung vom 9. August dieses

(Dr. Heiner Garg)

Jahres auf eine verstärkte künftige Zusammenarbeit verständigt.

Insbesondere im Rahmen der in Vorbereitung befindlichen Einführung vom so genanntem Handy-TV haben beide Anstalten eine gemeinsame Vorgehensweise vereinbart. Darüber hinaus verabredeten beide Medienanstalten, sich in Fragen von deutschlandweiter Bedeutung stärker als bisher abzustimmen und die Positionen gegenüber Veranstaltern, Kabelnetzbetreibern und sonstigen Akteuren im Rundfunkwesen gemeinsam einzubringen und zu vertiefen.

Dies wird natürlich künftig umso einfacher und stringenter, wenn ansonsten notwendige und vielleicht auch zeitaufwändige Absprachen aufgrund eines Zusammenschlusses der beiden Institutionen entfallen können.

Die im Antrag an die Landesregierung adressierte Aufforderung, sie solle bei den Verhandlungen auf eine effektive und effiziente Konstruktion der zu schaffenden gemeinsamen Landesanstalt hinwirken, versteht sich von selbst und bedarf im Prinzip keiner besonderen Betonung. Wir werden allerdings unser Augenmerk auf die Ergebnisse der Verhandlungen richten und überprüfen, ob dieses Ziel auch erreicht worden ist. Vor allem sollten wir darauf bedacht sein, dass als Rechtsgrundlage für die künftige neue Anstalt das fortschrittlichere Hamburger Mediengesetz Anwendung findet. Die hierzu dem Landtag durch die Landesregierung zu erstattenden Berichte werden hoffentlich entsprechend aufschlussreich sein.

Nach unseren Informationen ist zur Zeit wohl geplant, dass künftig die Film- und Fernsehförderung sowie die Ausbildung an den Hochschulen in den Bereichen Medienwirtschaft und Medienwissenschaft verstärkt am Medienstandort Hamburg erfolgen soll, während die Medienaufsicht künftig vom Standort Kiel aus geführt wird.

Und damit kommen wir zu dem wichtigen Stichpunkt Medienaufsicht. Die Medienaufsicht ist auch nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten zurzeit zu weit gefächert und soll weiter zentralisiert werden. Allerdings gehen die Vorstellungen der Landesmedienanstalten auf diesem Gebiet unserer Auffassung nach nicht weit genug.

Aus unserer Sicht sollten künftig alle Medien, also gleichermaßen die öffentlich-rechtlichen wie die privaten, einer einzigen unabhängigen integrierten nationalen Medienaufsicht unterliegen. Die britische Ofcom - also das Office of Communications - als integrierte Regulierungsbehörde ist aus unserer Sicht dafür ein gutes Beispiel.

Die bisherige Kleinstaaterei hat zu Doppelstrukturen und zu Synergieverlusten geführt und kann mit der technischen Weiterentwicklung kaum noch Schritt halten. Wie allen bekannt ist, können bereits heute - auch dank DVB-T - über das Internet Radio und Fernsehen empfangen werden, bald sogar über Handy. Der Bereich der Telekommunikation wird aber bisher von der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation geregelt, Radio und Fernsehen hingegen von den Landesmedienanstalten und den öffentlichrechtlichen Rundfunkräten. Hier gilt es, die bisherigen Strukturen zu bündeln. Das wäre mit Sicherheit eine richtige Reform. Wenn sich die beiden Antragsteller darauf einigen, den SSW-Änderungsantrag entsprechend einzuarbeiten, werden wir dann auch den so geänderten Beschluss mit tragen.

(Beifall bei der FDP sowie vereinzelt bei SPD, CDU und SSW)

Ich danke dem Kollegen Dr. Garg und erteile nun für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Frau Fraktionsvorsitzenden Anne Lütkes das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu Ihrer großen Verblüffung: Auch die Fraktion der Grünen trägt diesen vorgelegten Antrag mit.

(Zurufe)

- Noch einmal die Kurve gekriegt!

Denn wir sehen darin einen hervorragenden Schritt in Richtung Nordstaat, Herr Kollege Wadephul, um das böse Wort noch einmal zu nennen.

(Beifall des Abgeordneten Jürgen Weber [SPD] - Zurufe: Oh, oh!)

- Und das unter Federführung des Herrn Ministerpräsidenten!