Wir wollen erreichen, dass die Oppositionsfraktionen auch für den Fall einer großen Koalition das Bundesverfassungsgericht anrufen können.
Die Regierungsfraktionen sind eng an die Landesregierung und an deren Handlungs- und Entscheidungszwänge gebunden. Auch das ist eine Tatsache. Zweifel an der Vereinbarkeit von Landesrecht und Verfassung laufen daher Gefahr, innerhalb der großen Koalition schnell beiseite gefegt zu werden; man hat ja eine Mehrheit, eine große Mehrheit. Bei dem jetzigen Quorum von einem Drittel der Abgeordneten läuft Artikel 44 wirklich ins Leere. Eine Anpassung ist erforderlich, um dem Parlament eine wichtige Kontrollfunktion zu erhalten.
Eine große Koalition darf nicht zu einem parlamentarischen Ausnahmezustand werden, bei dem der Opposition sozusagen auf kaltem Wege die Waffen aus der Hand geschlagen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, daher appelliere ich an die beiden großen Fraktionen, ihr Parlamentsverständnis höher zu stellen als ihr Parteibuch. Gehen Sie in sich und unterstützen Sie unsere Initiative!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Abgeordneten des SSW eingebrachten Antrag soll Arti
kel 44 Nr. 2 der Landesverfassung dahin gehend geändert werden, dass im Fall der so genannten abstrakten Normenkontrolle der Antrag an das Bundesverfassungsgericht auch von einer Fraktion oder von Abgeordneten, denen die Rechte einer Fraktion zustehen, gestellt werden kann. Dadurch würde der Kreis der in der Verfassung festgelegten Antragsteller deutlich ausgeweitet.
Aus meiner Sicht ist diese Ausweitung allerdings nicht geboten. Ich, der ich Landesregierungen unterschiedlicher Konstellation angehört habe, habe subjektiv nicht den Eindruck, dass sich die parlamentarische Kontrolle verschlechtert hat. Die quantitative Schwäche der Opposition mag eine Ausnahme sein, die qualitative Stärke liegt in Ihrer Hand. Herr Kollege Garg, die wird nicht in Phonzahl gemessen, sondern eher in der argumentativen Kraft dessen, was man hier vorträgt.
Die verfassungsrechtliche Überprüfung dient dazu herauszufinden, ob eine Rechtsnorm des Landes, also ein Gesetz oder eine Landesverordnung, mit der höherrangigen Landesverfassung übereinstimmt. Diese Überprüfung kann formell oder materiell sein. Sie kann somit die Frage des verfassungsmäßigen Zustandekommens oder die sachliche Vereinbarkeit mit der Landesverfassung zum Inhalt haben.
Artikel 44 Abs. 2 der Landesverfassung gleicht inhaltlich Artikel 93 Abs. 2 des Grundgesetzes. Auch danach kann neben der Bundesregierung oder einer Landesregierung ein Drittel der Mitglieder des Parlaments einen entsprechenden Antrag stellen. Zweck der Begrenzung des Kreises der Antragsteller ist es, eine Überforderung des Bundesverfassungsgerichts durch eine allzu große Zahl von abstrakten Normenkontrollen zu vermeiden und so zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Gerichts beizutragen.
Wenn die bundesrechtliche abstrakte Normenkontrolle so begründet wird, dann muss die Argumentation erst recht gelten, wenn das Bundesverfassungsgericht - wie in Schleswig-Holstein - im Rahmen einer landesrechtlichen Zuweisung tätig wird.
Ich glaube, auch aus einem anderen Grund ist die beabsichtigte Änderung nicht erforderlich. Verfassungsbestimmungen sollen mehr als andere gesetzliche Normen auf Dauer angelegt sein. Insofern unterstütze ich das, was der Kollege Dr. Wadephul in diesem Punkt gesagt hat, ausdrücklich. Ich glaube, es besteht kein Bedarf, hier zu einer Veränderung zu kommen.
Was die Haushaltsklagen angeht, Frau Kollegin Lütkes, so ist das mit Haushaltsklagen ja immer so eine Sache. Ich persönlich habe sozusagen weder Sein
noch Bewusstsein in dieser Frage geändert. Aber ich will deutlich sagen: Das Klagerecht der Opposition ist nun wirklich nicht das Hauptinstrument für politische Oppositionskontrolle.
Da hat Frau Spoorendonk völlig Recht. Ich glaube, hier muss es darum gehen, inhaltliche Kontrolle auszuüben. Wenn man den Gang nach Karlsruhe sucht, dann hat in der Regel die Politik in der Sache eigentlich schon versagt.
Lassen Sie mich abschließend noch einen Punkt ansprechen, den ich gestern in anderem Zusammenhang schon einmal erwähnt habe. In dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD ist festgelegt, dass wir in Schleswig-Holstein ein Landesverfassungsgericht einrichten wollen. Ich kann mir gut vorstellen, die Frage möglicher Antragsteller im Rahmen der dann erforderlichen Beratung zu vertiefen, und biete dafür schon jetzt meine Unterstützung an.
Nun habe ich mir überlegt, wie ich Sie vielleicht am Ende noch trösten könnte. Ich dachte mir, eine Möglichkeit des Trostes findet sich bei Cäsar. In der Beschreibung des gallischen Krieges lässt er nämlich den unterlegenen Hannibal sagen: Wie es oft geschieht, besiegt der größere Teil den besseren. - Ich glaube zwar nicht, dass das stimmt. Aber wenn Sie das tröstet, kann man da einen Teil der Unterstützung finden. Der Kriegsausgang war trotzdem derselbe. Mich an Ihrer Stelle würde das ein wenig trösten.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen.
Dann eröffne ich die Aussprache. Ich erteile das Wort dem Fraktionsvorsitzenden der CDU, dem Herrn Abgeordneten Dr. Johann Wadephul.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine stärkere länderübergreifende Zusammenarbeit der Medienanstalten, der Filmfördereinrichtungen sowie der Ausbildungsangebote im Medienbereich ist das Ziel des vorliegenden Antrages, was bereits im Koalitionsvertrag von CDU und SPD verabredet wurde. Ferner hat man sich sowohl im Antrag als auch im Koalitionsvertrag für eine stärkere Vernetzung der Einrichtungen der Medienausbildung ausgesprochen.
Durch die Schaffung einer gemeinsamen Medienanstalt Nord sollen die Unabhängige Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien des Landes SchleswigHolstein, ULR, und die Hamburgische Anstalt für neue Medien, HAM, ersetzt werden. Ziel der Zusammenlegung ist die Stärkung und Ausweitung des Medienstandorts Norddeutschland und die kostengünstigere und effektivere Wahrnehmung der Aufgaben der Medienanstalten. Dass dieses Ziel nicht nur von den Koalitionsfraktionen formuliert, sondern auch von den Medienanstalten selbst verfolgt wird, halte ich für sehr positiv; denn so ist sichergestellt, dass das Anliegen der Politik auch in der Praxis seinen Niederschlag findet.
Ungefähr zu dem Zeitpunkt, zu dem CDU und SPD den Antrag in die parlamentarische Beratung eingebracht haben, haben nämlich der Vorstand der Hamburgischen Anstalt für Medien und der Medienrat der Unabhängigen Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien bei einem medienpolitischen Meinungsaustausch Möglichkeiten einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den beiden nördlichsten Landesmedienanstalten erörtert und sich darauf verständigt, zukünftig bei der Einführung neuer digitaler Rundfunktechnologien noch enger als bisher zu kooperieren. Ferner verabredeten die beiden Landesmedienanstalten, sich in Fragen von deutschlandweiter Bedeutung stärker als bisher abzustimmen und die Positionen gegenüber Veranstaltern, Kabelnetzbetreibern und sonstigen Akteuren im Rundfunkbereich, aber auch in der Gemeinschaft der Landesmedienanstalten gemeinsam einzubringen und zu vertreten. Ich denke, dass diese Art der Kooperation der richtige Weg ist, um den heutigen Anforderungen zu entsprechen und den Medienstandort Schleswig-Holstein zu stärken und auszuweiten. In diesem Bereich gibt es eine vorbildlich geplante Zusammenarbeit zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg; diese soll vertieft und gestärkt werden.
Auch wenn HAM und ULR sich noch nicht endgültig dazu entschlossen haben, ihre Medienanstalten zu einer gemeinsamen Medienanstalt Nord zusammenzulegen, ist doch davon auszugehen, dass diese in den nächsten Jahren kommen wird. Deshalb haben wir in unseren Antrag eine Regelung aufgenommen, die besagt, dass im Falle der Fusion der beiden Medienanstalten die Amtszeit des zweiten Medienrates der ULR, die wir in dieser Sitzung noch einsetzen werden, entsprechend verkürzt würde. Diese Verkürzung der Amtszeit ist rechtlich durchaus möglich. Die dafür entsprechende Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen braucht heute noch nicht vorgenommen zu werden. Durch die Entschließung wollen wir allerdings denjenigen Mitgliedern, die in dieser Tagung neu gewählt werden, verdeutlichen, dass ihre Amtszeit durch eine frühzeitige Auflösung des Medienrates der ULR verkürzt werden kann. Wir wollen allen an der Medienpolitik Interessierten zeigen: An dieser Stelle arbeiten Hamburg und SchleswigHolstein eng, in Zukunft noch enger zusammen. Dies wird den Medienstandort Schleswig-Holstein und den Medienstandort Norddeutschland deutlich stärken.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Norddeutsche Kooperation und Zusammenarbeit mit Hamburg sind keine Zauberworte, die alle Probleme lösen. Sie sind aber der richtige Weg, um gemeinsame Interessen zu vertreten und im Bereich der Verwaltung effektiver und effizienter zu arbeiten.
Die letzte Landesregierung hat sehr intensiv mit dieser Zusammenarbeit begonnen. Dass die jetzige Landesregierung diesen Weg fortsetzt, begrüßt die SPDFraktion ausdrücklich.
Heute geht es um die Zusammenlegung der Landesmedienanstalten ULR und HAM und die Abläufe bis zu einem möglichen Staatsvertrag. Die beiden Medienanstalten haben bereits über eine verstärkte Zusammenarbeit gesprochen - wir haben es eben von dem Kollegen Wadephul gehört - und sehen Hamburg und Schleswig-Holstein als - wie sie sagen - einen einheitlichen Kommunikationsraum. Konkret beschäftigen sich die Anstalten schon länger mit den Problemen und Auswirkungen des so genannten Handy-TV über DVB-H und DMB, Digital Multimedia Broadcasting.
Eine intensive Zusammenarbeit gab es bereits bei der Einführung von DVB-T, dem digitalen Antennenfernsehen. Wir freuen uns, dass ULR und HAM den heute vorliegenden Entschließungsantrag begrüßen. Sie sehen in einer Medienanstalt Nord eine Stärkung des Medienstandortes.
Eine bundesweite Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten gibt es bereits im Rahmen der KEK und der KJM. Nach Vorstellung der ULR soll eine weitere Kommission zu den Themen Medienwirtschaft, Programmaufsicht und europäische Medienpolitik ihren Sitz im Norden haben.
Unsere ULR hat bei einer Fusion mit der HAM eine ganze Reihe von Spezialitäten einzubringen, die in Hamburg zurzeit eher schwach ausgebildet sind. Der offene Kanal gehört dazu, der in Schleswig-Holstein außerordentlich erfolgreich ist. Hier sehen wir im Rahmen der Fusion die Chance, in Hamburg einen flächendeckenden Bürgerrundfunk einzurichten, da der offene Kanal über die erforderliche Erfahrung verfügt.
Die ULR betreibt auch die Ausbildung von Medienprofis. So wurde in diesem Jahr eine weitere Ausbildungsstelle für Mediengestalterin oder Mediengestalter Bild/Ton geschaffen. Schließlich ist durch Beschluss des Landtages im vergangenen Herbst der Aufgabenkatalog der ULR erweitert worden. Erstmals in Deutschland wird eine Landesmedienanstalt Gütesiegel für TV-Decoder vergeben können.
Dies macht deutlich: Wir haben bei der Zusammenlegung der Landesmedienanstalten Bedeutendes einzubringen und sind deshalb kein Juniorpartner.
Das gilt auch für die Filmförderung. In diesem Feld verspricht sich die SPD-Fraktion eine Stärkung des bisherigen Engagements auch und besonders für die kulturelle Filmförderung.
Ich zitiere - natürlich mit Ihrer Genehmigung, Herr Präsident - zur Verdeutlichung den Direktor der ULR, Gernot Schumann, anlässlich der „Television Baltica“ auf der Berlinale im Februar dieses Jahres. Dort hat er gesagt:
,,Der Film- und Fernsehproduktionsstandort Schleswig-Holstein muss sich stärker den Filmproduktions- und Absatzmärkten im Ostseeraum, besonders in den neuen EU