Protocol of the Session on September 29, 2005

Kollege Nabel, ihre Unternehmen aufspalten und ihre Anlagen anders konstruieren, um dann Ausweichstatbestände einzuführen. Sie haben Recht, zurzeit reden wir von 1 %. Aber die Frage ist, wie das in zukünftigen Perioden sein wird, wenn im Rahmen des Emissionshandels die Schrauben stärker angezogen werden. Ich glaube, darauf müssen Sie eine Antwort finden, bevor Sie solche Vorschläge machen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Das Gleiche gilt für die Frage, wie wir damit umgehen, dass Einzelunternehmen in gleichen Wettbewerbsbranchen wohlmöglich stärker belastet werden, während andere an der Stelle entlastet werden. Auch das ist eine Frage, die nicht ohne weiteres zu beantworten ist.

Die Frage ist auch, inwieweit andere Sektoren mit einbezogen werden. Sie weisen in Ihrem Bericht darauf hin, dass dann natürlich Kaufkraft verloren geht. Das ist richtig; das ist ein Problem. Trotzdem hat Konrad Nabel eben zu Recht darauf hingewiesen, welche Kosten der Klimawandel uns bescheren wird, wenn wir heute nichts tun. Wo also sind die zukunftsweisenden Vorschläge dieser Landesregierung, wenn es um Verkehr, um private Haushalte, um Bauen und Wohnen geht? Da ist Ihr Bericht zum Thema Emissionshandel leider eine Fehlanzeige.

Wir werden sorgfältig darauf achten, dass unter dem falschen und schwierigen Segel des Themas Entbürokratisierung zum Schluss nicht weniger Klimaschutz herauskommt.

Richtig ist die Verknüpfung von Ökosteuer und Emissionshandel. Diesbezüglich kann man in der Tat einiges, insbesondere im Bereich der Industrie, machen; das ist vernünftig. Gleichwohl kann man damit

das Instrument der Ökosteuer nicht komplett zur Disposition stellen, weil sich die Ökosteuer an die anderen Sektoren, Herr Minister und Herr Garg, richtet.

(Minister Dr. Christian von Boetticher und Abgeordneter Dr. Heiner Garg [FDP] unter- halten sich an der Regierungsbank)

- Ich wäre für ein bisschen Aufmerksamkeit schon dankbar.

(Vereinzelter Beifall bei CDU und SPD)

Herr Garg, Sie haben eben, als Sie redeten, zu Recht darauf hingewiesen.

Ich glaube, man muss tatsächlich darauf achten, dass die anderen Sektoren außerhalb der Industrie nicht komplett entlastet werden. Da trennt sich unser Weg von dem der FDP; denn wir sind nicht der Auffassung, dass das EEG oder auch die Energie-Einsparverordnung, die Exportinitiative, das KWKGesetz, das Marktanreizprogramm, dass all diese Instrumente im Bereich des Emissionshandels verloren gehen, weil sie teilweise andere Zielsetzungen haben. Sie dienen außer ihren klimaschutzpolitischen Zielen dazu, eine eigene Kompetenz im Bereich der erneuerbaren Energien aufzubauen. Darum glaube ich, dass eine Verknüpfung mit der Ökosteuer sinnvoll und vernünftig ist. Ein Betrieb, der am Emissionshandel teilnimmt, braucht nicht gleichzeitig Ökosteuer zu zahlen. Aber alle anderen Instrumente sind wertvoll, wichtig und haben eine eigenständige Existenz.

Gerade heute hat das Hamburger Max-PlanckInstitut für Meteorologie eine neue Studie für den Klimarat der Vereinten Nationen erstellt. Dabei kommt es zu nicht neuen, aber erneut fundierten erschreckenden Ergebnissen, unter anderem mit der Perspektive der Erhöhung des Meeresspiegels um bis zu 30 cm.

Herr Feddersen, allein diese Tatsache sollte uns in Schleswig-Holstein sehr zu denken geben, wenn es darum geht, Klimaschutz engagiert, kreativ und mit Schwung zu betreiben. Ich glaube, in den Ausschussberatungen kann noch einiges nachgebessert werden.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Müller und erteile nun für die Gruppe des SSW dem Herrn Abgeordneten Lars Harms das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem 1. Januar 2005 wurde in Deutschland und EU-weit ein neues Instrument zum Klimaschutz eingeführt: der Handel mit dem Treibhausgas CO2. Das verfolgte Ziel des Emissionshandels ist die Reduzierung dieses Treibhausgases, um dadurch der globalen Klimaerwärmung entgegenzuwirken.

1997 hat sich die Weltgemeinschaft in Kyoto verbindlich darauf verständigt, die Treibhausgase zu reduzieren. Die EU hat sich das Ziel gesetzt, ihre Treibhausgase in dem Zeitraum von 2008 bis 2015 um 8 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren. Deutschland hat sich hierbei selbst verpflichtet, eine Minderung von 21 % zu erreichen. Dieses gesteckte Ziel gilt für die Emissionen aus Kraftwerken und energieintensiven Industrieanlagen. Ausgenommen sind die privaten Haushalte und der Verkehr. Auf Grundlage der europäischen Emissionshandelsrichtlinie und des Nationalen Allokationsplanes wurde im März letzten Jahres festgelegt, wie viel die betroffenen Anlagen ab 2005 ausstoßen dürfen und wie sich das Emissionsbudget auf die verschiedenen Anlagen verteilt.

Seit Anfang des Jahres besteht für die Anlagenbetreiber die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wie sie auf dem Emissionsmarkt agieren wollen: Kauf oder Verkauf von Emissionszertifikaten. Hier haben die Betreiber also die Möglichkeit, zu wählen, ob sie in energiesparende Technologien investieren wollen oder ob sie beispielsweise Minderungsgutschriften erwerben wollen. Den Betreibern wurde somit durchaus Handlungsspielraum zur Verfügung gestellt.

Nun kann man sich durchaus vorstellen, dass insbesondere ein Industrieland wie Deutschland mit seiner energieintensiven Industrielandschaft durch diesen Emissionshandel künftig erhebliche wirtschaftliche Nachteile haben könnte. Dies wird mit Sicherheit auch von einigen Wenigen so gesehen.

Doch der Bericht macht deutlich, dass der Standort Deutschland mehr Vorteile als Nachteile vom Emissionshandel zu erwarten hat. Denn bereits heute ist Deutschland auf dem besten Wege, seine Klimaschutzziele zu erreichen.

Damit besteht die Chance, dass Deutschland zum Verkäufer von Emissionszertifikaten in Europa wird. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Deutschland im Bereich der Umwelttechnologien - dazu zählen auch die erneuerbaren Energieformen - und im Bereich energiesparender Produktionstechnologien durchaus fortschrittlich ist. Dadurch ergibt sich die

große Chance des Technologieexports in diesem Sektor.

Im Umkehrschluss lässt sich also durchaus feststellen, dass sich die hohen Standards im Umweltschutz, die Deutschland vorweisen kann und über die immer wieder vonseiten der Wirtschaft gejammert wird, jetzt in barer Münze auszahlen.

(Beifall des Abgeordneten Klaus Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Darüber sollte man sich einmal wirklich Gedanken machen, statt immer nur auf das Gejammer der Wirtschaft hereinzufallen. Umweltschutz ist bares Geld für unsere Region.

Der Bericht hat auch deutlich gemacht, wie komplex das ganze Thema um den Emissionshandel ist, und zwar allein durch EU-Richtlinien und nationale Regelungen und Gesetze. Daher gebührt mein Respekt den Mitarbeitern hier im Land, die es durch ihre hervorragende Leistung ermöglicht haben, dass der Emissionshandel in Deutschland und in Schleswig-Holstein starten konnte. Die jeweiligen Mitarbeiter haben sich in der Zeit vor dem Start in diese umfangreiche Thematik hineingekniet, damit es zum vorgegebenen Termin auch wirklich losgehen konnte und damit es keine Verzögerungen und keine Nachteile für die Wirtschaft gibt. Hierfür noch einmal meinen Dank, sowohl für die Bundesebene als auch für die Landesebene.

Die weitere Vorgehensweise der Landesregierung im Umgang mit Anlagen mit vergleichsweise geringen CO2-Emissionen halte ich jedoch nicht für zweckdienlich. Ich halte es für falsch, dass die Landesregierung Vorschläge unterstützen wird, ab der zweiten Handelsperiode eine Untergrenze einzuziehen, um kleinere Betriebe zu entlasten und um - angeblich - Bürokratie abzubauen.

Damit würde man das Ziel der Emissionsminderung konterkarieren. Schließlich basiert der Emissionshandel auf einer Übereinkunft der Weltstaatengemeinschaft und ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Befreiung kleinerer Anlagen im Sinne der Unterzeichner ist. Denn was würde passieren, wenn wir damit durchkommen würden? Bestünde dann nicht die Gefahr, dass aus einem großen Emittenten plötzlich zehn oder hundert kleine Emittenten werden? Diese würden dann unter die Untergrenze fallen und könnten sich somit aus ihrer Verantwortung stehlen. Dies möchte ich doch zu bedenken geben, wenn bereits jetzt angekündigt wird, dass entsprechende Korrekturen vorgenommen werden sollen.

Wie wir wissen, war dies der erste Erfahrungsbericht der Landesregierung zum Emissionshandel in

(Lars Harms)

Schleswig-Holstein. Dieses Thema wird uns auch noch die nächsten Jahre begleiten. Ich bin gespannt, wie sich das Ganze weiterentwickeln wird, bin aber überzeugt davon, dass Anlagen in Deutschland und Schleswig-Holstein aufgrund der qualitativ hohen Umweltstandards gute Chancen haben, sich auf diesem Emissionshandelsmarkt zu behaupten, und dass wir Vorteile durch den Emissionshandel haben werden. Gerade dieser Emissionshandel zeigt, dass Umweltschutz Sinn macht und, wie gesagt, Geld in die Region bringt.

(Beifall beim SSW)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Harms. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist Ausschussüberweisung beantragt. Was die Federführung angeht, gibt es divergierende Auffassungen. Ich neige dazu, dem Landtag vorzuschlagen, den Antrag federführend dem Umwelt- und Agrarausschuss und mitberatend dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Sind wir insoweit einer Meinung? - Das ist fein. Dann bitte ich um Zustimmung zu diesem Verfahren. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist ohne Gegenstimmen und Enthaltungen so beschlossen.

Ich habe nun eine gute Nachricht für Sie. Diese gute Nachricht lautet, dass sich die Fraktionen darauf geeinigt haben, den Tagesordnungspunkt 40 - Reform der europäischen Zuckermarktordnung - auf November zu vertagen.

(Beifall)

Aber gleichzeitig ist gewünscht, dass wir noch die Punkte ohne Aussprache abhandeln. Ich bitte um Aufmerksamkeit, damit wir das schnell abschließen können.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes betreffend die Ablösung der Reallasten in der Provinz Schleswig-Holstein vom 3. Januar 1873

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/239

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/239 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das

Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Sehe ich nicht. Das ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Lesung des Entwurfs des Gesetzes zur Änderung des Landesschlichtungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/240

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/240 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Sehe ich nicht. Das ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: