Protocol of the Session on March 26, 2009

Ich will ein Drittes sagen.

Herr Dr. Stegner, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Kalinka?

Mit dem größten Vergnügen!

Herr Kollege Dr. Stegner, trifft es zu, dass es die SPD war, die in Kiel und im Kreis Plön den Wunsch nach einer Kreisgebietsreform abgeblasen hat?

(Beifall bei CDU und FDP)

- Nein, Herr Kollege Kalinka, das trifft nicht zu. Die Kollegen in Plön und Kiel waren allerdings gegen einen Kameradendeal. Sie waren dafür, insgesamt eine Kreisgebietsreform zu machen, die ganz Schleswig-Holstein betrifft, und nicht nur einen kleinen Teil davon.

(Beifall bei der SPD - Widerspruch bei der CDU)

Das ist die richtige Antwort, Herr Kalinka. Ich weiß ja, dass Ihnen das Thema nicht gefällt. Aber es ist mir ganz egal, ob Ihnen das gefällt oder nicht.

(Beifall bei der SPD - Zuruf: Weiter so!)

- Regen Sie sich ruhig auf! - Ich will aber noch einen anderen Punkt sagen: Wir werden den Menschen sagen: Wir sparen lieber bei Bürokratie und Kosten als bei Bildung und Kinderbetreuung. Sagen Sie ihnen doch, dass wir das nicht tun sollen. Wir werden im Wahlkampf darüber reden.

Eines sage ich auch: Wer den Menschen auf der einen Seite nahebringt, dass wir mit Milliarden Steuergeldern dafür einstehen, das Versagen des Marktradikalismus zu bezahlen, mit Geldern von Bürgern, die dafür gearbeitet haben, und ihnen auf der anderen Seite sagt: „Aber für die Kinderbetreuung haben wir kein Geld“, fordert geradezu dazu auf, radikale Parteien zu wählen, und das machen wir nicht.

(Beifall bei der SPD - Zuruf: Das ist un- glaublich!)

(Dr. Ralf Stegner)

- Herr Kollege, das ist nicht unglaublich, das ist wahr.

Wissen Sie was? Ich freue mich richtig auf die Diskussion, die wir darüber öffentlich führen werden, weil Sie sagen werden, dass wir diejenigen seien, die nicht einsparten. Dann werde ich Sie fragen, was Sie eigentlich während Ihrer Regierungszeit gemacht haben. Dann werden Sie sagen müssen: Nichts haben wir gemacht. Wir haben große Stellenstreichungsprogramme angekündigt, aber davon ist nichts übrig geblieben.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

- Herr Kubicki, Sie glauben immer, Sie sehen den Klügsten, wenn Sie in den Spiegel schauen. Sie müssen aber in die andere Richtung schauen, dann sehen Sie kluge Leute.

(Beifall bei der SPD)

Die Föderalismusreform wird aus zwei Gründen scheitern.

(Zuruf des Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen [CDU])

- Ich freue mich, dass Sie gut drauf sind, Herr Ministerpräsident. Sie haben eine schöne Debatte verpasst.

(Zuruf)

- Das ist schön. Das lohnt sich auch.

Die Redezeit ist abgelaufen.

Ich bin bei meinem letzten Satz.

(Heiterkeit und Beifall bei CDU und FDP)

- Klatschen Sie nur, Ihre Zeit ist auch bald rum.

Frau Präsidentin, ich möchte noch einen letzten Satz formulieren. Ich freue mich, dass ich mit dem Herrn Landtagspräsidenten einig darin bin, dass eine Föderalismusreform, in der der Bund mit zwei Bundesorganen beschließt, was der Schleswig-Holsteinische Landtag darf oder nicht darf, gegen die Verfassung verstößt und nicht im Interesse des Landes Schleswig-Holstein ist. Deshalb wird sie allein schon daran scheitern.

Ich bedanke mich sehr für Ihre teilweise vorhandene Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Für die FDP-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das stimmt. Wir müssten jetzt Vergnügungssteuer erheben. Ich bin auch bereit, meinen Obolus abzuliefern, weil dies ein so köstlicher Beitrag war. Wir werden ihn drucken, verlegen und

(Beifall bei FDP und CDU)

den Genossinnen und Genossen in allen anderen Landesparlamenten und im Bundestag zur Verfügung stellen. Ich bin ganz sicher, dass der Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz, Herr Professor Dr. Deubel, dann sagen wird: Das war ein typischer Stegner.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz dieses Beitrages kann man sich durchaus auch den ernsthaften Aspekten des Antrags des SSW zuwenden. Das Problem, vor dem wir stehen, ist wirklich ernster als eigentlich gedacht, wobei ich von vorneherein darauf hinweisen will, dass die FDP-Landtagsfraktion nichts dagegen hat, in unserer eigenen Verfassung zu verankern, dass wir mit der Nettoneuverschuldung anders als bisher umgehen müssen,

(Beifall bei FDP und CDU)

und dass die Klage, an der ich mich auch persönlich beteiligen werde, ausschließlich der Verteidigung der Rechtssetzungshoheit dieses Landtags und keinem anderen Zweck dient.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in den vergangenen Plenartagungen ausführlich über das Thema der Schuldenbremse debattiert. In seltener Eintracht, die auch den Kollegen Stegner nicht sehr stören kann, haben wir über alle Fraktionen hinweg festgestellt, dass eine Schuldenbremse grundsätzlich richtig und notwendig ist. Wir haben weiterhin gemeinsam festgestellt, dass die von der Föderalismuskommission ausgehandelte Regelung zur Altschuldenhilfe für Schleswig-Holstein absolut inakzeptabel ist.

Zudem hat der Ältestenrat einstimmig beschlossen, dass der Landesgesetzgeber die Hoheit über die Festsetzung einer Schuldenbremse haben muss und damit die Initiative zur Einführung einer Schuldenbegrenzung nur von den Ländern selbst kommen kann. Er hat ebenso einstimmig beschlossen, dass als letztes Mittel - wenn der Bundesrat diese Regelungen so beschließen sollte - nur eine Klage vor

(Dr. Ralf Stegner)

dem Bundesverfassungsgericht als Ausweg bleiben wird.

Diese Klage setzt natürlich voraus, dass SchleswigHolstein dem Kompromiss der Föderalismuskommission im Bundesrat nicht zustimmt. Alles andere wäre hochgradig peinlich. Insofern ist der Antrag des SSW überflüssig. Ich erwarte von dem Ministerpräsidenten eine verbindliche Zusage, dass eine Zustimmung des Landes Schleswig-Holstein im Bundesrat nicht erfolgt.

(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat am 25. Februar mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP beschlossen, dass die Landesregierung im Bundesrat einer Schuldenbremse nur zustimmt, wenn es eine entsprechende Altschuldenregelung für Schleswig-Holstein gibt.

Dieser Beschluss ist richtig, er gilt selbstverständlich, und ich gehe davon aus, dass sich die schleswig-holsteinischen Vertreter im Bundesrat daran halten werden. Ich gehe außerdem davon aus, dass noch von Schleswig-Holstein ausgehende Änderungsanträge im Bundesrat beraten werden, die unsere Vorstellung von den entsprechenden Regelungen deutlich machen.

(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will nicht erneut im Detail auf die Konsequenzen des von der Föderalismuskommission beschlossenen Kompromisses für Schleswig-Holstein eingehen. Das habe ich in meiner Rede im Februar-Plenum ausführlich getan. Lassen sie mich heute erneut drei grundlegende Maßgaben darstellen, die aus Sicht der FDPFraktion eine zustimmungsfähige Schuldenbremse erfüllen muss.

Erstens darf die Ausgestaltung des Schuldenverbots nicht zu starr sein. Das heißt, eine Verschuldung für Investitionen muss aus der Sicht der FDPFraktion möglich sein. Anders formuliert: Die getroffenen Regelungen dürfen die Handlungsfähigkeit des Landes nicht einschnüren. Insofern müssen wir darüber nachdenken, aus einer jährlichen Begrenzung vielleicht eine Periodenbegrenzung über einen längeren Zeitraum zu machen. Das heißt, dann darf der Haushaltsgesetzgeber über eine Legislaturperiode hinweg keine Schulden aufnehmen, um die künftigen Parlamente damit nicht zu belasten.

(Beifall bei der FDP)

Zweitens muss den finanzschwachen Ländern die Chance gegeben werden, eine solche Schuldenregel auch einzuhalten. Also müssen die kompensatorischen Finanzhilfen so bemessen sein, dass diese Länder aus eigener Kraft zu einer Nettoneuverschuldung von null kommen können. Das ist aus heutiger Sicht aber nicht der Fall. Es ist sehr ambitioniert und setzt eine exorbitante Wachstumspolitik für Schleswig-Holstein voraus, wenn wir bis zum Jahr 2020 auch nur annährend in die Nähe einer solchen Regelung kommen wollen.

Drittens - und ist das entscheidend - darf das Budgetrecht der Landesparlamente nicht ausgehebelt werden.