Protocol of the Session on March 26, 2009

Die Grünen nennen drei Gruppen, für die sie bis 2012/13 die Möglichkeit zu gesondertem, das heißt stationärem Unterricht in Förderklassen, komplett abschaffen wollen: Das sind die Gruppen der Schüler mit Lern-, Sprach- und Verhaltensbehinderungen.

Zum Thema Sprachheilpädagogik haben wir aufgrund von Initiativen der FDP-Fraktion in dieser Wahlperiode schon verschiedentlich gesprochen. Ich will noch einmal eines deutlich machen: Es hat sich in der Praxis in diesem Land gezeigt, dass es für einen Teil der Kinder, die eine Sprachbehinderung haben, nicht möglich ist, sie im Rahmen einer integrativen Beschulung so zu fördern, dass sie ihr Handicap überwinden können. Deshalb ist gerade in Dithmarschen vor nicht allzu langer Zeit an einem Förderzentrum eine neue stationäre Fördermaßnahme „Lautstark“ eingerichtet worden

(Zuruf von Ministerin Ute Erdsiek-Rave)

- selbstverständlich, Frau Erdsiek-Rave - mit dem Ziel, so schnell wie möglich, wenn es geht, nach einem Jahr oder auch nach zwei oder nach drei Jahren, in einer solchen besonderen Fördereinrichtung dem Problem dann auch wirksam beikommen zu können, weil nämlich alle Schulstunden in der Woche von ausgebildeten Fachkräften, Sonderpädagogen im Bereich Sprachheilpädagogik, erteilt werden, und nicht nur in einer Regelklasse zwei Extrastunden. Das macht natürlich einen Unterschied aus, und das müsste auch jeder Laie einsehen können.

Zweites Themengebiet: Schüler mit Verhaltensproblemen. Ich nenne kurz ein Beispiel, das mir kürzlich aus einer Schule geschildert wurde. Die Integrationsklasse einer Grundschule hatte im ersten Schuljahr einen achtjährigen Mitschüler, der bereits zwei gescheiterte Einschulungsversuche in anderen Klassen beziehungsweise Schulen hinter sich hatte. Nach gut einem halben Schuljahr zeigten sich dann bei seinen sechsjährigen Mitschülern Entwicklungen, die die Eltern - aus verständlichen Gründen - in Aufregung versetzten: Mobbing, Gewalt, Diebstahl von Pausengeld machten innerhalb weniger Monate aus fröhlichen ABC-Schützen verängstigte Kinder. Solche Fälle zeigen, es geht beim Thema Inklusion nicht nur um die Rechte von Kindern mit besonderem Förderbedarf, sondern es geht genauso um die Rechte und Bildungschancen aller anderen Kinder.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Es geht auch um das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Schule, das durch solche Vorgänge im schlimmsten Fall völlig in die Brüche gehen kann. Dann braucht sich niemand zu wundern, wenn Eltern, die es sich leisten können, ihren Kindern lieber eine Privatschule suchen, in der sie von Problemen, mit denen die öffentliche Schule erkennbar nicht fertig wird, unbehelligt bleiben. Wer sollte Eltern das verdenken? Das Ergebnis einer solchen misslungenen Inklusion ist ein massiv verstärkter Trend zu wesentlich exklusiver Bildung, jedenfalls für Kinder von Eltern, die sich das leisten können.

Schließlich räumen die Grünen selbst ein, dass es manche Eltern gibt, die Kinder mit besonderem Förderbedarf haben und die für ihre Kinder eine besondere Beschulung wünschen. In vielen Fällen sind das Eltern mit geistig behinderten Kindern. Auch hier muss der Elternwille zum Zuge kommen, dem muss man Rechnung tragen.

(Beifall bei der FDP)

(Dr. Ekkehard Klug)

Beim Thema „Inklusion“ wird vielfach auf internationale Vergleiche Bezug genommen. Das hat auch Frau Erdsiek-Rave öffentlich und hier getan. Im europäischen Ausland - so heißt es - würden 85 % der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf inklusiv unterrichtet. Bei solchen Zahlen empfiehlt sich freilich ein bisschen der Blick hinter die Kulissen.

Der Ältestenrat des Landtags hat im vorigen Jahr eine Reise nach Finnland unternommen. Wir haben unter anderem in Helsinki eine finnische Gemeinschaftsschule besucht. Die dortige Leiterin des Bereichs sonderpädagogische Förderung hat uns geschildert, wie das an der Schule abläuft. Sie hat nämlich gesagt, nur ein Viertel der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird in Regelklassen unterrichtet, während drei Viertel der Kinder in Kleingruppen ausschließlich durch spezielle Lehrkräfte intensiv gefördert würden. Das heißt, sie haben in einer solchen Schule quasi ein Sonderklassensystem unter dem Dach einer Gemeinschaftsschule, faktisch aber in eigenen Lerngruppen. Das ist etwas völlig anderes als das, was in Schleswig-Holstein unter dem Thema integrative Beschulung, sprich Verteilung auf Regelklassen, landläufig verstanden und auch praktiziert wird.

Ich nehme einmal Erfahrungen hinzu, wie man sie bei uns im Land gemacht hat. Ich nehme einmal die Ellerbeker Schule, eine der beiden Schulen für geistig behinderte Kinder, in einem Gebäudekomplex mit einer Grundschule untergebracht. Im Laufe der Jahre hat sich eine sehr enge Zusammenarbeit, ein Miteinander, das vielfältige Begegnungen und Zusammenarbeit von Schülern beider Schulen ermöglicht, ergeben. Solche Konzepte, auch wenn sie formal im Rahmen getrennter Schulangebote erfolgen, bieten ein hohes Maß an gesellschaftlicher Teilhabe für geistig behinderte Kinder. Man muss auch ein bisschen hinter die Formeln und Begriffe schauen und sich ansehen, was konkret vor Ort gemacht wird.

Noch eine allerletzte Anmerkung: Ohne die entsprechenden Lehrer, die entsprechend qualifiziert ausgebildet sind, wird es ohnehin nicht funktionieren. Frau Erdsiek-Rave gibt mir in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage die Auskunft, dass in den nächsten fünf Jahren 350 Sonderpädagogen in den Ruhestand gehen werden. Ich habe einmal in den Umdruck geschaut, mit dem uns das Wissenschaftsministerium vor ein paar Tagen die Belegung der Flensburger Lehramtsstudiengänge mitgeteilt hat:

(Dr. Henning Höppner [SPD]: Sie kommen nicht nur aus Flensburg!)

27 eingeschriebene Studenten in den sonderpädagogischen Master-Studiengängen. Das heißt, wir brauchten jährlich dreimal so viele, um den Ersatzbedarf zu decken. - Natürlich kommen nicht alle aus Flensburg. Aber jeder Bildungspolitiker, der sich in der Republik umschaut, weiß, dass wir bundesweit einen Lehrermangel haben, dass der Wettlauf der Bundesländer um den knappen Lehrernachwuchs immer mehr zunimmt. Wenn wir nicht im eigenen Land auch nur annähernd den Ersatzbedarf durch den hier ausgebildeten Nachwuchs decken können,

(Beifall bei der FPD und des Abgeordneten Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

dann enden alle Konzepte, die hier wohlklingend aufgestellt werden, von Frau Erdsiek-Rave oder sonst jemandem, im absoluten Nirwana.

(Beifall bei der FDP)

Für die Abgeordneten des SSW erhält die Vorsitzende, Frau Abgeordnete Anke Spoorendonk, das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der UN-Konvention „Anerkennung des Rechts behinderter Menschen auf Bildung“ wurde gefordert, dass 80 % der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung integrativ an Regelschulen unterrichtet werden sollen. Deutschlandweit werden derzeit gerade mal 16 % dieser Kinder an Regelschulen unterrichtet, sodass der Aufholbedarf zur Umsetzung der UN-Konvention nach der Unterzeichnung entsprechend hoch ist. Schleswig-Holstein fällt aus der Reihe der Bundesländer mit einer Spitzenposition heraus. Hier werden bereits über 45 % der Kinder mit dem Förderbedarf Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung an Regelschulen unterrichtet. Für diese große Gruppe der Kinder muss die bisherige Reformstrategie aus Sicht des SSW unbedingt fortgesetzt werden. Mit anderen Worten: Langfristig müssen so viele dieser Schülerinnen und Schüler wie möglich integrativ an Regelschulen unterrichtet werden.

Ziel muss dabei die Weiterentwicklung der Förderzentren sein, dem ausgezeichneten Prototypen entsprechend, nämlich der Schule für Sehbehinderte in Schleswig.

(Dr. Ekkehard Klug)

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kennzeichnend für diese Schule ist, dass sie eine Schule ohne Schülerinnen und Schüler ist. Was sich erst einmal komisch anhört, ist die konsequente Verwirklichung der ursprünglichen Bestimmung von Förderzentren.

Förderzentren dürfen in unserer Gesellschaft nicht dazu missbraucht werden, dass Schülerinnen und Schülern dort untergebracht werden, weil es an der Regelschule keinen Platz für sie gibt.

(Beifall des Abgeordneten Karl-Martin Hent- schel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Stattdessen müssen die Sonderpädagogen und Fachkräfte der Förderzentren an Regelschulen eingesetzt werden, um so die Integration im gemeinsamen Unterricht und Schulleben zu realisieren.

Wir wissen: Diese Kinder, von denen ich eben sprach, sind überdurchschnittlich häufig männlichen Geschlechts und haben einen Migrationshintergrund. Durch PISA wissen wir auch von der Selektivität des deutschen Bildungssystems, sodass bei dieser erneuten Ausgrenzung von Kindern aus zum Beispiel sozial schwachen Milieus bei mir immer noch sämtliche Alarmglocken schrillen.

Ein Großteil dieser an Förderzentren - ich benutze den folgenden Begriff bewusst - abgeschobenen Kinder ist nicht behindert, sondern hat schlichtweg eine Lernbehinderung. Lernbehinderung wird definiert als - ich zitiere das Wissenschaftszentrum für Sozialforschung in Berlin - negative Abweichung von den Durchschnittsleistungen der Gleichaltrigen, womit insbesondere Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien und Kinder mit kulturellen Unterschieden klassifiziert und aus Regelklassen ausgesondert werden können.

Nur 1 % der Kinder, die mit dieser Diagnose an Förderzentren landen, schafft den Sprung zurück an die Regelschule. Förderzentren haben häufig den Ruf eines überhöhten „Kümmerfaktors“, sprich: Schülerinnen und Schüler haben hier teilweise keine geeigneten Vorbilder mehr, werden nicht mehr angespornt, agieren nicht mehr selbstständig und entwickeln keinen Ehrgeiz im schulischen Vorwärtskommen. Außerdem haben Untersuchungen des Integrationsspezialisten Professor Dr. Hans Wocken von der Universität Hamburg ergeben, dass die Abschiebung an Förderzentren für diese Schülerinnen und Schüler sehr negative Konsequenzen hat. Nicht nur, dass sie äußerst selten den Sprung zurück an die Regelschule schaffen, zudem

empfinden sie die Abschiebung als beschämend, als Bloßstellung und als Missachtung ihrer Würde. Förderzentren sind also nicht nur ein Schonraum vor Konkurrenz- und Leistungsdruck, vor Versagensangst und Misserfolgen, sondern auch eine Sackgasse für Schülerinnen und Schüler.

Zielsetzung der Zentren muss aber sein, die Kinder schnellstmöglicht wieder an die Regelschule zu bringen. Wenn dies nicht gelingt, tritt auch der SSW dafür ein, dass das System geändert wird. Der Gesetzentwurf und der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gehen hier bereits in die richtige Richtung.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dass der Teufel auch bei diesen Anträgen im Detail steckt, sagt sich von selbst.

Es kann aber nicht darum gehen, alle Schülerinnen und Schüler an Regelschulen zu unterrichten. Es wird immer Kinder geben, für die es eine nicht integrative sonderpädagogische Förderung geben muss. Damit einher geht wohl oder übel auch, dass bei Kindern mit Behinderung zwischen integrierbaren und nicht integrierbaren Kindern unterschieden werden muss, sodass einige die angemessene Unterstützungsleistung an Förderzentren in Anspruch nehmen können und andere mithilfe sonderpädagogischer Betreuung in Regelklassen unterrichtet werden. Für diese Diagnose braucht es sehr viel Expertenwissen und vor allem eine Durchlässigkeit des Schulsystems.

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der SSW setzt sich dafür ein, dass an den Regelschulen schulbegleitende Maßnahmen für Kinder mit Lern- und Sprachbehinderung sowie emotionaler und sozialer Entwicklungsstörung ausreichend vorhanden sind. Sonderpädagogische Fachkräfte müssen die Lehrerinnen und Lehrer in ihrem Unterricht unterstützen, sodass ein integrativer Unterricht realisiert werden kann. Wir wissen, dass dies sowohl für die Bildungspolitik als auch für die Schulen eine Herausforderung ist, die aus unserer Sicht nicht an fehlenden personellen, organisatorischen oder sächlichen Mängeln scheitern darf.

Mit der Unterzeichnung der UN-Konvention hat Deutschland sich auch dazu verpflichtet, genügend gut qualifizierte Lehrkräfte bereitzustellen, damit Kinder mit Behinderung angemessen gefördert werden. Nur zur Erinnerung: Die UN-Konvention sieht ein individuelles Klagerecht vor, sodass wir die Zielsetzung, 80 % der Schülerinnen und Schüler

(Anke Spoorendonk)

mit Förderbedarf an Regelschulen zu unterrichten, nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten. Damit sage ich nicht, dass wir das in Schleswig-Holstein nicht tun. Aus unserer Sicht sind Förderzentren nach wie vor der richtige Weg zur Integration - aber nur, wenn dieses Konzept weiterhin flexibel genutzt wird. Es muss also Förderzentren mit Unterricht und als Schulen ohne Schülerinnen und Schüler geben.

Dabei komme ich noch einmal zum Beispiel vom Kollegen Klug. Wer meint, dass Regelschulen - ich sage einmal in der Form von Gemeinschaftsschulen - nur aus Klassen bestehen, in denen alle zusammen sitzen, der hat immer noch nicht begriffen, worum es bei einem langen gemeinsamen Lernen geht. Der hat nicht begriffen, worum es bei einer Gemeinschaftsschule geht. Natürlich kann es Lerngruppen geben. Es ist sogar sinnvoll, dass es sie gibt. Die Kinder sind gemeinsam in der Schule und werden gemeinsam unterrichtet. Sie sind nicht auf Dauer aus ihrem Klassenverband herausgeholt. Das ist entscheidend. Entscheidend ist auch, dass sie in unterschiedlichen Gruppen, je nachdem, ob sie so oder so gefördert werden müssen, aufgenommen werden müssen. Das ist das Positive, das ist der wirkliche Vorteil der Gemeinschaftsschule. Positiv ist, dass man dort sehr flexibel auf die täglichen Herausforderungen eingehen kann. Ich weiß, ich sage das in jeder Rede. Ich glaube aber, ich muss es in jeder Rede sagen, weil ich den Eindruck habe, dass es immer noch nicht begriffen wurde.

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine letzte Bemerkung: Nur wenn wir dieses Konzept der Förderzentren weiter flexibel ausbauen, wird es uns auch in Schleswig-Holstein gelingen, unsere Spitzenposition zum Wohl der betroffenen Kinder weiter auszubauen. Wir sollten uns natürlich darüber freuen, dass wir in Schleswig-Holstein gut aufgestellt sind, denn das macht es möglich, dass wir uns besser als andere dem Ziel der UN-Konvention nähern können.

(Beifall bei SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und vereinzelt bei der SPD)

Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat Herr Abgeordneter Karl-Martin Hentschel das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst an Frau Franzen wenden. Sie haben uns relativ heftige Vorwürfe dahin gehend gemacht, wir würden uns nicht genügend mit der Situation auseinandersetzen. Ich weise darauf hin, dass wir diesen Gesetzentwurf sehr intensiv mit Eltern von Betroffenen, mit Verbänden, mit der Lebenshilfe, mit Lehrern und mit der GEW abgestimmt haben, weil wir wissen, dass dies ein sensibles Thema ist. Wenn Sie hier diese Vorwürfe verbreiten, dann treffen Sie all diejenigen, die sich an dieser Arbeit beteiligt haben, mit. Das würde ich mir überlegen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu den privaten Schulen: Herr Klug hat die Flucht in die privaten Schulen genannt. Es ist geradezu umgekehrt. Es sind gerade die privaten Schulen, die im Bereich von Inklusion und Integration häufig sehr viel mehr tun. Es gibt viele Fälle, in denen Eltern ihre Kinder an private Schulen geben, damit sie gute Voraussetzungen für Integration finden. Es ist also genau umgekehrt. Das Problem ist nur, dass unser jetziges Finanzierungssystem die privaten Schulen benachteiligt, wenn sie Kinder im Rahmen der Integration aufnehmen. Hier muss noch nachgearbeitet werden.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu unserem Gesetzentwurf: Hier möchte ich einer Fehlinterpretation entgegentreten, weil uns mehrfach vorgeworfen wurde, wir wollten, dass ab 2012, wenn das Gesetz in Kraft tritt, alle Kinder aus den Förderzentren mit einem Schwung in die Schulen geschickt werden. Das ist nicht so. Wir wollen keine Kinder neu in die Förderzentren aufnehmen. Das heißt, die Kinder, die neu in die Förderzentren kommen würden, sollen nach drei Jahren nicht mehr aufgenommen werden, sodass die Förderzentren auslaufen. Wir kommen dann natürlich auf einen Zeitraum, der bis 2018 oder 2020 reichen wird, wie es auch von der SPD gesehen worden ist. Ich sehe hier keine entscheidende Differenz. Wesentlich ist, dass wir jetzt die Rahmenbedingungen setzen, denn jetzt wird in den Schulen sehr viel investiert. Wenn jetzt Investitionen getätigt werden, dann ist es entscheidend, dass die Fragen der Inklusion auch bei den Umbauten, die an den Schulen stattfinden, berücksichtigt werden. Es darf nicht jetzt gebaut werden, und hinterher fängt man wieder von Neuem an.