Die Zielvereinbarungen zwischen den Hochschulen und dieser Landesregierung bestätigen aus Sicht des SSW genau diese Aussage. Es reicht eben nicht aus, nach einem Wissenschaftsraum SchleswigHolstein zu streben, die Handlungen aber nicht dementsprechend zielorientiert einzusetzen. Ziele und Handlungen müssen Hand in Hand gehen; nur so können wir die Hochschullandschaft des Landes insgesamt erfolgreich gestalten.
Unter der Überschrift „Vorsicht an der Bahnsteigkante“ möchte ich zum Schluss noch das aufgreifen, was der Herr Minister in einem Nebensatz verlauten ließ. Dr. Marnette sagt, wir werden uns in dieser Legislaturperiode nicht mit weitergehenden Strukturveränderungen der Hochschullandschaft Schleswig-Holsteins befassen. Ich sage Ihnen daraufhin zu, lieber Herr Minister: Auch in der nächsten Legislaturperiode gilt für den SSW, dass Schleswig-Holstein keine Landesuniversität hat, sondern eine Hochschullandschaft. Diese Hochschullandschaft muss gleichermaßen weiterentwickelt und gefördert werden. Das war in der Vergangenheit unsere Position, und sie wird es auch in der nächsten Legislaturperiode sein. Wir werden dem Hochschulgesetz nicht zustimmen. Ich glaube, das geht schon aus meinen Ausführungen hervor.
Ich danke Frau Abgeordneter Spoorendonk und erteile noch einmal für die Landesregierung dem Wissenschaftsund Wirtschaftsminister, Herrn Dr. Werner Marnette, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist etwas geschaffen worden, Hochschulen und Landesregierung haben gemeinsame Leistungen erbracht - so wie Sie uns das Mandat gegeben haben.
Ich hätte mir heute morgen eine klare Botschaft und eine positive Botschaft an die Universitäten und vor allen Dingen an unsere jungen Menschen ge
wünscht, ein Signal in schwieriger Zeit. Das soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch immer wieder noch Optimierungsmöglichkeiten gibt.
Lieber Herr Klug, das Konzept des Universitätsrats ist von seiner Struktur her - Sie werden es gelesen haben; ich möchte es jetzt nicht mit einem negativen Adjektiv belegen - relativ grobkörnig. Ich möchte mit dem Universitätsrat die Vorschläge im Detail erarbeiten. Die Vorschläge sind so noch nicht umsetzbar, und wir werden die Themen in einer fairen Diskussion mit dem Universitätsrat diskutieren. Der Universitätsrat heißt nicht umsonst Rat, er ist Ratgeber. Ich war sehr unglücklich, dass, bevor dies alles mit uns im Sinn eines Gedankenaustausches diskutiert worden ist, gleich an die Presse gegangen worden ist. Das ist bedauerlich. Aber wir werden im Januar 2009 jetzt sehr konstruktiv zusammenkommen.
Noch eine zweite Bemerkung, Frau Birk. Ich habe natürlich in den Unterlagen nachgelesen. Ich glaube, an der Finanzierung der Universität Flensburg waren Sie, die Grünen, maßgeblich beteiligt.
Eine weitere Anmerkung, lieber Herr Klug, um das hier auch sachlich richtigzustellen: Das Ministerium hat zu einem Gespräch mit dem Landesdenkmalamt und der CAU eingeladen. Bei diesem Gespräch ist ein einvernehmliches Ergebnis erzielt worden. Erstens. Das Ministerium hat Widerspruch gegen die Unterdenkmalschutzstellung eingelegt, um einen Aufschub zu erwirken.
Zweitens. CAU und Landesdenkmalamt versuchen in der Zwischenzeit, einen denkmalpflegerischen Plan zu erarbeiten, der die Interessen der CAU berücksichtigt.
Ich danke dem Herrn Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.
Es ist beantragt worden, gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 des Hochschulgesetzes der Vereinbarung „Zuweisung an die Hochschulen über mehrere Jahre“ zuzustimmen. Wer diesem Antrag so zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und SPD
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne den Chef des DGB Nord, Herrn Peter Deutschland. - Herzlich willkommen!
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen und schlage Ihnen hierfür -
- Selbstverständlich bekommt der Herr Landtagspräsident noch das Wort. Mir ist von der Landtagsverwaltung, Herr Präsident, ein anderer Ablauf mitgeteilt worden. Lassen Sie mich wissen, welchen Ablauf Sie wünschen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ältestenrat hat beschlossen, dass von mir vor der Abstimmung kurz die Auffassung des Parlamentes dargestellt wird. Deshalb bedanke ich mich für die Worterteilung, Frau Präsidentin.
Heute werden wir den Beauftragten für Menschen mit Behinderung dem Landtag unmittelbar zuordnen, um seine Unabhängigkeit für jedermann erkennbar zu machen.
Der Beauftragte soll für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt werden. Den ersten Schritt zur Neuordnung haben wir bereits in der November-Tagung des Landtags gemacht, indem wir einstimmig das neue Landesbehindertengleichstellungsgesetz beschlossen haben. Dieser Einstimmigkeit ging ein intensiver Beratungsprozess voraus, vor allem im Sozialausschuss.
Die ursprüngliche Initiative, den Landesbeauftragten aus dem Sozialministerium herauszulösen und beim Landtag anzubinden, ging von der Opposition aus. Das möchte ich hier gern unterstreichen. Die
Regierungsfraktionen haben sich zwar nicht in allen Punkten von der Opposition überzeugen lassen, zum Beispiel beim Vorschlagsrecht für den Beauftragten, aber ich denke, das Wesen guter demokratischer Politik ist: Problemlösung auch durch Kompromisse.
Zugleich ist der gesamte Vorgang ein schönes Beispiel für fraktionsübergreifende parlamentarische Zusammenarbeit. Auch das will ich gern unterstreichen.
Unser gemeinsames Ziel ist es, den Beauftragten in seiner Unabhängigkeit weiter zu stärken. Deshalb haben wir die überparteiliche Anbindung an den Landtag vorgesehen. Der Landesbeauftragte ist der Ombudsmann für Menschen mit Behinderung in unserem Land und damit der Ansprechpartner für mehr als 10 % unserer Mitbürger. Der Beauftragte und sein Team sollen nach dem Gesetz mitwirken, „die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie gleichwertige Lebensbedingungen und Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung herzustellen, ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen“. Dies gilt es - auch kurz nach dem 60. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte - immer noch besonders herauszustellen.
Die Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrags ist allerdings von uns allen sicherzustellen, oder, um es mit einem Bild auszudrücken, der Beauftragte kann und soll Motor sein, wir alle aber müssen den Treibstoff liefern, damit er seine Aufgaben sachgerecht wahrnehmen kann.
Die parlamentarische Zuordnung des Beauftragten bedeutet also für uns, dass wir gemeinsam für Chancengleichheit sorgen und Menschen mit Behinderung einen Platz in der Mitte unserer Gesellschaft geben und erhalten.
In der vergangenen Woche haben Landtag und Landesbeauftragter eine vielbeachtete und lebhafte Veranstaltung zum Thema Inklusion und UNKonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung durchgeführt. Da ist noch einmal deutlich geworden, dass es in der Politik für und mit Menschen mit Behinderung darum geht, sich vom Fürsorgegedanken zu lösen und den Betroffenen verbriefte Rechte zu geben.
Ein gutes Stück Demokratieentwicklung müssen wir also noch leisten, um dieses Ziel zu erreichen. Demokratie - das wissen wir alle nur zu gut - ist kein Zustand, sondern ein Prozess. Und dieser Prozess braucht mehr Akteure als nur die im Landtag und in der Landesregierung vertretenen Landespolitiker.
Mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung wollen wir also gemeinsam dafür Sorge tragen, dass das große Ziel der Barrierefreiheit und das ist gewiss nicht nur baulich zu sehen Schritt für Schritt erreicht wird. Damit werden wir erst den Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe an unserem Gemeinwesen ermöglichen und zugleich auch das Fundament unseres demokratischen Systems insgesamt stärken.
Ich darf deswegen im Namen des gesamten Landtags sagen: Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit dem designierten Landesbeauftragten.
Wir machen da weiter, wo wir aufgehört haben. Ich hatte Ihnen bereits gesagt, es ist vereinbart worden, keine Aussprache herbeizuführen. Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen und schlage hierzu offene Abstimmung vor. Ich höre und sehe keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren.
Ich weise darauf hin, dass für die Wahl mehr als die Hälfte der Stimmen der Mitglieder dieses Landtags erforderlich ist.
Wer dem Wahlvorschlag, der Ihnen allen mit der Drucksache 16/2362 vorliegt, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Ich brauche keine Gegenprobe zu machen und auch nicht nach Enthaltungen zu fragen. Ich stelle fest, dass die Wahl einstimmig erfolgte. Die erforderliche Mehrheit ist leicht erreicht. Damit ist der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Herr Dr. Ulrich Hase, gewählt.