Protocol of the Session on December 12, 2008

Wer dem Wahlvorschlag, der Ihnen allen mit der Drucksache 16/2362 vorliegt, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Ich brauche keine Gegenprobe zu machen und auch nicht nach Enthaltungen zu fragen. Ich stelle fest, dass die Wahl einstimmig erfolgte. Die erforderliche Mehrheit ist leicht erreicht. Damit ist der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Herr Dr. Ulrich Hase, gewählt.

(Anhaltender Beifall)

Herr Dr. Hase, erst jetzt darf ich Sie herzlich auf der Tribüne begrüßen, und ich darf Ihnen ganz besonders herzlich zu diesem einstimmigen Ergebnis gratulieren. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Vorschaltgesetzes zur Neuregelung der Wahl der Landrätinnen und Landräte

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD Drucksache 16/2358

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 16/2375

Ich erteile dem Berichterstatter des Innen- und Rechtsausschusses, Herrn Abgeordneten Werner Kalinka, das Wort.

Frau Präsidentin! Dies ist ein wichtiger Gesetzentwurf. Wir haben ihn am Mittwoch von Ihnen überwiesen bekommen. Wir haben heute Morgen um 9 Uhr vor der Landtagssitzung noch einmal getagt. Wir haben noch einmal sehr gründlich mit der Regierung diskutiert, Frau Kollegin Heinold; wir haben eine halbe Stunde lang Gesichtspunkte und Argumente ausgetauscht.

Mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf eines Vorschaltgesetzes zur Neuregelung der Wahl der Landrätinnen und Landräte, Drucksache 16/2358, unverändert anzunehmen, und ich setze gern hinzu, liebe Frau Kollegin Spoorendonk, dass Sie gesagt haben, Sie stimmen im Geiste auch zu. Ich bitte um Zustimmung.

(Beifall bei CDU, SPD und SSW)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. - Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen von CDU und SPD. Wer dem so zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/2358 mit den Stimmen von CDU, SPD und SSW gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

(Landtagspräsident Martin Kayenburg)

Zweite Lesung des Entwurfs der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1675

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 16/2334

Ich erteile dem Berichterstatter des Innen- und Rechtsausschusses, Herrn Abgeordneten Werner Kalinka, das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem ihm durch Plenarbeschluss vom 21. November 2007 überwiesenen Gesetzentwurf ausführlich in mehreren Sitzungen befasst. Wir haben eine schriftliche und eine mündliche Anhörung durchgeführt, in der mehr als 40 Stellungnahmen von Verbänden und Organisationen entgegengenommen wurden. Alle Fraktionen haben zu dem Gesetzentwurf Änderungsanträge vorgelegt. Wir haben unsere abschließenden Beratungen am 3. Dezember durchgeführt. Dabei wurde der Änderungsantrag der Fraktion der FDP mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen der FDP und bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Enthaltung der FDP abgelehnt.

Die Änderungsanträge der Fraktionen von CDU und SPD wurden mit den Stimmen der beiden regierungstragenden Fraktionen gegen die Stimme von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP angenommen. Dementsprechend empfiehlt der Ausschuss dem Landtag mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP die Annehme des geänderten Gesetzentwurfs in der Fassung der rechten Spalte der Ihnen in Drucksache 16/2334 vorliegenden synoptischen Gegenüberstellung.

Neben mehreren kleineren Einzelpunkten empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss damit im Wesentlichen die Veränderung des Regierungsentwurfs in drei bedeutsamen Punkten.

Erstens. Die Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern soll vom 31. Dezember 2009

auf den 31. Dezember 2010 verschoben werden. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft ist nicht der Eigentümer, sondern der unmittelbare Besitzer der Wohnung verantwortlich, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Zweitens. Die ebenfalls vorgesehene Verpflichtung zum Einbau von Wasserzählern in Wohnungen muss bei einer Nachrüstung erst zum 31. Dezember 2020 erfolgen, allerdings werden wegen besonderer Umstände auch Ausnahmen zugelassen.

Drittens. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Zusammenhang mit Bauvorhaben wird der Erlass örtlicher Bauvorschriften zugelassen, mit denen der barrierefreie Zugang von öffentlichen Verkehrswegen, Stellplätzen und Garagen zu den Wohnungen auch innerhalb des Grundstücks geregelt wird.

Im Namen des Ausschusses bitte ich um Ihre Zustimmung zu der Ausschussempfehlung. Wir haben einen fairen Kompromiss gefunden.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. - Gibt es Wortmeldungen zu dem Bericht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne damit die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Wilfried Wengler für die CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem unser Ausschussvorsitzender hier schon die wesentlichen Punkte angesprochen hat, kann ich mir meine Rede heute eigentlich sparen.

(Günther Hildebrand [FDP]: Nur Mut! - Hei- terkeit)

Aber lassen Sie mich noch ein paar Worte sagen.

Seitdem wir im November vergangenen Jahres die erste Lesung dieses Gesetzes absolviert haben, sind zwar 13 Monate ins Land gegangen, aber wir haben uns bemüht, die Zeit zu nutzen, um uns intensiv mit den Inhalten auseinanderzusetzen. Ein entscheidender Meilenstein war dabei nicht nur für unsere Fraktion die umfangreiche Anhörung mit mehr als 40 Verbänden und Organisationen, die wir im Innen- und Rechtsausschuss vor der Sommerpause durchgeführt haben. Sie bildete den Ausgangspunkt für eine Reihe von Veränderungen, die uns heute vorliegen. Viele der in Anhörung gegebenen Anregungen haben Eingang gefunden in den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen.

(Vizepräsidentin Frauke Tengler)

Geblieben ist ein Gesetz, das gegenüber dem bisher geltenden umfassende Deregulierungen der Bauvorschriften beinhaltet. Das gilt beispielsweise für die Erweiterung der verfahrensfreien Vorhaben. Andererseits wird den gestiegenen Anforderungen an Sicherheit und Barrierefreiheit von baulichen Anlagen Rechnung getragen.

Ich erspare mir, auf mehrere Details einzugehen, bis auf zwei Punkte, die mein Vorredner noch nicht erwähnt hat. Das ist einmal der Themenkomplex der Bauvorlageberechtigung. Hier wird neben der bereits bestehenden Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser wie etwa Architekten, die der Kammer angehören, auch anderen, wie etwa Handwerksmeistern, Technikern oder Ingenieuren, eine adäquate Haftpflichtversicherung für ihre Tätigkeit auferlegt. Wir wollen damit einen umfassenderen Schutz für die Bauherrinnen und Bauherren gewährleisten.

Lassen Sie mich abschließen mit einem Wort zu den temporären Werbeanlagen, die an der Stätte der Leistung verfahrensfrei sind. Das heißt in diesem Fall Zulassung von Werbeanlagen für belieferte Genossenschaften. Hier haben wir eine Erweitung des Begriffes „Stätte der Leistung“ vor dem Hintergrund diskutiert, dass die Direktvermarktung in der Landwirtschaft heute nur noch einen geringen Teil ausmacht. Viele Landwirte haben sich in Genossenschaften zusammengeschlossen. Wir haben uns letztendlich nicht auf eine Erweiterung verständigt, da durch eine einseitige Bevorzugung eines Wirtschaftzweiges Probleme im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz entstehen könnten. Man darf aber auch nicht vergessen, dass die vorliegende Landesbauordnung bereits über den in der Musterbauordnung enthaltenden Katalog verfahrensfreier Anlagen hinausgeht.

Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem vorliegenden Entwurf der Landesbauordnung und den von den Koalitionsfraktionen beantragten Änderungen auf dem richtigen Weg sind, und ich bitte Sie um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Wilfried Wengler und erteile das Wort für die SPD-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Thomas Hölck.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der zweiten Lesung der Landesbauordnung wird heute ein fundierter Anhörungs- und Abwägungsprozess beendet, dessen Ergebnis insbesondere wegen der Änderung der Abstandsregelungen bereits ungeduldig von Fachleuten und Bauwilligen erwartet wurde. Mit der novellierten Landesbauordnung ist ein Beitrag zur Deregulierung und Entbürokratisierung gelungen. In diesem Zusammenhang muss aber berücksichtigt werden, dass die Einwendungen und Anregungen aus der Anhörung gerade bezüglich des Brandschutzes, der Rauchwarnmelder und der Barrierefreiheit einer sorgfältigen Betrachtung durch das Parlament bedurften. Die Vielzahl und die hohe fachliche Qualität der Stellungnahmen erforderten eine intensive Prüfung und Erörterung im Ausschuss und in den Fraktionen.

Wir haben die in dem Gesetzentwurf enthaltene neue Abstandsflächenregelung nicht korrigiert. Wir halten eine innerstädtische Verdichtung für richtig, um der Zersiedlung vorzubeugen und um sparsam mit den Ressourcen des Landes umzugehen. Für ein Flächenland ist das die richtige Antwort auf die demografische Entwicklung, und sie reduziert den Landschaftsverbrauch.

SPD und CDU haben sich darauf verständigt, die Verpflichtung zum Einbau von Wasserzählern in bestehende Gebäude entgegen dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der Landesbauordnung zu belassen, wobei die Nachrüstfrist bis zum 31. Dezember 2020 verlängert wurde. Eigentümerinnen und Eigentümern ist nun ausreichend Zeit für die Nachrüstung eingeräumt worden. Mit dem Einbau der Wasserzähler wird das Verbraucherverhalten gestärkt. Sparsame Verbraucher werden künftig nicht durch Wasserverschwendung von Nachbarn bestraft. Eine gerechtere und am Verbrauch orientierte Betriebskostenabrechnung wird damit ermöglicht.

Die SPD-Landtagsfraktion hat die Stellungnahme des Landesseniorenrates zur Novellierung der Landesbauordnung eingehend geprüft und beraten. Im Ergebnis konnten folgende Vorschläge in unserem Änderungsvorschlag zur LBO berücksichtigt werden:

Erstens. Die Verpflichtung zur barrierefreien Ausführung eines Bad- beziehungsweise Toilettenraums je Wohnung.

Zweitens. Die barrierefreie Erreichbarkeit von neu zu errichtenden Garagen und Stellplätzen.

(Wilfried Wengler)

Drittens. Die Aufnahme von Verpflichtungen zur barrierefreien Gestaltung von Verkehrswegen, Stellplätzen und Garagen in Ortsgestaltungssatzungen.

(Beifall bei der SPD)

Der Vorschlag zur Einrichtung eines rollstuhlgerechten Bad- beziehungsweise Toilettenraums in jeder Wohnung wurde von unserem Koalitionspartner nicht mitgetragen, sodass dieser Vorschlag keinen Eingang in das Gesetzgebungsverfahren finden konnte.

Mit der Fristverlängerung für den Einbau von Rauchwarnmeldern bis zum 31. Dezember 2010 kommen wir dem Wunsch der Wohnungswirtschaft entgegen. In diesem Zusammenhang will ich allerdings für die SPD-Fraktion klarstellen: Weiteren Fristverlängerungen werden wir nicht mehr zustimmen. Wir erwarten für das Entgegenkommen auch eine zügige Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.