Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wird eine Mitberatung gewünscht? - Das sehe ich nicht.
Wer will so beschließen? - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 15/2934 an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neufassung des Vermessungs- und Katastergesetzes und zur Änderung des Gesetzes über die Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es Mitberatungswünsche? - Die sehe ich nicht.
Wer den Gesetzentwurf Drucksache 15/2946 dem Innen- und Rechtsausschuss zur Beratung überweisen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist vom Haus einstimmig so beschlossen worden.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch“
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung federführend dem Sozialausschuss zu überweisen. Wird Mitberatung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wer den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/2999 dem Sozialausschuss überweisen will, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist vom Haus einstimmig so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Ich lasse über den Antrag in der Sache abstimmen. Wer zustimmen will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist vom Haus einstimmig angenommen worden.
Umsetzung des „Konzeptes der Landesregierung zur Integration von Migrantinnen und Migranten in Schleswig-Holstein“
Ich darf fragen: Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Ich lasse über den Antrag in der Sache abstimmen. Wer dem Antrag in der Sache zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist vom Haus ebenfalls einstimmig so beschlossen.
Berufliche Situation insbesondere der Frauen im ländlichen Bereich und in den so genannten „grünen Berufen“
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Ich lasse somit über den Antrag in der Sache abstimmen. Wer dem Antrag in der Sache seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig vom Haus so beschlossen.
Ich darf zunächst - wenn gewünscht - der Berichterstatterin des Finanzausschusses, Frau Abgeordneter Kähler, das Wort erteilen.
Ich bedanke mich für diesen umfangreichen Bericht. Gibt es dazu Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
erteilen. Wer dem zustimmen will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist dies einstimmig vom Haus so beschlossen.
Zweiter Tätigkeitsbericht des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages Drucksache 15/2937
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Bericht federführend dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wird die Mitberatung anderer Ausschüsse gewünscht?
Also, es ist beantragt, den Tätigkeitsbericht dem Innen- und Rechtsausschuss federführend und mitberatend dem Europaausschuss zu überweisen. Soll dann abschließend in den Ausschüssen darüber beraten werden?
- Es soll abschließend in den Ausschüssen beraten werden. Wer dem so seine Zustimmung geben will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist das einstimmig vom Haus so beschlossen.
Ich erteile zunächst der Berichterstatterin des Umweltausschusses, Frau Abgeordneter Frauke Tengler, das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 22. Oktober 2003 mit dem Antrag der FDP beschäftigt und er hat ihn beraten - selbstverständlich eingehend. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Antrag für erledigt zu erklären.