Herr Kubicki sagte, Freiheitsrechte würden dadurch eingeschränkt. Auch das vermag ich beim besten Willen nicht zu erkennen und ich habe mich seit frühester Juristenzeit mit Grundrechten intensiv beschäftigt.
Es ist hier von Herrn Geißler die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zitiert worden. Diese wollen wir alle beachten. Wir haben ein Bundesgesetz - ich will das hier nicht noch einmal ausbreiten -, das genau vorschreibt, was überhaupt in der Zukunft überlegt und in ein zukünftiges, noch zu schaffendes Bundesgesetz aufgenommen werden kann. Darüber hinaus will niemand gehen. Darauf werden wir alle gemeinsam aufpassen.
Wenn dann aber die technischen Möglichkeiten geschaffen werden, um biometrische Merkmale vernünftig nutzen zu können, sollten wir keine Abstriche bei deren Nutzung machen.
Zwei Voraussetzungen sind wichtig, damit biometrische Daten in Personaldokumenten in konsequenter Umsetzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes aufgenommen werden können. Einmal müssen die technischen Voraussetzungen geschaffen sein, damit die biometrischen Daten schnell gelesen, sicher gelesen und auch sicher ausgewertet werden können. Die praktische Anwendung muss wirtschaftlich vertretbar sein. Auch darauf ist hingewiesen worden. Die technischen Voraussetzungen liegen nach meiner Kenntnis bisher nicht vor. Herr Geißler, das ist auch der Grund dafür, dass wir im Augenblick noch nicht weiter sind.
Ein zweiter Punkt, der damit zusammenhängt: Damit wir mit einer solchen Regelung wirklich ein Stück mehr Sicherheit gewinnen, müssen wir sicherstellen, dass gleiche Regelungen innerhalb der EU, mindestens aber innerhalb der Schengen-Staaten geschaffen werden, weil wir sonst mit den biometrischen Daten nicht mehr Sicherheit gewähren könnten. Natürlich muss der Datenschutz in der Form, wie er hier mehrfach vorgetragen worden ist, gewährleistet sein. Das ist für uns alle vollkommen eindeutig.
Wenn das alles sichergestellt ist, kann uns die Aufnahme und Verwertung biometrischer Merkmale ein Stück mehr Sicherheit bringen. Das brauchen wir für unsere Bürgerinnen und Bürger in dieser schrecklichen Zeit und ich vermag nicht zu erkennen - um das noch einmal zu sagen -, wie dadurch, dass meine Iris in den Personalausweis aufgenommen wird, meine Freiheitsrechte eingeschränkt werden - beim besten Willen nicht!
Im Präsidium ist zu erkennen, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Ich schließe die Beratung. Wir treten in die Abstimmung ein. Es ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 15/2887, zur abschließenden Beratung an den zuständigen Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so verfahren möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist das vom Hause einstimmig so verabschiedet. Tagesordnungspunkt 17 ist damit erledigt.
Das Wort für die antragstellende Fraktion erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden der FDP, Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sozialdemokratie ist in der Krise. Bundesweit ist man angesichts leerer Kassen auf der Suche nach einer neuen Form der sozialen Gerechtigkeit. Der Bundeskanzler sagte noch in seiner Regierungserklärung zur Agenda 2010:
„Wir werden Leistungen des Staates kürzen, Eigenverantwortung fördern und mehr Eigenleistungen von jedem Einzelnen abfordern.“
Aus ganz anderem Holz ist der Finanzminister des Landes Schleswig-Holstein geschnitzt. Er ist noch ein Sozialdemokrat alter Prägung. Dr. Stegner hielt schon das Füllhorn bereit, um ehemaligen Landesministern nachträglich und ohne Anspruch erhöhte Ruhegehälter auszuzahlen.
Was war geschehen? - Im März 2001 hatte das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden: Schleswig-Holsteinische Minister, die vorher Beamte waren, müssen eine Versorgung bekommen, als ob sie während der gesamten Vordienstzeit bereits Minister gewesen wären. Damit waren für den einen Ex-Minister, der gegen seinen Ruhegehaltsbescheid geklagt hatte, ab dem 1. Januar 1996 kräftige Nachzahlungen nötig.
Nun hätte man - jedenfalls als Parlamentarier - erwarten können, dass, nachdem fest stand, dass sich der Wille des Gesetzgebers beim Oberverwaltungsgericht noch nicht durchgesetzt hatte, seitens der Landesregierung sofort nach diesem Urteil emsige Aktivität entfaltet würde. Das Gegenteil war aber der Fall. Das Urteil verschwand irgendwo in der Schublade, um einzustauben. 30 Monate passierte nichts.
Erst im Jahr 2003 und erst, nachdem der alte Finanzminister gegangen war, kam die Akte wieder ans Tageslicht. Inzwischen waren zwei weitere ExMinister in Ruhestand gegangen und erhielten unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage ebenfalls erhöhtes Ruhegehalt.
Nachdem nun ein neuer Finanzminister kam, beschloss dieser, sofort zu handeln. Er wagte die Flucht nach vorn. In einer nicht öffentlichen Runde informierte er die Fraktionen von dem Problem, übrigens nur die Fraktionen von CDU und FDP. Dann infor
mierte er die Zeitungen und wollte mit seinem Vorschlag, das Landesministergesetz zu ändern, öffentlich positiv punkten. Stegner, der Gute!
Dieser gesetzgeberische Vorstoß sollte aber vor allem eines bewirken: Er sollte die Absicht des Finanzministers überdecken, ehemaligen Landesministern, deren Versorgungsbescheide bereits bestandskräftig waren, noch einmal eine Nachzahlung zu gewährleisten. Ich behaupte, es ist der FDP-Fraktion zu verdanken, dass es nicht zu dieser Nachzahlung gekommen ist, auch wenn der Minister heute das genaue Gegenteil erklärt. Warum sonst eigentlich vertraute Runden?
Es wäre so gekommen, dass ein sozialdemokratischer Minister das Füllhorn über seine Ex-Minister-Kolegen ausgeschüttet hätte, während er gleichzeitig den Beamtinnen und Beamten das Weihnachtsgeld kürzt und teilweise das Urlaubsgeld streicht. Noch in einer Presseerklärung des Finanzministeriums vom 2. September dieses Jahres sagte Dr. Stegner, die Landesregierung werde im Wege der Gleichbehandlung allen, die von diesem Urteil betroffen seien, unter Berücksichtigung der geltenden Verjährungsfristen Nachzahlungen gewähren. Man müsse sich hier an das geltende Recht halten.
Hier ist nicht von Berücksichtigung der neuen Rechtslage bei der Berechnung der Versorgungsbescheide jener Minister die Rede, die nach Rechtskraft dieses Urteils in den Ruhestand gegangen sind. Es geht in der Mitteilung um „Nachzahlungen". Die kann es aber nur für Minister geben, deren Bescheide vor dem OVG-Urteil ausgestellt worden waren. Dagegen haben wir uns gewehrt, und zwar mit Erfolg. Nach unserem Verständnis von sozialer Gerechtigkeit kann es nicht sein, dass ein Sozialhilfeempfänger, der die Fristen versäumt hat, um gegen einen falsch berechneten Zuwendungsbescheid vorzugehen, auf die Bestandskraft des Bescheides verwiesen wird, und die Landesregierung bei vergleichbarer Sachlage ehemaligen Landesministern das Geld zugesteht.
Dies musste letztlich auch der Finanzminister verstehen, auch wenn er dieses Verständnis nur unter dem Druck der Öffentlichkeit aufbrachte. Der Vergleich, den der Minister in der Presse gegenüber meiner Person angestellt hat, ist geradezu verräterisch dafür, dass er sich erwischt gefühlt hat. Wir werden uns auch in Zukunft so verhalten, dass es sozial gerecht zugeht.
Einer muss es doch tun, einer muss sich um die soziale Gerechtigkeit kümmern, wenn ihr sie aufgebt, lieber Günter Neugebauer.
Wir fordern als Parlamentarier vor allen Dingen, dass sich die Landesregierung in vergleichbaren Fällen künftig anders verhält und das Parlament rechtzeitig informiert. Hätten wir bereits im März 2001 davon erfahren, hätten wir gesetzgeberisch bereits wesentlich früher tätig werden können, als es heute der Fall ist. Das ist das Anliegen unseres Antrages und wir bitten insoweit um Zustimmung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Einzige, was hier heute verräterisch ist, ist der gnadenlose Populismus des Herrn Kubicki und der FDP.
Ich sage hier Folgendes ganz deutlich. Erstens. Für meine Fraktion weise ich Ihren Antrag mit Nachdruck zurück.
Zweitens. Es ist Sache der Regierung, wenn ein Ruheständler klagt, dies mit dem Klagenden zu regeln.
Drittens. Der Minister hat in mehreren Sitzungen des Finanzausschusses deutlich gemacht, dass es zunächst nach dem Urteil aus dem Jahr 2001 eine Prüfung gegeben hat. Sie reden vom März 2001. Sie wissen genau, wann die Urteilsbegründung kommt. Da vergeht auch immer noch ein bisschen Zeit.
Dann ist es immer noch die Aufgabe der Regierung, das sehr genau zu überprüfen. Hier handelt es sich außerdem um individuelle Rechte Einzelner. Hinzu kommt, dass Sie sich irgendwann einmal entscheiden müssen, ob Sie der Regierung vorwerfen, Gesetzes
- Was Sie noch nie gehört haben, kann ich nicht beurteilen. Immerhin müssen Sie sich einmal entscheiden, ob Sie von der Regierung erwarten, dass Sie sich hier mit sehr viel Rechtsbeistand aus der juristischen Ebene sehr genau überlegt, wie sie mit der Änderung des Ministergesetzes umgeht.
Das ist so. Und Sie haben hier auch nicht die Wahrheit gesagt. Der Minister hat den gesamten Ablauf sowohl in der Finanzausschusssitzung im August als auch in der vergangenen Woche dargestellt.