Warum sollte er Sie informieren? Das hat mit dem parlamentarischen Verständnis überhaupt nichts zu tun. Das ist eine Entscheidung im Innenverhältnis und nicht eine Entscheidung, die hier ins Parlament gehört. Das tut es nicht.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wie, soll uns der Minister bei finanzwirksamen Geschichten nicht mehr berichten? - Weitere Zurufe)
- Ja, bei finanzwirksamen Geschichten. Das ist doch klar. Aber können Sie mir bitte einmal erzählen, was der Minister aus Ihrer Sicht in der Finanzausschusssitzung in Ihrem Sinne hätte sagen können - nämlich gar nichts. Das hat er sehr genau dargestellt. Lesen Sie ganz einfach im Protokoll nach. Das ist ein rein populistischer Antrag. Weil Sie nichts anderes wissen, kommen Sie mit solchen Methoden, um diesem Minister oder dieser Regierung etwas ans Bein zu geben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weise den Redebeitrag der Kollegin Kähler nicht zurück, ich bin dankbar, dass er im Protokoll steht,
weil er doch - gelinde gesagt - das etwas eigenartige Parlamentsverständnis der Sozialdemokratie hier im Haus kennzeichnet. Ich kann eigentlich nur hoffen, dass noch irgendjemand aus Ihren Reihen das Wort ergreift, um diesen doch etwas verheerenden Eindruck, der gerade entstanden ist, noch zu korrigieren.
Ich begrüße den Antrag der FDP-Fraktion - das tun wir alle, die Kolleginnen und Kollegen der CDULandtagsfraktion -, weil wir über diesen Vorgang nicht ohne weiteres zur Tagesordnung übergehen können. Denn es ist in der Tat ein skandalöser Vorgang, dass der damalige Finanzminister und heutige SPD-Landesvorsitzende Möller dieses Urteil, das hier in Rede steht, lediglich zum Anlass genommen hat, entsprechende Nachtragszahlungen vorzunehmen - dazu war er verpflichtet -, aber ansonsten nur dafür Sorge getragen hat, dass dieses Urteil in irgendeinem Schrank verstaut wurde, wo es für Dritte unzugänglich war.
Ein respektvoller Umgang mit dem Parlament hätte geboten, unverzüglich - notfalls in vertraulicher Sitzung - die Fachausschüsse des Landtages zu unterrichten.
Da hätte die Regierung darlegen können, wie nach ihrer Vorstellung dem ursprünglichen Willen des Landesgesetzgebers wieder Geltung hätte verschafft werden können. Sie hätten unverzüglich eine Änderung des Landesministergesetzes erarbeiten und in das parlamentarische Verfahren einführen können oder Sie hätten überzeugend darlegen können, dass eine Änderung des Bundesversorgungsgesetzes - auf die das OVG-Urteil Bezug nimmt - unmittelbar bevorstehe, sodass Sie dann mit dem Einverständnis des Landtages auf eine eigene gesetzgeberische Initiative hätten verzichten können. Aber Letzteres ist sehr unwahrscheinlich, denn Ihre Hinweise auf angebliche
Gesetzgebungsberatungen auf Bundesebene sind nicht nur mehr als vage, sie haben bisher auch zu keinerlei Ergebnissen geführt. Und wir werden den Eindruck nicht los, es ist eine mehr als schlechte Ausrede, die Sie da bemühen.
Aber Ihre Anstrengungen, dieses Urteil vor dem Parlament und weiteren Anspruchsberechtigten geheim zu halten, haben nicht gefruchtet. Es ist offenbar doch etwas durchgesickert. Also gab es weitere Anträge auf Pensionserhöhungen und Nachzahlungen. Es entstand weiterer finanzieller Schaden für das Land. Aber auch in diesen Fällen hat die Landesregierung überhaupt keine Veranlassung gesehen, hierüber das Parlament zu unterrichten - ein erneuter skandalöser Vorgang.
Es stellen sich in diesem Zusammenhang zahlreiche weitere Fragen. Der Kollege Wiegard und ich haben dazu eine umfangreiche Kleine Anfrage an Sie gerichtet. Sie werden Gelegenheit haben, diese Anfrage zu beantworten und dann werden wir uns mit Ihren Antworten dezidiert auseinander setzen.
Auch eine Frage, die die Grünen gestellt haben, verdient Beachtung. Es ist bis heute nicht dargelegt, warum die Landesregierung die Nichtzulassung der Revision des Urteils vor dem OVG nicht mit einem Rechtsmittel angefochten hat. Das wäre geboten gewesen.
Ich möchte auch noch einmal das unterstreichen, was gerade an die Adresse des gegenwärtig amtierenden Finanzministers gesagt worden ist, dem die Vorgehensweise, die Herr Möller damals beschritten hat, nicht anzulasten ist. Es ist schon ein eigenartiger Vorgang, dass zunächst offenbar ohne sorgfältige juristische Prüfung angekündigt wird, jetzt würden weitere Nachzahlungen ausgekehrt, es gebe weitere Anspruchberechtigte. Dann entsteht öffentlicher Druck, offenbar erfolgt eine rechtliche Prüfung und dann wird auf einmal behauptet, es gebe keinen Grund für weitere Ansprüche und Nachzahlungen.
Nun haben Sie uns einen Gesetzentwurf zugeleitet, den wir in Kürze in erster Lesung beraten werden. Wir werden uns daran konstruktiv und zügig beteiligen, damit die derzeitige ministerielle Überversor
gung abgebaut werden kann. Aber dies ändert nichts daran: Durch die Untätigkeit der Landesregierung ist Schaden entstanden.
Es ist ein Schaden in finanzieller Hinsicht für unser Land entstanden. Aber - und das ist nicht von minderer Bedeutung - die Landesregierung hat auch bis vor wenigen Wochen deutlich gemacht, dass sie von parlamentarischer Kontrolle wenig hält und ihren Unterrichtungspflichten gegenüber diesem Parlament nicht nachkommt.
Und das berührt das Selbstverständnis des ganzen Hauses. Das kann Parlamentarier aller Fraktionen eigentlich heute nur dazu veranlassen, dem Antrag der FDP zuzustimmen.
Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass ein Mitglied des hohen Hauses die Landesregierung nicht dazu auffordern will, den Landtag künftig in vergleichbaren Fällen frühzeitig zu unterrichten, damit das Parlament durch gesetzgeberische Maßnahmen seinem Willen in rechtsstaatlich einwandfreier Weise Ausdruck geben kann. Das gehört zu den Selbstverständlichkeiten der parlamentarischen Demokratie. Deshalb bitte ich Sie herzlich und eindringlich, diesen Antrag heute einstimmig und gemeinsam zu verabschieden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, es ist nicht etwas durchgesickert, die FDP hat auch nichts aufgedeckt, sondern der Finanzminister hat das Thema selbst auf die Tagesordnung gesetzt. Er hat die Sache in das Parlament eingeführt. Und meine Fraktion begrüßt es, dass Finanzminister Stegner dieses Thema angepackt hat,
wohl wissend, dass er damit nicht Everybody’s Darling werden kann. Wir halten eine Änderung des Landesministergesetzes für richtig, um den Willen des Landesgesetzgebers so wasserdicht zu machen, dass Bundesrecht diese Absicht in Zukunft nicht mehr durchbrechen kann. Die Landesregierung hat dem
Parlament jetzt einen guten Vorschlag gemacht, den wir nun im parlamentarischen Verfahren prüfen werden - mit dem Ziel, zweite Lesung Dezember 2003. Einen herzlichen Dank an die CDU, dass sie heute zugesagt hat, diesen Zeitplan auch möglichst mit einzuhalten.
Die Diskussion um die Versorgung von Ministerinnen und Ministern macht deutlich, dass die Altersversorgung insgesamt dringend reformiert werden muss, weil das unterschiedliche System von Pension und Rente nicht mehr in unsere moderne flexible Gesellschaft passt, in der geradezu erwartet wird, dass Menschen vom öffentlichen Dienst in die Wirtschaft wechseln und umgekehrt und dass auch politische Ämter in diese flexible Berufs- und Lebensplanung integriert werden können.
Das Zusammentreffen zweier grundsätzlich unterschiedlicher Versorgungssysteme ist dabei hinderlich. Das hat uns diese Debatte noch einmal deutlich gezeigt.
Ob für ehemalige Ministerinnen und Minister nachgezahlt werden muss, ist eine Ermessensentscheidung der Verwaltung, einen Anspruch auf Nachzahlung - so die Landesregierung - besteht nicht.
Deshalb begrüßen wir die Entscheidung der Regierung, nicht nachzuzahlen. Natürlich kann es nun zu weiteren Klageverfahren kommen. Das hat die Regierung auch im Ausschuss geschildert. Aber, das ist immer noch besser, als mit dem Vorwurf zu leben, die Landesregierung würde ehemaligen Ministerinnen und Ministern Geld zahlen, ohne dass es dafür eine eindeutige Rechtsgrundlage gibt.
Die FDP hat diesen Weg von Anfang an gefordert und hat auch im Finanzausschuss konsequenterweise die Entscheidung der Landesregierung begrüßt. Hierfür herzlichen Dank.