Die schleswig-holsteinische Landespolitik ist zu allen Zeiten - dabei beziehe ich ausdrücklich frühere CDUgeführte Kabinette mit ein - traditionell großzügig und fair mit der kommunalen Familie umgegangen.
Aus diesem Grund und weil unsere Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker immer sehr verantwortungsvoll mit den öffentlichen Finanzen umgegangen sind, geht es den Kommunen insgesamt nicht schlecht. Ich verweise auf den gerade abgehandelten Tagesordnungspunkt.
Eingriffe in den kommunalen Finanzausgleich hat es im Übrigen zu allen Zeiten gegeben. Die aus den 90er Jahren sind noch erinnerlich; auf sie wird immer wieder hingewiesen. Deshalb nenne ich einmal einige andere:
1973 gab es durch das Haushaltsgesetz einen Eingriff in Höhe von 53 Millionen DM. Sie können sich vielleicht noch dunkel daran erinnern, wer damals regiert hat. 1976 wurden durch das FAG-Änderungsgesetz für 1976 25 Millionen DM und für 1977 80 Millionen DM entnommen. 1981 erfolgte durch die Änderung des FAG eine zusätzliche Befrachtung der Finanzausgleichsmasse im Umfang von 47 Millionen DM. 1984, wenig später, wurden die Kommunen insgesamt mit 153 Millionen DM durch das Land belastet. Ursache hierfür waren die Herausnahme des Länderfinanzausgleichs aus den Verbundgrundlagen gleich 95 Millionen DM - sowie der Wegfall der Beteiligung der Kommunen an der Grunderwerbsteuer gleich 68 Millionen DM - durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984. Wer hat denn damals regiert? Können Sie sich daran noch erinnern?
Ich begrüße es außerordentlich, Herr Kubicki, dass sich der Sonderausschuss nicht nur mit der Frage eines Konsolidierungsbeitrages der Kommunen für den Landeshaushalt, sondern auch mit flankierenden Maßnahmen befasst hat. Damit soll besonderen Problemen und finanziellen Ungleichgewichten im kommunalen Bereich begegnet werden.
Ich verbinde damit die Vorstellung, der kommunalen Familie im Selbstverwaltungsbereich mehr Gestaltungsspielraum zu ermöglichen. Das entspricht auch
Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes, wonach die Gewährleistung der Selbstverwaltung auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung umfasst.
Die Landesregierung wird Vorschläge - Vorschläge, Herr Wadepuhl - zügig unterbreiten. Schnellschüsse wird es nicht geben.
Bislang wurde die Debatte über die Finanzbeziehungen zwischen dem Land und seinen Kommunen überwiegend engagiert und sachlich geführt. Ich hoffe sehr, dass wir in Teilen wieder dorthin zurückkehren können. Herr Wadephul, wenn ich in einer etwa zehnminütigen Rede so eine Anhäufung von Vokabeln höre wie etwa „Vertrauensbasis entzogen“, „schallende Ohrfeige“,
dann sage ich Ihnen als alter Anwalt: Es ist immer sehr bedenklich. Sie sollten vielleicht einmal daran denken: Nicht der Landtag soll Sie morgen wählen, sondern ein ganz anderes Gremium.
Resolutionen und Proteste sind im Übrigen in einer Demokratie selbstverständlich Mittel der Auseinandersetzung. Dazu kann auch einmal der verfassungsrechtliche Streit gehören. Ich hoffe natürlich, dass es dazu nicht kommt.
Aber vielleicht einige Worte zur Verfassung, weil Sie hier mehrfach, natürlich ohne konkret zu werden, angesprochen worden ist.
Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 25. November 1997 ausdrücklich festgestellt, dass der Gesetzgeber befugt ist, den Finanzbedarf des Landes, der Gemeindeverbände und der Gemeinden insgesamt zu bewerten und eine Gewichtung vorzunehmen. Der Gesetzgeber hat dabei sachgerechte Regelungen festzulegen und das System des
Der Anspruch der Kommunen auf eine angemessene Finanzausstattung wird - so der Staatsgerichtshof weiter - aber nicht vorbehaltlos gewährt. Es gibt eine entscheidende Einschränkung. Das ist die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes.
Dieser Vorbehalt soll dem Land eine gewisse Elastizität sichern und einen Ausgleich zwischen den finanziellen Interessen der Kommunen und den Interessen des Landes herstellen. Mit anderen Worten: Es geht um die Wahrung der finanziellen Balance. Das ist der Grundgedanke des Grundsatzes der Konnexität.
Finanzprobleme können Land und Kommunen nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung lösen. Wir sollten deshalb - das ist meine Bitte - keine falschen Fronten ziehen. Land und Kommunen sind keine Gegner und werden es nicht werden. Sie sind Partner, die sich gegenseitig helfen und unterstützen müssen, denn beide wissen: Sie sind aufeinander angewiesen. Beide müssen stark und leistungsfähig sein, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können, denn beide wissen auch, dass sie für ein und dieselben Bürgerinnen und Bürger arbeiten und Verantwortung tragen.
Verbundquote, Kreisumlage, Schulbau und Investitionsfonds, Finanzausgleichsmasse und Schlüsselzuweisungen, das sind Begriffe, über die wir hier im Landtag und in den Ausschüssen noch engagiert diskutieren werden. Ein großer Teil der Diskussion geht - das ist jedenfalls meine persönliche Einschätzung - leider an den meisten Menschen vorbei. Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes haben aber ein zentrales Interesse: starke Kommunen und ein starkes Land. Die Vorschläge des Sonderausschusses sind geeignet, diese Balance wiederherzustellen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Er zählte wahrlich nicht zu meinen engsten politischen Freunden, aber nach dieser Debatte muss ich sagen, dass ich ihn außerordentlich vermisse. Einem Innenminister Dr. Ekkehard Wienholtz wäre es nicht passiert, dass er sich so über den Tisch hätte ziehen lassen, was die Interessenlage der kommunalen Familie angeht.
Herr Innenminister, der Ausschuss hat sich nicht - ich sage das, um Sie darüber aufzuklären; ich weiß nicht, inwieweit Sie sich mit den Dingen beschäftigt haben mit den begleitenden Maßnahmen befasst, die zum Schluss von der Mehrheit durchgesetzt worden sind. Sie sind im Ausschuss überhaupt nicht erörtert worden. Sie haben in den Beratungen überhaupt keine Rolle gespielt.
Einmal möchte ich mich ganz herzlich dafür bedanken, lieber Kollege Astrup, dass wir in diesem Sonderausschuss - wirklich seit langer Zeit wieder einmal - dazu übergegangen sind - übrigens auch außerhalb des Ausschusses -, miteinander darüber zu diskutieren, welche politischen Entscheidungen in diesem Land Schleswig-Holstein nicht durch taktische Spielchen, nicht durch Koalitions- und Oppositionsblockdenken auf der einen oder der anderen Seite geregelt werden müssten, sondern tatsächlich, wenn es um Strukturfragen dieses Landes geht, auch über Fraktions- und Parteigrenzen hinweg.
Deswegen ist es auch gut, dass es hier so vielfältige unterschiedliche Äußerungen, auch die des Kollegen Steenblock, gegeben hat, die durchaus bemerkenswert sind, die aber auch dazu führen müssen, politische Konsequenzen aus den bisherigen Erkenntnissen, die wir im Sonderausschuss gewonnen haben, zu ziehen, indem wir in der Enquetekommission tatsächlich zu gemeinsamen Strukturveränderungen kommen und nicht nur dazu, weil der Haushalt es gerade einmal braucht, Schnellschüsse zu machen und vorweggezogene Entscheidungen zu treffen. Das nämlich wäre tatsächlich eine Belastung der Enquetekommission, die diesem Land nicht zugute kommen würde.
Ich möchte zweitens dafür danken, Kollege Astrup, dass es diesen Sonderausschuss gegeben hat - auch wenn das den einen oder anderen Kollegen, Kollege Hildebrand, verwundern wird. Es ist definitiv aufgrund der Arbeit des Sonderausschusses, auch aufgrund des sachlichen Berichts des Herrn Vorsitzen
den festgestellt worden, dass es überhaupt keinen Faktenbeweis dafür gibt, der einen Eingriff in die Kassen der Kommunen rechtfertigt. Das ist der eigentliche Skandal, Herr Innenminister,
dass Sie sich trotzdem hier hinstellen und sagen, die Schicksalsgemeinschaft erfordere es. Nehmen Sie doch all Ihre Kraft zusammen, erinnern Sie sich einmal daran, dass Sie Stadtvertreter der Stadt Eckernförde waren, dass Sie Bürgermeister in Eckernförde waren. Erinnern Sie sich mal an Ihre Funktion als Vorsitzender eines kommunalen Landesverbandes und sagen Sie diesem Kabinett, sagen Sie diesen die Regierung tragenden Fraktionen, wo gespart werden muss. Das wäre ein wahrer Beitrag eines „Kommunalministers“ nicht, durch die Lande zu reisen und erst einmal 100 Millionen DM durch die Lande zu schmeißen.