Statt auf Nebenkriegsschauplätze auszuweichen, sollten Sie lieber verhindern, dass den Kommunen unberechtigt in die Tasche gegriffen wird. Um diese Sache geht es in der Tat. - Vielen Dank, dass Sie dazu nikken. Ich hoffe, dass Sie bei dem nächsten Beitrag entsprechend zustimmen werden.
Über die traurige Figur, die der Finanzminister und auch der Innenminister dazu im Ausschuss abgegeben haben, denke ich, wird der Kollege Wadepuhl noch etwas sagen. Ich hoffe, damit sind Sie nun zufrieden gestellt.
(Klaus-Peter Puls [SPD]: Wir beantragen Überweisung an die Enquetekommission und an den Finanzausschuss!)
- Es wird Überweisung an die Enquetekommission und an den Finanzausschuss beantragt. Gibt es weitere Vorschläge?
- Innen- und Recht. - Wer die Überweisung des Berichtes der Landesregierung in der Drucksache 15/200 an die Enquetekommission, den Finanzausschuss und den Innen- und Rechtsausschuss beschließen möchte, den bitte ich um ein deutliches Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist das einstimmig beschlossen und der Tagesordnungspunkt erledigt.
Bericht des Sonderausschusses „Kommunales zur Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen dem Land und den Kommunen“ über erste Arbeitsergebnisse
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der Konstituierung des Sonderausschusses am 23. Mai hatten sich die Ausschussmitglieder auf eine Terminliste mit insgesamt sieben, sehr eng aufeinander folgenden Sitzungen verständigt, um auf diese Weise zumindest den Versuch zu
machen, dem hohen Anspruch aus der Drucksache 15/23 gerecht zu werden. Dort nämlich war formuliert, dass sich der Sonderausschuss beschäftigen sollte mit der Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und seinen Kommunen, mit der Weiterentwicklung des Kommunalverfassungsrechts und schließlich mit der Fortführung der Funktionalreform.
Da der Landtag zeitgleich die Einsetzung einer Enquetekommission beschlossen hat, die sich über einen längerfristigen Zeitraum mit ähnlichen Inhalten beschäftigen wird, ergab sich - nachdem der Pulverdampf der wechselseitigen und üblichen Pressemitteilungen zu beiden Themenkomplexen verraucht war im Sonderausschuss eine sachgerechte Aufgabenteilung in der Weise, dass eine ganze Reihe von Diskussionspunkten aus dem Sonderausschuss vereinbarungsgemäß in der Enquetekommission fortgesetzt werden sollen.
Dies allerdings würde dann deutlich über den erteilten Auftrag der Enquetekommission hinausgehen, sodass sich daraus zweierlei mögliche Vorgehensweisen ergeben. Entweder - auch das wurde diskutiert - hätte der Sonderausschuss seine Arbeit fortsetzen müssen, indem er insbesondere die Komplexe „Funktionalreform“ und „Weiterentwicklung des Kommunalverfassungsrechts“ in einer Reihe von weiteren Sitzungen vertieft hätte, oder der Auftrag der Enquetekommission gemäß § 12 Abs. 1 der Geschäftsordnung wird in Abstimmung mit dem Antragsteller CDU um den Teil „Weiterentwicklung des Kommunalverfassungsrechts“ erweitert. Die Fraktionen haben sich - wie nicht anders zu erwarten - auch in diesem wichtigen Punkt sehr schnell verständigt und schlagen in Übereinstimmung mit der antragstellenden CDU-Fraktion dem Landtag einvernehmlich vor, den Auftrag der Enquetekommission um die aufgeführten Inhalte unter Nummer 3 des Beschlussvorschlages des Sonderausschusses zu erweitern.
In den ersten Sitzungen des Sonderausschusses ging es vor allem darum, sich anhand eines ausführlichen Anforderungskataloges über Umfang und Inhalt der vor allem von der Landesregierung erbetenen und erhaltenen Informationen, Zahlen, Daten und Fakten zu verständigen, denn erst auf deren Grundlage konnte der Sonderausschuss versuchen, sich ein ungeschminktes Bild von der Finanzlage sowohl des Landes als auch der Kommunen zu machen.
Spätestens an dieser Stelle ist es angebracht, der Landesregierung und insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Innen- wie auch des Finanzministeriums für die mehr als umfängliche und vor allem prompte Lieferung des angebotenen Datenmaterials zu danken.
Noch nie war ein Parlamentsausschuss so umfangreich über alle in der kurzen Zeit zur Verfügung stehenden Materialien hinweg über die Daten und Fakten zur Finanzlage von Land und Kommunen so gut informiert wie der Sonderausschuss. Ich kann jedem Kollegen und jeder Kollegin nur empfehlen, sich das Datenmaterial für den Sonderausschuss zu besorgen. Mehr kann man nicht wissen.
Dieses Material wurde noch ergänzt durch ebenfalls dicke Papiere der kommunalen Landesverbände zum gleichen Thema. Deren Vertreter im Sonderausschuss sei deshalb ebenso gedankt für die konstruktive und vor allem nach vorn gerichtete Arbeit im Sonderausschuss, nachdem wir sie - auch förmlich - als unsere Berater eingeladen hatten,
(Vereinzelter Beifall bei CDU, F.D.P. und des Abgeordneten Rainder Steenblock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Im Ergebnis bekam der Ausschuss neben vielen anderen Daten einen kompletten Überblick über die Leistungen des Landes an die Kreise und Gemeinden über alle Einzelpläne hinweg, eine Übersicht über alle knapp 400 Fördertatbestände des Landes aus den jeweiligen Einzelplänen, Informationen über die zumindest derzeit bekannten Auswirkungen des Steuersenkungsgesetzes und des Steuer-Euro-Glättungsgesetzes auf die Haushalte von Land und Kommunen, aus dem niedersächsischen Finanzministerium einen Vergleich über den Anteil der Zahlungen der alten Flächenländer an ihre Kommunen, aus dem hervorgeht, dass das Land Schleswig-Holstein mit 27,5 % Anteil an den bereinigten Gesamtausgaben vor Länderfinanzausgleich auch weiterhin - wie auch schon in der längeren Vergangenheit - an der Spitze aller alten Flächenländer vor NRW und Niedersachsen liegt, eine Darstellung der freien Finanzspielräume - das Thema klang vorhin bei dem Kollegen Schlie schon an - der Kreise, der kreisfreien Städte und der kreisangehörigen Gemeinden. Eine Übersicht der Entwicklung der Verschuldung aller kommunalen Ebenen ergänzt die Übersicht. Darüber hinaus und abschließend hat der Sonderausschuss in einer Zusammenstellung die Einnahmeentwicklung aus Steu
ern sowohl für das Land als auch für die Kommunen in den letzten fünf Jahren und die kommenden fünf Jahre, also dem Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung, soweit die vorliegenden Zahlen einen solchen Ausblick überhaupt ermöglichen, diskutiert.
Dass allerdings - das will ich nicht verschweigen dieselben Zahlen zwischen dem Land und der kommunalen Seite durchaus unterschiedlich bewertet wurden und zum Teil auch bewertet werden können, liegt bei unterschiedlichen Interessenlagen - Regierung und die sie tragenden Fraktionen einerseits, Opposition und in diesem Fall kommunale Seite andererseits - zwar in der Natur der Sache, hat sich aber - das ist die eigentlich wichtige Aussage der Arbeit im Sonderausschuss nicht negativ ausgewirkt.
Der Sonderausschuss hat sich im Ergebnis mehrheitlich und teilweise einstimmig auf Folgendes verständigen können.
Die Finanzlage des Landes zur Aufstellung eines verfassungskonformen - in Einnahme und Ausgabe also ausgeglichenen - Haushaltsentwurfs für 2001 stellt sich einerseits vor allem wegen der finanziellen Auswirkungen des Steuersenkungsgesetzes als dramatisch dar und ein Ausgleich ist nur durch Ausgabekürzungen in erheblicher Größenordnung zu gewährleisten.
Der Sonderausschuss hat aber auch festgestellt, dass sich die Haushaltslagen der Kommunen andererseits, wenn auch unterschiedlich innerhalb der kommunalen Familie, im Ergebnis als Besorgnis erregend darstellen.
Dabei konnte vom Sonderausschuss - entgegen ursprünglicher Annahmen - ein signifikanter Unterschied in der Einnahmeentwicklung zwischen Land und Kommunen nicht festgestellt werden.
Es gibt auf der Einnahmeseite einen deutlichen Gleichklang zwischen dem Land und der Gesamtheit seiner Kommunen und beide Entwicklungen geben Anlass zur Sorge.
Unterschiedliche Entwicklungen aber könnten sich bei der Betrachtung - auch darauf hat der Kollege Schlie schon ansatzweise hingewiesen - innerhalb der kommunalen Familie herauskristallisieren und müssten vor allem in der Enquetekommission noch näher beleuchtet werden. So ist zum Beispiel bei der Entwicklung der Verschuldung festzustellen, dass sich die Schulden pro Kopf der Bevölkerung von kleineren kreisangehörigen Gemeinden mit 1.018 DM pro Einwohner über die kreisangehörigen Städte oberhalb von
20.000 Einwohnern mit 1.097 DM pro Einwohner bis zu den Kreisen mit 1.442 DM pro Einwohner und schließlich den kreisfreien Städten mit 1.955 DM pro Einwohner fast verdoppeln. Hier muss in der Enquetekommission dringend darüber beraten werden, ob es sich um eine systembedingte Entwicklung handelt, ob es mit der Einnahmesituation zu tun hat, ob es systembedingte Ausgabestrukturen sind oder ob es letztlich mit der Aufgabenstruktur und Aufgabenvielfalt der jeweiligen Ebenen zu tun hat. Auf jeden Fall gibt es hier einen erheblichen Diskussions- und möglichen Handlungsbedarf. So die übereinstimmende Meinung des Sonderausschusses.
Im Sonderausschuss wurde weiter deutlich, dass alle Fraktionen über die eigentliche Diskussion im Ausschuss hinaus selbstverständlich und zeitgleich eine Vielzahl von Gesprächen mit den verschiedensten Vertretern der kommunalen Seite geführt haben. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse spiegeln sich letztlich auch in den Schlussanträgen der jeweiligen Seite wider. Ich verzichte aus Zeitgründen auf die Nennung der Einzelheiten aus den jeweiligen Anträgen. Ich gehe davon aus, dass die Fraktionsvertreter anschließend darauf eingehen werden.
In der Zwischenzeit war öffentlich bekannt geworden, dass die Landesregierung beabsichtigt, innerhalb der Förderprogramme des Landes eine etwa zehnprozentige Einsparung in der Größenordnung von zirka 70 Millionen DM vorzusehen. Ein erheblicher Teil dieser Fördertatbestände kommt direkt oder indirekt den Kommunen zugute. In den Diskussionen im Sonderausschuss und darüber hinaus wurde deutlich, dass die Vertreter der regierungstragenden Fraktionen diese Linie der Landesregierung mitzutragen bereit sind. Eine weitere Reduzierung der Ausgaben aus den genannten Bereichen erschien allerdings allen Beteiligten schwer vorstellbar, zumal bei einem noch stärkeren Einschneiden in Förderprogramme ein solches Vorgehen eben nicht alle Teile der kommunalen Familie gleichmäßig belasten würde.
Deshalb haben sich die Vertreter der regierungstragenden Fraktionen der ebenfalls schon öffentlich gewordenen Auffassung der Landesregierung angeschlossen, dass eine Entnahme aus dem kommunalen Finanzausgleich zwar schmerzlich, zum Ausgleich des Haushaltsplans 2001 schon im Entwurf allerdings auch unvermeidlich erscheint. Unter dem Gesichtspunkt der gleichmäßigen Belastung aller Kommunen mit einer solchen Empfehlung erscheint eine Entnahme aus dem kommunalen Finanzausgleich unter diesem Blickwinkel - so die Vertreter der Mehrheitsfraktionen - denn auch die „gerechteste“ Lösung zu sein, um die erwünschte Gleichmäßigkeit in der Bela
Dass daneben im Beschlussvorschlag der regierungstragenden Fraktionen auch eine ganze Reihe möglicher Entlastungen vorgeschlagen wird, ist vor allem deshalb begrüßenswert, weil dies der kommunalen Seite einen immer wieder erwünschten weiteren politischen Spielraum im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung ermöglichen würde, es zugleich aber auch in zumindest einigen Bereichen eine spürbare finanzielle Entlastung für die Kommunen geben könnte.
Ich habe aus einer Vielzahl von Gesprächen in den letzten Wochen und Monaten den Eindruck gewinnen können, dass die Kommunen den erweiterten Selbstverwaltungsspielraum auch nutzen wollen und könnten, um dann vor Ort die Entscheidungen zu treffen, für die heute in weiten Teilen noch Kiel zuständig ist. Ich bitte Sie, dabei zu berücksichtigen, dass bei dem, was die Enquetekommission noch zu leisten hat, diese Vorschlagsliste nicht etwa das Ende, sondern den Anfang einer neuen Qualität der Beziehungen zwischen Land und Kommunen ausmachen wird.