Protocol of the Session on July 14, 2000

Ist die ökologische Wirkung größer, so ist die fiskalische geringer und umgekehrt. Daher kann man für Haushälter verlässliche Angaben über eine Umweltabgabe immer nur recht kurzfristig machen. Die Landesregierung hat die Höhe der Abgabe sehr vorsichtig und konservativ mit niedrigen Sätzen und hohen Freigrenzen ausgestaltet, um die Gefahr großer Eingriffe in die ökonomischen Entscheidungen zu vermeiden und um kleinere Betriebe nicht zu sehr finanziell und mit Bürokratie zu belasten.

Die geplante Höhe der Abgabe liegt im Vergleich der Bundesländer am unteren Rand. Die Höhe der Abgabe geht in den anderen Bundesländern bis zu 4 Pfennig pro Kubikmeter und ist damit zwei- bis dreimal so hoch wie in Schleswig-Holstein. Die Bagatellgrenze, bis zu der keine Steuer gezahlt werden muss, soll in Schleswig-Holstein bei 5.000 DM Abgabenhöhe pro Jahr liegen. Die niedrige Höhe der Abgaben bedeutet natürlich, dass der ökologische Effekt geringer ist. Es ist aber der Versuch, das von der Mehrheit der Bevölkerung gewünschte Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Umwelt und der ökonomischen Aktivität herzustellen.

Angesichts dessen, dass Umweltschäden in vielen Befragungen vor allem bei Kindern und Jugendlichen immer noch zu den großen Zukunftsängsten gehören das wird auch die CDU nicht leugnen -, müssen wir aber auch diejenigen belasten, die das ökologische

Gleichgewicht beeinträchtigen und das sind in diesem Fall überwiegend die Kraftwerksbetreiber.

Neben der ökologischen Wirkung brauchen wir aber auch die Einnahmen aus der Abgabe, um vor allem im Umweltbereich weiter investieren zu können. Jede Beeinträchtigung der Umwelt muss ausgeglichen werden und belastet zur Zeit überwiegend den normalen Steuerzahler und die normale Steuerzahlerin. Nach unserer Vorstellung müssen sich Investitionen in Renaturierung, Altlastensanierung, Abwasseranlagen, Umweltbildung und anderes überwiegend durch Abgaben, Vorsorge der Betriebe und durch ökologische Steuern selbst rechnen.

Frau Sassen, ein letztes Wort zu Ihnen. Sie haben diese Vorlage aus dem Umweltministerium als Frageund Antwortspiel abgetan. Vielleicht hat es Sie ja geärgert, dass Sie nun nicht mehr die Chance auf eine Kleine Anfrage haben. Ich fand diesen Umdruck vorbildlich und würde mich freuen, wenn zukünftig mehr Umdrucke gleich so gestaltet werden, dass wir uns die Kleinen Anfragen, die wir sonst immer hinterherschieben, sparen können.

(Beifall der Abgeordneten Karl-Martin Hent- schel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Holger Astrup [SPD])

Das erleichtert uns allen das Geschäft, ohne uns politischen Spielraum zu nehmen, und es erleichtert vielleicht auch ein Stück weit das Verwaltungsgeschehen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Für den SSW hat Herr Abgeordneter Lars Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! SchleswigHolstein steckt unbestritten in finanziellen Problemen. Um diese Probleme zu lösen, gibt es zwei Möglichkeiten: sparen oder Einnahmen verbessern. Andere Möglichkeiten sehe ich derzeit nicht.

Die geplante Oberflächenwasserentnahmeabgabe gehört zur zweiten Kategorie und dient fiskalischen Zwecken. Irrtümlich wurde die geplante Oberflächenwasserentnahmeabgabe mit ökologischen Kriterien in Verbindung gebracht - dieser Gedankengang liegt im ersten Moment nahe; das ist aber wohl nicht ganz so.

Die Ziele, die das Land mit der Oberflächenwasserentnahmeabgabe verfolgt, dienen zum einen der Entlastung des Haushalts und zum anderen sollen

(Lars Harms)

hierdurch ökologische Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung des Oberflächenwassers umgesetzt werden. Beides sind durchaus ehrenwerte Ziele. Mit der Finanzierung ökologischer Maßnahmen durch die Erhebung dieser Abgabe wird der Landeshaushalt mit Sicherheit auch entlastet.

(Anke Spoorendonk [SSW]: So ist es!)

Es wird hier nicht der Verbrauch mit Abgaben belegt, sondern die Nutzung staatlichen Guts. Betroffen sind Betriebe, die jährlich große Mengen Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen. Es geht um die Nutzung einer natürlichen Ressource, die über das Maß des so genannten Gemeingebrauchs hinausgeht. Rein rechtlich ist hiergegen nichts einzuwenden.

Pressemitteilungen zur Oberflächenwasserentnahmeabgabe war zu entnehmen, dass es sich um „Abzocke am Rande der Verfassung“ handle. Was das Verfassungsrecht angeht, sehe ich nicht, dass es hier Probleme geben kann, da mehrere Bundesländer derzeit eine solche Abgabe erheben. Dass sich ein Land an den Vorbildern anderer Länder - südliche Länder orientiert, ist auch nichts Besonderes. Nebenbei gesagt, liegt Schleswig-Holstein mit einem Abgabesatz von 0,015 DM - also eineinhalb Pfennigen - um das Zwei- bis Dreifache unter den Abgabesätzen anderer Bundesländer.

Eine Frage, die sich in dieser Angelegenheit immer wieder ergibt, ist die, ob die Oberflächenwasserentnahmeabgabe den Wirtschaftsstandort SchleswigHolstein belastet oder nicht. Wir wissen, dass überwiegend die Betreiber der schleswig-holsteinischen Kernkraftwerke diese Abgabe zahlen müssen. Nach der Mittelberechnung der Landesregierung nutzen die Kraftwerke eine Wassermenge in Höhe von 4,3 Milliarden m3 pro Jahr, sodass sie den Löwenanteil von über 90 % der Abgabesumme zahlen müssten.

Da diese Abgabe auch in anderen Bundesländern erhoben wird und in eine Mischkalkulation der Energieversorgungskonzerne eingeflossen ist, gehe ich davon aus, dass sie in Bezug auf diese Unternehmen nicht so schädlich ist, wie oft es behauptet wird. Gleichwohl muss man alle anderen Betriebe betrachten. Durch die Bagatellgrenze von 5.000 DM pro Jahr fällt manches Unternehmen durch das Raster und muss für die Benutzung von Oberflächenwasser nichts zahlen. Das finde ich persönlich im Gegensatz zu Frau Sassen eine gute Sache. Eine solche Bagatell- oder Kappungsgrenze ist eine gute Methode, um mögliche Härten zu vermeiden. Dies begrüßt der SSW außerordentlich.

(Beifall beim SSW)

Uns geht es darum, die kleinen und mittleren Betriebe durch die Abgabe nicht unverhältnismäßig zu belasten.

Es bleiben aber immer noch einige Unternehmen übrig, die die Oberflächenwasserentnahmeabgabe zahlen müssen. Wir wissen, um wie viele Betriebe es sich handelt, und wir wissen, zu welchen Branchen sie gehören. Was wir jedoch nicht wissen, ist, wie stark das einzelne Unternehmen belastet wird. Dies gilt es zu hinterfragen. Wie hoch sind die Abgaben für die einzelnen betroffenen Unternehmen? Wie wirken sie sich auf das Unternehmensergebnis aus? Das sind Fragen, die man durchaus stellen kann, zumal es sich nur um wenige verbleibende Unternehmen handelt und diese Fragen sicherlich auch schnell geklärt werden können.

(Unruhe)

Wir haben noch keine letzte Gewissheit, ob die einzelnen Unternehmen wirklich elementar belastet werden oder nicht. Um dieses Problem wirklich seriös zu behandeln, ist es notwendig, diese Fragen in einer Sitzung des Finanzausschusses - nicht des Umweltausschusses - in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. Abschließend möchte ich noch einmal deutlich machen, dass sich die Landesregierung derzeit erst mit der Planung einer Oberflächenwasserentnahmeabgabe beschäftigt. Nichts anderes liegt uns bisher vor.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Meine Damen und Herren, ich weiß, dass sich die Tagesordnung dem Ende zuneigt. Ich bitte aber doch, dem Redner die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken.

(Beifall beim SSW und vereinzelt bei SPD und CDU)

Ich bin gleich fertig. Zu nichts verpflichtende Planungen, die zudem im Vorwege öffentlich gemacht wurden, von vornherein abzulehnen, ist der falsche Weg. Daher beantragen wir die Überweisung des Antrags an den Finanzausschuss.

(Beifall beim SSW und des Abgeordneten Rolf Fischer [SPD])

Das Wort zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat jetzt Frau Abgeordnete Roswitha Strauß.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Heinold, ich freue mich natürlich, dass Sie das CDU-Programm immer unter dem Kopfkissen haben.

(Beifall bei der CDU)

Wir freuen uns ganz besonders darüber, dass der Wirtschaftsminister viele Anregungen, die Sie inzwischen aus diesem Programm entnommen haben - zum Beispiel den Ausbau der A 7 -, aufgenommen hat.

(Beifall bei der CDU und des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [F.D.P.])

Wir freuen uns auch, dass Sie sich offensichtlich wenn auch viel zu langsam - in der Bildungspolitik bestimmten Dingen nicht entziehen können.

Wenn Sie aber das Programm der CDU in Bezug auf die Oberflächenwasserentnahmeabgabe zitieren, dann liegen Sie etwas falsch. Das Programm bezieht sich auf das Grundwasser und nicht auf das Oberflächenwasser. Das hat einen guten Grund, denn in Schleswig-Holstein - und das sollten Sie als Grüne vielleicht wissen - beziehen wir unser gesamtes Trinkwasser aus dem Grundwasser und nicht aus dem Oberflächenwasser. Das ist im Übrigen ein Unterschied zu anderen Ländern.

Ich komme auf einen weiteren Punkt zu sprechen. Liebe Frau Heinold, das Oberflächenwasser wird nicht verbraucht, sondern es wird nur genutzt. Wenn es Ihnen entgangen sein sollte, dass meine Kollegin Frau Sassen eine Kleine Anfrage gestellt hat - das kann ja passieren -, so weise ich darauf hin, dass das Umweltministerium in der Antwort auf diese Kleine Anfrage in aller Deutlichkeit mitgeteilt hat, dass bisher keinerlei ökologische Beeinträchtigungen durch die jahrelange Wasserentnahme festgestellt worden sind.

(Beifall bei CDU und F.D.P.)

Haben Sie doch bitte den Mut und sagen Sie - das war ja bei der Abfallabgabe nicht anders -, dass Sie damit Haushaltslöcher stopfen wollen!

(Zuruf der Abgeordneten Ursula Kähler [SPD])

Dies in ein ökologisches Gewand zu kleiden, dient weder der Umwelt noch hat es etwas mit Ehrlichkeit zu tun. Es verbrämt finanzpolitischen Bedarf, den Sie sehen, nichts anderes.

(Klaus Schlie [CDU]: So ist es! - Heinz Mau- rus [CDU]: Kreative Finanzierungsmöglich- keit!)

Für die Landesregierung erteile ich jetzt Herrn Umweltminister Müller das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Dass es mit der CDU-Wirtschaftspolitik nicht so weit her ist, wissen inzwischen nicht nur wir, sondern das haben auch verschiedene führende Vertreter von Wirtschaftsverbänden in der vergangenen Zeit festgestellt. Wenn Sie also heute, verehrte Damen und Herren von der CDU-Fraktion, den Blick über den Tellerrand geworfen hätten, hätten Sie nicht übersehen, dass der Bund - organisiert durch die rot-grüne Bundesregierung - just heute ein Steuerentlastungsprogramm in Höhe von 60 Milliarden DM beschlossen hat.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Das ist eine Steuerreform, die Sie in ihrer Regierungszeit nicht gebacken bekommen haben.

(Widerspruch bei der CDU)

Das bedeutet in Schleswig-Holstein Entlastungen für Wirtschaft, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Familien in Höhe von 1,7 Milliarden DM.

(Zurufe von der CDU)

Wenn wir von 1,7 Milliarden DM Entlastung reden,