Für Wasser kann man weitgehend sagen: Die Chemie stimmt in Schleswig-Holstein überwiegend. Dieser Teil des Gesetzesauftrags ist ein lösbares Problem, wenn Sie, Herr Hildebrand, auch zu Recht auf Arbeit hingewiesen haben, die noch vor uns liegt. Der gute chemische Zustand der Gewässer ist sicherlich etwas, das in der EU insgesamt und insbesondere in den künftigen Beitrittsländern noch nicht gelöst ist.
In Schleswig-Holstein gibt es das Algenfrüherkennungssystem am Landesamt für Natur und Umwelt. Es arbeitet im Auftrag des Umweltministeriums und überwacht circa 40 Messstellen an den Küstengewässern Schleswig-Holsteins und beobachtet die Massenentwicklung von Kleinalgen. Wirtschaftlich bedeutsam ist dies unter anderem für den Tourismus und die Fischerei. Herr Minister, wie wir in Ihrer Pressemitteilung lesen konnten, wird der Algenreport in jüngster Zeit auch ins Chinesische übersetzt. Die Existenz dieses Algenfrüherkennungssystems zeigt, wie komplex und vernetzt die Ökosysteme und Umweltmedien miteinander reagieren. Der Austrag auf dem Land wirkt sich also auf das Algenwachstum an der Küste aus.
Ein weiterer Gesichtspunkt ist der Schutz des Grundwassers als Bestandteil eines guten ökologischen Zustandes. Zwei Drittel des Trinkwassers der EU werden aus Grundwasser entnommen. In Schleswig-Holstein sind es 100 %. Auch für Grundwasser soll eine gute chemische Qualität erreicht werden. Das ist nicht immer einfach, weil bei uns zwischen der Ausbringung von Stoffen in das Medium Boden und dem Eintritt in das Medium Grundwasser sehr lange Zeiträume vergehen können. In SchleswigHolstein musste bereits die große Mehrheit der oberflächennahen Brunnen geschlossen werden, was als schleichender Vorgang von der Öffentlichkeit wenig beachtet wurde und wird. Meiner Meinung nach geschieht dies völlig zu Unrecht. Grundwasserschutz ist in Schleswig-Holstein also durchaus ein Thema.
Dritter und sicherlich konfliktreichster Punkt ist die anzustrebende gute ökologische Qualität der Gewässer als Lebensgrundlage für Tiere und Pflanzen. Davon betroffen sind also die Lebensbedingungen für Wasser- und Uferpflanzen, für Fische, Säugetiere, Vögel, Mikroorganismen und unter anderem auch für Flusskrebse, die ja Indikatoren von sauberen Gewässern sein sollen. Ich bin gespannt auf die Entwicklung solcher Indikatoren, wenn wir uns in 15 Jahren noch einmal über das Thema unterhalten dürfen.
Hier gibt es also viel zu tun. Die Sünden der Vergangenheit - wie Begradigung, Verrohrung und andere wasserbauliche Kunststücke und Verbauungen - stehen heutzutage einer Philosophie des Rückbaus zu naturnäheren Zuständen gegenüber. Das ist nicht einfach. In Osterby, wo ich sehr lange Gemeindevertreter war, haben wir uns parteiübergreifend darüber verständigt, einen naturnahen Zustand der Osterbek wieder herzustellen. Nach einer Kostenbetrachtung haben wir uns jedoch zu anderen Formulierungen durchringen müssen. Daher denke ich, es ist eine große Chance für unser Land, wenn wir jetzt mithilfe der EU-Förderung Fortschritte erzielen können. Diese moderne Auffassung von Wasserwirtschaft gibt es bei uns im Lande schon länger. Ich nenne hier das Stichwort integrierter Fließgewässerschutz. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und das neue Landeswassergesetz werden hierzu sicherlich kräftigen Rückenwind geben.
Wer sich die Karte der Gebietsaufteilung der Flussgebietseinheiten betrachtet, kann leicht die hydraulischen Besonderheiten Schleswig-Holsteins zur Kenntnis nehmen. Wir haben viel Wasser. Es gibt über 1.000 km Seeküste, 65 größere und 300 kleinere Seen. Es entwässern 27.000 km - das ist der halbe Erdumfang - Fließgewässer unser Land. Das meiste Wasser geht in die Nordsee. Bedenken Sie zum Bei
spiel, dass die Obereider an Kiel vorbeizieht. Ein kleines Stück entfernt fließt also ein Gewässer, das eigentlich den Zielort Tönning hat.
- Ich weiß nicht, ob die Verbindung zur Haupteider noch besteht. Wenn Sie sich jedoch die Einheiten angucken, so wird tatsächlich nur ein Drittel des Wassers in Richtung Osten entsorgt. Das meiste Wasser geht gen Westen. Unser Land ist flach. Es liegt also auf der Hand, dass das Thema Wasserabfluss von entscheidender Bedeutung ist. Darauf hat der SSW in seiner Initiative in den §§ 38 und 55 noch einmal besonderes Augenmerk lenken wollen. Dem wollen wir allerdings so nicht folgen, um nicht das eine Ziel, das zweifellos wichtig ist, singulär hervorzuheben.
Das Neue in der Philosophie der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und des Landeswassergesetzes, das wir verabschieden wollen, ist eben die gleichberechtigte Stellung mehrerer Ziele, die produktiv zueinander organisiert werden müssen. Ich nenne hier ein Beispiel: Die naturnahe Ufergestaltung mit Schwarzerlen, die den Flusslauf verschatten, mindert den Bewuchs in den Gewässern, trägt damit zu einem besseren Abfluss bei und senkt die Unterhaltungskosten. Das Ziel der Vielfalt bietet durchaus auch unter Gewässerunterhaltungs- und unter Abflusssicht ökonomische Chancen.
Ich sehe der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie optimistisch entgegen. Die beabsichtigte Organisation der Umsetzung finde ich sehr interessant. Herr Minister, die Partizipation der Naturschutzverbände in diesem Prozess bedarf dabei noch eines besonderen Augenmerks. Ich bin sehr gespannt auf die weitere Entwicklung.
Lassen Sie mich noch in aller Kürze auf das Thema Uferrandstreifen eingehen, weil Herr Hilfebrand darauf abgehoben hat. Wenn Sie in die Marsch gucken, in der es Schlagbreiten von 50 m gibt, dann ist es nicht vorstellbar, diese links und rechts um 10 m zwangsweise einzuschränken, nur um zum Oberrandstreifen zu kommen. Das wird man an der Notwendigkeit der ökologischen Entwicklung orientieren. Insofern finde ich das nicht ganz fair. Es entspricht auch nicht dem, was der europäische Gesetzgeber vorgeschlagen hat. Die Landschaft wird nicht zugepflastert werden.
Da ein wenig Geld zur Verfügung steht, wird man zu einer einvernehmlichen Lösung kommen, die den Gewässern und auch den Interessen der Anlieger und Landeigentümer gleichermaßen entgegenkommt. Ich bin optimistisch, dass wir einen guten Wurf gelandet haben und freue mich darauf, das als Abgeordneter in der Umsetzung begleiten zu können.
Für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich dem Herrn Abgeordneten Lars Harms das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon in der ersten Rede zum vorliegenden Entwurf zum Landeswassergesetz haben wir als SSW deutlich gemacht, dass wir die Zielsetzung der Änderungen des Gesetzes mittragen. Wir sehen ebenfalls die Notwendigkeit, dass unser gesetzlicher Rahmen auf Landesebene der EU-Wasserrahmenrichtlinie angepasst werden muss.
Ein Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist das Prinzip der Gewässerbewirtschaftung in Flussgebietseinheiten. Damit wird der Wasserhaushalt erstmals in seiner Gesamtheit betrachtet. Ziele und Maßnahmen werden entsprechend ganzheitlich festgelegt. Dies ist in Bezug auf die bisherige Handhabung ein enormer Fortschritt. Dabei werden die Wasser- und Bodenverbände nicht nur umfassend beteiligt, sondern ihnen wird die Aufgabe der Bewirtschaftung der Gewässer vollständig übertragen. Das heißt, dass die fachlich geeigneten Institutionen mit der Gewässerbewirtschaftung betraut werden, ohne dass diese aber aus naturschutzfachlichen Verpflichtungen entlassen werden. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einer zielgerichteten und nachhaltigen Bewirtschaftung der Gewässer.
Mit der Beauftragung der Wasser- und Bodenverbände mit der Bewirtschaftung der Gewässer ist man einem wichtigen Wunsch der Verbände und der Bevölkerung - auch der Kreise - nachgekommen. Die Diskussionen hierzu sind schon im Vorfeld des seinerzeit eingebrachten Gesetzentwurfs geführt worden. Das war somit nicht mehr strittig, als wir die näheren Bestimmungen des Gesetzes beraten haben. Gleichwohl bleibt festzuhalten, dass die Übertragung dieser wichtigen Aufgabe an die Wasser- und Bodenverbände die wichtigste Grundlage für die Akzeptanz der Regeln des Gesetzes sind, da man sicher sein kann, dass die Bestimmungen so ausgeführt werden, dass sie mit dem eigentlichen Zweck der Wasserbewirt
schaftung vereinbar sind. Somit bleibt eine professionelle Wasserwirtschaft, die sowohl die Entwässerung sicherstellt als auch Hochwasserschutz berücksichtigt, weiter gewährleistet.
Trotzdem ist ein Gesetz natürlich in der Beratung noch zu verbessern. Wir hätten es gern gesehen, dass die Bedeutung des eigentlichen Ziels des Gesetzes, nämlich die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Wasserbewirtschaftung, noch stärker herausgestellt worden wäre, um so noch mehr Rechtssicherheit zu erlangen. In den Beratungen im Ausschuss haben wir unter anderem versucht, dieses auch in den Bestimmungen zur eigentlichen Bewirtschaftung der Gewässer zu verdeutlichen. Wir haben einen entsprechenden Antrag gestellt, der darauf abzielte, dass bei Maßnahmen die Erreichung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses zu gewährleisten ist. Dies ist der eigentliche Zweck von wasserwirtschaftlichen Lösungen.
An der Westküste spielt die Entwässerung von Flächen eine herausragende Rolle in der Wasserwirtschaft. In den Einzugsbereichen der großen Flüsse spielt die Möglichkeit des Zurückhaltens von Wasser und die spätere geordnete Entwässerung eine wichtige Rolle, um - wie im vergangenen Jahr - Hochwasser verhindern zu können. Diesen Notwendigkeiten sollte durch das Abheben auf den Begriff „ordnungsgemäß“ Rechnung getragen werden. Als Vorbild diente dabei der Begriff der ordnungsgemäßen Landwirtschaft. Nach unseren Vorstellungen hätten der ordnungsgemäße Wasserabfluss durch Naturschutzverbände und durch die Wasser- und Bodenverbände gemeinsam definiert und so schon im Vorwege mögliche Konflikte zwischen gegenüberstehenden Interessen vermieden werden können. Leider haben wir hierfür im Ausschuss keine Mehrheit bekommen, sodass wir nur die Hoffnung äußern können, dass trotz der nicht ganz glücklichen Lösung in diesem Punkt keine Konflikte vor Ort entstehen.
Trotz dieses Änderungswunsches unsererseits bleibt festzuhalten, dass wir den Änderungen des Gesetzes in ihrer Gesamtheit durchaus zustimmen können. Schließlich ist die weit überwiegende Mehrzahl der Bestimmungen auch in unserem Sinne. Ich nenne hier insbesondere die Ziele in § 2 b des Gesetzes. Der dort geforderte „gute ökologische Zustand“ ist nicht nur eine Floskel, sondern wird in den nächsten Jahren mehr und mehr konkretisiert. Zunächst ist da die Feststellung, dass man sich endlich quasi per Gesetz übergeordnete Ziele zu setzen hat. Die übergeordnete Sicht, die nicht an kommunalen Grenzen Halt macht, wird vorgeschrieben und entspricht logischer
weise auch den wissenschaftlichen Erkenntnissen, die wir hierzu haben. Das hört sich zwar etwas trivial an, aber welche Regelung verfolgt schon einen so ganzheitlichen Ansatz? - Ich glaube, immer noch zu wenige. Deshalb können wir froh sein, dass wir jetzt ein solches Gesetz schaffen.
Diese Regelung bedeutet erstens, dass hier ganz konkret vor Ort Naturschutz praktiziert wird. Im Gesetz sind hierzu die Beteiligungsrechte der Betroffenen vor Ort klar geregelt worden und lassen eine vielfältige Beteiligung zu. Dadurch werden die Ziele nicht nur im gemeinsamen Dialog formuliert, sondern auch gemeinsam kontrolliert. Die Betroffenen vor Ort sind deshalb an der Zielsetzung besser beteiligt als zuvor. Auch das ist in der Entwicklung der Wasserwirtschaft ein großer Schritt vorwärts.
Und wir dürfen gerade hier nicht vergessen, dass die fachlich geeigneten Institutionen mit der Gewässerbewirtschaftung betraut werden und somit für Sicherheit in der Gewässerbewirtschaftung sorgen, ohne dabei auf Naturschutz- und Gewässerschutzaspekte zu verzichten.
Zweitens werden auf der gerade eben genannten Grundlage in Zukunft konkrete und kommunale grenzüberschreitende Bewirtschaftungspläne aufgestellt und die dort festgelegten Maßnahmen auch umgesetzt. Später werden diese dann evaluiert und neue Ziele und Maßnahmen festgelegt. Genau in diesem Prozess sind wir schon sehr konkret, wenn wir über den guten ökologischen Zustand reden. Das wird in einem gemeinsamen Diskurs aller Beteiligten erfolgen müssen, um zu vernünftigen Lösungen kommen zu können. Die jeweilige Zustandsbeschreibung der Gewässer und die damit verbundenen Maßnahmen werden in Zukunft so immer konkreter und für alle auch immer nachvollziehbarer werden. Das allein ist schon ein riesiger Fortschritt gegenüber der bisherigen Praxis.
Dass dieser Prozess durch die Wasser- und Bodenverbände, unter Beteiligung zum Beispiel der Kommunen und der Naturschutzverbände, durchgeführt wird, wird mit Sicherheit zur Akzeptanz in den betroffenen Regionen führen. Deshalb ist dieses Gesetz auch ein Gesetz, das nicht nur die Wasserrahmenrichtlinie als solche umsetzt, sondern auch die Interessen der Betroffenen berücksichtigt.
Vor diesem Hintergrund ist es schon merkwürdig, dass die CDU erst heute eine Tischvorlage vorlegt, mit der das im Ausschuss beratene Gesetz noch einmal geändert werden soll. Da hat wohl wieder jemand seine Hausaufgaben nicht gemacht und ist zu spät in die Puschen gekommen. Wie in der Schule, wo meine Lehrer für zu spät abgegebene Arbeiten immer durchgehend die Note sechs verteilt haben, so kann man auch der CDU in diesem Fall eine Sechs attestieren.
In den Ausschussberatungen war der Zeitablauf der Beratungen seit langem bekannt. Jeder konnte sich auf diesen Zeitablauf, der sich immerhin über zweieinhalb Monate und mehrere Sitzungen erstreckte, einstellen.
Deshalb finde ich es nicht in Ordnung, hier noch etwas auf den Markt zu werfen, was im Ausschuss nicht vernünftig beraten worden ist,
auch wenn es mich natürlich freut, Herr Kollege Kayenburg, dass die CDU in ihrem Antrag Vorschläge des SSW aufgreift, die wir in die Ausschussberatung eingebracht haben.
Ich habe allerdings das Gefühl, dass die CDU nur noch etwas nachliefern wollte, weil sie das Feld der Wasserwirtschaft nun nicht gänzlich an Rot-Grün und den SSW verlieren wollte.
Inhaltlich hat der vorliegende Antrag der CDU, Frau Kollegin Todsen-Reese, nicht viel zu bieten, außer natürlich die Vorschläge, die sich inhaltlich an den Vorschlägen des SSW orientieren.
wirkungen hätte. Da wird für den § 51 eine erweiterte Finanzierung der Wasser- und Bodenverbände als teilweise institutionelle Forderung formuliert, obwohl man sich gerade mit den Verbänden auf eine Finanzierungsbasis geeinigt hat und das auch in die Ausschussberatungen eingebracht worden ist. Und da wird ständig die Forderung nach mehr Geld an die vom Gesetz Betroffenen in Gesetzesform gegossen, obwohl die Belastungen der Einzelnen sicher nicht unverhältnismäßig hoch sein werden und man anstrebt, zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen und dies auch im Gesetz formuliert hat.