Ein solcher Antrag eignet sich zwar mit Sicherheit für die nächste Podiumsdiskussion bei der Gewerkschaft der Polizei. Aber er wird nicht einmal dem Anspruch von Frau Merkel gerecht, die in der Diskussion um die Verlängerung der Lebensarbeitszeit dafür geworben hat, dass die CDU nicht von Anfang an alle Türen zuschlägt.
Meine Partei war immer dafür, die Lebensarbeitszeit zu verkürzen und die Teilzeitarbeit auszuweiten, um Arbeit und Freizeit auf viele Schultern zu verteilen. Wir leben schon heute in einer verrückten Gesellschaft, in der deutlich mehr als 4 Millionen Menschen händeringend Arbeit suchen, während der Rest der Republik im Stress ertrinkt.
Hinzu kommt, dass das tatsächliche Renteneinstiegsalter gegenwärtig im Durchschnitt fünf Jahre unter dem des gesetzlichen Rentenalters liegt. Die FDP hat in ihrer Argumentation Recht, wenn sie kritisiert, dass sich Deutschland die ältesten Studenten und die jüngsten Rentner leistet. Deshalb ist es notwendig,
Meine Fraktion hat große Sympathie für den Vorschlag aus den Reihen der CDU, welche den Renten- und Ruhestandsanspruch zukünftig nicht mehr an das Lebensalter, sondern an geleistete Beitragsjahre bindet. Wer mit 16 in den Beruf einsteigt, muss spätestens mit 65 Jahren in Rente gehen können. Wer aber bis Mitte 30 studiert und mit 65 gerade einmal 30 Jahre gearbeitet hat, kann vielleicht noch ein paar Jahre länger arbeiten, um sich seine Rente tatsächlich zu verdienen. Gerecht wäre es.
Natürlich müssen bei einem solchen Modell Kindererziehungszeiten berücksichtig werden. In der Regel stehen auch Polizisten bereits früh im Berufsleben. Sie würden von diesem Modell profitieren.
Also, meine Damen und Herren von der CDU, öffnen Sie sich für neue Ideen. Unterstützen Sie die Aussagen Ihrer Bundespartei, statt Anträge zu schreiben, durch die der Landtag aufgefordert wird, bestehende und in der Praxis angewandte Gesetze nicht zu ändern. Das ist doch nichts als Panikmache und reines Anbiedern.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines möchte ich voranstellen: Natürlich haben die Bundesländer im Frühjahr nicht aus heiterem Himmel die so genannte Öffnungsklausel in der Beamtenbesoldung beschlossen. Der ernst zu nehmende Hintergrund sind die dramatisch angewachsenen Haushaltslöcher von Bund, Ländern und Kommunen. Das Gesetz, das auf Initiative der Pleitehauptstadt Berlin am 14. März im Bundesrat beschlossen wurde, sieht vor, dass eine begrenzte Öffnung des Bundesrechts eine Kürzung des Urlaubsgeldes und der Sonderzuwendung, also des 13. Monatsgehalts, bei den Beamtinnen und Beamten zulässt. Die konkrete Ausgestaltung bleibt in der gesetzgeberischen Kompetenz eines jeden Bundeslandes.
Der SSW hatte sich von Anfang an gegen eine solche Öffnungsklausel ausgesprochen. Wir haben bei der letzten Debatte zu diesem Thema im November unterstrichen, dass wir unüberlegte Maßnahmen in Verbindung mit der Beamtenbesoldung ablehnen. Wir
sind immer noch der Meinung, dass Änderungen im Beamtenbesoldungsrecht auf dem Verhandlungswege mit den Arbeitnehmerorganisationen erzielt werden müssen. Wir brauchen mehr als alles andere eine Reform des öffentlichen Dienstrechts insgesamt.
Wenn man praktisch per Diktat den Beamtinnen und Beamten ihre Besoldungsanpassung, die Sonderzuwendungen oder das Urlaubsgeld kürzen oder streichen will, dann schafft man unserer Meinung nach nur demotivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Das ist wirklich das Letzte, was wir angesichts der vielen anstehenden Reformen im öffentlichen Dienst gebrauchen können. Wie alle Arbeitnehmer brauchen auch die Beamtinnen und Beamten Verlässlichkeit. Wir als Land, als Arbeitgeber müssen diese Verlässlichkeit gewährleisten.
Die Proteste gegen diese Maßnahmen haben wir ja alle zum Teil auch vor dem Landeshaus miterlebt. Es ehrt zwar den neuen Finanzminister, wenn er jetzt auf dem Verhandlungsweg eine gemeinsame norddeutsche Regelung erreichen will, die auch bei den angepeilten Kürzungen der Sonderzuwendungen auf soziale Aspekte, also auf die Höhe des Gehalts, Rücksicht nimmt. Das ist natürlich ein Schritt nach vorne. Aber es wird die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht wirklich beruhigen können. Daher möchte ich die Landesregierung dazu auffordern, zumindest mit den Beamtinnen und Beamten Verhandlungen über den Vorschlag des Beamtenbundes aufzunehmen, das Weihnachtsgeld ab 2004 nicht mehr gesondert zu zahlen, sondern in das Jahreseinkommen einzurechnen und auf zwölf Monate zu verteilen. Wohlgemerkt, das Weihnachtsgeld soll sich dann den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen anpassen. Dieser Vorschlag gibt genügend Spielraum, um ein Verhandlungsergebnis zu erreichen, das beiden Seiten entgegenkommt. Natürlich muss man dabei auch berücksichtigen, dass das Weihnachtsgeld bei diesem Vorschlag ruhegehaltsfähig wird. Das würde langfristig zu zusätzlichen Belastungen für die öffentliche Haushalte führen. Dennoch finde ich, dass der Vorschlag es wert ist, ernsthaft geprüft zu werden.
Auch den zweiten Teil des CDU-Vorschlages kann der SSW im Prinzip unterstützen; denn in der Tat wäre eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit vor allem für Polizistinnen und Polizisten im Außendienst überhaupt nicht zumutbar. Die Überlegung, ob nicht auch der Großteil der Beamtinnen und Beamten länger arbeiten sollte, wenn beispielsweise das gesetzliche Rentenalter irgendwann auf 67 Jahre erhöht wird, will ich heute nicht zurückweisen. Das sollte im Aus
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Heinold, vielleicht sollten Sie, bevor Sie an das Rednerpult gehen und uns unterstellen, wir hätten unseren Antrag, gerade bezogen auf die Lebensarbeitszeit von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, aus rein populistischen Gründen gestellt, um auf der nächsten - -
- Offensichtlich haben Sie es aber nicht verstanden. Lesen ist die eine Sache. Verstehen ist die andere.
Bevor Sie uns unterstellen, wir würden das aus populistischen Gründen machen, um auf der nächsten GdP-Veranstaltung damit herumzutönen, empfehle ich Ihnen, in § 206 unseres Landesbeamtengesetzes nachzulesen. Da gibt es nämlich genau diese Regelung zur Pensionierung. In den beiden anschließenden Paragraphen sind dann auch die Ausnahmetatbestände beschrieben, die wir überhaupt nicht anpassen wollen.
- Lassen Sie doch solche Bemerkungen. Das Entscheidende ist doch, ob sie bereit sind, hier und heute darüber mitverantwortlich abzustimmen. Möglicherweise werden wir das noch einmal nach dem Rücklauf aus dem Ausschuss beraten können, wenn wir das in den Ausschuss überweisen. Das kann doch nicht nach wie vor Ihre politische Meinung sein? Sie haben durch Ihren Wortbeitrag deutlich gemacht, dass das nicht Ihre politische Meinung ist, sondern dass Sie eine andere Pensionsregelung für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte wollen, als jetzt zurzeit gesetzlich geregelt ist. Das nehme ich dann zur Kenntnis.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich den Abgeordneten dieses Landtages danken, dass sie mit ihrem Beschluss vom Mittwoch zu den Abgeordnetenbezügen die Aufgabe für den Finanzminister bei diesem Tagesordnungspunkt ein Stück erleichtern. Ich möchte Ihnen aber sagen, dass ich den Unmut verstehe, den Sie wegen mancher völlig unpassenden Untertöne gegenüber diesem Parlament und den Abgeordneten empfunden haben. Das Thema war und ist allein Angelegenheit des Parlaments, nicht der Regierung. Deshalb habe ich mich dazu auch nicht geäußert. Ich sage aber auch, dass die Frage von Einschnitten im öffentlichen Dienst in diesem Zusammenhang Gegenstand deutlicher Kritik auch gegenüber der Regierung im Allgemeinen und mir im Besonderen war. Deshalb ist dieser Teil sicher unter diesen Umständen ein bisschen leichter.
Wir befinden uns in schwierigen Zeiten, wo es nicht mehr darum geht, Zuwächse zu verteilen, sondern reale Kürzungen vorzunehmen. Die notwendigen Einsparungen in diesem Jahr und in den nächsten Jahren durchzusetzen, zwischen Wünschenswertem und Machbarem zu entscheiden und uns auf das Notwendige zu beschränken, erfordert Konsequenz und Glaubwürdigkeit und alle Hilfe, die ein Finanzminister bekommen kann. Dazu gehört auch ein konsequenter Zeitplan, der nicht ohne Risiken ist, da wir nicht allein für die erforderlichen Beschlüsse verantwortlich sind. Wenn das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag und Bundesrat vor der Sommerpause wie geplant durchgeführt wird, haben wir in SchleswigHolstein gute Chancen, noch in diesem Jahr das angestrebte Einsparpotenzial zu erreichen. Ich weiß, dass ich dabei besonders auf die Mitwirkung des Landtages und der entsprechenden Ausschüsse angewiesen bin.
Ein amerikanischer Politiker hat einmal formuliert: Wir können die Besteuerung niemals populär, aber wir können sie fair machen. Das gilt erst recht für Kürzungen. Ich finde, die Beiträge eben haben sehr deutlich gezeigt, wo der Unterschied zwischen Regierung und Opposition liegt. Die einen müssen die Brände löschen und die anderen reden in Ruhe über die Verbesserung bei der Feuerwehr. Das ist der Un
Es ist nicht leicht, das den Beschäftigten zu sagen. Wir tun das aber mit aller Klarheit. Und ich sage Ihnen auch, wir haben hohe Wertschätzung für die Arbeit unserer Beschäftigten, aber wir streuen ihnen nicht Sand in die Augen und tun so, als ob die Lage eine andere wäre. Sie sind in der Opposition - das ist gut so - und deshalb können Sie auch so reden.
Die Landesregierung hat bereits im letzten Jahr sehr deutlich gesagt, dass wir zu Einsparungen kommen müssen und dazu auch einen Beitrag der Beamtinnen und Beamten einfordern müssen - und dieses, obwohl die Beamtinnen und Beamten seit vielen Jahren zusätzliche Lasten zu tragen haben. Wir würden sonst aber alle Spielräume im Personalbereich verlieren - und Sie reden ja in Ihren abstrakten Reden auch immer davon, nur wenn es konkret wird, dann drücken Sie sich. Dazu muss man die Sonderzuwendungen angreifen. Das sind die Stellschrauben. Ich sage Ihnen: Angesichts von 5 Millionen Arbeitslosen ist der Wert der Arbeitsplatzsicherheit auch einer, der es rechtfertigt, über solche Solidarbeiträge zu reden.
Es gab auch deutliche gemeinsame Bestrebungen der Länder, nämlich einen Beschluss 15:1 im Bundesrat. Da haben übrigens auch mehrere Regierungen, die Ihre Partei mit stellt, mitgestimmt.
Es gab auch klare Signale des Bundes, die haushaltsrechtlich notwendige Sicherheit herzustellen. Bei der Zahlung der Sonderzuwendungen, dem Weihnachtsgeld und dem Urlaubsgeld, wurde eine ausreichende Flexibilität geschaffen, die es erlaubt, entsprechende finanzielle Planungen anzustellen.