Protocol of the Session on April 4, 2003

Ich bin sicher, dass wir mit dem Bund zusammen hier große Fortschritte erzielen können. Ich sage aber auch, der Klimaschutz ist ein Thema, das uns noch sehr, sehr lange beschäftigen wird. Wir können das nur mildern, die Folgen für die Landwirtschaft werden gravierend bleiben. Dazu fällt mir tatsächlich wenig ein.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Harms.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In dem ausführlichen Bericht der Landesregierung, für den ich mich ebenfalls bedanken möchte, wird eines deutlich: Hochwasserschutz bedeutet nicht nur, dass man Maßnahmen in den betroffenen Gebiet durchführt, sondern dass man ganzheitlich denkt. Daher bezieht sich der Bericht auch auf den nachhaltigen Hochwasserschutz.

(Lars Harms)

Hochwasserschutz ist vor allen Dingen Klimaschutz. Durch Maßnahmen zum Klimaschutz leisten wir auch zum Hochwasserschutz einen wichtigen Beitrag, sei es an den Meeresküsten oder auch an den Flüssen. Vor dieser Erkenntnis müssen wir die Klimaschutzmaßnahmen der vergangenen Jahre betrachten. Insbesondere die ökologische Steuerreform, die Energieeinsparungsverordnung, das Erneuerbare-EnergienGesetz oder die Förderung der Kraft-WärmeKoppelung sind wichtige Beiträge zum Klimaschutz.

(Beifall beim SSW und vereinzelt bei der SPD sowie Beifall des Abgeordneten Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Diese Maßnahmen und die entsprechenden Förderprogramme der Landesregierung belasten nicht den Steuerzahler, sondern entlasten ihn auch wieder - und das in weit höherem Maße. Dadurch, dass diese Maßnahmen ergriffen und weitergeführt wurden, werden zukünftige Schäden jetzt schon verhindert oder gemildert. Daher sollten wir diesen nachhaltigen Weg auch weiter verfolgen.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch das Ziel der Landesregierung, zukünftig den Energiebedarf noch mehr durch erneuerbare Energieträger zu decken, entsprechend loben. Das ist nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern - bezogen auf unser heutiges Thema - auch nachhaltig.

In meiner Rede zum seinerzeitigen Berichtsantrag habe ich schon darauf hingewiesen, dass der Stiftung Naturschutz in Bezug auf den Hochwasserschutz eine wichtige Funktion zukommen könnte. Auch der Bericht macht deutlich, dass der Ankauf von Flächen in den betroffenen Gebieten und die Neupflanzung von Auwäldern wichtige Beiträge zum Hochwasserschutz leisten könnten. Eine verstärkte Neuwaldbildung in den betroffenen Gebieten könnte zum nachhaltigen Hochwasserschutz beitragen. Auch hier könnte man sehr viel auf den Flächen der Stiftung Naturschutz leisten. Deshalb hatten wir angeregt, dass die Stiftung Naturschutz vornehmlich in den Flussregionen Flächen ankauft und diese entsprechend ausgestaltet.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten Silke Hinrichsen [SSW])

Das soll nicht auf Kosten des allgemeinen Naturschutzes gehen, sondern Naturschutz und Hochwasserschutz sollen sich gegenseitig ergänzen.

Wir haben gerade hier ein konkretes Problem, das uns in den nächsten Jahren weiter beschäftigen wird. Im Bericht wird auf einige wenige Beispiele verwiesen, wo die Stiftung Naturschutz entsprechende Flächen

erworben hat. Gleichwohl muss ich feststellen, dass noch viel mehr möglich sein sollte. Daher rege ich nochmals an, dass die Stiftung Naturschutz ein Programm zum Ankauf von flussnahen Flächen aufstellt und diese entsprechend für den nachhaltigen Hochwasserschutz nutzt. Hier sollte die Stiftung Prioritäten setzen und ihre Kräfte konzentrieren.

Wenn ich aber schon über gezielte Maßnahmen spreche, so möchte ich darauf hinweisen, dass die Landesregierung bei der Verstärkung des Lauenburger Elbdeiches sehr schnell gehandelt hat. Gleichwohl muss man feststellen, dass die Finanzmittel aus einem EUProgramm bereitgestellt werden, welches ausschließlich zur Verhütung von Hochwasserschäden aufgestellt wurde. Dies ist an sich lobenswert, zeigt aber gleichzeitig Probleme auf. Erstens werden diese Gelder nur gewährt, wenn das Kind quasi schon in den Brunnen gefallen ist und wir schon eine Hochwasserkatastrophe hatten. Zweitens läuft die Förderperiode 2006 aus und es steht nicht zu erwarten, dass wir dann noch entsprechende Mittel erhalten. Das heißt, dass wir dann wieder auf die viel zu knappen normalen Hochwasserschutz- und Küstenschutzmittel angewiesen sind. Hier haben wir ein strukturelles Problem, das immer noch ungelöst ist und uns weiterhin Sorgen bereiten wird.

Langfristig werden wir weiter mit Hochwasser in den Flussregionen leben müssen. Hochwasser hat es schon immer gegeben, allerdings ist der Mensch früher nicht auf die Idee gekommen, in den gefährdeten Gebieten zu bauen. Inzwischen sich dort Neubau- und Gewerbegebiete. Um diese zu schützen, mussten Deiche errichtet werden, die das Flussbett verengen und dadurch zum Rückstau des Wassers führten. Dadurch wurden wiederum auch alte Siedlungen betroffen. Weiter hat man dann in den vergangenen Jahren versucht, die Flüsse zu begradigen und zu kanalisieren, um den Bedürfnissen der Schifffahrt zu entsprechen. Alles das hat zu der Situation geführt, in der wir jetzt stecken. Langfristig müssen wir daher weitere Ausweisungen von Bau- und Gewerbegebieten in gefährdeten Regionen verhindern. Wir müssen auch prüfen, ob wir einige Überschwemmungsflächen wieder ihrem Ursprungszweck zuführen können. Dies wird ein sehr langfristiger Prozess sein, dem wir uns aber nicht entziehen können. Wir werden wahrscheinlich die ersten verschärften Debatten schon dann bekommen, wenn es darum geht, das Flussbett der Elbe so zu gestalten, dass die Schifffahrt ihre Vorteile davon hat. Da wird sich dann zeigen, wie wir zum Hochwasserschutz wirklich stehen.

Wir haben jetzt schon in Bezug auf das, was ich gerade angesprochen habe, erste Vorschläge auf Bundes

(Lars Harms)

ebene erhalten, die wir nun auf ihre Sinnhaftigkeit und Ausgewogenheit überprüfen müssen. Neben unserem Bericht sollten wir deshalb gerade diese Vorschläge im Ausschuss diskutieren, weil der Bericht, so gut er ist und so ausführlich er ist, nicht der wichtigere Teil ist. Der wichtigere Teil ist vielmehr, was von der Bundesebene auf uns zukommt, was wir umsetzen sollen, was die Bundesebene mit uns gemeinsam umsetzen will. Es gilt, diese Vorschläge durchzuarbeiten. Das ist der eigentliche Arbeitsauftrag, den wir entsprechend im Ausschuss annehmen sollten.

(Beifall bei SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich dem Herrn Abgeordneten Matthiessen das Wort.

Herr Hildebrand, ich will noch einmal auf Ihre kurze Anmerkung eingehen, die Sie eingeworfen hatten, was die böse Landesregierung denn an Gewerbeflächen in diesen überflutungsgefährdeten Gebieten ausgewiesen hat. Sie können sich ja einmal die Stellungnahmen aus den Fachabteilungen und aus dem Umweltministerium zum Fall Kellinghusen zu Gemüte führen. Wenn sich die Gemeinde danach nicht richtet, kann man das doch nicht anschließend der Landesregierung in die Schuhe schieben. Gerade vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass jetzt auf Bundesebene ein Artikelgesetz kommt, in dem solche Dinge für die Landespolitiken, aber auch für die Kommunalpolitiken verbindlich vorgeschrieben werden. Das ist ein qualitativ sehr wichtiger Schritt, der dort in Berlin jetzt gemacht wird.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Rahmen seiner Redezeit erteile ich jetzt dem Herrn Minister Müller das Wort.

Ich mache es kurz. Ich habe drei Punkte. Die Vorbereitungen zu diesem Bericht haben bereits im Herbst letzten Jahres begonnen - unmittelbar nach den Konsequenzen.

Bei Raumordnungsplänen sind auch Teilfortschreibungen möglich. Das kennen wir aus dem

Bereich der Windenergie. Insofern müssen wir nicht auf eine komplette Novellierung warten.

Niedersachsen, wo wir nachgefragt haben, bezahlt seine Maßnahmen nicht zu 100 % aus EU-Mitteln, sondern nimmt auch dafür Kofinanzierung in Anspruch. Das tun wir auch. Wir können das aber im Ausschuss gerne noch einmal detailliert berichten. Zu beachten ist auch, dass die Landeswassergesetze sehr unterschiedlich sind. Es gibt da die besondere Rolle der Wasser- und Bodenverbände, die, wie ich glaube, eine gute Rolle spielen.

Herr Hildebrand, in Kapitel 5.1.2 können Sie insbesondere zu den kurzfristigen Maßnahmen des Landes nachlesen. Das fängt bei D wie Deichbau an, geht über S wie Schöpfwerk weiter und beschäftigt sich mit mehr Raum für Gewässer im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie. Das haben wir alles aufgeführt.

Meine Hoffnung zum Schluss dieser Debatte ist, dass die Geschlossenheit und die Bekenntnisse, die es hier gibt, auch bei allen Wirtschaftspolitikern angekommen sind, wenn wir nämlich über die Erweiterung von Gewerbegebieten und die Erweiterung von Bebauungsgebieten und über Investitionsbedarf genau in den Gebieten reden, von denen wir alle wissen, dass das da eigentlich nicht hingehört. Dann wünsche ich mir die gleiche Geschlossenheit wie heute. Last, but not least: Lieber Willi Malerius, vielen Dank für die ausgesprochen gute Rede.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratungen.

Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung federführend dem Umweltausschuss und mitberatend dem Agrarausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Einstimmig so beschlossen.

Ich weise darauf hin, dass wir um 15 Uhr mit dem Tagesordnungspunkt 11 beginnen werden: Science Center „Phänomenta“.

Ich wünsche Ihnen eine gute Mittagspause.

Die Sitzung ist unterbrochen.

(Unterbrechung: 13:16 bis 15:03 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich eröffne die Sitzung wieder.

(Vizepräsidentin Dr. Gabriele Kötschau)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Science Center „Phänomenta“ in Flensburg erhalten und stärken

Antrag der Abgeordneten des SSW Drucksache 15/2526

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Spoorendonk.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Herbst 2001 hat das Wirtschaftsministerium eine Machbarkeitsstudie für ein Science Center in Schleswig-Holstein in Auftrag gegeben. Das Ergebnis wurde im Dezember 2002 von Minister Rohwer präsentiert. Die Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass die Standorte Kiel und Lübeck am besten geeignet sind. Die beiden anderen möglichen Standorte Flensburg und Tönning dürfen sich aber weiterhin bewerben.

Der SSW hat bisher keinen Hehl daraus gemacht, dass wir die Einrichtung eines weiteren Science Centers in Schleswig-Holstein ablehnen. SchleswigHolstein verfügt mit der Phänomenta bereits über ein funktionierendes Science Center, das sich international fachliche Anerkennung erarbeitet hat und beim Publikum auch gut ankommt.

(Beifall bei SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese schleswig-holsteinische Erfolgsgeschichte würde man aber gefährden, wenn ein zweites Science Center in Kiel oder Lübeck eingerichtet wird. Es fällt uns schwer zu sehen, was das Wirtschaftsministerium umtreibt; denn obwohl es bereits ein erfolgreiches Science Center in Schleswig-Holstein gibt, hat das Ministerium geplant, als wäre dieses kaum existent. Wir haben schon verstanden, dass das Wirtschaftsministerium eine andere Ausrichtung wünscht als die pädagogisch geleitete Darstellung der Naturwissenschaften. Die Phänomenta hat aber auch schon Pläne für eine konzeptionelle Erweiterung in einer Science Area vorgelegt, die durchaus um die wirtschaftspolitisch relevante Präsentation von Forschung und Technologie made in Schleswig-Holstein erweitert werden könnte. Diese Erweiterung wäre auch wesentlich wirtschaftlicher als die Errichtung eines neuen Centers.

(Beifall bei SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das gilt umso mehr, als die Phänomenta zukünftig eine Kooperation mit dem Danfoss Universe einge

hen wird, einem dänischen 17-Millionen-€-Projekt, das bis 2005 auf der Insel Alsen entsteht. Dieser neue Technik-Erlebnispark - ein Science Center ganz im Sinne der Landesregierung - will sehr gern mit den Flensburgern zusammenarbeiten, weil man sich dadurch Synergieeffekte im Sinne von höheren Besucherzahlen verspricht. Mit dem sehr potenten Partner Danfoss Universe bietet sich eine einzigartige Chance, ein Science Center für Schleswig-Holstein grenzüberschreitend zu verankern und die touristische Attraktion zu erhöhen. Diese Chance muss die Landesregierung aktiv nutzen.

Gegen den Standort Flensburg wird von der Machbarkeitsstudie des Wirtschaftsministeriums vor allem die fehlende Nähe zu den Besucherströmen angeführt. Dabei wird aber verkannt, dass die grenzüberschreitenden Potenziale bei weitem noch nicht erschlossen sind. Letztlich kann die Maximierung der Besucherzahl aber auch nicht das ausschlaggebende Kriterium sein. Ansonsten müssten alle Einrichtungen in Kiel oder an der A 7 bei Hamburg liegen.