„Wichtig ist dabei die zügige und konsequente Umsetzung ihrer Vorschläge. Sie ist für die Öffentlichkeit und die Beschäftigten ein wichtiger Prüfstein dafür, ob wir es mit der Modernisierung ernst meinen oder ob sie nicht Arbeit gemacht haben, die in den Augen der Mitarbeiter im Papierkorb landet.“
Ich will mir jetzt gar nicht anmaßen, das zu beurteilen. Das werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Lande selber beurteilen können, was mit den vielen tausend Vorschlägen gemacht worden ist, um Aufgaben abzubauen und zu verlagern. Sie wissen selber, dass davon nicht viel übrig geblieben ist.
Ich halte es fast für Hohn, was Sie, Frau Kollegin Heinold, hier darstellen. Funktionalreform ist einer der Schlüsselbegriffe, um eine Verwaltungsstrukturreform durchzusetzen. Damals hat die Ministerpräsidentin gesagt:
„In diesen Zusammenhang gehört auch die Funktionalreform, die gerade mit den Kommunen verhandelt wird. Ziel der Reform ist es, die Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen einvernehmlich völlig neu zu ordnen.“
Aber was ist dabei herausgekommen? Ihr jetziger Ministerpräsidentenkollege Steinbrück hat gesagt: Das ist kleinkariert; das sind Peanuts gewesen, die dabei herausgekommen sind.
Wenn Sie, Frau Kollegin Heinold, jetzt davon sprechen, Sie hätten sich in der schwierigen Finanzsituation zu dem Gnadenakt bereit erklärt, die Landesverfassung zu ändern und das Konnexitätsprinzip einzuführen, dann kann ich Ihnen nur sagen: Wir hätten Sie damals nicht dazu gebraucht, aber auch heute nicht, um die Verfassung zu ändern, um im Sinne der Kommunen Politik zu gestalten. Das können die beiden großen Fraktionen auch allein.
Allerdings legen wir Wert darauf, dass die Freie Demokratische Partei in dieser Frage immer an unserer Seite ist, weil wir das nämlich gemeinsam gestalten wollen. Aber noch ist es nicht so weit, dass wir im Schleswig-Holsteinischen Landtag zusammen eine Zweidrittelmehrheit haben.
Damals wurde gesagt, es müsse zu einem Abbau der Hierarchie-Ebenen, zu einer Verkürzung der Dienstwege, zu einer Verwaltungsmodernisierung, zu einer umfassenden Funktionalreform, zu einer Eindäm
mung der Normen, zu einer Privatisierung, zu einer Neuordnung des öffentlichen Dienstes, zu einer - man erinnere sich - Entbeamtung, zu einer Teilzeitinitiative und zu einem Personalentwicklungskonzept kommen. Da frage ich Sie, Frau Ministerpräsidentin - seien Sie einmal ganz ehrlich, setzen Sie sich mit der Sache auseinander und lassen Sie sich von den Fachleuten in Ihren Häusern beraten -: Was ist eigentlich im Kern davon übrig geblieben?
Ich glaube, es war wichtig, diese Diskussion zu führen. Aber unsere Vorschläge sind damals lächerlich gemacht worden. Und nun arbeiten Sie sie Punkt für Punkt ab: Statistische Landesämter, norddeutsche Zusammenarbeit, Normenkontrolle - alles wird Punkt für Punkt abgearbeitet. Nur leider fünf Jahre zu spät. Das ist die Problematik.
„Das Konzept der Landesregierung macht diese schwierige Gratwanderung da möglich, wo behutsam und mit Fingerspitzengefühl vorgegangen wird. Die Personalkosten müssen in jedem Ressort und in der Staatskanzlei jährlich um mindestens 1 % sinken.“
So hatte es ja die FDP damals gefordert. Man kann Personalkosten eben nicht nur senken, indem man mit viel Fingerspitzengefühl guckt, ob man dieses oder jenes Schräubchen drehen kann, sondern man muss an die Aufgaben herangehen. Verwaltungsmodernisierung heißt: Aufgabenanalyse, Aufgabenkritik. Herr Kollege Puls hat es schon gesagt: Dann muss man gucken, wer welche Aufgaben am besten erledigt, welche Aufgaben wegfallen können, welche Aufgaben privatisiert werden können, wie die Verwaltungslandschaft in Schleswig-Holstein neu geordnet werden kann. Danach kann man auch darangehen, Personalkosten einzusparen. Damit hätte man auch wirklich einen Beitrag zur Konsolidierung der Finanzen des Landes Schleswig-Holstein geleistet.
Ich will aber nicht verkennen, dass in diesen fünf Jahren selbstverständlich eine ganze Menge geschehen ist. Selbstverständlich ist die IT-Ausstattung vorangekommen. Selbstverständlich hat es in einzelnen Bereichen auch funktionalreformerische Ansätze gegeben. Die sind zu akzeptieren und zu respektieren. Selbstverständlich hat es in Einzelbereichen Aufgabenkritik gegeben. Das ist unzweifelhaft richtig. Es
wäre nicht korrekt, wenn ich mich hier hinstellte und für unsere Fraktion sagte, das habe es alles nicht gegeben. Aber das, was es gegeben hat, hat nicht gereicht, wie die Situation des schleswig-holsteinischen Haushalts zeigt. Wir müssen in diesem kleinen Land Schleswig-Holstein mehr tun, als wir bisher getan haben.
Insbesondere von den Grünen wird davon gesprochen, sie seien diejenigen gewesen, die, seit sie in diesen Landtag eingezogen sind, den größten Mut aufgebracht hätten. Dazu kann ich nur sagen: Mut mögen einige von Ihnen ja haben. Aber ob sie auch die Konsequenz haben, die Dinge mit ihrem Mut in Politik umzusetzen, ist eine andere Frage.
Mir liegt das so genannte Geheimpapier Ihres Ministers Klaus Müller vor: „Gedanken zu einer Funktional- und Strukturreform in Schleswig-Holstein“. Aber so geheim ist das Papier ja nicht, Herr Müller. Sie haben es zum Teil ja auch schon der Presse zugespielt. In der Presse stand aber nicht alles. Es hieß beispielsweise, dass Sie eine staatlich verordnete Gebietsreform mit nur noch drei Kreisen in Schleswig-Holstein haben wollen, dass es möglicherweise nur noch zwei kreisfreie Städte geben soll. Dies stand zwar noch nicht in der Zeitung, aber das ist durchaus ein Punkt, der aus Ihrer Sicht möglicherweise diskutiert werden kann.
Ich denke schon, dass in diesem Papier einige vernünftige Ansätze enthalten sind. Aber Sie müssen sich einmal erinnern, was bisher gemacht worden ist. Die Behördenstrukturreform des Jahres 1998 hat doch nicht dazu geführt, dass wir eine Umorientierung in der Verwaltung in Schleswig-Holstein gerade im Umweltbereich gehabt hätten. Wir haben doch überhaupt nichts damit erreicht, dass wir die Ämterstrukturen nur einfach zwischen den Ministerien hin- und hersortiert haben.
Sie müssen sich die Dinge einmal angucken. Dafür mag die Umweltverwaltung als Beispiel herhalten. Da kann die Kollegin Heinold in den nächsten Monaten ja beweisen, wie es weitergeht; denn das ist ja ein grüner Verantwortungsbereich in dieser Landesregierung.
Das Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten hat 243 Bedienstete. Das Landesamt für Natur und Umwelt in Flintbek hat 255 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Da haben wir eine gleichgelagerte, ähnliche Struktur, übrigens zum Teil identisch mit der Struktur in den Verwaltungsabteilungen des Ministeriums, auch mit einer vorgeschalteten Verwaltungabteilung mit rund 100 Beamten des höheren Dienstes. Die
Staatlichen Umweltämter in Itzehoe, Kiel und Schleswig haben 304 Bedienstete. Danach kommt die Ebene der unteren Naturschutzbehörden, angesiedelt bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Es handelt sich letztendlich um vier Ebenen, die alle miteinander kommunizieren müssen, bevor in Schleswig-Holstein irgendeine Investition stattfinden kann, bevor irgendein Plan genehmigt ist. Das ist ein bürokratischer Dschungel.
Ich sage abschließend Folgendes. Wir sind bereit, an einer umfassenden Verwaltungsstrukturreform in Schleswig-Holstein mitzuwirken. Die muss aber nach folgendem Motto vor sich gehen: Erst die Aufgabenanalyse und die Aufgabenkritik, dann die Definition, welche Aufgaben wegfallen können, dann die Definition, welche Aufgaben von Dritten, von Privaten oder anderen gemacht werden können, dann die Diskussion darüber, was auf den kommunalen Bereich verlagert werden kann.
Ich will ganz deutlich sagen, nachdem wir die Kommunalwahl gewonnen haben: Man muss an diese Dinge herangehen. Das werden wir auch tun, und zwar in der Verantwortung, die wir haben, die Strukturen neu zu ordnen.
Für uns ist völlig klar: Wenn es eine umfangreiche Aufgabenverlagerung vom Land auf den kommunalen Bereich geben und mit der Verpflichtung verbunden sein soll, dass es sich um eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe handelt, dann ist es natürlich auch notwenig zu schauen, ob die kommunalen Verwaltungsstrukturen, wie sie sind, diese Aufgaben übernehmen können.
Ich sage Ihnen: Für mich ist es zurzeit nur schwierig nachvollziehbar, dass das alles, wenn es so bleibt, wie es ist, erfolgen kann. Aber eines kann auch nicht sein - das soll mein letzter Satz sein, Herr Minister Müller -: Es kann nicht sein, dass Sie sagen: Wir wollen das alles neu ordnen; aber die gesamte Fach- und Rechtsaufsicht bleibt bei uns; wir bestimmen, was die Kommunen machen sollen. Vollzugsorgane sind wir selbstbewussten Kommunalpolitiker der CDU in den Kommunen dann nicht mehr!
Ich begrüße zunächst Gäste. Auf der Tribüne haben Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer des Städtischen Gymnasiums von Bad Segeberg Platz genommen. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der vorliegenden Großen Anfrage der Grünen wurde das Ziel verfolgt - das hat die Ministerpräsidentin vorhin indirekt bestätigt -, der Landesregierung die Möglichkeit zu eröffnen, die bisher ergriffenen Maßnahmen im Bereich der Umstrukturierung der Verwaltung als Erfolg darzustellen. Dies ist eine Art Selbstbeweihräucherung. Das zeigt nicht zuletzt auch die Presseerklärung der Kollegin Heinold zur Antwort der Landesregierung. Das Ergebnis bewerten wir allerdings ein wenig anders.
Bei den Zielen der Verwaltungsstrukturreform sind wir uns aber im Wesentlichen sicherlich einig. Eine solche Reform soll die Organisation der Verwaltung effizienter gestalten, sie soll die Aufgaben des Landes definieren und straffen, also eine ergebnisoffene Aufgabenkritik vornehmen. Sie soll die Kapazitäten für notwendige neue Aufgaben schaffen, sie soll die Bürgernähe der Verwaltung steigern und sie soll bei der Kommunalisierung von Aufgaben den Kommunen die nötige Flexibilität zur Erfüllung dieser Aufgaben lassen.
Es ist einiges erreicht worden, das auch unsere Zustimmung findet. Im Bereich der Justizministerin haben wir lange Zeit das elektronische Grundbuch und auch das elektronische Mahnverfahren gefordert. Wir haben daher wohlwollend registriert, dass seit Mitte 2001 mit dem Projekt SHEMA das Ziel umgesetzt wurde, alle Mahnanträge, die auf Datenträgern oder per Datenfernübertragung eingereicht wurden, im Mahngericht, Amtsgericht Schleswig, zu bearbeiten.
(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Holger Astrup [SPD]: Sehr gute Entscheidung!)
Dabei hat sich gezeigt, dass das Justizministerium durchaus lernfähig ist. Auf meine Kleine Anfrage vom 26. April 2000 gab es nämlich noch folgende Antwort:
„Derzeit ist nicht geplant, eine DVUnterstützung für das Mahnverfahren zu entwickeln oder zu erwerben.“
„Insgesamt ist zu bezweifeln, dass das automatisierte Mahnverfahren in SchleswigHolstein wirtschaftlich eingeführt werden kann.“