Wissen Sie, wenn hier einzelne der Meinung sind, dass das unangemessen ist, stiften Sie das, was Sie für unangemessen halten! Das bleibt Ihnen ja selbst überlassen.
Aber die Kollegin Heinold stellt sich hier hin und beklagt die Unangemessenheit der Zulagen. Es gibt keine Fraktion in diesem Haus, in der alle Abgeordneten Zulagen bekommen, außer der der Grünen.
das hat ja nichts damit zu tun, dass Sie sagen, was hier beschlossen wird, das nehmen wir in Anspruch, wir können ja nicht darauf verzichten. Ich glaube zu wissen, dass Sie einen Abgeordneten hatten, der keine Zulage bekam, und da haben Sie extra einen Arbeitskreis geschaffen, damit er auch die Zulage bekommt.
Das ist schlichtweg Heuchelei in diesem Haus. Dann müssen wir uns nicht wundern, was wir draußen solch einen schlechten Eindruck machen.
(Vereinzelter Beifall bei SPD und CDU - Zu- ruf der Abgeordneten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Müller, mir war klar - das habe ich vorhin schon einmal gesagt -, dass es hier zu einer heftigen Auseinandersetzung kommt. Nichtsdestotrotz lasse ich
Ich sage Ihnen noch einmal sehr deutlich: So sehr Sie hier auch wettern mögen, im Nachhinein hat sich bei der ganzen Diätenreform herausgestellt, dass wir Recht hatten. Sie sind jetzt unserem Pfad gefolgt, die Altersversorgung mit zu regeln. Das hat lange öffentliche Diskussionen gekostet, bevor Sie sich bewegt haben.
Sie sind jetzt bereit, die Zahl der Wahlkreise zu reduzieren. Dazu waren Sie 2002 nicht bereit. Auch hier haben Sie erkannt, dass wir Recht haben.
Ich sage Ihnen: Wenn sich die Doppelversorgung der Altersversorgung auswirken wird - das dauert ja nicht mehr lange -, werden Sie einen Schreck kriegen, weil Sie sich natürlich auch die öffentlichen Vorwürfe anhören müssen. Ich lasse mir hier nicht sagen, ohne dass es eine ordnungsgemäße Beratung im Innen- und Rechtsausschuss gegeben hat, dass das alles so sein muss. Es kann nicht sein, dass diejenigen Abgeordneten, die bisher
höchstens 75 % Altersversorgung erwerben konnten, dies jetzt plus einer neuen Altersversorgung erwerben. Das kann nicht sein. Das hätten wir miteinander besprechen müssen.
Und es kann nicht sein, dass Sie von mir erwarten, einem Gesetz zuzustimmen, bei dem ich als finanzpolitische Sprecherin meiner Fraktion nicht sagen kann, was es kostet. Ich behaupte, Sie wissen selbst überhaupt nicht, über welche Auswirkungen in welcher Größenordnung Sie hier beschließen.
Ich weiß es nicht. Deshalb sage ich ja, das muss beraten werden. Ich hätte erwartet, dass Sie uns dies zumindest hier und heute vorlegen würden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte erst einmal kurz zurückweisen, dass sich der Innen- und Rechtsausschuss mit diesem Gesetzentwurf nicht ausführlich und angemessen beschäftigt hat. Alle anwesenden Kolleginnen - Frau Kollegin Hinrichsen genauso wie Frau Kollegin Fröhlich mit besonderer Intensität; ich komme darauf noch einmal zurück - und auch der Kollege Kubicki haben diesen Gesetzentwurf Punkt für Punkt mit uns beraten. Alle Fragestellungen sind durchgegangen worden, erörtert worden. Wir sind sogar auf Ihre Änderungsvorschläge zum Teil eingegangen.
- Ich weiß, dass Sie an der Stelle eine gewisse Nervosität haben, Herr Kollege Kubicki, aber hören Sie es sich vielleicht erst einmal insgesamt an, weil Sie ja auch eine gewisse Fragestellung hatten. Ich will Ihnen gern helfen, das dann auch nachvollziehen zu können.
Dass es bei der Altersversorgungsumstellung insgesamt, bei diesem Systemwechsel weg von dem gedanklichen so genannten staatlichen Alimentationsprinzip hin zu einer reinen privaten Versicherungsversorgung - das müsste Ihnen als Liberalem ja auch ganz besonders bewusst sein - natürlich einen wirklichen Bruch gibt, ist klar. Deswegen hat - nur um den Punkt einmal zu nennen - auch die BendaKommission aus gutem Grund nicht vorgeschlagen, dass etwa dann, wenn diese Regelung laut Benda in Kraft tritt - das, was Sie jetzt einfordern -, die Anrechnung der Altenbezüge auf dieses neue System erfolgen müsste. Das ist von Benda ausdrücklich nicht vorgeschlagen worden. Es wäre auch irre, wenn es vorgeschlagen worden wäre.
Der Kollege Astrup - ich will das hier noch einmal sagen - hat das zu bedenken gegeben und ich habe ihm gesagt: Das geht an der Stelle überhaupt nicht, weil nämlich der Betrag der Grundentschädigung, wie er ab der nächsten Legislaturperiode gezahlt wird, eine Grundentschädigung ist einschließlich des Anteils für die private Altersversicherung. Dann ist das die eigene Entscheidung des Abgeordneten mit der Maßgabe, dass wir gesagt haben, wir wollen diesen
Betrag dann auch gern - ich komme darauf gleich noch einmal zurück - für die wirkliche Altersversorgungsfrage verwenden, der von der Grundentschädigung abgeht. Den können Sie dann auch nicht mit einer Altersentschädigung verrechnen, die nach dem bisherigen alten Alimentationsprinzip erworben worden ist. Dass es da gewisse Eruptionsprozesse gibt, das sehen wir ein, und dass es auch gewisse Schwierigkeiten gibt, sehen wir auch ein.
Das Wort zu einer Zwischenfrage hat jetzt der Herr Abgeordnete Kubicki. - Eine Sekunde, wir müssen Sie erst einmal auf „Strom stellen“.
Herr Kollege Schlie, das leuchtet mir noch ein. Aber die spannende Frage ist, warum diejenigen, die aus dem öffentlichen Dienst ins Parlament kommen, in der nächsten Legislaturperiode, was ihre Altersversorgung angeht, nach ihrem 65. Lebensjahr aus zwei Kassen unterschiedlich alimentiert werden und damit eine zusätzliche Versorgung gegenüber dem IstZustand erhalten,
die nicht angerechnet werden kann. - Alle schütteln den Kopf. Selbstverständlich! Wenn die Frau Ministerpräsidentin in der nächsten Legislaturperiode hier sitzt, erhält sie selbstverständlich als Ministerpräsidentin dann, wenn sie ausscheidet, ihre Bezüge und anschließend
nach dem neuen System noch die für die fünf Jahre geltenden Bezüge, die sie früher nicht erhalten hat beziehungsweise die verrechnet wurden.
- Ja, die Frage ist doch - - Darf ich dem Kollegen Schlie das Problem erst einmal erklären, bevor ich frage?
Ich habe keine Veranlassung, mit einer Fraktion darüber zu diskutieren, die das offensichtlich nicht will. - Warum, Herr Kollege
Das will ich Ihnen gern sagen, Herr Kollege Kubicki: Weil es das gleiche Grundprinzip ist. Ich will das einem Liberalen gern noch einmal erklären. Es ist auch hier das Grundprinzip, dass jemand, der vorher nicht Abgeordneter war und im öffentlichen Dienst beschäftigt war - gleich ob als Ministerpräsidentin oder als Lehrer -, nach dem Alimentationsprinzip Ansprüche für seine Pension erworben hat. Nach dem neuen System, das wir für die Versorgung von Abgeordneten einführen, hat das dann überhaupt nichts mehr mit diesem Alimentationsprinzip zu tun, denn es ist die private Versicherungslösung. Er bezahlt aus seiner Grundentschädigung, die die Benda-Kommission dann auch höhergesetzt hat, eine private Versicherungslösung. Da kann es keine Anrechnung geben. Aber wenn es noch nicht verstanden worden ist, will ich das gern - wirklich gern; das liegt mir am Herzen - noch einmal erklären.