Klaus-Dieter Müller
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Last Statements
Meine Damen und Herren! Ich wundere mich doch. Sie spielen sich hier als Henker der Sparkassenorganisationen auf und wundern sich, dass die sich wehren. Das hat für uns wenig mit Wahlkampf zu tun, sondern mehr damit, sich mit Ihnen auseinander zu setzen.
Ich möchte die Polemik eigentlich wieder ein wenig zurückdrehen.
Herr Kubicki, Sie haben sich in Ihrem Wortbeitrag damit auseinander gesetzt, dass die Eigenkapitalversorgung insbesondere unserer kleinen und mittelständischen Unternehmen zu gering ist. Das ist gar keine Frage.
Dass es hier einen Anpassungsbedarf gibt, ist auch zutreffend. Aber ich bitte bei allen Überlegungen auch zu bedenken, dass dieser Anpassungsbedarf gerade für viele kleine und mittlere Unternehmen nicht von heute auf morgen darstellbar ist und dass man ihnen nicht mit der Pistole auf der Brust kommen kann. Dann gehen nämlich viele in die Knie. Es bedarf hier sicherlich auch Übergangsphasen und daher auch einer verstärkten Unterstützung der kleinen und mittleren Betriebe.
Ich möchte auch davor warnen - das haben Sie auch gesagt, Herr Kubicki -, dass Sie sagen, die Risiken bei vielen der abgeforderten Kredite von kleinen und mittleren Unternehmen seien zu hoch. Sie wissen - und das bitte ich zu bedenken -, dass bei den Gründen, warum die großen Geschäftsbanken Kreditanträge von kleinen und mittleren Unternehmen ablehnen, eben nicht die Risiken vorrangig sind, sondern es sind tatsächlich die zu geringen Margen, die bei kleinen Krediten stattfinden.
Wir haben es so weit getrieben, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau die Margen bei ihren Krediten sehr hoch angesetzt hat. Dennoch haben die großen Geschäftsbanken diese Kredite lange nicht in der Form in Anspruch genommen, wie sie es hätten tun können. Herr Reich sitzt auf vielen Milliarden, die nicht abgerufen wurden. Das ist das Problem.
Die Sparkassen - das wissen wir - handeln anders. Sie tragen eine andere regionale Verantwortung. Sie verspüren eine andere Verantwortung gerade gegenüber den mittelständischen Betrieben und dieses tun sie nicht zuletzt deswegen, weil die Träger dieser Sparkassen dieses auch ein Stück von ihnen verlangen. Das ist in dieser wirtschaftlichen Situation, in der wir uns befinden, für unsere kleinen und mittleren Unternehmen gut so und deshalb sollten wir die Gedanken der Privatisierung zu diesem Zeitpunkt nicht weiter verfolgen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mir schlichtweg nicht vorstellen, dass es, wenn die Bedarfs- und Kostenanalysezahlen die bisherigen nicht unter- oder überschreiten, einen anderen Beschluss gibt als den, den wir haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so kommt. Alles andere würde ich mit viel Unverständnis zur Kenntnis nehmen. Gutachterzahlen in wirtschaftlichen Zeiten wie diesen
über das, was an Flugpassagierzahlen prognostiziert wird, können nur reine Prognosezahlen bleiben.
Meine Damen und Herren, Standortpolitik ist Zukunftspolitik, ist keine Politik für den Augenblick. Gerade dann, wenn ein Augenblick schwierig ist, muss man mutige Standortentscheidungen treffen. Alles andere ist schlechte Politik, Herr Kalinka, alles andere ist Kirchturmspolitik.
- Herr Kalinka, was Sie mit Ihren Zwischenrufen wollen, wissen wir. Das haben Sie lange genug da drüben auf dem Ostufer gepflegt. Das ist reine populistische Kirchturmspolitik und nichts anderes.
Herr Kayenburg, Sie haben hier sehr richtig das Beispiel Dräger genannt. So etwas wie Dräger kann auch hier jeden Tag passieren, dass ein Unternehmen sagt: Wir gehen hier weg oder wir kommen nur hierher, wenn.
Da ist ein solcher Feldflughafen, wie wir ihn heute haben, schlichtweg nicht ausreichend.
- Werden Sie doch nicht unsachlich! Das ist offensichtlich die einzige Fähigkeit, die Sie haben. Wissen Sie, was man aus einem Regionalflughafen machen kann? Das ist in Lübeck-Blankensee passiert, das ist dort gezeigt worden: Blankensee ist der zweitfrequentierteste Regionalflughafen in Deutschland. Dort sind 200 Arbeitsplätze geschaffen worden.
- Natürlich auch mit Charter.
Meine Damen und Herren, hören Sie doch bitte den Unternehmen zu. Dräger ist ein gutes Beispiel.
Dräger hat eindeutig klargemacht, dass Hamburg keine Lösung ist. Die haben vorgerechnet, was dort für Zeit verloren wird. Sie haben Hamburg als Lösung für dieses Thema ausdrücklich ausgeschlossen und sie haben auch eine Regionalbahn ausgeschlossen, weil die nämlich genauso viel Zeit kostet; dann kann ich auch gleich mit dem Auto hinfahren.
Herr Kayenburg, Sie waren - da gehören Sie auch nicht hin, insofern sind Sie entschuldigt - nicht auf der Regionalkonferenz der IHK zu Kiel, auf der Ihre
Oberbürgermeisterin - die gehört doch Ihrer Partei an - herumgeeiert hat wie nur irgendetwas. Da wird es doch scheitern, es wird an der Ratsversammlung scheitern mit den spannenden Mehrheiten, denen sich Frau Volquartz ausgesetzt hat. Das ist doch die Realität!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Uwe Eichelberg, ich finde es schon sehr bemerkenswert, wenn die Opposition hier zur Regierung sagt: Ich kann eigentlich nicht nachvollziehen, dass Sie diesen Standort hier optimistisch darstellen. Mit schlechtreden ist noch kein Standort besser geworden.
Ich finde, dass die Oppositionsparteien mit dem Schlechtreden des Standortes schon genug Schaden angerichtet haben. Vielleicht sollte sich die Opposition ein wenig auch auf die positiven Dinge konzentrieren.
Wir haben natürlich mit einer ganzen Reihe auch von strukturpolitischen Problemen zu tun gehabt. Ich will nur die Reduzierung bei der Bundeswehr nennen, die den Hamburger Rand natürlich nicht so stark wie andere Teile des Landes getroffen hat, oder die Strukturveränderungen in der Werftindustrie, die aufgrund des ruinösen Wettbewerbes mit der Konkurrenz aus Fernost keiner beeinflussen konnte. Dennoch haben wir dieses Land zu einem modernen Dienstleistungsland ausbauen können.
Ich will in Anbetracht der uns zur Verfügung stehenden geringen Redezeit einen Satz zu den Clusterbildungen sagen. Natürlich ist es richtig, sich gerade in Zeiten knapper Ressourcen auf das zu konzentrieren, wo man etwas vorzuweisen hat. Uwe, du sprichst den Tourismus an. Wir haben im Tourismus eine ganze Menge vorangebracht. Dies war nicht die Regierung allein, es hat durchaus Unterstützung aus der Opposition gegeben. Ich denke daran, dass wir das gesamte Tourismusmarketing im Lande, das sich totgelaufen hatte, auf neue Beine gestellt haben. Auch da haben wir rechtzeitig reagiert. Ich glaube, dass die Cluster, insbesondere Medizintechnik, Biotechnologie und auch maritime Wirtschaft, für unser Land richtig definiert wurden und sie vorangetrieben werden müssen. Insofern ist die Politik richtig.
Ich finde es gut, dass, wie im Bericht ausgewiesen, unsere Exportquote erheblich steigt. Wir haben hier in der Tat Defizite, das wissen wir. Das hat natürlich auch damit zu tun, dass wir keine Zulieferindustrie und keine internationalen Kontakte unserer kleinen und mittelständischen Betriebe haben, wie es in anderen Bundesländern der Fall ist. Auch wenn ich, wie der Minister gesagt hat, keine Anregungen geben soll,
denke ich, wir müssen uns bei der Außenwirtschaftspolitik konzentrieren. Die Länder auf dem Baltikum werden so gern angesprochen. Mein Gott, alle Menschen dort zusammengenommen sind vielleicht so viele, wie man in Berlin und Umgebung an Menschen hat. Auch da muss man sich konzentrieren. Polen ist ein großes Anrainerland mit 40 Millionen Menschen. Wir müssen die Konzentration noch konsequenter durchführen.
Im Übrigen darf ich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass Großbritannien immer noch der größte Handelspartner Schleswig-Holsteins ist. Auch dies müssen wir im Auge behalten.
Auch ich möchte - der Minister hat es gesagt - die Stärkung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft hervorheben. Die ttz, die jetzt Teil der Wirtschaftsförderung der WSH geworden ist, stellt eine wichtige Technologiekompetenz dar, die wir der Wirtschaftsförderung zugeschlagen haben. Es ist eine wichtige Korrektur dieser Wirtschaftsförderungseinrichtung. Wir haben - auch dies muss gesagt werden - ein wirklich vorbildliches Instrumentarium mit der Investitionsbank, der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft und der Bürgschaftsbank. Die Neuausrichtung der Investitionsbank ist eine ganz wichtige Maßnahme, die wir hier durchgesetzt haben. Was fehlt den kleinen und mittleren Unternehmen? Es fehlen die Finanzmittel auf dem Markt. Dafür kann diese Landesregierung nichts. Das ist ein Problem der Finanzwirtschaft in Deutschland. Die neue Investitionsbank wird hier wichtige Kompensation leisten. Auch hier ist die Politik richtig und vorbildlich gewesen.
Das sieht man im Übrigen auch daran, dass unsere Gründerquote seit Jahren ganz oben angesiedelt ist und die Insolvenzquote relativ gering ist. Das liegt daran, dass die Bürgschaftsbank und die MBG mit ihren Investitionen immer verbinden, dass Coaching erfolgt, dass die Betriebe sich beraten lassen müssen. Auch hier hat unser Förderinstrumentarium wirklich gegriffen.
Ich komme auf einen anderen Gesichtspunkt zu sprechen. Gerade für ein Bundesland wie SchleswigHolstein wie für alle Länder, die geographische Nachteile haben - in Bezug auf den europäischen Markt haben wir sie natürlich -, ist eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur unerlässlich. Das ist für ein solches Land lebensnotwendig. Ich danke dem Wirtschafts- und Verkehrsminister Bernd Rohwer ausdrücklich für seinen enormen Einsatz. Ich glaube,
dass ich es besser als andere in diesem Zusammenhang beurteilen kann. Er hat gegen große Widerstände aus anderen Bundesländern - ich will nicht verhehlen, auch aus der eigenen, etwas entfernteren politischen Umgebung - die für uns alle wichtig erscheinenden Verkehrsprojekte in den Bundesverkehrswegeplan hinein bekommen. Das war nicht ganz einfach, wenn man weiß, was hinter den Kulissen gelaufen ist. Ich möchte ihm ausdrücklich dafür danken, dass er diese Leistung vollbracht hat.
Als letzten Punkt möchte ich sagen, die Quoten, die wir im Bereich Ausbildung vorweisen können, sind ausgesprochen erfreulich. Auch das ist ein nicht unwesentlicher Verdienst dieses Ministers. In diesem Land brauchen wir keine staatlichen Vorgaben. Die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Politik schafft es in diesem Land. Das ist diesem Minister nicht unwesentlich zuzurechnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion, ja die gesamte SPD macht sich die Entscheidung zur Ausbildungsplatzumlage wahrlich nicht leicht. Genau das zeigt die Ernsthaftigkeit, mit der dieses wichtige Thema Ausbildung in meiner Partei behandelt wird. Denn in jedem, der sich dem Problem ernsthaft nähert, schlagen schnell zwei Seelen in einer Brust.
Ich habe großes Verständnis für diejenigen, die nichts unversucht lassen wollen, dass in einer der reichsten Industrienationen der Welt kein Jugendlicher ohne Ausbildung bleiben darf. Ich habe großes Verständnis für diejenigen, die nicht hinnehmen wollen, dass nur 23 % der 2,1 Millionen Betriebe in Deutschland ausbilden, obwohl 56 % ausbildungsberechtigt sind, und seit vielen Jahren 80 % aller Auszubildenden ausschließlich in kleinen und mittleren Betrieben ausgebildet werden. Die deutsche Industrie verweigert sich seit vielen Jahren diesem wichtigen Problem.
Ich habe aber auch großes Verständnis für diejenigen, die Abgaben und Umlagen als Motivationsmittel mit großer Skepsis begegnen. Ich habe da immer den Nutzen der Schwerbehindertenabgabe für die Schwerbehinderten im Auge.
Ich habe großes Verständnis für diejenigen, die zusätzlichen bürokratischen Aufwand verhindern wollen, und ich habe großes Verständnis für diejenigen, die die tatsächliche Wirkung von politischen Entscheidungen vor Augen haben, mögen sie einem nachvollziehbar erscheinen oder nicht.
Die Ausbildungsbereitschaft geht nach DIHTUmfragen gerade in kleinen und mittleren Betrieben zurück- das ist auch spürbar -, allein durch die kontroverse Diskussion um den besseren Weg in dieser Frage.
Ich habe aber vor allem großes Verständnis für diejenigen, die nach wie vor auf gemeinsame Bemühungen zwischen Wirtschaft und Politik setzen und regionale Besonderheiten berücksichtigt sehen wollen, wie unsere Landsregierung.
Vor allem aber würde ich mir in diesem Zusammenhang auch eine erneute Diskussion um Art, Umfang und Inhalte der überbetrieblichen Ausbildung wünschen, die nach wie vor eine Menge mit mangelnder
Ausbildungsbereitschaft zu tun haben und in der derzeitigen Diskussion keine Rolle spielen.
Was aber bei allem unterschiedlichen und gegensätzlichen Verständnis bleibt, hat die „Süddeutsche Zeitung“ am 20. April treffend formuliert:
„Die Lehrstellenlücke bleibt. Wenn man den Prognosen der deutschen Industrie glauben darf, wird sie in diesem Jahr sogar noch weiter wachsen. Wer das nicht hinnehmen will, hat unbestreitbar einen guten Grund zu sagen: Man muss es wenigstens versuchen. Ja, man kann es sogar als die Pflicht der Politik verstehen, eine Aufgabe an sich zu ziehen, an der die eigentlich Verantwortlichen gescheitert sind. Täte sie es nicht, hätte sie ihren Gestaltungsanspruch verwirkt.“
In diesem Sinne akzeptieren wir grundsätzlich gesetzgeberische Initiativen. Wir sind uns aber alle einig, dass Abgaben und Umlagen Ultima Ratio bleiben müssen.
Der Parteivorsitzende der SPD hat das Fenster wieder weit geöffnet. Wir werden alles tun, unseren Wirtschaftsminister bei seinem Bemühen zu unterstützen, in Schleswig-Holstein wie in den letzten Jahren ein Ausbildungsplatzbündnis zusammenzubekommen. Ich bin sicher - sowohl als Vertreter der Vollversammlung der IHK zu Kiel als auch als Abgeordneter dieses Hauses -, dass uns das in Schleswig-Holstein gelingen wird. Dafür lassen Sie uns gemeinsam arbeiten!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der FDP-Fraktion - jetzt spreche ich vom ersten Absatz - sollte wohl besonders originell sein, Frau Kollegin. Das ist gründlich daneben gegangen.
Ich finde, dass dieser Antrag weder sprachlich noch inhaltlich diesem wichtigen Thema der Anbindung der A 20 sowie der Bedeutung dieses Hauses gerecht wird.
Im Übrigen habe ich erst nicht geglaubt, dass dieser Antrag aus Ihrer Feder stammt, Frau AschmoneitLücke. Denn Sie bleiben mit diesem Antrag weit hinter Ihren Fähigkeiten zurück.
Wenn es der FDP-Fraktion wirklich um die Sache ginge, hätte sie andere Fragen gestellt.
- Wir reden gerade nicht von Plön, Herr Kollege.
Sie hätten sachdienlicher danach gefragt, warum das FDP-Mitglied Hirche, Verkehrsminister des Landes Niedersachsen, den gemeinsamen Plan, die A 20 an die A 1 in Niedersachsen anzubinden, aufgegeben hat. Sie hätten weiter besser gefragt, was der jetzige Plan der niedersächsischen Regierung, die A 20 in Niedersachsen an eine noch zu planende Küstenautobahn A 22 anzubinden, aus unserer Interessensicht bedeutet. Und Sie hätten dann unseren Verkehrsminister fragen können, aus welchen Gründen er jetzt bereit sei, sich den Plänen Niedersachsens anzuschließen, obwohl aus länderübergreifender Sicht ein Anschluss an die A 1 die bessere Alternative bleibt.
Die Gründe, die A 20 lieber an eine noch zu planende Küstenautobahn anzuschließen, liegen ausschließlich in niedersächsischen regionalpolitischen Erwägungen und Forderungen der Unternehmen in der dortigen Region.
Ich möchte aus einer Rede des dortigen IHKPräsidenten Dr. Harms zitieren, die dieser in der Landesvertretung Bremens beim Bund im Januar 2004 zu diesem Thema gehalten hat. Er hat gesagt:
„Die Küstenautobahn wird großräumige Routenverlagerungen im Verkehr vom Ruhrgebiet und Frankreich einerseits und Schleswig-Holstein und Dänemark andererseits bewirken.“
Damit meint er die Verlagerung in den Wirtschaftsraum Bremen/Nord-Niedersachsen.
„Eine aktuelle Befragung von Unternehmen in Nord-Niedersachsen und Bremen belegt, welche Bedeutung der Küstenautobahn beigemessen wird: 93 % aller Unternehmen betonen, dass die Küstenautobahn gegenüber der Anbindung der A 20 an die A 1 bei Sittensen zu bevorzugen ist. 28 % aller Transporte, die die Unternehmen im nördlichen Niedersachsen durchführen, können wirtschaftlicher und damit effektiver über eine A 22 erfolgen.“
Ich will nicht weiter aus dieser Rede zitieren. Sie enthält eine Fülle von regionalwirtschaftlichen Gründe für die A 20.
Meine Damen und Herren, es ist natürlich legitim, dass die niedersächsische Regierung ihre Interessen vertritt. Dies ist aber ein länderübergreifendes Projekt, das allen Interessen gleichermaßen zugute kommen soll und muss. Das aber steht offenbar nicht an vorderer Stelle der Verantwortlichen in Niedersachsen.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhard Grindel verkündete am 12. Februar 2004 in der Presse:
„Der A 20 kommt mehr die Funktion eines Bypasses für den Elbtunnel mit sehr begrenzter raumerschließender Wirkung zu."
Die Hamburger und wir haben da eine andere Sicht der Dinge.
Aber warum ist der Anschluss an eine Küstenautobahn für uns auch weiterhin nur der zweitbeste Weg? - Die direkte Anbindung der A 20 an die A 1 bei Sittensen ist die kürzeste - sie ist nämlich 38 km kürzer -, die kostengünstigste - sie ist nämlich 300 Millionen € billiger - und vor allem am schnellsten realisierbare Lösung, da es einen fortgeschrittenen Planungsstand gibt, während man bei der Küstenautobahn mit den Planungen erst beginnen muss.
Der Hamburger Wirtschaftssenator Gunnar Uldall, CDU, trägt die Haltung Bernd Rohwers mit, der völlig zu Recht eine Lösung will, obwohl es aus unserer Sicht die zweibeste ist. Es muss endlich mit Niedersachsen zu einer gemeinsamen Planung kommen. Uldall sagte fast wortgleich mit Rohwer:
„Der Anschluss bei Sittensen wäre uns lieber. Am wichtigsten ist aber, dass es überhaupt und schnell eine gemeinsame Lösung gibt."
Aber genau da liegt der neuralgische Punkt, meine Damen und Herren. Wann wird die Anbindung der A 20 an eine Küstenautobahn realisierbar?
Ich zitiere das “Hamburger Abendblatt“ vom 11. Februar 2004:
„Niedersachsen hat indes keine Eile mit der A 22. Dafür gibt es zwei Gründe. Zum einen ist die 112 km lange Küstentrasse noch nicht einmal ansatzweise durchgeplant. Zum anderen stehen jedem Land im Bundesverkehrswegeplan nur begrenzte Baumittel zur Verfügung. Bei einem Vorziehen der Küstentrasse, die stolze 870 Millionen € kosten soll, müsste Niedersachsen also ein anderes großes Vorhaben wie den Bau der A 39 oder viele Ortsumgehungen streichen. Dazu ist Verkehrsminsiter Walter Hirche (FDP) offenkundig nicht bereit.“
So weit das „Hamburger Abendblatt“ von letzter Woche. Was denn nun, Herr Hirche und FDP?
Ehrliche Planungsabsicht oder politische Taschenspielereien?
Wenn Hamburg und Schleswig-Holstein sich jetzt bereit finden, den niedersächsischen regionalwirtschaftlichen Überlegungen zu folgen, dann erwarten wir auch, dass diese Planung so schnell wie möglich konsequent umgesetzt wird. Wenn man dem „Hamburger Abendblatt“ glauben schenkt, ist da ganz offensichtlich noch eine Menge Überzeugsarbeit bei Ihrem Parteifreund Hirche zu leisten. Wer könnte das besser als die FDP-Kollegen in diesem Hause, sich dann bei ihrem Parteifreund einzusetzen!
Ich gehe einmal davon aus, Frau Kollegin Aschmoneit-Lücke, das ist der einzige Punkt, der offenbar die Dringlichkeit unterstreicht. Es ist ganz dringend, dass Sie mit Herrn Hirche reden, damit er die Planung der Küstenautobahn auch wirklich ernst meint.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich danke Herrn Wirtschaftsminister Professor Rohwer für den Bericht, der, wie er es selbst erwähnte, in vergleichsweise kurzer Zeit erstellt wurde und dennoch ein sehr fundierter und, wie ich finde, aussagekräftiger Bericht ist. Er zeigt eindrucksvoll, dass ein vielschichtiges Kontroll- und Evaluationsinstrumentarium ein nennenswertes Maß an Transparenz schafft. Er unterlegt, dass zeitnah auch Schlussfolgerungen gezogen werden, beschreibt aber auch nachvollziehbar das Problem der Messbarkeit vor allem der Arbeitsplatzeffekte bei Förderung von Infrastrukturprojekten. Frau Aschmoneit-Lücke, wir sind uns da sicher einig, dass natürlich Infrastrukturprojekte eine bessere Wirtschaftsförderung als eine einzelbetriebliche Förderung sind, wo die Effekte schwerer nachvollziehbar sind oder wo es länger dauert, bis sie tatsächlich greifen.
Ich finde es aber ein Stück weit unredlich, Frau Kollegin, wenn Sie hier absolute Zahlen als scheinbaren Beweis vortragen. Dann müssen Sie sagen: Wir haben, weil wir dazu gezwungen sind - alle zusammen -, erhebliche Einsparungen in allen Bereichen vorgenommen. Da muss man diese absoluten Zahlen zunächst einmal heranziehen und dann möglicherweise beweisen, dass wir in diesen Bereichen qualitativ, also prozentual mehr einsparen als in anderen Bereichen. Das tun wir nicht. Wir sind zum Sparen verurteilt, leider auch in diesem Bereich.
Vor allem die externen Gutachten zur Beurteilung der Effizienz unserer Wirtschaftsförderprogramme unterlegen die Wirksamkeit dieser Maßnahmen. Die Analysen der unterschiedlichen Programme durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und das Bundesamt für Bauwesen und Raumforschung,
die Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung in Berlin und der PLS Rambøll Management bestätigen beachtliche Erfolge der Förderungen in strukturschwachen Gebieten und deutlich höhere Investitionen und Beschäftigungseffekte in der einzelbetrieblichen Wirkungsanalyse.
Das DIW bescheinigt, dass mit der Verknüpfung von GA-, Ziel-2- und ergänzenden Landesmitteln unter dem Dach des Regionalprogramms 2000 ein hohes Maß an Kohärenz zwischen EU-, nationaler und Landespolitik erlangt wird und dass die Landesregierung ihre programmatischen Ziele der Ziel-2-Förderung entsprechend den aus der Stärken-Schwächen-Analyse erkennbaren Förderbedarfen ausgerichtet hat. Eindrucksvoll ist auch der sehr geringe Anteil der Fälle bei der einzelbetrieblichen Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe, bei denen wesentliche Förderziele, insbesondere das Arbeitsplatzziel, nicht erreicht werden. Er liegt bei nur 6,7 % in den letzten sechs Jahren.
Richtig sind die Schlussfolgerungen bei den Akzentverschiebungen, die die Landesregierung vorgenommen hat. Das gilt für die Reduzierung der Fördermittel bei Gewerbegebieten und Technologie- und Gewerbezentren ebenso wie für die Neujustierung bei der Tourismus-Förderung und der KMUDienstleistung. Richtig ist aus unserer Sicht die Fokussierung auf Kompetenzfelder, betriebliche Innovationen und den Bereich Qualifizierung.
Eine besondere Erfolgsgeschichte - der Minister hat darauf hingewiesen - ist das System der Gründungs- und Unternehmensfinanzierungen in unserem Land. Seit Jahren steht Schleswig-Holstein auf dem Treppchen der Gründerländer in Deutschland vor Bayern, Baden-Württemberg und anderen, denen ja so gerne Pionierleistungen nachgesagt werden. Gerade Unternehmensgründungen haben keine nennenswerten kurzfristigen Arbeitsplatzeffekte, sind aber für die mittel- und langfristige Entwicklung von größter Bedeutung.
Ein wesentlicher Grund für diesen Erfolg, aber auch für die Unternehmensfinanzierung in Gänze in ausgesprochen schwierigen Zeiten, ist das bewährte Instrumentarium aus Investitionsbank, mittelständischer Beteiligungsgesellschaft, Bürgschaftsbank und der Fördereinrichtungen WSH, ttz und TSH. Es war für mich sehr angenehm, vom Vorsitzenden des Vorstandes der KfW-Bankengruppe, Herrn Hans Reich, im Rahmen einer Veranstaltung des Managerkreises der Friedrich-Ebert-Stiftung und der IHK zu Kiel vor 14 Tagen zu hören, dass für die KfW, immerhin das größte bundesweite Förderinstitut, die Investitionsbank Schleswig-Holstein der erfolgreichste Regional
partner in Deutschland ist. Dazu kann ich der Investitionsbank nur einen Glückwunsch übermitteln.
Die Erfolge können sich denn auch sehen lassen und dokumentieren sich in den Zahlen: Fast 50.000 Arbeitsplätze bei im Jahr 2003 insgesamt 783.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in SchleswigHolstein sind in den letzten fünf Jahren durch die Finanzierungsinstrumente des Landes oder die Förderinstitute erhalten oder neu geschaffen worden. Das sind fast 7 % unserer Gesamtbeschäftigung, die wir durch unsere Wirtschaftsfördereinrichtungen erhalten oder generiert haben. Fast 7 % unserer Gesamtbeschäftigung in fünf Jahren! Das unterstreicht die Bedeutung der Wirtschaftsförderung in Bezug auf die wichtigste Bezugsgröße, nämlich die Arbeitsplätze, eindrucksvoll.
Ich kann nur sagen: ein ebenso hilfreicher wie erfolgreicher Bericht. Vielen Dank, Herr Minister Rohwer.
Herr Präsident, ich werde das nicht in Anspruch nehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Zeiten leerer öffentlicher Kassen sind auch die Zeiten, in denen Strukturveränderungen möglich werden und sie sind die Chance, aus der Not die Tugend erwachsen zu lassen. Mit der Zusammenlegung der Technologiestiftung und der Energiestiftung zur Innovationsstiftung Schleswig-Holstein wird eine solche Chance genutzt.
Ich möchte an dieser Stelle Herrn Minister Professor Rohwer herzlich danken, dass er so konsequent die Fusion vorangetrieben hat. Lange schien es schwierig, diese von Fachleuten gewünschte Fusion umzusetzen. Aber wir wissen: Das hatte auch mit handelnden Personen zu tun.
Als Mitglied im Stiftungsrat der TSH habe ich acht Jahre lang die Arbeit der Stiftung begleiten können. Die Technologiestiftung ist einer der wichtigsten Impulsgeber unseres Landes im Technologietransfer.
Ohne die TSH gäbe es in Schleswig-Holstein nicht annähernd die vitalen Strukturen etwa in der Bio- und Medizintechnik, in der Oberflächentechnik, in der Informationstechnologie oder auch die nachhaltigen Erfolge bei den Existenzgründungen, die wir heute vorfinden; die aktuellen Zahlen belegen dies erneut.
Die Energiestiftung ist nicht nur wesentlich an der Erfolgsgeschichte „Windenergie in SchleswigHolstein“ beteiligt, sondern sie hat auch durch unzählige Pilotprojekte alle regenerativen Energien gefördert und dafür gesorgt, dass unser Land energiepolitisch eine Vorreiterrolle einnimmt.
Dies gilt aber nicht nur hier: Bedenken Sie, welche Schlüsselfunktion die Brennstoffzellentechnologie beim Erhalt von Arbeitsplätzen gerade in Kiel spielt.
Die jetzt umzusetzende Fusion von Gleichen mit Gleichen bündelt Kräfte und schafft zusätzliche Möglichkeiten im Technologietransfer. Die Themen Technologie und Energie werden besser verzahnt und die Erkenntnisse beider Stiftungen besser nutzbar. Die neue Stiftung wird über ein beträchtliches Stiftungskapital verfügen. Die Nutzung eines größeren Vermögens führt in der Regel zu einem auch propor
tional höheren Ertrag, was gerade in Zeiten geringerer Kapitalmarktzinsen bedeutungsvoll wird.
Wir begrüßen in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass im Gesetzentwurf in § 3 Abs. 2 eindeutige Bestimmungen zum Erhalt des Stiftungskapitals festgeschrieben sind. Sicher werden die Kapitalanlagemöglichkeiten durch diese Bestimmungen eingeengt, aber öffentliche Stiftungen dürfen nicht zu Risikoanlagefonds verkommen.
Es können Synergiepotenziale auch im Verwaltungsbereich erschlossen werden; eine Leitungsstelle nach B 5 wird von Beginn an eingespart.
Vor allem aber bekommt die Technologieförderung in unserem Land neuen Schub. Wir wissen, was wir an unseren mittelständischen Betrieben im Lande haben. wir wissen aber auch, dass unsere Wirtschaft vor dem Hintergrund globaler Arbeitsteilung nur dauerhaft bestehen kann und wir mehr Arbeitsplätze zur Verfügung haben werden, wenn es gelingt, die Rolle Schleswig-Holsteins im Technologie-Wettbewerb erfolgreich zu definieren. Dabei wird die Innovationsstiftung eine wesentliche Verantwortung haben.
Es geht darum, neue Technologien für unser Land und die Wirtschaft in unserem Land nutzbar zu machen. Stiftungsrat und Wissenschaftlicher Beirat der Technologiestiftung haben vor genau einem Jahr in völliger Übereinstimmung über Partei- und Verbandsinteressen hinweg den arbeitsstrategischen Kern für die TSH bestätigt, der auch für die neue Innovationsstiftung gilt.
Es gilt, Technologietrends aufzuspüren - und dies nicht nur in der direkten Umgebung, sondern weltweit -, Entwicklungspotenziale aus neuen technologischen Entwicklungen für unser Land herauszuarbeiten und Anstöße zu geben, um Erfolg versprechende Entwicklungen in Schleswig-Holstein in Gang zu setzen. Diese - lassen Sie es mich so nennen - Spürnasenfunktion ist die Basis auch der Innovationsstiftung.
Im Stiftungszweck heißt es denn auch in § 2 Abs. 2 unter 1., die Stiftung werde die Entwicklung, den Transfer und die Implementierung von Technologien und Innovationen in der Wirtschaft unterstützen. Damit, meine Damen und Herren, ist Folgendes gemeint: Die Innovationsstiftung soll technologische Zukunftsfelder ausloten und ihre Nutzbarkeit für die wirtschaftliche Nutzung in Schleswig-Holstein unter
suchen. Vielleicht verdeutlichen wir diese Kernaussage noch expressis verbis in den Richtlinien.
Diese Vorgabe gilt uneingeschränkt natürlich auch für die technologischen Entwicklungen im Energiebereich.
Energie ist für alle Wirtschaftsbereiche ein sensibles Thema. Die Implementierung energiesparender Technologien und Strategien, aber auch der Klimaschutz sind unabdingbare Voraussetzungen für wirtschaftliche Prosperität und - wie wir wissen - auch arbeitsmarktrelevante Zukunftsfelder.
Insofern können wir diese Entwicklung nur begrüßen.
Ich möchte abschließend auch für die SPD-Fraktion betonen, dass wir uns freuen, dass die e.on Hanse unser Partner bleibt. Mein Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beider Stiftungen, verbunden mit dem Versprechen, dass wir sehr sorgfältig alle Veränderungen, die sich durch die Fusion ergeben werden, genau prüfen wollen, um den Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerecht zu werden.
Ich bitte zusätzlich um Überweisung des Gesetzentwurfes in den Umweltausschuss.
Herr Präsident! Ich verweise auf die Vorlage.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Damit kein falscher Eindruck entsteht: Ich bin immer ein Gegner der Ausbildungsplatzabgabe gewesen,
weil auch ich glaube, dass das zu mehr Bürokratie führt und das falsche Signal ist. Vor allen Dingen aber betrifft es nur wenige Arbeitsamtsbezirke in Deutschland tatsächlich. Wenn man sich das genau anschaut, sind das weniger als zwei Hand voll Arbeitsamtsbezirke von über 300 in Deutschland, die das wirklich betrifft. Deshalb halte ich eine deutschlandweite Ausbildungsplatzabgabe für falsch.
Aber ich glaube auch, dass die Diskussion, wie Sie sie führen, zu undifferenziert ist. Wenn hier gesagt wird, die IHK Koblenz spreche von einer Kriegserklärung gegenüber dem Mittelstand, muss ich sagen: Der Mittelstand hat eigentlich am wenigsten zu befürchten, denn er bildet aus, und zwar so viel, dass er das in vielen Betrieben kaum noch verantworten kann. Er macht es wirklich.
Denn der Mittelstand weiß, wenn er nicht ausbildet, fehlen ihm die Leute. Er kann in wenigen Jahren seine Leistungen mit irgendwelchen Menschen, die nicht wissen, worüber sie reden, nicht mehr erbringen. Er braucht diese Leute, diese jungen Menschen, um die Aufgaben in dem Betrieb erfüllen zu können.
Wer bildet denn nicht aus? - Das sind die Damen und Herren, lieber Herr Wagner, in den großen deutschen Unternehmen, von denen Sie sagen, es sei ihnen nicht mehr möglich, die seit Jahren keine Steuern gezahlt haben, weil diese Bundesregierung ihnen diese Erleichterung - wie ich finde fälschlicherweise - gewährt hat.
Für die war und ist es allemal möglich auszubilden. Aber was machen die? - Sie holen die im Mittelstand gut ausgebildeten Menschen zu sich und leisten sich den Luxus auf Kosten unserer Gesellschaft und unserer jungen Leute, sich zu verweigern. Und das muss man auch hier im Parlament gemeinsam so darstellen
und sagen: Wir fordern die Industrie in diesem Land auf, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachzukommen und sich ihr nicht länger zu entziehen.
Meine Damen und Herren, auch mit einer Äußerung in dem Sinne, dass man keine Menschen mehr finde, um sie auszubilden, wäre ich ein bisschen vorsichtiger und ein wenig sensibler. Es gibt sicherlich Ausbildungsdefizite aus der Schulausbildung heraus. Das will ich gar nicht bestreiten.
Aber es gibt auch sehr viele äußerst engagierte junge Menschen, die es wirklich nicht verdient haben, dass ein Parlament so pauschal über sie urteilt.
Das üben wir noch einmal, Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich die Initiative der FDP begrüßen, dieses wichtige mittelstandspolitische Thema hier zum Gegenstand zu machen. Das gibt uns die Möglichkeit, die Bedeutung und auch die Funktion von Existenzgründungen für unsere Wirtschaft deutlich zu machen.
- Das würde zu lange dauern, Herr Kubicki, aber ich lade Sie gern zu meiner Antrittsvorlesung ein.
Die Landesregierung unternimmt seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen auf diesem Gebiet. Herr Minister Professor Dr. Rohwer
hat darauf hingewiesen. Die Erfolge lassen sich auch sehen. Sicherlich, Frau Kollegin Aschmoneit-Lücke, wir haben eine schwierige wirtschaftliche Zeit und wir alle bedauern es sicherlich gemeinsam, dass wir insgesamt nicht erfolgreichere Zahlen vorlegen können. Dennoch sind gerade die Zahlen in Bezug auf die
Existenzgründungen in Schleswig-Holstein eine besondere Erfolgsgeschichte; denn der Bericht belegt, was diese Anstrengungen in der Tat bewirkt haben.
Seit Jahren, so auch 2002, steht Schleswig-Holstein auf dem Treppchen der erfolgreichsten Gründerländer in der Bundesrepublik Deutschland. Auch die Selbständigenquote ist erfreulich hoch, deutlich höher als der Bundesdurchschnitt. Diese Politik der intensiven Förderung von Existenzgründungen dient den Unternehmensgründungen und der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, aber - dies ist etwas, was immer zu wenig beachtet wird - der strategische Hauptzweck der Unternehmensgründungspolitik ist die Förderung von Wachstum und Modernisierung des Produktionssystems.
Die Unternehmensdemografie ermöglicht die kontinuierliche Erneuerung der Branchen, veraltete Betriebe scheiden aus und neue, besser an die Marktbedürfnisse angepasste entstehen, wie das Wachstum des Dienstleistungssektors in Deutschland sehr eindrucksvoll zeigt. Diese neuen Unternehmen bringen neue Produktideen und neue Technologien.
Aber Neugründungen haben auch Schattenseiten. Hohe Insolvenzquoten sind eine leider nicht wegzudiskutierende Begleiterscheinung. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit bestätigt, was viele schon immer vermuteten: Die meisten, die sich selbstständig machen, verstehen ihr Handwerk kaum. Allerdings ist diese Formulierung etwas missverständlich. Das Handwerk verstehen sie meistens, aber sie verstehen nichts von Betriebswirtschaft und sie schätzen viele Parameter falsch ein, insbesondere auch den Kapitalbedarf.
Die richtige Schlussfolgerung aus alledem ist nicht, Existenzgründungen und die Förderung von Existenzgründungen politisch zu diskreditieren, sondern die Anstrengungen zu erhöhen, Gründerinnen und Gründern durch intensive hochwertige Beratung zu begleiten. Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein hat vor vier Jahren damit begonnen, ein Risikofrüherkennungsprogramm zur Pflicht zu machen. Ein einmaliger - dies muss man sich einmal merken - Checkup des Betriebes als begleitendes Beratungsinstrument hat bereits dazu geführt, dass jede zweite Insolvenz vermieden werden konnte. Dieses Programm ist zwischenzeitlich erheblich ausgebaut worden. Ein Kennziffernreport und ein ganzer Baukasten beratungsbegleitender Maßnahmen werden inzwischen angewendet. Soweit die Bürgschaftsbank SchleswigHolstein in die Gründung involviert ist, ist die jeweilige finanzierende Hausbank verpflichtet, 5.000 € mehr Kredit zu gewähren, die dafür verwendet werden, den Gründer fachkundig begleiten zu lassen - ein
ganz hervorragendes und wegweisendes Programm aus Schleswig-Holstein.
Sie haben, Frau Kollegin Aschmoneit-Lücke, von Maßstäben, anhand derer Sie die Erfolge beurteilen wollen, gesprochen. Ich kann Ihnen dazu die durchaus bemerkenswerte Studie der Universitäten Köln und Lüneburg, die vor einem knappen Jahr vorgelegt wurde, anbieten. Die Wissenschaftler haben dort die Gründungsaktivitäten und Rahmenbedingungen in zehn deutschen Regionen verglichen, darunter auch der Region Kiel. Ich möchte kurz über das Ergebnis dieser Studie berichten: Eine der Stärken der Region Schleswig-Holstein Mitte zeigt sich im Bereich der öffentlichen Förderinfrastruktur. So bieten nach Ansicht der Experten die öffentlichen Beratungsstellen eine kompetente und effektive Unterstützung bei der Suche nach Fördermitteln und die Gründer finden in der Region schnell den richtigen Ansprechpartner. In vielen Gesprächen wurde speziell die Investitionsbank Schleswig-Holstein mit ihrem erfolgreichen Projekt „Förderlotse“ genannt. Das Angebot an unternehmensbezogenen Dienstleistungen wird in Quantität und Qualität als völlig ausreichend beurteilt. Das große Angebot an Technologie- und Gründerzentren und dessen effektive Unterstützung für Unternehmensgründer wird von den Experten als positiv hervorgehoben. Technologietransfereinrichtungen, insbesondere die Technologie-Transfer-Zentrale Schleswig-Holstein, leisten - so die Wissenschaftler aus Köln und Lüneburg - einen erwähnenswerten Beitrag.
Ich glaube, dass die objektive Beurteilung von außen durchaus ein wichtiges Kriterium für die Beurteilung der Leistung der Landesregierung sein kann. Ich finde, dass die Analysen und die vorgelegten Zahlen durchaus eindrucksvoll sind. Sie sind nicht vom Himmel gefallen, sondern sie sind in der Tat das Ergebnis einer Politik, in die wir viel Mühe gesteckt haben und auch weiterhin stecken werden. Wir sind uns einig, liebe Frau Kollegin - auch der Minister hat es eben genannt -: Wir müssen das Instrumentarium der Fördereinrichtungen, das wir geschaffen haben, weiter straffen. Ich bin sehr froh, dass es in dieser Stadt ein „Haus der Wirtschaft“ geben wird als einen Ort, an den die Menschen gehen können, wenn sie Beratung wollen. Das war nicht ganz einfach, aber wir werden dies umsetzen. Wir sind auf einem richtigen Weg. Ich danke dem Minister für diese erfolgreiche Bilanz.
Ich habe mich nicht zu Wort gemeldet, damit wir das üben; es klappt ja schon besser. Ich möchte etwas zu dem sagen, was Frau Strauß hier gesagt hat. Frau Strauß, Sie haben wieder die Lohnneben- oder Lohnzusatzkosten erwähnt und glaubhaft machen wollen,
dass die Senkung der Lohnnebenkosten der rettende Anker sei.
Ich habe gerade in Vorbereitung einer Rede, die ich gestern in Berlin gehalten habe, geguckt, wie lange diese Forderung schon erhoben wird. Als ich vor 25 Jahren das erste Mal etwas über Mittelstandspolitik veröffentlicht habe, gab es auch schon genau diese Forderung. Sie wissen, da haben andere Leute regiert und die hatten vor 25 Jahren sehr lange Zeit, die Lohnnebenkosten deutlich zu senken.
Aber was heißt es denn, wenn wir immer wieder dieselbe Forderung aufstellen? Die Bundesregierung hat gesagt - und wir tragen das mit -: Wir müssen die Arbeitskosten entlasten, ja. Aber dann gibt es nur zwei Möglichkeiten - auch das müssen Sie den Wählerinnen und Wählern sagen -: Entweder wir verteilen um, das heißt, ein Teil der Kosten wird über Steuern erbracht, oder Sie müssen die sozialen Leistungen in diesem Land drastisch senken. Wenn Sie das wollen, sagen Sie das den Menschen auch und tun Sie nicht so, als würden Sie ihnen mit dieser Forderung Heil bringen wollen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich ja immer sehr zurückgehalten, was diese Diskussion angeht, aber ich möchte jetzt doch, wenn ich das so verfolge, zwei Bemerkungen machen. Seit Jahren beklagen wir landauf, landab, dass es Angehörige vieler gesellschaftliche Gruppen gibt, die nicht mehr bereit sind, einem Parlament wie diesem anzugehören,
und zwar unter anderem deswegen, weil sie erhebliche finanzielle Einbußen zu erleiden hätten, wenn sie das täten. Daher kommt ja die Monostruktur dieses Hauses mit ganz überwiegend Mitgliedern aus dem öffentlichen Dienst.
Jetzt haben wir eine Situation, dass eine unabhängige Kommission sagt, wir geben euch eine Richtlinie - R 2, Richterbesoldung. Eigentlich sind sich auch alle einig. Dann kommt es zu dieser abschließenden Dis
kussion und die kleinen Fraktionen erwecken, wohl wissend, dass das hier heute positiv abgestimmt wird und sie Nutznießer dieser Reform sein werden,
den Eindruck, dass hier wieder Leute unangemessen bevorteilt werden und wir uns selber bevorteilen.
Dies ist Heuchelei.
Wissen Sie, wenn hier einzelne der Meinung sind, dass das unangemessen ist, stiften Sie das, was Sie für unangemessen halten! Das bleibt Ihnen ja selbst überlassen.
Aber die Kollegin Heinold stellt sich hier hin und beklagt die Unangemessenheit der Zulagen. Es gibt keine Fraktion in diesem Haus, in der alle Abgeordneten Zulagen bekommen, außer der der Grünen.
Und, Kollegin Heinold,
das hat ja nichts damit zu tun, dass Sie sagen, was hier beschlossen wird, das nehmen wir in Anspruch, wir können ja nicht darauf verzichten. Ich glaube zu wissen, dass Sie einen Abgeordneten hatten, der keine Zulage bekam, und da haben Sie extra einen Arbeitskreis geschaffen, damit er auch die Zulage bekommt.
Das ist schlichtweg Heuchelei in diesem Haus. Dann müssen wir uns nicht wundern, was wir draußen solch einen schlechten Eindruck machen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass die Frau Berichterstatterin zugleich für die CDU-Fraktion geredet hat. Inhalt und Dauer ihres Beitrages ließen darauf schließen.
Wirtschaftsminister Professor Rohwer und die SPDFraktion, aber auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SSW halten Wort: Heute geht das Tariftreuegesetz in die abschließende Lesung.
Nachdem die neuen Bundesländer ein Bundestariftreuegesetz im Bundesrat scheitern ließen, setzt Schleswig-Holstein heute Zeichen, um insbesondere kleinere Betriebe vor ruinösem Wettbewerb mit Dumpingangeboten zu schützen. Über eine Milliarde Euro Landesaufträge pro Jahr werden damit fortan nur an Unternehmen vergeben werden können, die sich verpflichten, ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Ausführung der Leistung mindestens nach einem der am Ort der Leistungserbringung geltenden Tarifverträge zu entlohnen, und dies auch von ihren Subunternehmern verlangen. Damit sind wir nach Bayern, dem Saarland und dem Land Berlin ein weiteres Bundesland, das Tariftreue für die Vergabe der Aufträge des Landes vorsieht. Bayern war Vorreiter. Das Gesetz gilt dort bereits seit 1996.
Wie wichtig es ist, der Wirtschaft in Schleswig-Holstein, insbesondere unserer Bauwirtschaft zu helfen, zeigen die Zahlen eindringlich. Die Auftragseingänge in der Bauwirtschaft gingen von Januar 2000 bis heute um satte 19,2 % zurück. Schleswig-Holstein liegt bei der Auftragslage in der Bauwirtschaft deutlich hinter dem Durchschnittswert der neuen Bundesländer und hinter Sachsen, Brandenburg und SachsenAnhalt.
- Herr Kubicki, es ist Ihnen nicht alles zugänglich. Das ist uns ja bekannt. Aber hören Sie erst einmal zu.
- Herr Oppositionsführer, CDU und FDP lehnen dieses Mittelstandsförderungsgesetz ab, ein Gesetz für den Mittelstand, das auch Wirkung zeigen wird.
Die CDU widerspricht damit nicht nur ihren Parteifreunden in Bayern, im Saarland und in Berlin; denn das dortige Gesetz wurde noch unter Diepgen beschlossen. Ihr Nein ist vielmehr umso erstaunlicher, als Sie sich doch allzu gern zu Anwälten der mittelständischen Wirtschaft aufschwingen.
Der Baugewerbeverband nennt Ihre Ablehnungen auch vornehm inkonsequent, und dies zu Recht, meine Damen und Herren.
Gestern erst haben Sie, Herr Oppositionsführer, hier in diesem Hause nach staatlicher Regulierung gerufen. Heute wollen Sie die Kräfte des Marktes zum Nachteil unserer Beschäftigten und unserer Unternehmen ungehindert wirken lassen.
Nein, meine Damen und Herren. Ein fairer Wettbewerb darf nicht über die Lohnkosten und über soziale Standards ausgetragen werden.
Wer den Mittelstand nicht nur als Floskel im Munde führen will, sondern es ernst meint mit fairen Bedingungen für kleine und mittlere Betriebe, der muss heute Farbe bekennen.
Auch das in der Diskussion immer wieder genannte Argument zu erwartender Preissteigerungen ist viel zu kurz gegriffen. Die Fortsetzung der Pleitewelle vernichtet Arbeitsplätze, verhindert Steuereinnahmen und Sozialabgaben. Jede ernsthafte Bilanz der Wirkung eines Tariftreuegesetzes ist positiv. Der volkswirtschaftliche Schaden wäre sehr viel größer als der vermeintlich betriebswirtschaftliche Nutzen, der nur weiter dazu führen würde, dass Tarifsysteme ausgehöhlt werden.
Die FDP hat am Vortag der entscheidenden Sitzung des Wirtschaftsausschusses ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes vorgelegt. Honi soit qui mal y pense - wegen der Zeit. Sie hatten monatelang Zeit! Dieses Gesetz wird seit über einem Jahr diskutiert.
Dieses Gutachten ist natürlich ernst zu nehmen, aber es enthält keine neuen Erkenntnisse. Wenn sich die FDP-Kollegen in der monatelangen Diskussion um unseren Gesetzentwurf einmal mit der BGHEntscheidung zu diesem Thema beschäftigt hätten, wüssten Sie das. Diese Entscheidung hat Bundestag und Bundesrat beschäftigt, aber offenbar nicht die FDP. Herr Kubicki wird sich ja in wenigen Minuten selbst zu Wort melden. Es steht zu erwarten, dass er sich uns wieder einmal als selbstbewusster Hüter des Rechtsstaates präsentieren wird.
Gestatten Sie mir als einem, der zumindest mehr als nur das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landes Schleswig-Holstein gelesen hat, dennoch, Sie mit unserer Sichtweise zu beschäftigen.
Der Wissenschaftliche Dienst unseres Hauses sieht in § 3 Abs. 1 unseres Gesetzentwurfs eine vergleichbare Regelung zum Berliner Tariftreuegesetz, das der BGH in seinem Vorlagebeschluss vom 18. Januar 2000 dem Bundesverfassungsgericht zugeleitet hat, in dem der BGH die Verfassungsmäßigkeit bezweifelt, da es dem Gebot der Koalitionsfreiheit des Artikel 9 Abs. 3 GG nicht genüge. Zum einen liegt bisher kein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor, das für die Legislative verbindlich sein könnte.
Der Baugewerbeverband - Herr Schlie, bitte zuhören; das ist ein Verband, der Ihnen angeblich nahe steht - weist zu Recht darauf hin, dass auch kein Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit vorliege. Denn weder muss ein Arbeitnehmer aufgrund des Tariftreuegesetzes Mitglied einer Tarifvertragspartei werden noch wird er selbst tarifgebunden. Die Tariftreuepflicht hat nur schuldrechtliche Wirkung zwischen den Parteien des konkreten öffentlichen Bauauftrags. Die Tariftreuepflicht greift nicht in das tarifvertragliche Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien ein, und der Arbeitnehmer erhält keinen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Einhaltung der Tariftreue. Aber selbst wenn Sie einen Eingriff in die Vertragsfreiheit unterstellten, wäre dieser Eingriff unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten unserer Überzeugung nach zu rechtfertigen. Der Verhältnismäßigkeit entspricht auch die Beschränkung des Gesetzes auf Sektoren, in denen sich die am wenigsten sozialverträglichen Aspekte zeigen.
Im Übrigen vermag auch der Wissenschaftliche Dienst unseres Hauses nicht zu beurteilen, ob bei den im Gesetzentwurf genannten Tatbeständen eine marktbeherrschende Stellung der öffentlichen Hand besteht, die auch für den BGH Voraussetzung für die verfassungsrechtlichen Bedenken ist.
Nach all dem mag ein Restrisiko bestehen, aber die wirtschaftliche Lage unserer Betriebe fordert zwingend ein Handeln. Meine Damen und Herren, das Bedenkentragen der Politiker sind die Betroffenen Leid. Sie erwarten von uns, dass wir handeln, um zu helfen, und das tun wir heute.
- Sie sind doch gleich an der Reihe, Herr Kubicki! - Während sich FDP und CDU in wirtschaftsliberalen Träumen und verfassungsrechtlichen Bedenken gegenseitig überholen und das Gesetz ablehnen, geht es der Gewerkschaft ver.di nicht weit genug. Für die kommunalen Auftraggeber enthalte das Gesetz nur eine Kann-Bestimmung, und ein geltender Tarifvertrag werde zum Maßstab gemacht, nicht aber der von ver.di freigegebene. Eine Diskriminierung eines geltenden Tarifvertrages kann und wird es mit uns nicht geben. Eine Verpflichtung der Kommunen durch den Landesgesetzgeber ebenfalls nicht. Dabei geht es eben nicht nur um das Konnexitätsprinzip, sondern auch um die Frage, wie viel Eigenverantwortung der Landesgesetzgeber den Kommunen zutraut.
Wir sind sicher, dass unsere Kommunen verantwortlich handeln werden. Sie wissen, welchen Stellenwert Maßnahmen zur Bestandssicherung der Betriebe in und für unsere Gemeinden haben. Im Übrigen, meine Damen und Herren: Moral ist nicht teilbar.
- Ganz ruhig bleiben! - Moral ist nicht teilbar nach dem Motto: Wir können nicht verantworten, dass in unserem Land Menschen mit Niedrigstlöhnen ausgebeutet werden und dabei unsere Arbeitsplätze und Firmen gleichermaßen ruiniert werden, dass aber eine Anwendung der bei uns geltenden Tariflöhne die Preise in die Höhe treibt, was wir uns nicht leisten können und wollen.
Das ist nicht möglich. Das Land geht heute mit gutem Beispiel voran. Es ist schade, dass Sie nicht mitmachen, aber es entlarvt Sie.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Tat sind zehn Jahre Technologiestiftung SchleswigHolstein eine Erfolgsgeschichte. Allerdings möchte ich der Frau Kollegin Schmitz-Hübsch deutlich widersprechen. Sie hat offensichtlich versucht, dem Minister eine destruktive Kritik zu unterstellen. Das ist ganz bestimmt nicht seine Art und in diesem Falle auch nicht gewollt. Ich verstehe Ihre Kritik nicht. Sie waren vor wenigen Tagen mit dabei, Frau SchmitzHübsch. Es ist richtig, dass man nach zehn Jahren evaluiert und fragt: Was kann in der Technologiestiftung zusätzlich passieren? Ich habe mich besonders darüber gefreut, dass der Minister, aber auch der Stiftungsratsvorsitzende der TSH, Staatssekretär Rocca, im Vorwort zum Bericht darauf hingewiesen haben, dass in ihrer Anwesenheit und in Anwesenheit des Stiftungsrates und bei Teilnahme einiger Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates auf der Klausursitzung vom 15. Januar 2003 einhellig das Selbstverständnis der TSH im ursprünglichen Sinne dieser Einrichtung erneuert worden ist. Die TSH soll Visionen entwickeln und aufspüren, Technologietrends identifizieren, diese mit unseren Schwerpunkten und Möglichkeiten in Schleswig-Holstein abgleichen und sich daraus ergebende Forschungsprojekte von strategischer Bedeutung anschieben helfen. Sie darf - und das ist sie bisher auch nicht gewesen - nicht zur bloßen Drittmittelquelle für unsere Hochschulen verkommen.
- Wenn Sie mir zugehört hätten, so wüssten Sie, dass ich gesagt habe: Sie ist es bisher nicht gewesen, sie darf es aber auch nicht werden.
Ohne die TSH wären neue Forschungsschwerpunkte und neue Wirtschaftszweige in unserem Land nicht oder nicht so intensiv entstanden. Ich nenne als Beispiele die Materialwissenschaften, die Oberflächentechnik, die IuK-Technologien, auch die Biotechnologien. Der Minister hat darauf hingewiesen. Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass der Gründungsdirektor lange Zeit ausgelacht wurde, wenn er seine Visionen zur Oberflächentechnik in
Schleswig-Holstein vorstellte. Heute sind die Erfolge für viele selbstverständlich. Schleswig-Holstein braucht diese Einrichtung, die wir im Stiftungsrat ebenso salopp wie anerkennend das „technologiepolitische Trüffelschwein“ genannt haben.
Auch die Aufgabenverteilung zwischen TSH und TTZ ist eine Erfolgsgeschichte. Während die TSH über den Weitblick verfügt, hat die TTZ den Überblick. Sie betreut die KMU und berät sie. Sie trägt die von der TSH ausgemachten und mit den Hochschulen nutzbar gemachten Innovationen in die Wirtschaft und übernimmt Projektträgerfunktion.
Bei aller Freude über den erfolgreichen Bericht zum Jahre 2001, liebe Frau Schmitz-Hübsch, lasse ich mir auch von Ihnen nicht nehmen, konstruktive Kritik zu äußern. Ich kann mir nämlich vorstellen, dass die Quellen, die die TSH auf ihrer Suche nach neuen Technologietrends genutzt hat und nutzbar gemacht hat, transparenter werden. Es muss für die Stiftungsräte, aber auch für das Parlament noch sichtbarer werden, auf welche Quellen sich die Ergebnisse der TSH beziehen.
Lassen Sie mich drei Initiativen der TSH besonders hervorheben. In Fortsetzung des RISI-Prozesses konnte die TSH insgesamt 3 Millionen € zum Ausbau der E-Region Schleswig-Holstein verwenden. Allein 50 % der Mittel, die vor allem den elektronischen Lernstrukturen in unserem Land zugute kommen, sind EU-Mittel. Die Einwerbung dieser Mittel wäre ohne die TSH nicht möglich gewesen.
Frau Schmitz-Hübsch, Sie haben sehr richtig - nicht alles, was Sie erklären, ist falsch -
das vielfältige Programm zur Intensivierung des Interesses unserer Schülerinnen und Schüler an Naturwissenschaft und Technik genannt. Dieses Programm hilft, ein sehr großes Problem zu mindern. Das Programm zur Förderung des Interesses an Existenzgründung und Selbstständigkeit bei Studierenden und Wissenschaftlern ist ebenfalls geeignet, Defizite abzubauen. Es passt nahtlos zu den Erfolgszahlen, die wir in Schleswig-Holstein bei der Gründerquote zu verzeichnen haben. Sie wissen es, auch wenn es Ihnen nicht immer passt: Schleswig-Holstein gehört seit einigen Jahren zu den drei Bundesländern mit den meisten Neugründungen von Firmen. Die vielfältigen Maßnahmen zur Unterstützung von Existenzgründungen zeigen ganz offensichtlich Wirkung.
Positiv hervorheben möchte ich auch, die Bemühungen, die Kooperation und den Austausch mit der Innovationsstiftung Hamburg und Interessierten aus der Hansestadt zu intensivieren. Gute Ansätze sind gemacht, aber es kann noch eine Menge mehr passieren, wenn wir wollen, dass der Norden insgesamt prosperiert.
Wir sind ein kleines Land. Die TSH hat folgerichtig nur ein begrenztes Stiftungskapital zur Verfügung: 38,3 Millionen €. Es konnte dem Parlament gelingen - dabei bedanke ich mich auch bei der Opposition -, dass das Stiftungskapital für 2000/2001 wieder voll ausgeglichen wurde.
Bis heute hat die TSH mit den durchaus überschaubaren Beträgen über 150 Projekte der Technologieförderung initiiert und begleitet. Dafür sei Ihnen, Herr Professor Block, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein herzliches Dankeschön gesagt.
Die TSH ist und bleibt unter Bernd Rohwer ein wichtiges Element einer zukunftsorientierten Wirtschaftspolitik für Wachstum und Beschäftigung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Wahlkampfrede meines ansonsten geschätzten Kollegen Trutz Graf Kerssenbrock kam natürlich acht Wochen zu spät. Wir haben Sie aber zur Kenntnis genommen. Die SPD-Fraktion dankt dem Verkehrsminister für die Vorlage des Luftverkehrskonzeptes, vor allem aber auch für den Hinweis, dass es unabdingbar ist, alle Verkehrsträger - Straße, Schiene, Wasser und Luft - zu einem leistungsfähigen Gesamtsystem zu vernetzen.
So viel zum Thema Konzeption! Insofern ist die Aufstellung eines Verkehrsentwicklungsplans für Schleswig-Holstein, den der Minister vorbereitet, das wesentliche Vorhaben. Die SPD-Fraktion begrüßt, dass die Landesregierung die Bedeutung des Luftverkehrs für die wirtschaftliche Prosperität des Landes eindeutig bejaht, ohne Belange des Umwelt- und Naturschutzes außer Acht zu lassen. In den letzten drei Jahrzehnten ist das Verkehrsaufkommen in Europa jährlich um etwa 2 bis 3 % gestiegen. Dieser Trend hält nicht zuletzt wegen des Wegfalls der EUBinnengrenzen und der Öffnung neuer Märkte in Osteuropa an.
Der Luftverkehr ist dabei der am schnellsten wachsende Verkehrssektor. Das Bundesverkehrsministerium hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass gerade die ergänzende Kombination aus
Großflughäfen und einem leistungsfähigen Regionalflughafensystem mit einem dichten Netzwerk aus Direktverbindungen in das In- und Ausland den bisherigen Erfolg des dezentralen deutschen Flughafensystems ausmacht. Daher noch einmal von dieser Stelle das eindeutige Ja der SPD-Fraktion zu einem maßvollen Ausbau unserer Regionalflughäfen.
Die Erreichbarkeit aus der Luft gehört unabdingbar zu den Voraussetzungen für den Erhalt und die Ansiedlung von Unternehmen. Ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass sich die SPDFraktion - anders als andere Parteien in diesem Haus - eindeutig zum Ausbau von Holtenau bekannt hat. Wenn der Kollege Kerssenbrock hier von fehlender Konzeption spricht, dann möchte ich daran erinnern, dass es seine Fraktion in diesem Haus war, die sich überhaupt nicht eindeutig zu dem Ausbau des Regionalflughafens Holtenau entscheiden konnte, sondern herumgeeiert hat.
Nein, bei Fünf-Minuten-Beiträgen erlaube ich keine Zwischenfrage. Das kannst du mir nachher erzählen.
Flugverkehrsentscheidungen waren schon immer die Nagelprobe, an der erkennbar wird, welche politischen Kräfte in der Lage sind, sachgerechte Entscheidungen gegen populistische Tendenzen durchzusetzen.
- Herr Kalinka, ich würde bei der Rolle, die Sie im Zusammenhang mit dem Ausbau des Flughafens Kiel-Holtenau gespielt haben, wirklich ganz vorsichtig sein. Die Mehrheit bei Ihnen war dafür. Die anderen konnten sich aus populistischen Interessen, weil sie ihre Wahlkreise dort hatten, nicht dazu durchringen.
- Herr Kalinka, beruhigen Sie sich wieder. Es ist gut, dass die Landesregierung die Konfliktpotenziale sehr
ernst nimmt, die mit dem Luftverkehr verbunden sind.
- Herr Präsident!
Es ist richtig, die weitere Reduzierung der Emissionen nachhaltig zu fordern und sie auch zur Voraussetzung von Genehmigungen zu machen beziehungsweise sie bei Start- und Landegebühren zu berücksichtigen. Es muss aber auch hier deutlich festgestellt werden, dass gerade bei den Lärmemissionen bereits Entscheidendes getan wurde. Dies gilt vor allem im Bereich der Flugzeuge, die im Geschäftsreiseverkehr eingesetzt werden. Die so genannte Lärmfläche einer alten Boing war zehnmal höher als die eines Airbusses. Gleiches gilt für die im Regionalverkehr eingesetzten Jets. Herr Minister Professor Rohwer, vielen Dank für diesen Bericht, der unterlegt, dass die Landesregierung eine klare, aber maßvolle Luftverkehrspolitik in Schleswig-Holstein befürwortet.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unzuverlässige Unternehmen sind bereits nach geltendem Bundesrecht bei schweren Verfehlungen - etwa bei Bestechung, Vorteilsgewährung, Betrug, Untreue, illegale Beschäftigung oder auch Schwarzarbeit - von der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen. Das geplante Register soll aber gewährleisten, dass in Schleswig-Holstein kein Auftrag mehr an Unternehmen in Unkenntnis von deren illegalen Praktiken vergeben wird. Darum sollen alle öffentlichen Auftraggeber dem Register betroffene Unternehmen melden und sich vor Auftragsvergabe von der Zuverläs
sigkeit des jeweiligen Unternehmens durch Nachfrage beim Register versichern.
Insofern setzen wir mit der Einrichtung dieses Antikorruptionsregisters ein Zeichen gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität. Der Gesetzentwurf wird - wie das Tariftreuegesetz, mit dem es ja korreliert - zwischen der ersten und der zweiten Lesung in die Anhörung gehen und auch Änderungen erfahren. So müssen selbstverständlich die Betroffenen darüber unterrichtet werden, dass sie und inwieweit sie ins Register aufgenommen worden sind. Das gebieten datenschutzrechtliche Bestimmungen.
Die CDU hat das Bundesgesetz zu einem Antikorruptionsregister zu Fall gebracht. Das wir ihr in Schleswig-Holstein nicht gelingen.
Ich möchte Ihnen, meine Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, einmal vorhalten, was die überregionale Presse davon gehalten hat und davon hält. Die „Süddeutsche Zeitung“ hat am 28. September 2002 getitelt „Korruption lohnt sich“ und stellt fest:
„Wenn ein Lagerarbeiter am Flughafen vor 20 Jahren Plakate für einen marxistischen Verein geklebt hat, gilt er noch heute, im Jahre 2002, als unzuverlässig. Er erhält keine Sicherheitsbescheinigung mehr und wird entlassen. Das ist die Folge des Sicherheitsüberprüfungsgesetz, das nach dem 11. September 2001 erlassen worden ist. Wenn dagegen die Firma, bei der so ein Mann beschäftigt ist, im Jahre 2001 wegen Geldwäsche oder Subventionsbetrug erwischt worden ist, dann erhält sie auch weiterhin von der öffentlichen Hand womöglich neue Millionenaufträge.“
„Das ist zwar pervers“
so die „Süddeutsche Zeitung“ -
„aber die Folge des Verhaltens der CDU/CSU im Bundesrat.“
Man fragt sich nur, warum es ein solches Register nicht schon längst gibt, zumal es ansonsten an polizeilichen Registern nicht mangelt und dort selbst banale Auffälligkeiten festgehalten sind.
Die Union hingegen fragt sich etwas ganz anderes - das werden wir hier sicherlich nachher auch hören -; sie fragte im Bundesrat allen Ernstes, wo denn bei Delikten wie Geldwäsche, Subventionsbetrug oder
Veruntreuung der unmittelbare sachliche Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen liegen solle.
„Da fragt man sich“