Protocol of the Session on April 2, 2003

Diese Erörterung dieser Werte sind in die immissonsschutzrechtlichen Vorbescheide eingeflossen. Die Planungen der MBA in Neumünster und Lübeck waren bisher nicht Gegenstand von Bürgerprotesten.

Dass ich die Planungen für eine MVA im Kreis Nordfriesland nicht positiv gesehen habe, ist bekannt. Ich halte eine Verbrennung von unsortierten Abfällen für nicht mehr zeitgemäß. Durch eine vorherige Aufbereitung, wie zum Beispiel in mechanisch-biologischen Anlagen und in Konzepten von Neumünster und Lübeck, können aus dem Restabfall größere Anteile zur stofflichen und energetischen Verwertung gewonnen werden. Es mangelte dem Projekt in Nordfriesland auch an einem überzeugenden Konzept zur Nutzung der Verbrennungswärme.

Kontinuierlich steigende Abfallgebühren hatten Mitte bis Ende der 90er-Jahre zu einem Investitionsstau in der Abfallwirtschaft geführt. Erfreulich ist, dass dieser Gebührenanstieg nunmehr gebremst und teilweise sogar umgekehrt werden konnte. Die Gebührenniveaus haben sich leicht angeglichen, wenn es auch teilweise noch erhebliche Unterschiede gibt. Positiv ist auch zu vermerken, dass die schleswigholsteinischen Gebietskörperschaften bei der Stilllegung und Nachsorge von Deponien - worauf wir intensiv ein Auge haben - keine größeren finanziellen Probleme befürchten. Es wurden Rücklagen aus Gebühren gebildet und sie werden für absehbare Maßnahmen ausreichend sein.

Hochwertige Entsorgungsanlagen auf allen Ebenen der Abfallwirtschaft können nicht von einzelnen Gebietskörperschaften vorgehalten werden. Entsprechend dieser Erkenntnis haben die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger nach längerer Diskussion nun doch in vielen Bereichen zu einer Zusammenarbeit zusammengefunden. Das haben wir Ihnen im Zusammenhang mit der Frage 5.7 ausführlich beantwortet. Ich will an dieser Stelle darauf hin

weisen, dass mein Vorgänger, Rainder Steenblock, und die Landesregierung das vor einigen Jahren bereits intensiv thematisiert hatten - zu Recht. Damals war diese Erkenntnis noch nicht vorhanden. Ich freue mich, dass nachträglich fast alle Kreise inzwischen zu diesem Schluss gekommen sind.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abgeordneten Konrad Nabel [SPD])

Die Vergabe öffentlicher Aufträge war auch ein Thema bei der Behandlung des inzwischen vom Schleswig-Holsteinischen Landtag verabschiedeten Gesetzes zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen, dem Tariftreuegesetz. Ich begrüße es, dass der Bereich der öffentlichen Abfallentsorgungswirtschaft neben den öffentlichen Bauaufträgen und Aufträgen des Schienenpersonennahverkehrs in das Gesetz aufgenommen wurde.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Konrad Nabel [SPD] und Lars Harms [SSW])

Die Abfallwirtschaft ist eine personalintensive Dienstleistung, der Wettbewerb ist hart. Ich hoffe, dass mit Hilfe dieses Gesetzes der Wettbewerb künftig weniger auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird und dass die schleswig-holsteinische mittelständische Entsorgungswirtschaft in ihrer Wettbewerbsfähigkeit bestärkt wird.

Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal auf die eingangs erwähnte Kritik des SSW eingehen. Die Landesregierung macht mit ihrem Abfallwirtschaftsplan Rahmenvorgaben zur Durchführung der Entsorgung. Die alleinige Verantwortung - ich wiederhole noch einmal: die alleinige Verantwortung - dafür, dass die zur Abfallentsorgung erforderlichen Anlagen tatsächlich zur Verfügung stehen, liegt bei den Kreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Ob sie eigene Anlagen planen, ob sie sich für die Restabfallentsorgung mit benachbarten Kreisen zusammenschließen oder diese Aufgabe als Dienstleistung europaweit ausschreiben, bleibt ihrer Entscheidung überlassen. Ich habe dazu eine Meinung, aber die rechtliche Grundlage ist klar.

Es ist festzustellen, dass alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger dabei sind, für die Zeit ab 2005 vorzusorgen. Ein Grund zum fach- oder kommunalaufsichtlichen Einschreiten ist zurzeit nicht gegeben. Ein Müllnotstand ist nicht vorhanden und zurzeit auch nicht erkennbar. Allerdings ist festzustellen, dass die Planungen der Kommunen eher schleppend

(Minister Klaus Müller)

angelaufen sind. Das ist umso erstaunlicher, als sich die Rahmenvorgaben des Landes

(Zuruf von der CDU)

seit der Vorlage des Entwurfs des ersten Abfallwirtschaftsplans zu Beginn des Jahres 1997 durch den aktuellen Plan vom September 2002 überhaupt nicht verändert haben. Diese Erfahrungen sollten bei allen anstehenden Überlegungen zur Funktionalreform sorgfältig ausgewertet werden.

Die Entsorgungssicherheit ab dem Jahr 2005 hängt ganz wesentlich davon ab, dass die jetzt geplanten Anlagen zügig und konsequent realisiert werden und dass weitere Anstrengungen zur Abfallverwertung unternommen werden. Eine Verschiebung des Termins 2005 wird von mir und auch der Bundesregierung sowie der Mehrheit der Länder entschieden abgelehnt. Ich appelliere deshalb an alle Verantwortlichen sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene, alles dafür zu tun, um die genannten Vorhaben zu unterstützen und um sie rechtzeitig in die Realität umzusetzen. Die Zeit für die Planungen war lang genug, nun gilt es, gemeinsam zügig zu handeln.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Ich danke Ihnen, Herr Minister, für die Beantwortung der Großen Anfrage.

Ich eröffne jetzt die Aussprache und erteile zunächst Herrn Abgeordneten Harms das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst einmal möchte ich mich - genau wie der Minister - bei den Stellen bedanken, die zu dieser Antwort beigetragen haben. Diese Antwort ist durchaus selbstkritisch. Das ist der Unterschied zu dem, was der Minister eben gesagt hat.

Wenn wir die Antworten auf die Fragen lesen, können wir vor allem eines feststellen: SchleswigHolstein kann seinen Müll nicht allein entsorgen.

(Zuruf von der CDU: So ist das!)

Das ist das wichtigste Ergebnis der Großen Anfrage, die wir gestellt haben. In der Antwort auf die Große Anfrage wird von der Landesregierung deutlich gemacht, dass rund 990.000 t jährlich beseitigt werden müssen, aber nur 490.000 t in hiesigen Anlagen beseitigt werden können. Landesweit fehlen somit Kapazitäten in Höhe von rund 500.000 t jährlich.

Denken wir uns ein paar Jahre zurück. Sie können sich vielleicht noch alle daran erinnern, wie die politischen Zielrichtungen in der Landesregierung zur Abfallwirtschaft formuliert wurden. Sie sind Anfang bis Mitte der 90er-Jahre formuliert worden. Ziel war es, keine Müllexporte zuzulassen und eigenverantwortlich für die Entsorgung unseres Mülls zu sorgen. So, wie es jetzt aussieht, können wir das Ziel, eigenverantwortlich für die Beseitigung unseres Mülls im Land zu sorgen, nicht erreichen. Die Kreise und Kommunen haben bisher nicht für entsprechende Kapazitäten gesorgt, sondern lieber die Beseitigung des Mülls ausgeschrieben. Das ist aus deren Sicht durchaus verständlich, da die Kreise und die Kommunen dadurch ihr eigenes Risiko minimieren. Es ist also keine Kritik an den Kreisen und den Kommunen. Die Landesregierung hätte aber hier einschreiten müssen, damit das Ziel, keinen Müll exportieren zu müssen, erreicht werden kann.

(Zuruf der Abgeordneten Frauke Tengler [CDU])

Leider hat das Land - zwar politisch korrekt - das Ziel seinerzeit formuliert, es ist aber dann bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen doch wieder in der Versenkung verschwunden und bisher - das konnten wir auch gerade wieder sehen - auch nicht wieder aufgetaucht.

(Beifall beim SSW)

Landesweit sind fünf Projekte in der Diskussion gewesen, von denen bisher nur die mechanischbiologische Anlage in Lübeck so weit fortgeschritten ist, dass man von einer Realisierung ausgehen kann. Das bringt dann noch einmal rund 120.000 t mehr Kapazität. Aber laut Antwort auf die Große Anfrage ist das Müllverbrennungsprojekt in Nordfriesland aufgegeben, der Genehmigungsantrag für eine Anlage in Tornesch liegt noch nicht vor und die Realisierung der geplanten Anlage in Flensburg ist eher unwahrscheinlich. In Neumünster hagelt es im Zusammenhang mit der dort geplanten mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage reihenweise Bürgerproteste und man strebt dort nunmehr sogar ein Bürgerbegehren dagegen an. Damit sind die im Abfallwirtschaftsbericht im letzten Jahr genannten Zahlen, die eine weitgehende eigenverantwortliche Abfallentsorgung nachweisen sollten, schon wieder zur Makulatur geworden. Das wird im Übrigen in der Antwort auch zugegeben, im Gegensatz zu den Ausführungen des Ministers. Die Verwaltung sieht das anscheinend anders.

Wenn man keine Müllexporte will, muss man die entsprechenden Kapazitäten im Land schaffen. Das

(Lars Harms)

haben wir hier versäumt. Dieses Versäumnis liegt hauptsächlich darin begründet, dass die Landesregierung zwar politische Ziele aufgestellt, aber diese dann nicht weiterverfolgt hat. Was in der Vergangenheit fehlte, war ein landesweit gemeinsames Vorgehen von Landesregierung, Kreisen und Kommunen. Leider glaube ich, dass das Kind jetzt schon in den Brunnen gefallen ist und wir in Zukunft mit Müllexporten rechnen müssen.

Ganz eng im Zusammenhang mit den möglichen Kapazitäten von Abfallentsorgungsanlagen steht auch die Frage, wie die Abfallentsorgung vonstatten zu gehen hat. Wir haben ab Juli 2005 nur noch die Wahl zwischen einer thermischen Behandlungsanlage oder einer mechanisch-biologischen Anlage, die immer auch einen hohen Anteil an Müllverbrennung beinhaltet, nämlich mindestens rund 50 %. Welche dieser Anlagen die gesundheitlich unbedenklichste und die wirtschaftlich tragfähigste ist, hat sich in SchleswigHolstein zu einer echten Glaubensfrage entwickelt. Überall, wo solche Anlagen entstehen sollen, entwickeln sich Bürgerproteste, Einwendungen und Bedenken. Oft entstehen diese Bedenken aufgrund der Tatsache, dass die Informationen hierzu ziemlich diffus sind. Liest man nun die Antworten auf die Große Anfrage zu diesem Themenkomplex, stellt man fest, dass beide Anlagentypen durchaus ihre Vorteile haben und dass die eine Behandlungsform der anderen nicht grundsätzlich vorzuziehen ist - das ist im Übrigen auch wieder ein Unterschied zu den Aussagen, die der Minister gerade eben getroffen hat. Daraus können wir den Schluss ziehen, dass sowohl die thermischen Behandlungsanlagen als auch die MBA gleichwertige Entsorgungsmöglichkeiten darstellen, von denen weder die eine noch die andere zu verteufeln ist. Dies müssen wir in der Öffentlichkeit dann aber auch dementsprechend transportieren, auch wenn es manchmal weh tut.

Das gilt auch für die Frage der Umweltverträglichkeit der derzeitigen Anlagen. Es ist klar, dass alle Anlagen in irgendeiner Weise Einfluss auf die sie umgebende Umwelt haben. Wenn man so will, ist es unser aller Schuld, dass wir alle den entsprechenden Müll produzieren. Wichtig ist aber die in der Antwort auf die Frage 6.4.4. zum Ausdruck kommende Erkenntnis der Landesregierung, in der darauf hingewiesen wird, dass keine zusätzlichen Anordnungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen erlassen werden müssen. Dies soll die Menschen nicht beruhigen oder mundtot machen, aber die Diskussion auf eine sachliche und rationale Basis stellen. Möglicherweise sollten wir in Zukunft die MVAs und MBAs mit anderen Industrieanlagen und deren Immissionen und Grenzwerten vergleichen. Ich kann mir vorstellen, dass man

dann ein völlig anderes Bild hinsichtlich der Bewertung dieser Anlagen bekommt.

Ein Feld, auf dem die Landesregierung in Zukunft aufmerksam sein sollte, ist die Verbringung von Abfällen zur Sortierung und Verwertung ins Ausland oder in andere Bundesländer. Müll wird gehandelt wie eine Ware und überschreitet Grenzen. Selbst der - ich nenne ihn einmal: harmlose - Müll, der wiederverwertet werden kann, bedarf besonderer Beachtung. Was geschieht nun wirklich mit diesem Müll? Wird der Abfall wirklich wieder verwendet oder einfach nur verbrannt?

In Deutschland gibt es inzwischen einige Beispiele dafür, dass der wieder verwertbare Abfall nicht wieder verwertet wurde, sondern in Verbrennungsanlagen oder auf großen Deponien landete. Unter Frage 1.3. wird dieser Komplex lapidar mit einem Dreizeiler beantwortet - ich zitiere -:

„Zur Sortierung wurden keine Abfälle zur Verwertung ins Ausland verbracht. Über die Verbringung zur Sortierung in andere Bundesländer liegen keine Daten vor.“

Somit ist klar, die Verbringung ins Ausland wird kontrolliert und aus Schleswig-Holstein gehen keine verwertbaren Abfälle ins Ausland. Aber die Verbringung in andere Bundesländer wird nicht kontrolliert. Da weiß man im Umweltministerium auch nicht, was gegebenenfalls mit dem Müll passiert. Auch hier stellen wir wieder fest: Das Umweltministerium handelt nach der Devise: Augen zu und durch; solange es keiner merkt, brauchen wir ja vielleicht auch keine Verantwortung zu übernehmen. - Auch hier hat die Landesregierung ihr politisches Ziel schlichtweg nicht weiterverfolgt. Sie sollte dies aber in Zukunft tun und die entsprechenden Kontrollen durchführen.

Einen großen Teil der Großen Anfrage nimmt der Themenkomplex Privatisierung und Entlohnung ein. Wir können zweierlei feststellen: Erstens. Die Privatisierung wird weiter fortschreiten. Schon jetzt sind weite Bereiche der Abfallwirtschaft an Private vergeben beziehungsweise komplett an Private übertragen. Bisher geschah dies im Rahmen von freien Vergaben und Umwandlungen der Rechtsform von Eigenbetrieben oder kommunalen Abteilungen. Europaweite Ausschreibungen sind aber sozusagen im Kommen. Die ersten dieser Ausschreibungen sind gelaufen und zumindest für die derzeit schon privatisierten Bereiche besteht die Pflicht, diese Leistungen in Zukunft europaweit auszuschreiben. Aber auch die noch in kommunaler Hand befindlichen Bereiche werden irgendwann einmal ausgeschrieben werden. Der Preisdruck, der in den vergangenen Jahren ent

(Lars Harms)

standen ist, wird sich weiter verstärken und auch den letzten Kreis und die letzte Kommune dazu bewegen, auszuschreiben.

Zweitens. Aufgrund der Ausschreibungen werden negative Auswirkungen auf die Lohntarifstruktur, die Anzahl der Arbeitsplätze, die Qualität der Leistung, den Standard der Ausbildung der Beschäftigten und auf die Ökologie durch die Kreise und Kommunen erwartet; das ist ja nachgefragt worden. Hier galt es zu handeln. In der Antwort auf die Große Anfrage wird noch einmal deutlich gemacht - auch der Minister sagte das schon -, dass der Landtag gehandelt hat, indem er kürzlich ein Tariftreuegesetz verabschiedet hat. Hat man ordentlich bezahlte Leute mit einer vernünftigen Ausbildung, so kann man die zitierten negativen Auswirkungen von Ausschreibungen minimieren.

Erstaunlich ist allerdings, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oft überhaupt nicht wissen, welche Tarife gezahlt werden. Hier müssen unsere Kommunalpolitiker sensibler werden und nacharbeiten. Hier gibt es eine Menge politischen Spielraum zugunsten der Beschäftigten und der Bürgerinnen und Bürger, der durch die Kommunalpolitik auch ausgefüllt werden muss. Zudem wird deutlich, dass die Tarifstrukturen auch heute schon nicht immer den in der Branche üblichen entsprechen.

Neben BMTG, BAT und BDE-Tarif wird nicht nur nach Haustarif oder Tarifen aus anderen Branchen entlohnt, sondern manchmal gibt es auch überhaupt keinen Tarif. Die Kommunalpolitik hat hier eine besondere Verantwortung gegenüber den Beschäftigten. Deshalb kann es nur einen Weg geben: Das Tariftreuegesetz muss in den Kreisen und Kommunen angewandt werden. Wir müssen unsere Kommunalpolitiker von diesen Möglichkeiten in Kenntnis setzen.

Zuletzt noch einige Anmerkungen zu den strahlenden Altlasten. Was den Rückbau der Atomkraftwerke angeht, müssen wir mit Kosten pro Kraftwerk von 1 bis 3 Milliarden € rechnen. Für diese riesigen Summen dürfen die Betreiber Rückstellungen bilden, die an sich schon eine riesige Subventionierung dieser Energieform darstellen. Gleichwohl - das ist das Wichtige, das aus der Anfrage herausgekommen ist - liegen Rückbau- und Entsorgungskonzepte seitens der Betreiber noch nicht vor. Da stellt sich dann schon die Frage, auf welchen genauen Annahmen die milliardenschweren Rückstellungen überhaupt beruhen.

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Erst einmal bleibt jedoch festzuhalten, dass die Rückstellungen unversteuert bei den Betrieben bleiben, wir aber hierfür noch keine schlüssige Begründung haben.

Außerdem ist die Frage der Endlagerung des Atommülls immer noch nicht gelöst. Auch hierdurch kommen noch Kosten auf uns zu, die derzeit noch in keinster Weise planbar sind. Wir sollten aber jetzt schon politisch feststellen, dass die Verursacher der strahlenden Altlasten genauso für die Kostenbewältigung herangezogen werden sollten wie die Verursacher von normalen Altlasten.

Herr Abgeordneter, bitte kommen Sie zum Schluss.

Das ist mein letzter Satz: Ich beantrage die Überweisung in den Umweltausschuss zur abschließenden Beratung.

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)